Letztes Flugsegment verfallen lassen

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erazorlll

Reguläres Mitglied
19.02.2017
61
0
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Kurze Frage: wir fliegen mit LH von SFO->MUC->DUS und würden gerne in MUC aussteigen. Habe jetzt schon mitbekommen, dass das Short-Checking eine Glückssache ist, vor allem bei Weiterflug am gleichen Tag.
Und ich nehme an, es gibt auch keinen großen Unterschied bei LH zu den anderen Fluganbietern.

Zwei Seiten weiter vorne steht ein Post mit der Aussage "ich steige auf jeden Fall aus, dann müssen sie das Gepäck rausholen".
Abgesehen davon, dass ich es am Ziel nicht machen würde, kann das beim Check-In Probleme geben? Oder kann man das als letzte Chance mal versuchen?

Danke.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
bei welchem checkin soll es evtl. Probleme machen, wenn du bei Ankunft "spontan und unerwartet" dein Gepäck rauskramen läßt?
bei späteren Flügen?
 

erazorlll

Reguläres Mitglied
19.02.2017
61
0
Entschuldige, da war mein Post nicht ganz vollständig. Die Person hatte das nach langer Diskussion dem Agent beim Check-In gesagt.
Hier mal das Zitat:

Ich kann jetzt berichten. Check-In für LAX-DUS wurde von Air Berlin vorgenommen. Die weigerten sichzuerst strikte, mein Gepäck bis DUS einzuchecken, auch als ich sagte, ich werde das Flugzeug dort auf jeden Fall verlassen. Ich verwies sogar darauf, dass es dann beim Weiterflug wegen Gepäckausland zu Verzögerungen kommen würde. Die "nette Dame am Schalter" meinte dann, in Europa müsse das Gepäck nicht ausgeladen werden, es könne auch ohne mich weiter nach Wien reisen. FRAGE an die Mitforisten: Ist diese Auskunft korrekt? Ich dachte immer, dass es zu einem Gepäckausland kommen müsste?

Einfach nicht zum Weiterflug kommen (No-Show) wäre mir jetzt etwas zu drastisch. Was passiert, wenn die Maschine wegen mir Verspätung hat und wo bekomme ich mein Gepäck?
 
Zuletzt bearbeitet:

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.527
318
Singapore
Entschuldige, da war mein Post nicht ganz vollständig. Die Person hatte das nach langer Diskussion dem Agent beim Check-In gesagt.
Hier mal das Zitat:



Einfach nicht zum Weiterflug kommen (No-Show) wäre mir jetzt etwas zu drastisch. Was passiert, wenn die Maschine wegen mir Verspätung hat und wo bekomme ich mein Gepäck?

Also wenn dein Gepäck noch im Flieger ist und du machst ein No Show wird die Maschine Verspätung haben!
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.527
318
Singapore
Ich möchte nochmals darauf hinweisen (was leider immer wieder total untergeht): Ihr habt einen Beförderungsvertrag bis zum Endziel -> Solltet ihr irgend einen Irrop haben, bekommt ihr einen Flug bis zum Endziel und habt keinen Anspruch auf das gleiche Routing!

Das sollte bei eurer Betrachtung mit eingepreist werden (also eve. Kosten eines Oneways)
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.137
1.755
Ich möchte nochmals darauf hinweisen (was leider immer wieder total untergeht): Ihr habt einen Beförderungsvertrag bis zum Endziel -> Solltet ihr irgend einen Irrop haben, bekommt ihr einen Flug bis zum Endziel und habt keinen Anspruch auf das gleiche Routing!

Das sollte bei eurer Betrachtung mit eingepreist werden (also eve. Kosten eines Oneways)

Stimmt das kann passieren - in aller Regel wird das Routing aber vom Robot zunächst gleich gelassen (wenn diese Strecken noch bedient werden).

Ich hatte mal gebucht STR-ATL-LAX und dann wurde an dem Tag STR-ATL gestrichen. Robot bucht mich auch STR-AMS-ATL-LAX.... nach Rücksprache mit dem Reisebüro wurde das dann STR-AMS-LAX geändert. Ich wollte ja schneller ankommen - die Kollegen hier wollen ja vorher aussteigen und das kann beim re-routing ggf. ins Auge gehen!!!!
 

Goliath

Erfahrenes Mitglied
11.05.2009
8.782
126
ZRH
meine.flugstatistik.de
Stimmt das kann passieren - in aller Regel wird das Routing aber vom Robot zunächst gleich gelassen (wenn diese Strecken noch bedient werden).

