Entgegen meinem guten Vorsatz von heute morgen mische ich mich nun doch noch einmal ein.
Flying Lawyer leidet unter Lese/Rechtschreibschwäche.
Da steht: "wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken" usw. usw.
Das schließt nicht ausdrücklich das Kündigungsrecht nach § 649 BGB aus und bezieht sich auf den Fall, dass Du Segment 1 und 3, aber nicht Segment 2 fliegst. § 649 BGB ist so sonnenklar:
Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.
AGB sind verwenderfeindlich auszulegen, daher kann auch keiner sich auf ein "könnte man vielleicht auch anders verstehen" berufen. Und ich kenne keine deutsche Airline, die schon etwas anderes wirklich ernsthaft versucht hätte. Nur einige Foristen, die hier versuchen, Stimmung zu machen und theoretisieren. Und nein, entgangener Gewinn sind keine nicht-ersparten Aufwendungen, wie du weiter oben philosophierst: Und wenn man vor Gericht ernst macht, dann steht die Lösung für das Gericht in Satz 2. Die ersparten Aufwendungen sind 5%, für alles weitere muss die Airline sehr viel vortragen. Und das weiß sie auch, darum wird darüber nicht ernsthaft diskutiert.
Aber damit soll es reichen. Es macht keinen Spaß, ernsthafte Rechtsberatung zu betreiben für Leute, die alles besser wissen wollen. Du kannst es ja gerne anders machen. Nur mach hier nicht die Pferde scheu und versuche mit Pseudoargumenten Panik zu machen. Das ist gegenüber unerfahrenen Leuten dann wirklich nicht fair.
Und mal ganz ehrlich: Ich leide unter nichts. Dafür bin ich vielzulange Anwalt. Höchstens unter rechthaberischen Irreführern. Aber fühl Dich nicht angesprochen
