Letztes Flugsegment verfallen lassen

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mbr

Neues Mitglied
30.04.2012
15
0
ZRH
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Hi all

Hier wird ja einiges über das Verfallenlassen von Endsegmenten gestritten. Ich selbst habe das schon zig Male gemacht (natürlich nie als No-Show) und hatte nie ein Problem damit. Auch das Shortchecken des Gepäcks wurde immer gemacht. Manchmal ohne Murren, manchmal mit einem guten Argument meinerseits, ganz sicher immer mit meinem ultimativen Statement, dass ich das Flugzeug des Anschlussfluges keinesfalls besteigen werde und sie doch keine Delays verursachen wollen um das Gepäck für mich raus zu holen. Ein paar wenige Male wurde ich nach diesem Statement auf eine allfälige Neukalkulation hingewiesen, was ich mit "versuchen Sie das mal" quittierte. Airlines waren (in Reihenfolge der Häufigkeit) LX/LH/AF/AB/BA/EK/EW. So viel zur Praxis.

Nun wurde ich durch gewisse Schilderungen in diesem Thread, trotz meiner durchwegs positiven Erfahrungen, doch etwas unsicher. Statt mit Halbwissen zu glänzen habe ich mich also an meine Rechtsschutzversicherung (CAP Rechtsschutz Schweiz) gewandt und nach deren Einschätzung gefragt.

Meine Fragen ware folgende:
- Darf die Airline eine Neukalkulation vornehmen? Wenn ja wie hoch ist das Prozessrisiko, wenn ich die Nachbelastung auf der Kreditkarte einfach wieder zurückbuchen lasse?
- Darf die Airline das Routing ohne meine Zustimmung ändern, z.B. weggen IrrOp o.ä.?
- Kann dir Airine die Herausgabe des Gepäcks verweigern bzw von einer Nachzahlung abhängig machen, falls es mal nicht shortchecked werden würde?
- Würde die CAP mich in jedem Fall in entsprechenden Streitsachen aktiv vertreten, sprich kann man von einem Gewinn allfälliger Prozesse ausgehen.

Folgende Antworten habe ich erhalten:
- Der Beförderungsvertrag ist das Ticket. Es zeigt, welche Leistung man zu welchem Preis bezahlt hat. Dies umfasst unter anderem auch das Routing. Ansonsten müsste explizit genannt werden, dass die Airline dieses ändern kann und die Bedingungen (z.B. Reisedauer, max Umsteigepunkte etc) festgelegt sein. Insbesondere wenn bei einem Umsteiger eine signifikante Zeitspanne (also nicht nur ein Minimum an Umsteigezeit) zwischen Ankunft und Weiterflug liegt, ist davon auszugehen, dass diese bewusst gebucht wurde und der Aufenthalt sinnvoll genutzt wird und nötig ist. Das Routing kann also nicht einseitig durch die Airline geändert werden.
- Es ist in allen gängigen Rechtssystemen erlaubt, von einer bezahlten Leistung nur einen Teil zu beziehen/nutzen. Dies bedeutet genau genommen, dass man beliebige Segmente (also nicht nur letzte) unbenutzt lassen darf, solange der Airline kein Schaden entsteht.
- In der Praxis ist dies bei nicht letzten Segmenten etwas schwierig, da einen die Airline einfach nicht einsteigen lässt. Trotzdem wäre es rechtlich im Nachhinein durchsetzbar und die Airline dann auch schadenersatzpflichtig.
- Das Gepäck (Besitz des Kunden) muss von der Airline jederzeit, wo technisch möglich also z.B. nicht im Flug aber auf dem Flughafen, herausgegeben werden. Alles andere wäre eine Nötigung.
- Die CAP würde mich in entsprechenden Streitfällen auf jeden Fall vertreten und notwendigenfalls vor Gericht ziehen, da eigentlich klar ist, dass der Passagier gewinnen würde.

