Letztes Flugsegment verfallen lassen

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.556
15.258
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Durch dein no-show wird diese Schwelle knapp verfehlt.

Viel Spass bei der Beweisfuehrung. Wenn die gelingt, ist der No-Show-Fluggast selbstverstaendlich den entsprechenden Schadensersatz schuldig ;)

Weniger fernliegend waehrend uebrigens eine Flughafengebuehr, die fuer Umsteiger niedriger ist als fuer Ankommer. Falls es so etwas gibt, bin ich der erste, der hier eine entsprechende Nachbelastung in Ordnung findet.

machen übrigens viele Flughäfen auch tatsächlich gegenüber ryanair so.

Deswegen verhandelt Ryanair all diese Vertraege so, dass die Zahl der gebuchten Tickets zaehlt, nicht die der befoerderten Passagiere.

insofern alles ein Käse, daß das Preissystem so ist wie es ist

(y)
 

mbr

Neues Mitglied
30.04.2012
15
0
ZRH
@mbr
Nur mal aus Neugier eine Zusatzfrage:
Hast du bei deiner Anfrage den vollständigen und wahren Sachverhalt geschildert, nämlich dass du das vorsätzlich und systematisch in betrügerischer Absicht machst, um einen günstigeren Fahrpreis zu erschleichen?

[...]

Im übrigen glaube ich nicht, wie dort dargestellt, dass das Routing ein fester Vertragsbestandteil ist, sondern Start-Ziel den Beförderungsvertrag ausmachen.

Ich wollte mit meinen Infos einfach etwas beisteuern. Keiner ist verpflichtet mir oder an mich zu glauben, da ich ja nicht Gott bin. Mich hier quasi Betrüger zu nennen finde ich allerdings etwas dicke Post. Dein danach auch noch angeführtes Beispiel mit dem Mehl etc zeigt ja genau, dass Du es offenbar nicht verstanden hast. Es ist nämlich nichts betrügerisch daran, das Mehl mit der vollen Absicht zu kaufen einen Teil davon weg zu schmeissen.

Und ich habe ja klar erklärt, warum auch das Routing als Teil des Vertrages zu sehen ist. Wenn die Airline das einfach so einseitig ändern dürfte, dann würde man einfach schreiben "MUC nach FRA mit Abflug nach 12 und Ankunft vor 16 Uhr". Macht Sinn oder?

Wenn wir schon beim Glauben sind: Dem Anwalt für Reiserecht bei der CAP glaube ich einfach etwas mehr als dem der sich nicht traut ein Segment verfallen zu lassen, Routingänderungen einfach so akzeptiert, sein Mehl immer aufbraucht (obwohl der Kuchen dann halt nicht schmeckt) und vermutlich auch immer im Schatten parkt.

Nichts für Ungut.
 
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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
Übrigens entstehen zusätzlicher Aufwand für die Airline :

Den Sitz ggflls weiter zu verkaufen.

Ein Erlös davon bzw Gewinn oder DB ist ein anderes Thema. Erstmal entsteht ein zusätzlicher Aufwand
 

Schnee

Neues Mitglied
03.12.2017
16
0
Ich lese hier schon ziemlich lange (sporadisch) mit.

Habe auf Grund der vielen Tipps von Usern in diesem Forum über die letzte Zeit immer wieder Flüge gebucht, bei denen ich das letzte Segment verfallen gelassen habe.

Vor kurzem hatte ich als Routing folgenden Rückflug: MEX-YYZ(Toronto)-FRA-MXP gebucht und wollte in FRA aussteigen.

Soweit so gut!

Auf Grund einer Verspätung wurde ich in MEX auf einen Flug MEX-Montreal-MXP gebucht!

Ich habe mehrfach darauf bestanden, dass ich über FRA gebucht werden will. Dies wurde vehement abgelehnt, da es (angeblich) keine Verfügbarkeit gab und ich angeblich als Transitpassagier kein Anrecht auf den Umsteigeflughafen habe!

