Letztes Flugsegment verfallen lassen

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Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
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Nein, so ist das nicht korrekt. Niemand möchte maximale Freiheiten, indem z.B. Strecken oder Zeiten verändert werden. Es geht lediglich darum, etwas Bezahltes nicht zu nutzen. Das einem zu verwehren ist nicht in Ordnung.
Falsch. Genau darum (etwas Bezahltes nicht zu nutzen) geht es beim Flug-Beispiel nicht (aus diesem Grund hinkt der Bahnvergleich auch zweibeinig).
In Deinem vorherigen Post hast Du den Grund selbst schon genannt. Es geht um die Preisunterschiede, die Umsteigeverbindungen von Haus aus günstiger machen. Dazu kommen dann noch Sonderpreise für bestimmte Märkte.
Diese Tarifregeln stellt die Airline auf. Wenn sie Dir nicht gefallen, dann flieg nicht auf einem solchen Tarif.

Ich unterstelle, dass Du ja auch nicht in Frage stellst, dass das erste (überflüssige) Leg ex Ausland zum Hub geflogen werden muss. Ließe man es weg, würde man Deiner Argumentation nach ja auch etwas Bezahltes nicht nutzen (de facto würde man dann gar nix Bezahltes mehr nutzen, weil No Show).
 

localhost

Neues Mitglied
04.02.2016
17
0
ich finde es ja immer nett, wie v.a. in der Krokofarm die Experten den beschriebenen Fall (Durchchecken klappt nicht) als quasi nicht existent hinstellen ...

Gab es denn schon einen Fall, wo das Ausladen am Zielort verweigert wurde?
Ich kann mir nicht vorstellen, wie sie das verwehren wollen (zumindest in DE/EU).

Ich hatte letztes Jahr ein Ticket LAS-LAX-FRA-BUD. In LAS konnten sie unser Gepäck nur bis BUD durchlabeln.

In FRA gab es dann einen LH-Schalter bei der Gepäckausgabe (Wahrscheinlich LH Lost and Found). Dort reichte, ohne irgendeine Ausrede, der Satz "Ich möchte nicht mehr nach Budapest fliegen und hätte gerne mein Gepäck"
 

B.Santiago

Erfahrenes Mitglied
18.04.2011
282
40
Falsch. Genau darum (etwas Bezahltes nicht zu nutzen) geht es beim Flug-Beispiel nicht (aus diesem Grund hinkt der Bahnvergleich auch zweibeinig).

Doch, in meiner Argumentation geht es eben genau darum, denn nichts anderes ist es: Ich zahle für eine Leistung, nutze sie aber nicht.

In Deinem vorherigen Post hast Du den Grund selbst schon genannt. Es geht um die Preisunterschiede, die Umsteigeverbindungen von Haus aus günstiger machen. Dazu kommen dann noch Sonderpreise für bestimmte Märkte.
Diese Tarifregeln stellt die Airline auf. Wenn sie Dir nicht gefallen, dann flieg nicht auf einem solchen Tarif.

Naja, wie Fluglinien ihre Tarife machen ist mir als Kunde relativ egal. Ich will ein für mich passendes Preis-Leistungsverhältnis. Dass Umsteiger günstiger als Direktflüge sind ist mir auch egal; ich reise i.d.R. in der Freizeit und habe dann auch Zeit. Also sind die Preisunterschiede aufgrund des unterschiedlichen Abfluglandes ein Instrument von Airlines, um der Konkurrenz Kunden abzujagen.

Ich unterstelle, dass Du ja auch nicht in Frage stellst, dass das erste (überflüssige) Leg ex Ausland zum Hub geflogen werden muss. Ließe man es weg, würde man Deiner Argumentation nach ja auch etwas Bezahltes nicht nutzen (de facto würde man dann gar nix Bezahltes mehr nutzen, weil No Show).

Im Grunde genommen stelle ich auch dieses Leg in Frage, da ich mich nicht - ich wiederhole mich - verpflichtet fühlen möchte, von der Fluglinie vorgegeben zu bekommen, welche Teil-Leistung der bezahlten Gesamt-Leistung ich in Anspruc zu nehmen habe. Aber hier ist natürlich eine sinnvolle Lösung im Prinzip nicht möglich, da das Ticket nach dem "no show" storniert wird.

