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Warum kann eigentlich niemand Regeln akzeptieren?f
Weil Allgemeine Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen, die Verbraucher über Gebühr benachteiligen keine Regeln sind
Warum kann eigentlich niemand Regeln akzeptieren?f
Deswegen haben Airlines und die Handwerker im Schnitt ja auch hohe 2- bis 3-stellige Margen, von denen der Rest der marktwirtschaftlichen Welt nur träumen kann ...Die plausibelste Erklärung von allen. Die Preisbildung bei Flügen, wie auch bei einigen anderen Dienstleistungen (Handwerker zB), basiert allein auf dem Prinzip, dem Kunden möglichst tief in die Tasche zu greifen
Weil Allgemeine Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen, die Verbraucher über Gebühr benachteiligen keine Regeln sind![]()
Demnach müsste ich ja einen r/t statt o/w buchen können und bekomme die Differenz erstattet wenn ich den Rückflug nicht brauche. Nice!
Doch.
Gemäß Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 640 bist du verpflichtet, das von dir bestellte Werk auch abzunehmen.
Auf Seiten des Leistungserbringers (Airline) gibt es auch ausreichend wirtschaftliche Gründe dieses zu verlangen, da bei Verzicht auf diese Praxis die dadurch entstehenden Umsatzeinbußen ja letztlich von den anderen Kunden ausgeglichen werden müssten.
Sonst müsstest du im Restaurant auch immer den Teller leer essen...
Wir schreiben aneinander vorbei bzw Du vermischt Dinge IMHO fälschlicherweise:Also buche ich FRA CPH ORD CPH FRA. Wenn ich jetzt aber in CPH aussteigen will (warum auch immer) dann müsste ich nach Deiner Logik Geld zurück bekommen. Denn CPH ORD CPH ist höchstwahrscheinlich deutlich günstiger als FRA CPH ORD CPH FRA. !
Nein, der "dumme", schutzbedürftige deutsche Otto-Normalverbraucher wird niemals so einen Flug (z.B.) ab Oslo buchen.
Diejenigen die so eine Konstruktion wählen, machen das in vollem Bewusstsein der Regeln und verstoßen ggf. VORSÄTZLICH in betrügerischer Absicht gegen den freiwillig abgeschlossenen Vertrag mit der Airline.
Den 1 Promille Ausnahmen von meiner Aussage gönne ich, dass sie ggf. vor Gericht Recht bekommen würden.
Tja - leider (oder Gott sei Dank) leben wir hier nicht nach deinem Rechtsverständnis. Du kannst trompeten wie du willst - es gibt mit gutem Grund und zurecht einen starken Verbraucherschutz in D bzw. der EU.
Manche finden auch die soziale Umverteilung in D scheixxe. Oder das Recht auf Asyl.
Die Rechtsprechung hat die Faelle doch seit Jahren entschieden und zwar in Deutschland im Sinne des Kunden. Die englische Rechtsprechung sieht es anders und darum macht BA es anders, auch wenn eigentlich deutsches Recht anwendbar ist.
Hast Du Entscheidungen parat? Ich kenne nur den "ähnlichen" Sachverhalt, in dem der BGH das Tarifsystem unter weitgehenden Schutz gestellt hat (https://openjur.de/u/173562.html)
Hast Du Entscheidungen parat? Ich kenne nur den "ähnlichen" Sachverhalt, in dem der BGH das Tarifsystem unter weitgehenden Schutz gestellt hat (https://openjur.de/u/173562.html)
ist schlichte Gesetzesanwendung.
Weil Allgemeine Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen, die Verbraucher über Gebühr benachteiligen keine Regeln sind![]()
Das sind so typische Studentensprüche. Sorry für die Direktheit.
Wenn Du eines fernen Tages Berufserfahrung gesammelt hast, wirst Du erkennen, daß es in der Praxis nie um "schlichte Gesetzesanwendung" geht.
Zunächst geht es darum, mal genau hinzuschauen. Da fällt dann als erstes auf, daß es gar nicht um das von Dir bemühte Recht zur Kündigung geht. Das schließt die Airline ja gar nicht aus. Sie erbringt sogar die zusätzliche Leistung, Dein Gepäck herauszuklauben (auch wenn dieses vielleicht schon in einem neuen Container, der bereits in den Anschlußflug verladen wurde, steckt).
Es geht allein um die Frage, ob die Airline dann den höheren Tarif bzw. eine pauschalierte zusätzliche Zahlung, die darunter liegt, nach ihren AGB verlangen kann.
Und wer das kategorisch verneint, redet schlicht Blödsinn.
Das ergibt sich bereits aus den rechtlichen Erwägungen, die der Entscheidung aus 2010 zugrunde liegen. Dort hat der BGH der BA ja regelrecht geraten, eine Klausel zu verwenden, die dann den höheren Tarif vorsieht.
Dort ging es zwar um das Verfallenlassen des Hinflugs und nicht des letzten Segments des Rückflugs. AGB-rechtlich betrachtet ist es jedoch unerheblich, welche Teilleistung der Fluggast kündigt.
Es ist immer wieder verwunderlich, mit welcher Chuzpe gerade Anfänger den Verbraucherzentralen juristische Unbedarftheit unterstellen (so als würden die nur unfähige Anwälte beschäftigen). Bestünden durchgreifende Zweifel an der Wirksamkeit der entsprechenden Beförderungsbedingungen, hätte die Verbraucherzentrale selbstverständlich auch diese Klausel gerichtlich überprüfen lassen.
....ist eine Kündigung ..... Airline erhält vereinbarte Vergütung abzgl. ersparter Aufwendungen..
.... abzgl. ersparter Aufwendungen..
Wenn ich in C für 1.500 Euro nach Hawaii komme, fühle ich mich nicht über Gebühr benachteiligt, wenn die Airline darauf besteht, dass ich wie gebucht über Dublin zurückfliegen soll.
Ganz so einfach ist das nicht.... Siehe meinen post #150
http://www.vielfliegertreff.de/smar...ugsegment-verfallen-lassen-8.html#post1920880
Und zweitens: Ob man als Kunde einen Beförderungsvertrag von (z.B. ) NYC nach Dublin einfach mal so in einen Flug nach Frankfurt umwidmen kann (kostenlos), das kann ich nicht glauben.
Es geht darum, ob die Airline nachträglich den Preis ändern kann, wenn ich aus welchen Gründen auch immer in Mitten meines Routings aussteige. Und das wird sie nicht können. Egal was in den allg. Bedingungen steht.
warum zum Teufel lassen sich die Airlines die Einnahmen entgehen?
Beispiel Paketdienst: Dein Paket von Frankfurt nach Wiesbaden kostet (fiktiv) 10 Euro. Von Frankfurt nach Brüssel kostet (ebenfalls fiktiv) 20 Euro.
Da kannst du auch nicht vom Paketdienst die Herausgabe deines Paketes Frankfurt-Wiesbaden am Flughafen in Brüssel verlangen, wo der Paketdienst sein Drehkreuz für alle Paketsendungen hat.
Und wenn doch, werden sie dir 20 Euro für die Beförderung Frankfurt-Brüssel berechnen. Auch mit Zustimmung des BGH.
Vermutlich aus Pragmatismus.
Aus selbigem Grund klinke ich mich jetzt hier aus. War aber eine spannende Diskussion!