Ich hoffe das nützt dem Ein oder Anderen von Euch.
mbr
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.057
1.290
DUS, HAJ, PAD
Naja.

Das Routing ändert ja der Passagier nicht die Airline.

Und 2 ist ja auch geklärt und die Airlines bieten extra Tarife an zu einem utopischen Preis, die das Fliegen der Segmente in beliebiger Reihenfolge erlauben. Bucht nur keiner.

Einschränkungen sind ja auch erlaubt, sonst würde es ja nur Full Flex Tickets geben.
 
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born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.546
2.695
FRA
Zu dem ganzen - und vor allem immer wieder breit getretenen - Thema kann ich nur sagen:

Man kann sich an heißem Kaffee die Schnute verbrennen, muss es aber nicht.
Stellt man sich zu dusselig an, kann man eine Versicherung oder Anwalt kontaktieren, muss es aber nicht.
-> Simply think before you sip! And enjoy :D
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
@mbr

Nur mal aus Neugier eine Zusatzfrage:
Hast du bei deiner Anfrage den vollständigen und wahren Sachverhalt geschildert, nämlich dass du das vorsätzlich und systematisch in betrügerischer Absicht machst, um einen günstigeren Fahrpreis zu erschleichen?

Oder hast du dort den fälschlichen Eindruck erweckt, dass hier eine zufällige Reiseplanänderung ein vorzeitiges Aussteigen überraschend/kurzfristig erforderlich macht?

Der Unterschied wird zwar schwer nachweisbar sein, aber da sollte man auch nicht die kreative Fragetechnik unserer Richter unterschätzen. Zu einem Gang vor Gericht wird es allerdings wohl keine Airline kommen lassen.

Im übrigen glaube ich nicht, wie dort dargestellt, dass das Routing ein fester Vertragsbestandteil ist, sondern Start-Ziel den Beförderungsvertrag ausmachen.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Schön dass dieses Thema mal wieder kommt, ich glaube diese Woche hatten wir es noch nicht. :)
Ich will das Verhalten und die Aussagen des OP gar nicht bewerten, nur grundsätzlich sollten alle Schwanzflugverfallenlasser im Hinterkopf behalten, dass das ganze Kartenhaus zusammenklappen kann, sobald Irrops im Spiel sind.

Aber dieses Risikos ist man sich sicher bewusst. ;)
 

Flo86

Erfahrenes Mitglied
24.06.2017
1.284
968
VIE
Ich habe bis dato auch schon ab un zu den letzten Leg verfallen lassen... Immer über die App den Flug ausgeckt... Gepäck short checken hat bis dato auch immer funktioniert, waren aber alles C Flüge falls das einen Unterschied machen sollte... Hänge das nicht an die große Glocke, habe aber im Notfall eine Rechtschutzversicherung die so einen Streitfall abdeckt...
Vielleicht eine kleine Bemerkung am Rande: wer bei dieser Thematik lange zögert, sich nicht sicher ist etc... sollte das letzte Leg nicht verfallen lassen wenn das zuviel Stress verursacht ;)
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
- Es ist in allen gängigen Rechtssystemen erlaubt, von einer bezahlten Leistung nur einen Teil zu beziehen/nutzen.
Ich habe diese Theorie gerade eben mal bei meinem Besuch im Supermarkt getestet.

Erworben habe ich 1kg Mehl, 1kg Zucker und 1/2l Milch.

Da ich für mein Rezept nur 800g Mehl, 600g Zucker und 400ml Milch brauche, habe ich die von mir nicht benötigten Mengen gleich an der Kasse dort gelassen, mit dem Hinweis dass ich diese nicht mitnehmen möchte.