Zusammenfassend will es mir einfach nicht logisch erscheinen, eine Entscheidung nicht zu haben, obwohl ich für eine Gesamtleistung bezahlt habe. Mir ist kein anderer Bereich/Branche bekannt, in der das ähnlich gehandhabt würde.

Gruß B.Santiago
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Nein, so ist das nicht korrekt.
P.S.: Jemandem die Bildung von "Antikörpern gegen Hirn" zu unterstellen, nur weil er eine Praxis nicht nachvollziehen kann, halte ich für äußerst unhöflich, vielleicht sogar dumm.

zu 1 - Doch das ist korrekt, die Luftfahrtbranche hat nun mal ihre speziellen Eigenheiten die man in vielen Fällen mit nichts anderem vergleichen kann
zu 2 - jeder zieht sich den Schuh an der ihm passt, ich hatte noch absoluten Egoismus zur Auswahl gestellt ;)
 

Werner77

Aktives Mitglied
22.05.2012
109
1
Dann sollen die Airlines ihre Preise logisch und nachvollziehbar setzen.
Dass ein Flug, der länger ist als ein anderer, mehr kosten soll, obwohl mehr Kerosin, Anbutzung etc. verbraucht wird, ist meiner Meinung nach ein Fehler im Preissetzungsmechanismus der Airline.
Und den kann man ausnutzen, da man gegen keinerlei Gesetze verstößt, wenn man einen bezahlten Flug nicht antritt.
 

euul

Erfahrenes Mitglied
07.07.2015
354
215
Du willst also ex-DE die gleichen Preise wie bei Abflug ex-EU, aber eigentlich weder aus dem Ausland abfliegen noch wieder dorthin zurückkehren. :confused:

Im Grunde genommen stelle ich auch dieses Leg in Frage, da ich mich nicht - ich wiederhole mich - verpflichtet fühlen möchte, von der Fluglinie vorgegeben zu bekommen, welche Teil-Leistung der bezahlten Gesamt-Leistung ich in Anspruc zu nehmen habe.

Ich will ein für mich passendes Preis-Leistungsverhältnis.

You can't have your cake and eat it too :idea:
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
Im Grunde genommen stelle ich auch dieses Leg in Frage, da ich mich nicht - ich wiederhole mich - verpflichtet fühlen möchte, von der Fluglinie vorgegeben zu bekommen, welche Teil-Leistung der bezahlten Gesamt-Leistung ich in Anspruc zu nehmen habe. Aber hier ist natürlich eine sinnvolle Lösung im Prinzip nicht möglich, da das Ticket nach dem "no show" storniert wird.

Zusammenfassend will es mir einfach nicht logisch erscheinen, eine Entscheidung nicht zu haben, obwohl ich für eine Gesamtleistung bezahlt habe. Mir ist kein anderer Bereich/Branche bekannt, in der das ähnlich gehandhabt würde.

Gruß B.Santiago
Du hast bezahlt und damit die damit verbundenen Regeln akzeptiert. Wenn sie Dir unlogisch erscheinen, dann nimm das Angebot einfach nicht an.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Wenn ihr nen Hotel für 6 Nächte braucht, es aber besondere Preise für eine Woche gibt, dann wäre es also ok, wenn der Hotelier euer Gepäck im Zimmer einschließt und sagt: "Nee mein Freund, ne frühere Abreise gibt's hier nicht"?
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.087
940
CGN
Du hast bezahlt und damit die damit verbundenen Regeln akzeptiert. Wenn sie Dir unlogisch erscheinen, dann nimm das Angebot einfach nicht an.

die Regeln zweifelt ja auch keiner an. Dass der Rest des Tickets damit (unerstattbar) ungültig wird, akzeptiert ja auch jeder.

Die Airline kann mich wohl kaum dazu zwingen, das letzte Segment abzufliegen. Was sollte der Zwang sein - Nichterfüllung des Vertrages? (Wird dann jeder Kunde, der gar nicht antritt, auch verklagt?) Schadensersatz - wofür denn?

Bleibt also die Gepäck-Frage. Ich kann die Airline nicht dazu zwingen, mein Gepäck vorzeitig auszuladen. Allerdings sollte ich es (dokumentiert) wenigstens versuchen und auch direkt nach der Landung alles in Bewegung setzen, dass das Gepäck ausgeladen wird -> damit man mir nachher keinen Strick draus drehen kann, dass ich für eine evtl. Verspätung verantwortlich sein soll.
 