Ich hatte mal gebucht STR-ATL-LAX und dann wurde an dem Tag STR-ATL gestrichen. Robot bucht mich auch STR-AMS-ATL-LAX.... nach Rücksprache mit dem Reisebüro wurde das dann STR-AMS-LAX geändert

Dein Beispiel unterstreicht Deine anfängliche Aussage nicht wirklich.

Ich wollte ja schneller ankommen - die Kollegen hier wollen ja vorher aussteigen und das kann beim re-routing ggf. ins Auge gehen!!!!

Damit sagst Du ja das gleiche wie A381, den zu zitierst.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Ich möchte nochmals darauf hinweisen (was leider immer wieder total untergeht): Ihr habt einen Beförderungsvertrag bis zum Endziel -> Solltet ihr irgend einen Irrop haben, bekommt ihr einen Flug bis zum Endziel und habt keinen Anspruch auf das gleiche Routing!

Ist das so? Wo steht denn das bitte offiziell? Ich hätte zB nichts dazu in den ABB der LH gefunden, außer dass sie anderes Fluggerät nehmen dürfen und andere Airlines...

Also Beförderungsverträge werden doch für bestimmte Flüge zu einer bestimmten Zeit geschlossen und ich kenne diese angeblichen Endziel-Verträge nicht. Im Gegenteil, gerade bei LH ist ja die Couponreihenfolge so ein riesiges Thema.

Alternativen bedürfen in meinen Augen der Zustimmung des Kunden... was ja im Regelfall kein Problem darstellt, sondern freudig der Fall sein wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.237
410
VIE
Steht doch deutlich in den ABB der LH ...

Annullierungen, Umbuchungen, Verspätungen
9.2. Wir unternehmen alle Anstrengungen, um Verspätungen zu vermeiden. In Ausübung dieser Anstrengungen und um Annullierungen zu vermeiden, können wir die Beförderung mit einem anderen Fluggerät oder mit einer anderen Fluggesellschaft durchführen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Steht doch deutlich in den ABB der LH ...

Annullierungen, Umbuchungen, Verspätungen
9.2. Wir unternehmen alle Anstrengungen, um Verspätungen zu vermeiden. In Ausübung dieser Anstrengungen und um Annullierungen zu vermeiden, können wir die Beförderung mit einem anderen Fluggerät oder mit einer anderen Fluggesellschaft durchführen.

Und wo steht da etwas von Änderungen des Routing???
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
"Umbuchungen" können defintiv Änderungen des Routings sein. Das ist glasklar.

Wo ist das bitte so glasklar geregelt? Bin ja nicht Lernresistent, aber ich hätte gerne etwas offizielles dazu.

Also wenn ich einen onway mit 23h layover buche kann mich die Airline also auch die ganze Nacht auf einer anderen Route herumfliegen, so lange ich rechtzeitig am Ziel bin? Not sure...
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.237
410
VIE
Und wo steht da etwas von Änderungen des Routing???

Wo steht dass die Route beibehalten werden muss?
Der Teil sagt doch alles: "Wir unternehmen alle Anstrengungen, um Verspätungen zu vermeiden."

Aber du kannst ja das ganze für alle Transparenter machen und kurz auflisten auf welche Gesetze bzw. EU Verordnungen du dich beziehst.

Und ich bin so frei und zitiere deine ursprüngliche Frage ;-)
Das steht natürlich deutlich in den ABB.

Ist das so? Wo steht denn das bitte offiziell? Ich hätte zB nichts dazu in den ABB der LH gefunden, außer dass sie anderes Fluggerät nehmen dürfen und andere Airlines...
 
Zuletzt bearbeitet:

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Wo steht dass die Route beibehalten werden muss?
Der Teil sagt doch alles: "Wir unternehmen alle Anstrengungen, um Verspätungen zu vermeiden."

Aber du kannst ja das ganze für alle Transparenter machen und kurz auflisten auf welche Gesetze bzw. EU Verordnungen du dich beziehst.

Und ich bin so frei und zitiere deine ursprüngliche Frage ;-)
Das steht natürlich deutlich in den ABB.

Also grundsätzlich ist die rechtliche Anforderung an jeden Kaufvertrag, dass Leistungen wie angeboten und bestellt (also wenn zB über den Ticketkauf Einigkeit erzielt wurde) zu erbringen sind. Wenn wir das jetzt auch noch in Frage stellen steige ich aus.

Dieser Allerweltssatz in den ABBs "wir unternehmen alles..." schafft weder ein Recht für die Airline, noch für den Kunden. Sonst könnte sich ja jeder auf diesen Satz beziehen um auf Umbuchungen ohne Rücksicht auf Reiseklasse und Airline zu bestehen, weil sie ja "alle Anstrengungen unternehmen müssen". Und das ist eben nicht so.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.887
440
Wo ist das bitte so glasklar geregelt? Bin ja nicht Lernresistent, aber ich hätte gerne etwas offizielles dazu.