Könntest Du mir bitte mal einen Kontakt zu deiner Rechtsauskunft vermitteln, damit die mir jetzt hier aus dem Schlamassel heraus helfen? Der Supermarktleiter hat mir leider schon ein Hausverbot erteilt.
 

mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.117
3.010
Ich habe diese Theorie gerade eben mal bei meinem Besuch im Supermarkt getestet

Mein Supermarkt hat eben dafür große runde Behältnisse aufgestellt, in denen nicht gewünschte Teile des Einkaufs, etwa auch mitgekaufte Verpackungen, entsorgt werden können. Und falls ich erst später bemerke, dass mir der Pudding nicht schmeckt und ich ihn zuhause wegwerfe statt ihn zu nutzen, steht der Marktleiter auch nicht bei mir vor der Tür.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
Ich habe diese Theorie gerade eben mal bei meinem Besuch im Supermarkt getestet.

Erworben habe ich 1kg Mehl, 1kg Zucker und 1/2l Milch.

Da ich für mein Rezept nur 800g Mehl, 600g Zucker und 400ml Milch brauche, habe ich die von mir nicht benötigten Mengen gleich an der Kasse dort gelassen, mit dem Hinweis dass ich diese nicht mitnehmen möchte.

Könntest Du mir bitte mal einen Kontakt zu deiner Rechtsauskunft vermitteln, damit die mir jetzt hier aus dem Schlamassel heraus helfen? Der Supermarktleiter hat mir leider schon ein Hausverbot erteilt.
It dem Unterschied dass er den vollen Preis für den Flug bezahlt hat und nicht die Differenz von letzten leg haben möchte.

Wenn du dagegen die Differenz von den Lebensmitteln haben möchtest ist das ein Unterschied.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
By the way. Starbucks macht die heisse Brühe immer so voll dass kein Milch oder Deckel draufpasst. Schütte dann auch immer in die Luke die dafür vorgesehenen ist und gebe mich damit zufrieden und frage nicht noch nach paar Cent Differenz für weggeschütteten Kaffee.

Bisher auch seit Jahren niemand auf mich zugekommen
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
It dem Unterschied dass er den vollen Preis für den Flug bezahlt hat und nicht die Differenz von letzten leg haben möchte.

Wenn du dagegen die Differenz von den Lebensmitteln haben möchtest ist das ein Unterschied.

Nee, da hast du mich missverstanden. Ich habe alles voll bezahlt und habe nur die nicht benötigten Mengen nicht mitgenommen...
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Der Grund für mein Verhalten übrigens, dass die 1 kg Tüte Mehl/Zucker jeweils billiger ist, als der Preis von 3 x 250g Tüten, welche Menge mir auch voll ausgereicht hätte.

Deswegen habe ich lieber die kg-Tüte gekauft und den Rest an der Kasse gelassen.
 

mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.117
3.010
Der Grund für mein Verhalten übrigens, dass die 1 kg Tüte Mehl/Zucker jeweils billiger ist, als der Preis von 3 x 250g Tüten, welche Menge mir auch voll ausgereicht hätte.

Deswegen habe ich lieber die kg-Tüte gekauft und den Rest an der Kasse gelassen.
Du solltest unterscheiden, ob Du einen Teil der gekauften Ware (oder Dienstleistung) nicht nutzt, oder jemanden anderen (in dem Fall der Dame an der Kasse) aufdrängelst.
 

Harry Cane

Reguläres Mitglied
26.01.2014
92
0
Jetzt wird die Pampe hier zum gefühlt 1000x gerührt. Davon wird sie auch nicht besser.

Würde sagen, die Suppe wird wieder aufgewärmt. Das finde ich aber gut, zumal ja auch immer neue Leute hier sind. Außerdem steht das Thema ja fett oben drüber, so dass diejenigen, die das nervt, das auch gar nicht mehr lesen müssen.