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chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Wenn ihr nen Hotel für 6 Nächte braucht, es aber besondere Preise für eine Woche gibt, dann wäre es also ok, wenn der Hotelier euer Gepäck im Zimmer einschließt und sagt: "Nee mein Freund, ne frühere Abreise gibt's hier nicht"?

Nöö, aber dann wäre es korrekt wenn er denn regulären Preis für 6 Nächte berechnet ;)

Als Airline würde ich hingehen und sagen, Gepäck ausladen kein Problem
Wir berechnen dann nur mal schnell den Preis für das geflogene Routing
 

Wikinger

Erfahrenes Mitglied
22.09.2015
1.060
285
Vielleicht sollten die Fluggesellschaften bei Umsteigeverbindungen Cashback einführen für die geflogenen Flüge. Dann ist klar, dass man das Gepäck problemlos in LHR bekommen kann, aber in dem Fall eben keinen Rabatt mehr.
 
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ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Nöö, aber dann wäre es korrekt wenn er denn regulären Preis für 6 Nächte berechnet ;)

Ich bin zwar kein Anwalt aber trotzdem frage ich mich, woher die Pflicht zum abfliegen des Segmentes abgeleitet wird. Es geht hier ja um gegenseitige Schuldverhältnisse. Der Beförderer hat eine Schuld zur Leistung und ich habe eine Schuld zur Bezahlung. Die Gepäckausladung also vorher zu Verweigern ist absurd. Allenfalls kann man dann darüber diskutieren, ob sich aus dieser Tatsache eine Nachberechnung ergibt. Und das müsste nun eine Sache des Vertrages sein. Demnach kommt es schlicht und ergreifend auf den Beförderungsvertrag an und kann nicht verallgemeinert werden. Das Ausladen aber zu verweigern und mich zwingen zu fliegen (würde im Einzelfall vielleicht den Einsatz körperlicher Gewalt notwendig machen) kann die Airline IMHO nicht. Ob sie das zugibt? Who knows ...
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Nöö, aber dann wäre es korrekt wenn er denn regulären Preis für 6 Nächte berechnet ;)
...
Und wo entsteht nun der Schaden für den Hotelier, wenn ich das Zimmer eine Nacht (bezahlt) leer stehen lasse? Darin, dass er die Bettwäsche & Handtücher nicht wechseln muss? Darin, dass er das von mir bezahlte Frühstück selber Essen muss?
Oder darin, dass er eventuell das leere Zimmer sogar noch ein zweites Mal vermieten kann?
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Und wo entsteht nun der Schaden für den Hotelier, wenn ich das Zimmer eine Nacht (bezahlt) leer stehen lasse? Darin, dass er die Bettwäsche & Handtücher nicht wechseln muss? Darin, dass er das von mir bezahlte Frühstück selber Essen muss?
Oder darin, dass er eventuell das leere Zimmer sogar noch ein zweites Mal vermieten kann?

Der Vergleich hinkt hier. Natürlcih entsteht dem Hotel kein Schaden, deswegen ist es ja dort in der Regel problemlos möglich. Der Airline entsteht aber ein Schaden: Sie muss ein wenig Aufwand betreiben um das Gepäck auszuladen bzw. anders zu routen als gebucht. Und sie muss den Pax vom letzten Segment wieder auschecken. Wie hoch dieser Schaden nun beziffert werden kann, das kommt sicher wieder sehr auf die Airline und den Airport an.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Und wenn ich nach OSL statt nach FRA fliege, dann muss das Gepäck nicht ausgeladen werden? Wie kommt das dann aus dem Langstreckenflieger auf den Europahüpfer?
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Und wenn ich nach OSL statt nach FRA fliege, dann muss das Gepäck nicht ausgeladen werden? Wie kommt das dann aus dem Langstreckenflieger auf den Europahüpfer?

Hast Recht, war missverständlich. Mit Ausladen meinte ich "dem Passagier übergeben" bzw. "auf einen anderen als den geplanten Flug umladen". Es macht halt einfach einen (IMHO kleinen) Aufwand das Gepäck aus den Fängen des Systems und der Buchung auf ein Förderband zu bringen oder in einen anderen Flieger zu laden.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
, da man gegen keinerlei Gesetze verstößt, wenn man einen bezahlten Flug nicht antritt.
Doch.