Also wenn ich einen onway mit 23h layover buche kann mich die Airline also auch die ganze Nacht auf einer anderen Route herumfliegen, so lange ich rechtzeitig am Ziel bin? Not sure...


Wenn die AGBs grundsätzlich als korrekt in diesem Punkt eingestuft werden, bedeutet "umbuchen" in der deutschen Sprache selbstredend, dass Strecke, Fluggerät und auch die Zeiten sich ändern können. Es wird eine neue Buchung angelegt. Da kann es wirklich sprachlich keinen Zweifel geben. Und andererseits resultieren daraus auch Pflichten : Eventuell die 300/600 Euro, völlige Stornierbarkeit des Tickets und was sonst rechtlich alles so geboten und abgeurteilt wurde. Andernfalls wären die Möglichkeiten des carriers ja einseitig enorm beschnitten, was auch nicht in Ordnung wäre. In der regel versuchen die Gesellschaften in umbuchungsfällen ja auch die Leute möglichst "passend" von a nach b zu bekommen, sonst wird es halt noch teurer. genauso gibts keinen Anspruch auf Sitzplatz, Fluggerät und sonstigen Soft facts.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Ehrlich gesagt glaube ich schon, dass wenn ich aaa-bbb-ccc buche schon ein Anrecht darauf besteht auch über bbb zu fliegen.

Wenn das nicht planmäßig geht kann der Kunde durchaus auf gleiches routing aber später bestehen. Selbstverständlich ergibt sich aber auch daraus der Verlust von Ansprüchen.

Es hat schon seinen Grund dass LH nur die Änderung von Fluggerät und Airline, nicht aber das Routing explizit in die ABB schreibt. Es wäre ja ein leichtes das in die ABB aufzunehmen wenn das so klar wäre wie manche hier behaupten. Das ist auch der Normalfall, alles was nur möglich ist in die AGBs zu schreiben damit man bei allen Eventualitäten abgesichert ist.
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.527
318
Singapore
Stelle mir gerade einen komplett neuen Maximieransatz vor (Achtung: Ironie):

Gebucht: AAA-BBB(Transit)-CCC

Erstes Leg hat Verspätung, Airline will auf AAA-CCC umbuchen.

Man lehnt ab und besteht auf Originalrouting welches so erst wieder in einer Woche angeboten wird - liebe Airline bitte 7 Tage St. Regis einbuchen [emoji51]
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
Ehrlich gesagt glaube ich schon, dass wenn ich aaa-bbb-ccc buche schon ein Anrecht darauf besteht auch über bbb zu fliegen.

Wenn das nicht planmäßig geht kann der Kunde durchaus auf gleiches routing aber später bestehen. Selbstverständlich ergibt sich aber auch daraus der Verlust von Ansprüchen.

IMHO arbeiten LH/OS/LX an Tarifen, bei denen der Kunde nicht weiß, an welchem Hub er umsteigt. Einzig die Ankunftszeit zählt. Das würden die sicher nicht ausarbeiten, wenn ein Recht auf den Umstiegsort bestünde.
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.339
119
MUC
Hier wird seit über 1000 Beiträgen hin- und herdiskutiert.

Die einen posten, wie es bei ihnen geklappt hat.
Die anderen posten, dass sie keinen Shortcheck bekommen haben.

Einige berichten von der Gefahr, dass es eine Nachkreditierung geben könnte.
Andere behaupten, dass es Quatsch ist.
Und m.E. hat sich hier noch keiner gemeldet, dem etwas nachkreditiert wurde - oder habe ich das überlesen?


Können wir uns nicht darauf einigen, dass es manchmal klappt mit dem Shortcheck, manchmal nicht und es total abhängig ist, wer dort am Checkin sitzt.

Und, dass es da eine latente Gefahr der Nachberechnung gibt.

Und bitte noch den Hinweis, dass ein einfaches nicht Erscheinen zum Anschlussflug mit ausladen des Gepäcks unschön für andere Reisende ist.

Jetzt kann jeder für sich selbst entscheiden, ob er es machen will oder nicht.


Das ganze bitte als Sticky am Anfang des Threads und als letzten Post am Ende. Dann zuschließen hier und bei vielen geht der Puls wieder runter.
 

ICPUI

Erfahrenes Mitglied
12.10.2014
1.165
722
ZRH
Hier wird seit über 1000 Beiträgen hin- und herdiskutiert.

