Letztes Flugsegment verfallen lassen

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Feuilvleiger1985

Guest
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Tja - leider (oder Gott sei Dank) leben wir hier nicht nach deinem Rechtsverständnis. Du kannst trompeten wie du willst - es gibt mit gutem Grund und zurecht einen starken Verbraucherschutz in D bzw. der EU.

Manche finden auch die soziale Umverteilung in D scheixxe. Oder das Recht auf Asyl.



Das seh ich genauso. Da können die Fluggesellschaften und deren "Vertreter" sich auf den Kopf stellen.

Mal ganz abgesehen davon versteh ich nicht, warum dieses Thema immer wieder diskutiert wird. Was ist denn, wenn jemand, z. B. CPH-FRA-CGA gebucht hat und auf dem Rückweg in FRA aussteigt? Wird die Fluggesellschaft den Buchenden (mit Polizeigewalt) zwingen, in den Flug von FRA nach CPH zu seigen? Wohl kaum! Wir die Fluggesellschaft den Buchenden zwingen, ihr eine "Gebühr/Nachzahlung" zu tätigen? Wohl kaum? Wie denn auch?

Also wie schon gesagt, wer der letzt Segment verfallen lassen möchte, der solle das tun. Ohne irgendwelche Bedenken. Es kann einem nichts passieren.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de
Beispiel Paketdienst: Dein Paket von Frankfurt nach Wiesbaden kostet (fiktiv) 10 Euro. Von Frankfurt nach Brüssel kostet (ebenfalls fiktiv) 20 Euro.
Da kannst du auch nicht vom Paketdienst die Herausgabe deines Paketes Frankfurt-Wiesbaden am Flughafen in Brüssel verlangen, wo der Paketdienst sein Drehkreuz für alle Paketsendungen hat.

Und wenn doch, werden sie dir 20 Euro für die Beförderung Frankfurt-Brüssel berechnen. Auch mit Zustimmung des BGH.

Der Vergleich hinkt. Personen sind keine Gegenstände, auch rechtlich ist der Unterschied gravierend.
Also: wenn ein Paket Beine hätte, darf es niemand daran hindern, die Paketsortierstation in Brüssel eigenständig zu verlassen.
Die Nachberechnung wäre zwar im Sinne der AGB, aber an sich sittenwidrig.
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.599
Verstößt denn der in Post 158 genannte Teil der LH-AGB eventuell gegen ein Gesetz?

Nein. Da steht aber nichts von "letztem Segment" sondern nur "von abfliegen in anderer Reihenfolge" drin. Und es gibt auch kein "kann man da reinlesen", denn es sind AGB, die gegen den Verwender auszulegen sind. Wenn das letzte Segment nicht geflogen wird, dann liegt eine Kündigung vor und das letzte Segment (oder die letzten Segmenten) können nicht mehr geflogen werden. Und generell kann man auch die Steuern und Gebühren dafür zurück verlangen.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Nein. Da steht aber nichts von "letztem Segment" sondern nur "von abfliegen in anderer Reihenfolge" drin..
Entgegen meinem guten Vorsatz von heute morgen mische ich mich nun doch noch einmal ein.
Flying Lawyer leidet unter Lese/Rechtschreibschwäche.

Da steht: "wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken" usw. usw.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.909
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Ich frage nochmal , und ganz ernsthaft:
Wer will hier wen wovon überzeugen, und warum?
Kann nicht jeder einfach nach seiner Rechtsauffassung handeln und die Konsequenzen tragen?
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.856
13.206
FRA/QKL
Ich frage nochmal , und ganz ernsthaft:
Wer will hier wen wovon überzeugen, und warum?
Kann nicht jeder einfach nach seiner Rechtsauffassung handeln und die Konsequenzen tragen?
Die Frage kommt doch hier immer wieder auf weil ein paar Experten zwar ganz geschickt sind beim Buchen, aber dann das große Zweifeln beginnt. Und dann sucht man hier nach dem Persilschein... :rolleyes:

Und da kann hier noch so viel argumentiert werden. Es gibt keine Garantie definitiv keinen Nachteil zu haben wenn das letzte Segment verfallen gelassen wird. Das muss schon jeder selbst raus finden. No risk, no fun. :cool:
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.599
Entgegen meinem guten Vorsatz von heute morgen mische ich mich nun doch noch einmal ein.
Flying Lawyer leidet unter Lese/Rechtschreibschwäche.