Ich sah keine andere Möglichkeit als nach MXP zu fliegen und dort ein Oneway Ticket zu buchen (war natürlich nur noch Full Fare Y für 600 Euro frei).

Nun meine Frage: Ist nun so alles richtig gelaufen? Habe ich Chancen den Preis des Onewaytickets zurück zu bekommen?
Weshalb berichten hier denn immer alle, dass es so "einfach" und "unproblematisch" ist das letzte Leg verfallen zu lassen, wenn man dann solche Risiken hat?
 

ETOPS

Erfahrenes Mitglied
25.12.2013
2.889
394
airside
Nein hast du nicht. Dein Beförderungsvertrag mit der Airline sieht MEX-MXP in der entsprechenden Reiseklasse vor. Ein Recht darauf, über XYZ geroutet zu werden, hast du zb bei IRROPS nicht.

Deswegen sind deine Chancen auch gleich 0. Spar dir den Aufwand. Wer das Risiko eingeht, das Ticket nicht zu Ende zu fliegen, muss mit soetwas leben können.
 

Flo86

Erfahrenes Mitglied
24.06.2017
1.284
968
VIE
Weshalb berichten hier denn immer alle, dass es so "einfach" und "unproblematisch" ist das letzte Leg verfallen zu lassen, wenn man dann solche Risiken hat?

Vielleicht eine kleine Bemerkung am Rande: wer bei dieser Thematik lange zögert, sich nicht sicher ist etc... sollte das letzte Leg nicht verfallen lassen wenn das zuviel Stress verursacht ;)

Mindest
 
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aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
Weshalb berichten hier denn immer alle, dass es so "einfach" und "unproblematisch" ist das letzte Leg verfallen zu lassen, wenn man dann solche Risiken hat?
hmm, auf genau das Risiko mit dem Auslassen des eigentlich geplanten Endziels wurde in diesem Thread immer wieder hingewiesen und wie es zu vermeiden ist: langen Aufenthalt im vorgesehenen Endziel buchen, um damit einerseits einen Vorwand fürs shortchecken des Gepäcks zu haben und einen wahrzunehmenden termin in diesem Zwischen/Endziel behaupten zu können

du hast jetzt mehrfach Geld gespart mit einem Trick und einmal eben nicht. oder doch? (der korrekt gebuchte Flug hätte ja eh mehr gekostet als der falsch gebuchte, der nun 600,- teurer wurde)
 

Schnee

Neues Mitglied
03.12.2017
16
0
hmm, auf genau das Risiko mit dem Auslassen des eigentlich geplanten Endziels wurde in diesem Thread immer wieder hingewiesen und wie es zu vermeiden ist: langen Aufenthalt im vorgesehenen Endziel buchen, um damit einerseits einen Vorwand fürs shortchecken des Gepäcks zu haben und einen wahrzunehmenden termin in diesem Zwischen/Endziel behaupten zu können

du hast jetzt mehrfach Geld gespart mit einem Trick und einmal eben nicht. oder doch? (der korrekt gebuchte Flug hätte ja eh mehr gekostet als der falsch gebuchte, der nun 600,- teurer wurde)

Wenn ich das Ticket mit mehr als 24h Aufenthalt gebucht hätte, hätte sich der Preis signifikant erhöht! Mein Aufenthalt in FRA wäre eine Nacht gewesen -> Dachte, dass reicht aus! Mir wurde erklärt (ob es stimmt oder nicht weiss ich nicht), dass ich nur beim Aufenthalt grösser 24h ein Anrecht auf den Zwischenstopp habe, da es nur dann als Stop Over zählt!
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Ach. Muss LH jetzt schon Strafe zahlen fuer durch no show freigebliebene Plaetze? ;)

Es geht übrigens nicht um eine Strafe für freigebliebene Plätze, sondern um einen Umsatzausfall.