Die einen posten, wie es bei ihnen geklappt hat.
Die anderen posten, dass sie keinen Shortcheck bekommen haben.

Einige berichten von der Gefahr, dass es eine Nachkreditierung geben könnte.
Andere behaupten, dass es Quatsch ist.
Und m.E. hat sich hier noch keiner gemeldet, dem etwas nachkreditiert wurde - oder habe ich das überlesen?


Können wir uns nicht darauf einigen, dass es manchmal klappt mit dem Shortcheck, manchmal nicht und es total abhängig ist, wer dort am Checkin sitzt.

Und, dass es da eine latente Gefahr der Nachberechnung gibt.

Und bitte noch den Hinweis, dass ein einfaches nicht Erscheinen zum Anschlussflug mit ausladen des Gepäcks unschön für andere Reisende ist.

Jetzt kann jeder für sich selbst entscheiden, ob er es machen will oder nicht.


Das ganze bitte als Sticky am Anfang des Threads und als letzten Post am Ende. Dann zuschließen hier und bei vielen geht der Puls wieder runter.

Danke für die Zusammenfassung! Wie hier bereits beschrieben, hatte ich sowohl positive, als auch negative Erfahrungen mit dem Short-Checking. Allgemein sollte man solche Verbindungen nur buchen, wenn man a) sich dem Risiko bewusst ist, b) einen Notfall Plan hat, falls man am Endziel rauskommt und c) mind. 4 Stunden Umsteigezeit, damit man andere Reisende nicht beeinflusst beim Gepäck rausholen lassen.

Die Nachberechnung halte ich aber nach wie vor für einen grossen Mythos. Keine Airline will einen solchen Gerichtsentscheid und es gab bis jetzt keinen Beweis, weder hier noch auf FT, dass eine Privatperson nachzahlen musste.
 
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A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.527
318
Singapore
Die Nachberechnung halte ich aber nach wie vor für einen grossen Mythos. Keine Airline will einen solchen Gerichtsentscheid und es gab bis jetzt keinen Beweis, weder hier noch auf FT, dass eine Privatperson nachzahlen musste.

Das darfst du auch!

Ich kenne einen Fall persönlich - Arbeitskollege! Es kam nicht zum Gerichtsstreit und man hat sich geeinigt (ohne dass es zu einer Nachberechnung gekommen ist).

Jetzt kennst du mich nicht und demnach kannst du weiterhin an den Mythos glauben!

Meine Meinung: Kann passieren, jedoch wahrscheinlich in offensichtlichen oder extremen Fällen. Der möglichen Gefahr sollte sich jeder Bewusst sein, so dass nicht das grosse Heulen beginnt!

--> die Gefahr dass man auf Grund eines Irrops am falschen Flughafen landet ist deutlich grösser und mir selbst passiert - Resultat war ein Full Fare Onewayticket welches nicht gerade billig war!
Demnach: Bei Y Fares würde ich es niemals machen - da legt man schnell wesentlich mehr drauf als man gezahlt hat. Bei C und F, bei welchen man im Bereich von 2000 Euro oder mehr sparen kann, kann es durchaus Sinn machen!
 
Zuletzt bearbeitet:

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.887
440
IMHO arbeiten LH/OS/LX an Tarifen, bei denen der Kunde nicht weiß, an welchem Hub er umsteigt. Einzig die Ankunftszeit zählt. Das würden die sicher nicht ausarbeiten, wenn ein Recht auf den Umstiegsort bestünde.

Wenn der Tarif diese besonderheit explizit beinhaltet und man es bei der Buchung weiss, ist doch alles ok. Vielleicht wird der Flug günstiger, weil man Kapazitäten besser zusammenschieben kann.
Das klingt doch völlig plausibel. Es ist natürlich dann auch möglich , dass man nicht mit der LH unterwegs ist, aber wenn das auch geklärt ist. Why not?
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Kaum ein Fluggast schaut sich noch sein Ticket an, weil es ja elektronisch gespeichert ist und keiner daran Interesse hat.

Das Entscheidende ist das Feld "X/O" im Ticket. Ich zitiere mal aus "Basiswissen Luftverkehr":

Basiswissen Luftverkehr (3) - Was genau in einem E-Ticket steht - airliners.de

"Ein „X“ vor dem Flughafen zeigt an, dass aus tariflichen oder verkehrsrechtlichen Gründen hier nur ein Transfer (Umsteigen) und keine Flugunterbrechung stattfinden darf. Möchte der Kunde seine Reise nach Ticketausstellung doch an diesem Ort unterbrechen, so muss das Ticket neu berechnet werden".
 
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