Da steht: "wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken" usw. usw.

Das schließt nicht ausdrücklich das Kündigungsrecht nach § 649 BGB aus und bezieht sich auf den Fall, dass Du Segment 1 und 3, aber nicht Segment 2 fliegst. § 649 BGB ist so sonnenklar:

Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

AGB sind verwenderfeindlich auszulegen, daher kann auch keiner sich auf ein "könnte man vielleicht auch anders verstehen" berufen. Und ich kenne keine deutsche Airline, die schon etwas anderes wirklich ernsthaft versucht hätte. Nur einige Foristen, die hier versuchen, Stimmung zu machen und theoretisieren. Und nein, entgangener Gewinn sind keine nicht-ersparten Aufwendungen, wie du weiter oben philosophierst: Und wenn man vor Gericht ernst macht, dann steht die Lösung für das Gericht in Satz 2. Die ersparten Aufwendungen sind 5%, für alles weitere muss die Airline sehr viel vortragen. Und das weiß sie auch, darum wird darüber nicht ernsthaft diskutiert.

Aber damit soll es reichen. Es macht keinen Spaß, ernsthafte Rechtsberatung zu betreiben für Leute, die alles besser wissen wollen. Du kannst es ja gerne anders machen. Nur mach hier nicht die Pferde scheu und versuche mit Pseudoargumenten Panik zu machen. Das ist gegenüber unerfahrenen Leuten dann wirklich nicht fair.

Und mal ganz ehrlich: Ich leide unter nichts. Dafür bin ich vielzulange Anwalt. Höchstens unter rechthaberischen Irreführern. Aber fühl Dich nicht angesprochen :)
 
Zuletzt bearbeitet:

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.306
640
Norddeutschland
Da steht: "wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken" usw. usw.

Hier wird aber auch nur auf die Reihenfolge abgestellt und diese wird nicht geändert. Das Auslassen des letzten Segments ändert nicht die Reihenfolge der vorhergehenden Abschnitte. Dieser Einwand von dir überzeugt nicht :)
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Die Frage kommt doch hier immer wieder auf weil ein paar Experten zwar ganz geschickt sind beim Buchen, aber dann das große Zweifeln beginnt. Und dann sucht man hier nach dem Persilschein... :rolleyes:

Und da kann hier noch so viel argumentiert werden. Es gibt keine Garantie definitiv keinen Nachteil zu haben wenn das letzte Segment verfallen gelassen wird. Das muss schon jeder selbst raus finden. No risk, no fun. :cool:

Es gibt keine Garantie für nichts im Leben ;)

Es saßen sogar schon Leute unschuldig im Knast :eek:
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.105
990
CGN
Das schließt nicht ausdrücklich das Kündigungsrecht nach § 649 BGB aus und bezieht sich auf den Fall, dass Du Segment 1 und 3, aber nicht Segment 2 fliegst. § 649 BGB ist so sonnenklar:

in dem Punkt hast Du mich überzeugt. Aber was ist mit dem im Endeffekt dadurch geänderten Reiseziel

... und der Frage, ob man damit eine Strecke geflogen ist, die die Airline gar nicht hätte betreiben dürfen. Wäre das so? Hätte das Konsequenzen? (Bußgelder o.ä.)?

... und der steuerlichen Frage? Wenn man bei CGN-MUC-CDG das letzte Segment weglässt, wird effektiv ein Inlandsflug (der, wenn direkt gebucht, umsatzsteuerpflichtig wäre) draus. Gilt das für diesen Flug jetzt auch? Wenn ja, müsste ja eine Steuer-Nachbelastung erfolgen?
 

justinz

Aktives Mitglied
07.03.2015
196
39
Hallo,
ich hab vor im Juli von Amsterdam nach Doha zu fliegen. Wenn ich direkt nach Doha gucke, zahle ich 100€ mehr als via DOH nach DXB. Kann ich da in AMS Gepäck für DOH aufgeben anstatt für DXB`?
 