Die Preise für nonstop-Flüge sind (vom Markt akzeptiert) auf vielen Verbindungen höher als die Preise für Umsteigeverbindungen.
Dass heißt ein nonstop-Flug ist aus Kundensicht ein ganz anderes (höherwertiges) Produkt (A) als ein Umsteige-Flug (Produkt B).

Wenn jetzt der Kunde sich eigenmächtig ein Upgrade von Produkt B auf Produkt A verschafft, entsteht hier meine ich zurecht ein Anspruch auf Nachzahlung für das höherwertige Produkt.
Genauso wie ich umgekehrt von der Airline auch einen Schadenersatz für ein "downgrade" von einem nonstop-Flug auf einen Umsteigeflug erwarte.
 
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Schnee

Neues Mitglied
03.12.2017
16
0
Vielleicht eine kleine Bemerkung am Rande: wer bei dieser Thematik lange zögert, sich nicht sicher ist etc... sollte das letzte Leg nicht verfallen lassen wenn das zuviel Stress verursacht ;)

War mir eigentlich sicher und habe auch nicht gezögert! Verstehe deinen Einwand also nicht so ganz!

Es berichten eben jede Menge User in diesem Thread darüber, dass dies alles kein Problem ist und die mich auch mit dem Originalrouting befördern müssen! Jetzt bin ich eben etwas überrascht, dass die Praxis (zumindest in meinem Fall) anders ausgesehen hat!
 

ETOPS

Erfahrenes Mitglied
25.12.2013
2.889
394
airside
War mir eigentlich sicher und habe auch nicht gezögert! (...)

Es berichten eben jede Menge User in diesem Thread darüber, dass dies alles kein Problem ist und die mich auch mit dem Originalrouting befördern müssen! (...)


Dann haben eine Menge Juser hier keine Ahnung - ist aber nichts Neues.


Die lieben Reiseblogs schreiben ja auch immer, dass es kein Problem sei. Denen kann es auch egal sein. Wenn sie ihren Obolus für den ref-Link kassiert haben, sind die Leuten ihnen auch herzlichst egal.
 
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Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
[...]und die mich auch mit dem Originalrouting befördern müssen!

Genau das müssen/dürfen die eben nicht. Der Vertrag sieht Ziel MXP vor. Würde man dich nicht dort hin bringen, würde die Airline den Beförderungsvertrag brechen und Du könntest sogar eine Forderung auf Basis der Passagierrechte an den Laden richten.

Dieses ganze Gerede von wichtiger Termin/muss jemanden treffen am Umsteigeort/Blabla wird bestenfalls aus Nettigkeit dem Passagier gegenüber berücksichtigt.
 
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Schnee

Neues Mitglied
03.12.2017
16
0
Dann haben eine Menge Juser hier keine Ahnung - ist aber nichts Neues.


Die lieben Reiseblogs schreiben ja auch immer, dass es kein Problem sei. Denen kann es auch egal sein. Wenn sie ihren Obolus für den ref-Link kassiert haben, sind die Leuten ihnen auch herzlichst egal.

Ich habe hier jedoch nicht wirklich einem Reiseblog vertraut, sondern gezielt User die lange dabei sind/viele Posts haben, und eben davon Berichten, dass alles kein Problem sei! (Siehe zum Beispiel Post #1117)

Also eurer Meinung nach, werde ich wohl auf den Mehrkosten sitzen bleiben. Schade - muss ich wohl als Lehrgeld abschreiben und in Zukunft nicht allen Kommentaren blind vertrauen!
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Ich habe hier jedoch nicht wirklich einem Reiseblog vertraut, sondern gezielt User die lange dabei sind/viele Posts haben, und eben davon Berichten, dass alles kein Problem sei! (Siehe zum Beispiel Post #1117)