Deshalb hier auch mein Senf dazu:
Gebucht ist über Swiss MCO-ZRH mit Edelweiß, nun von Swiss umgebucht auf MCO-FRA-ZRH mit LH. Nach telefonischer Rückfrage wäre es kein Problem schon in FRA das Gepäck abzuholen und den letzten Flug nicht mehr anzutreten.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Du solltest unterscheiden, ob Du einen Teil der gekauften Ware (oder Dienstleistung) nicht nutzt, oder jemanden anderen (in dem Fall der Dame an der Kasse) aufdrängelst.
Um mal die satirische Ebene zu verlassen:

Was ich mit meinem Vergleich sagen wollte, dass es in vielen Branchen (nicht nur der Luftfahrt) Standard ist, dass die Abnahme einer größeren Menge billiger sein kann, als die einer kleineren Menge. Da gibt es die unterschiedlichsten guten Gründe für.

Gut möglich, dass Gerichte hier den Kunden im Recht sehen, wenn er dann die große Menge beauftragt (weil sie billiger ist) und er dann aber doch nur die kleinere Menge abnimmt.
Es gibt aber auch noch den Begriff "Fairness" im Geschäftsleben, dass sich auch der Kunde an die Vereinbarung hält.

Ich rede jetzt nicht vom Ausnahmefall, wo man mal unvorhergesehen nicht die ganze Ware abnehmen kann, sondern von einem systematischen, von vornherein in betrügerischer Absicht bei der Beauftragung schon so angedacht, dass man die bestellte Ware sowieso nicht mitnehmen wird.
 

mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.117
3.010
Ich rede jetzt nicht vom Ausnahmefall, wo man mal unvorhergesehen nicht die ganze Ware abnehmen kann, sondern von einem systematischen, von vornherein in betrügerischer Absicht bei der Beauftragung schon so angedacht, dass man die bestellte Ware sowieso nicht mitnehmen wird.

Ich bezahle für die gesamte Ware, und biete dem Händler an (wenn er das möchte), dass er einen Teil davon noch einmal verkaufen kann (indem ich rechtzeitig melde, dass ich nicht alles brauche). Ich verursache keine weiteren Kosten dadurch, dass ich nicht alles nutze, falls nachweisbar dennoch Kosten entstehen, die über die Einsparungen durch meine Nichtabnahme hinaus gehen, bin ich bereit, diese zu tragen. Sorry, aber wo hier die betrügerische Absicht ist, erschließt sich mir nicht.

In Deinem Beispiel wäre das übrigens eher ein Bundle-Angebot "Äpfel, Mehl und Zucker", Du nutzt die Äpfel nicht, und bietest dem Händler auch gleich noch an, sie doch zu behalten, Du würdest sie eh nur wegschmeissen. Ich wähle also aus den unterschiedlichen (freiwilligen) Angeboten des Händlers das aus, das für mich am günstigsten ist. Wo ist der Betrug?
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Wo ist der Betrug?
Dass du es VOR Vertragsabschluss schon so vor hast; dann aber während der Vertragsunterzeichnung es dem Verkäufer verheimlichst (einzig und allein um einen günstigeren Preis zu bekommen), und dann doch hinterher die Ware nicht wie von Dir vertraglich zugesichert abnimmst.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
der Vergleich hinkt:
es geht um den gesamtkauf von Mehl, Zucker und einem faulen Apfel (der Flug in die Wallachei)
Mehl und Zucker ohne faulen Apfel entsorgen zu müssen wären billiger

der Gesamtpreis ist reduziert, weil der Lebensmittelkunde die Entsorgung des faulen Apfels übernimmt

nun kann ich nicht an der Kasse direkt nach dem bezahlen sagen: ach Leute, ich habs mir anders überlegt, entsorgt euren Apfel doch selbst
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.556
15.258
Ach. Muss LH jetzt schon Strafe zahlen fuer durch no show freigebliebene Plaetze? ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Ach. Muss LH jetzt schon Strafe zahlen fuer durch no show freigebliebene Plaetze? ;)

JA.