A

Anonym38428

Guest
Nein. Macht die QR nicht. Die kennen ihre Pappenheimer. Ausserdem wirds mit dem Rückflug leicht problematisch.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Guck halt mal, was ein Flug nach DXB mit Zwischenstopp in DOH kostet. Dann fliegst du auf dem Hinweg oder Rückweg nach DXB und drehst direkt wieder um.
Mag sich preislich lohnen, kostet natürlich etwas Zeit.
 

Rast

Aktives Mitglied
28.08.2014
222
142
Das mit der Nachberechnung von LH Verunsichert mich. Beispiel: LHR-FRA-SFO (Ich will auch nach SFO), retour SFO-VIE-FRA-LHR. Ich möchte in VIE raus. Kann das nun Probleme geben? Zwischen VIE-FRA sind 24h und zwischen FRA-LHR nochmals 24h.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.105
990
CGN
Das mit der Nachberechnung von LH Verunsichert mich.

Dann lass es. Tricksereien lohnen sich nur, wenn man dabei noch gut schlafen kann, wenn man eine gewisse Coolness während dessen hat und wenn man, sollte es schief gehen, es erträgt wie ein Mann.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Das mit der Nachberechnung von LH Verunsichert mich.

Wenn das jetzt nicht gerade ein superduper Sonderschnäppchen war, könnte es sich eventuell sogar lohnen "offiziell" um die Streichung der letzten beiden Flugsegmente zu bitten.

Edit: Die Mindestanforderung wäre schon mal, dass dein gesamtes Ticket mindestens soviel gekostet hat, wie ein Oneway-Ticket LHR-VIE....
 
Zuletzt bearbeitet:

Rast

Aktives Mitglied
28.08.2014
222
142
Nein, das habe ich nicht. Und es wäre auch kein Problem für mich, noch ans Ziel zu fliegen und halt von da zurück. Ich will das Geld dann aber lieber in LHR als an Lufthansa zahlen. Mit diesen habe ich null mitleid. Wenn Sie für weniger Flüge, und den Kernflug sogar das gleiche Metall, den doppelten Preis verlangen, ist das System sowieso kaputt.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.373
1.998
Nein, das habe ich nicht. Und es wäre auch kein Problem für mich, noch ans Ziel zu fliegen und halt von da zurück. Ich will das Geld dann aber lieber in LHR als an Lufthansa zahlen. Mit diesen habe ich null mitleid. Wenn Sie für weniger Flüge, und den Kernflug sogar das gleiche Metall, den doppelten Preis verlangen, ist das System sowieso kaputt.

ja "das doppelte" ist mit der Wettbewerb in Skandinavien echt Realität. Frei nach dem Motto: in POS Skandinavien kann ich scho mal ein paar Tickets für 350€ nach USA-West anbieten, da wohnen nicht viel, Buchungen halten sich in Grenzen und dass 2016 (und zuvor) Urlauber wegen 250€ Rest-Einsparung (Flugpreis plus Zubringer+Übernachtung) Dreisoprünge in Europa machen, war bisher auch eher unbekannt.

Nachvollziehbar waren diese Preise noch nie, aber es zeigt IMHO, dass die Preise der LCC nicht ganz so schlecht kalkuliert sind
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.856
13.206
FRA/QKL
Wenn Sie für weniger Flüge, und den Kernflug sogar das gleiche Metall, den doppelten Preis verlangen, ist das System sowieso kaputt.
Das ist die immer wieder falsche Annahme: Du kaufst einen Flug LHR-SFO und retour. Dieser ist mit LH sehr viel günstiger als mit BA. Würdest du jedoch einen Flug FRA-SFO kaufen ist dieser plötzlich mit BA sehr viel günstiger als mit LH. Nun darfst du dreimal raten, warum... ;)
 
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