Gemäß Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 640 bist du verpflichtet, das von dir bestellte Werk auch abzunehmen.

Auf Seiten des Leistungserbringers (Airline) gibt es auch ausreichend wirtschaftliche Gründe dieses zu verlangen, da bei Verzicht auf diese Praxis die dadurch entstehenden Umsatzeinbußen ja letztlich von den anderen Kunden ausgeglichen werden müssten.
 
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usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Hast Recht, war missverständlich. Mit Ausladen meinte ich "dem Passagier übergeben" bzw. "auf einen anderen als den geplanten Flug umladen". Es macht halt einfach einen (IMHO kleinen) Aufwand das Gepäck aus den Fängen des Systems und der Buchung auf ein Förderband zu bringen oder in einen anderen Flieger zu laden.
Naja, das ließe sich ja schon alleine dadurch vermeiden, dass ich beim Check-in direkt sagen darf (ohne dass man mir mit Konsequenzen droht), dass ich statt nach OSL nach FRA fliegen werde.
Dann wäre das ja bereits korrekt erfasst und der Aufwand in LHR wäre genauso wie beim Weiterflug nach OSL.

Es ist ja nicht so, dass ich den Grund für das Bestreben der Airlines (nämlich den Preis hoch halten) nicht verstehe, es geht mir eher um den rechtlichen Rahmen.
Und wenn Rotanes sagt, laut BGB müsste ich das bestellte Werk abnehmen - da es hier ja nicht um etwas materielles wie z.B. ein für mich gebautes Boot handelt, muss die Airline ja auch nichts entsorgen, lagern oder sonstwie Extrakosten (vor allem ja nicht in der Höhe wie bei einer offiziellen Umbuchung vom Passagier verlangt wird) tragen.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Naja, das ließe sich ja schon alleine dadurch vermeiden, dass ich beim Check-in direkt sagen darf (ohne dass man mir mit Konsequenzen droht), dass ich statt nach OSL nach FRA fliegen werde.
Dann wäre das ja bereits korrekt erfasst und der Aufwand in LHR wäre genauso wie beim Weiterflug nach OSL.

Es ist ja nicht so, dass ich den Grund für das Bestreben der Airlines (nämlich den Preis hoch halten) nicht verstehe, es geht mir eher um den rechtlichen Rahmen.
Und wenn Rotanes sagt, laut BGB müsste ich das bestellte Werk abnehmen - da es hier ja nicht um etwas materielles wie z.B. ein für mich gebautes Boot handelt, muss die Airline ja auch nichts entsorgen, lagern oder sonstwie Extrakosten (vor allem ja nicht in der Höhe wie bei einer offiziellen Umbuchung vom Passagier verlangt wird) tragen.

Och, Du, ich glaube den Grund für dieses Vorgehen der Airlines kennen wir alle. :D

Zum rechtlichen Rahmen: Das dürfte wahrscheinlich eine Angelegenheit sein, der in jedem Land anders entschieden wird. Oder zumindest in einigen Ländern. Allerdings: Wenn Du beim CI beide Reservierungen vorzeigst, das korrekte einchecken verweigert wird und Du die Zahlung der 300 Euro verweigerst, dann müsstest Du wohl klagen. Entweder auf Ersatz der 300 Euro oder auf Ersatz des Gepäck (wenn Du es nicht wieder bekommen hast.) Nun stellt sich mir die Frage, wo Du klagen könntest. Das müsste ja eigentlich in dem Land des Ticketverkaufs sein. Ich vermute also einmal Norwegen und einmal Deutschland. Und wie die Verfahren ausgehen halte ich für schwer vorhersehbar. Aber nochmal: IANAL.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
oder sonstwie Extrakosten tragen.

Doch, muss sie.

Der für dein bestelltes Werk zu zahlende Preis ergibt sich ja aus einer komplexen Preisfindung abhängig von vielen Parametern; beispielhaft nur genannt Bestelldatum, Abflugdatum, Bestellort, Abflugort, Zielort usw. usw.