Sie haben für die Strecke FRA-XYZ eine gestaffelte Landegebühr am Flughafen XYZ. Der Flughafen XYZ gewährt bei Ankunft > 1 Mio Pax pro Jahr als Wachstums-Incentive einen Sonderrabatt von 3% auf die gesamten Landegebühren. Durch dein no-show wird diese Schwelle knapp verfehlt. Mal ganz abgesehen von dem höheren Flugpreis, den du ansonsten hättest bezahlt ohne den Anschluss nach XYZ.

(machen übrigens viele Flughäfen auch tatsächlich gegenüber ryanair so)
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
Airsicknessbag:;-)
ja, ich weiß
auch mein Vergleich hinkt letztlich, denn die Airlines produzieren ja die faulen Äpfel extra
und die faulen Äpfel (Flüge in die Wallachei) verursachen keine (Entsorgungs)Kosten, wenn einzelne Teilnehmer die Äpfel(Flüge) zurücklassen/nicht nutzen (tendenziel sogar im gegenteil: weniger last=weniger Kerosin)

insofern alles ein Käse, daß das Preissystem so ist wie es ist
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
insofern alles ein Käse, daß das Preissystem so ist wie es ist

Das Preissystem sagt, dass der Kunde bereit ist für einen nonstop-Flug mehr zu bezahlen, als für einen Umsteigeflug.

Wenn ich das jetzt versuche als Kunde auszutricksen, in dem ich aus einem vorgeblich gebuchten Umsteigeflug eigenmächtig einen nonstop-Flug mache, fühlt sich die Gegenseite natürlich angep***t.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.087
940
CGN

So satirisch brauchte die Ebene gar nicht sein - nur dass dein angebliches Hausverbot ja daher rührte, dass du angebrochene Lebensmittel an der Kasse fiktiv ausgekippt hast.

Hättest du einen Kasten Bier gekauft und eine Flasche in den Müll geworden (oder an der Information abgegeben - "brauche ich doch nicht" ) hätte keiner was gesagt, obwohl du damit eine Flasche weniger abgenommen hättest (was oftmals teurer ist als der Kasten-Preis).

Entscheidend dürfte sein, dass dem Verkäufer kein Schaden entsteht (die Preisersparnis gegenüber der tatsächlichen Flugstrecke zählt nicht, weil der Käufer dieses Ticket ja nicht buchen wollte). Alle anderen Vergleiche hinken.


Es gibt aber auch noch den Begriff "Fairness" im Geschäftsleben, dass sich auch der Kunde an die Vereinbarung hält.

Wobei Fairness jetzt nicht das Wort ist, das mir im Zusammenhang mit Airline Preisgestaltung als erstes einfällt.

Das ganze "Problem" entsteht ja nur deshalb, weil die Airlines ein so kompliziertes Konstrukt der Preisgestaltung gebaut haben, dass solche Tricks überhaupt möglich sind.

Bei fairen Geschäftspartnern (denen ich dann auch Fairness entgegenbringe) passiert es eher selten, dass eine Leistung fünfmal so teuer ist wie ein Zweierpack (Oneway vs rt), dass ich für die Dreistigkeit der Bestellung noch eine TSC bezahlen muss, a pro pos bezahlen, für's Bezahlen dann nochmal eine OPC (teilweise ohne Alternative), oder dass ein Teil des Preises als Steuern+Gebühren betitelt wird (damit bei Meilenticket trotzdem noch kassiert werden kann), aber man bei Stornierungen eine andere Definition von Steuern+Gebühren aus dem Hut zaubern.

Und faire Geschäftspartner ändern die Vertragsbedingungen nicht nachträglich (zB Absenken von Meilengutschriften, oder zB Wegfall Status-Privilegien in bestimmten Buchungsklassen mitten im Jahr, statt es den Kunden zum Ende ihrer Status-Gültigkeit aufzukündigen).


Von daher würde ich dem Fairness-Argument widersprechen - das Ausnutzen von Tarif-Besonderheiten in einem so sehr auf Umsatzoptimierung ausgelegten Tarifsystem ist m.E. eine Form von "die Geister die ich rief"
 
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Reaktionen: pumpuixxl