Die Kosten für die Produktion eines einzelnen Teilsegmentes deines Fluges sind dabei mehr oder weniger völlig irrelevant. (Aus guten Gründen, aber das wäre ein neues Thema).

Wenn du als Kunde jetzt einen dieser vielen Parameter für die Preisfindung ändern möchtest (hier:Zielort) ergibt sich halt ein neuer Preis.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Doch, muss sie.

Der für dein bestelltes Werk zu zahlende Preis ergibt sich ja aus einer komplexen Preisfindung abhängig von vielen Parametern; beispielhaft nur genannt Bestelldatum, Abflugdatum, Bestellort, Abflugort, Zielort usw. usw.

Die Kosten für die Produktion eines einzelnen Teilsegmentes deines Fluges sind dabei mehr oder weniger völlig irrelevant. (Aus guten Gründen, aber das wäre ein neues Thema).

Wenn du als Kunde jetzt einen dieser vielen Parameter für die Preisfindung ändern möchtest (hier:Zielort) ergibt sich halt ein neuer Preis.
Richtig: Es ergibt sich (laut Airline) ein neuer Preis. Es ergeben sich aber keine neuen Kosten! D.h. es entsteht kein weiterer Schaden dadurch, dass ich das Segment nicht fliege.
Der "Schaden" hat sich schon alleine dadurch ergeben, dass die Airline die Strecke (ab OSL) so an mich verkauft hat - hätten sie ja nicht machen müssen, wenn die Betriebskosten von OSL-LHR-Ziel-LHR damit nicht gedeckt sind. (Dann wäre in letzter Konsequenz natürlich OSL-LHR-Ziel und zurück mindestens genauso teuer wie LHR-Ziel und zurück).
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Wir können hier filosofieren wie wir wollen.

Gegen Gesetzte verstößt mit Sicherheit niemand, der ein Routing nicht komplett abfliegt.

Ich kenne auch keinen belastbaren Fall, in dem ein Verbraucher wegen einem verfallenen letzten Leg nachbelastet wurde (im B2B Bereich mag das anders sein). Das die Airlines die Hürden für ein Shortchecking hoch legen ist nachvollziehbar.

Dass sie eine Preisnachberechnung nicht einklagen auch. In dem sehr verbraucherfreundlichen EU Gerichtsumfeld wissen die, dass das Risiko, das Ihnen die Beförderungsbedingungen im hohen Bogen um die Ohren fliegen werden, sehr hoch ist ;)

Wenn ich mit einem Verbraucher zu tun habe, kann ich meine Bedingungen eben nicht so gestalten, wie ich das gerne hätte. Aber so lange es kein Urteil gibt, kann ich das natürlich behaupten.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
@usarage
Wenn es hier um einen private-Jet Flug ginge, hättest du ohne wenn und aber recht.

Ist es aber nicht. Die Airline bietet hier das ganze Jahr über ein Netzwerk von Flügen an. Das sind "eh da" Kosten; die Kosten für ein einzelnes Flugsegment eines einzelnen Passagiers spielen da so gut wie keine Rolle.

Entscheidend sind die ERLÖSE, nicht die Kosten. Und diese werden eben nunmal nach den oben genannten Parametern vertraglich zwischen dem Kunden und der Airline vereinbart. Wenn du da als Kunde von den ursprünglichen Parametern abweichst, wird die Airline zurecht neu berechnen.
 

grasow

Reguläres Mitglied
07.01.2016
44
0
Doch.

Gemäß Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 640 bist du verpflichtet, das von dir bestellte Werk auch abzunehmen.

Auf Seiten des Leistungserbringers (Airline) gibt es auch ausreichend wirtschaftliche Gründe dieses zu verlangen, da bei Verzicht auf diese Praxis die dadurch entstehenden Umsatzeinbußen ja letztlich von den anderen Kunden ausgeglichen werden müssten.

Doch nicht. Der von dir zittierte Paragraph bezieht sich auf einen Werkvertrag.

"Werk im Sinn des BGB kann sowohl Herstellung (z.B. Anfertigung eines Maßanzugs) bzw. Veränderung einer Sache (z.B. Reparatur) als auch ein anderer, durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein (z.B. Anfertigung eines Gutachtens, chemische Untersuchung eines Stoffes)."

Definition

Eine Flugbuchung fällt nicht unter einen Werkvertrag.
 
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