Also eurer Meinung nach, werde ich wohl auf den Mehrkosten sitzen bleiben. Schade - muss ich wohl als Lehrgeld abschreiben und in Zukunft nicht allen Kommentaren blind vertrauen!
Wie du weiter oben lesen kannst, ist zumindest eine Rechtsschutzversicherung der Meinung, dass auch das originale Routing Vertragsbestandteil ist.
Vor Gericht scheint das noch nicht in einer höheren Instanz geprüft worden zu sein - du könntest also klagen und würdest eventuell gewinnen - allerdings mit Sicherheit würde die Airline das erstinstanzliche Urteil anfechten und du müsstest dementsprechend viel Zeit und Geld aufwenden - mit ungewissem Ausgang.
 

Petz

Erfahrenes Mitglied
08.11.2009
5.747
6.118
Weshalb berichten hier denn immer alle, dass es so "einfach" und "unproblematisch" ist das letzte Leg verfallen zu lassen, wenn man dann solche Risiken hat?

Für all diese Spielereien gilt:
Es ist immer alles schön einfach und unproblematisch wenn nix schief geht.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Es geht übrigens nicht um eine Strafe für freigebliebene Plätze, sondern um einen Umsatzausfall.

Die Preise für nonstop-Flüge sind (vom Markt akzeptiert) auf vielen Verbindungen höher als die Preise für Umsteigeverbindungen.
Dass heißt ein nonstop-Flug ist aus Kundensicht ein ganz anderes (höherwertiges) Produkt (A) als ein Umsteige-Flug (Produkt B).

Wenn jetzt der Kunde sich eigenmächtig ein Upgrade von Produkt B auf Produkt A verschafft, entsteht hier meine ich zurecht ein Anspruch auf Nachzahlung für das höherwertige Produkt.
Genauso wie ich umgekehrt von der Airline auch einen Schadenersatz für ein "downgrade" von einem nonstop-Flug auf einen Umsteigeflug erwarte.
Da wirst du aber wohl lange warten müssen - ohne Druck durch den EU-Gesetzgeber würden die Airlines dir auch heute noch selbst bei entsprechend verlängerter Reisezeit keine Entschädigung zahlen.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
Es geht übrigens nicht um eine Strafe für freigebliebene Plätze, sondern um einen Umsatzausfall.

Die Preise für nonstop-Flüge sind (vom Markt akzeptiert) auf vielen Verbindungen höher als die Preise für Umsteigeverbindungen.
Dass heißt ein nonstop-Flug ist aus Kundensicht ein ganz anderes (höherwertiges) Produkt (A) als ein Umsteige-Flug (Produkt B).

Wenn jetzt der Kunde sich eigenmächtig ein Upgrade von Produkt B auf Produkt A verschafft, entsteht hier meine ich zurecht ein Anspruch auf Nachzahlung für das höherwertige Produkt.
Genauso wie ich umgekehrt von der Airline auch einen Schadenersatz für ein "downgrade" von einem nonstop-Flug auf einen Umsteigeflug erwarte.
Wirklich sehr sehr weit hergeholt diese Argumentation. Den Umsatzausfall gäbe es so oder so. Davon Schadensersatz ableiten? Schließlich gibt es die Freiheit buchen wo und von wo man abreisen will. Dank offener Grenzen.

Ansonsten gäbe es Gesetze die es Ausländern verbieten woanders als im Heimatland zu starten. Mir ist kein so ein Gesetz bekannt


Edit der Airline ist ja kein Umsatz ausgefallen, nur ein Pax beim letzten leg. Über die Kosten könnte man sich streiten wie hoch die tatsächlich sind wenn ein leg ausgelassen wird. Dem müsste man paar Sachen gegenrechnen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Goliath

Erfahrenes Mitglied
11.05.2009
8.782
126
ZRH
meine.flugstatistik.de
Persönlicher Erfahrungsbericht letztes Wochenende in ORD:

Gebucht war LX ORD-ZRH-LHR mit 23h Aufenthalt in ZRH. Das Gepäck nur bis ZRH einzuchecken war für die Mitarbeiterin am Check-In grundsätzlich kein Problem, aber sie musste erst herausfinden wie sie das korrekt im System eingeben musste. Ein anderer Mitarbeiter hat ihr dann gezeigt wie es geht: Passagier zuerst einchecken bis LHR, dann das letzte Leg wieder auschecken, dann das Gepäck einchecken. Ob das jetzt "Standard Operating Procedure" ist oder nicht - keine Ahnung, auf jeden Fall ging es so.

Ich bin das letzte Leg ZRH-LHR dann auch abgeflogen, nur das Gepäck wollte ich lieber zuhause lassen.

Das Risiko, dass man auf eine andere Route umgebucht wird, fliegt natürlich immer mit bei solchen Tickets. Meiner Meinung nach dürfte es aber im sehr tiefen einstelligen Prozentbereich (wenn nicht im Promillebereich) liegen. Wer dieses Risiko nicht tragen will / kann, sollte das Spiel nicht mitspielen.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Wirklich sehr sehr weit hergeholt diese Argumentation. Den Umsatzausfall gäbe es so oder so. Davon Schadensersatz ableiten? Schließlich gibt es die Freiheit buchen wo und von wo man abreisen will. Dank offener Grenzen.

Ansonsten gäbe es Gesetze die es Ausländern verbieten woanders als im Heimatland zu starten. Mir ist kein so ein Gesetz bekannt

Das ist überhaupt nicht weit hergeholt.

Ein befreundeter Architekt arbeitet bei einem Fertighaushersteller.

Dort werden die Häuser aus produktionslogistischen Gründen einheitlich in der Fabrik in "Vollausstattung" gebaut und dann erst auf der Baustelle entsprechend kundenspezifisch zurück gebaut, wenn der Kunde ein billiges Modell bestellt hat. Um das mal plakativ zu veranschaulichen: Auf der Baustelle werden dann ggf. die goldenen Wasserhähne durch Billigmodelle ersetzt.

Wenn nun der Kunde sieht, was für ein tolles Superhaus ihm da angeliefert wurde und daraufhin quasi aus dem Vertrag "aussteigt"(!) bevor der Rückbau erfolgt und die weitere Arbeitsleistung nicht in Anspruch nimmt, dann wird der Hersteller auch den Preis für das teurere Produkt nachberechnen, obwohl er bei formaler Betrachtung die Arbeitsleistung für den Rückbau eingespart hat.

Genauso ist es, wenn du dir durch deinen Ausstieg aus dem Flieger ein höherwertiges Produkt verschaffst.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
??? Äpfel I Birnen. wenn ich C fliege und das letzte leg mit F möchte, ist klar dass es Aufpreis kostet. das aussteigen ist was ganz anderes. bezahlt aber nicht in Anspruch genommen, aber abgenommene Dienstleistungen durch die Beförderung zuvor.

selbst AGB konform wo ich bei Abschuss bestätige, dass das Ticket sofort ungültig wird wenn ich ein leg nicht in Anspruch nehme.

Werkvertrag ist eine ganz andere Baustelle. Gibt dafür extra eigene Passagen im BGB und bei Dienstleistungen und Beförderungsvertrag nicht anwendbar.

also so manchmal....
 
Zuletzt bearbeitet:

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.527
318
Singapore
??? Äpfel I Birnen. wenn ich C fliege und das letzte leg mit F möchte, ist klar dass es Aufpreis kostet. das aussteigen ist was ganz anderes. bezahlt aber nicht in Anspruch genommen, aber abgenommene Dienstleistungen durch die Beförderung zuvor.

selbst AGB konform wo ich bei Abschuss bestätige, dass das Ticket sofort ungültig wird wenn ich ein leg nicht in Anspruch nehme.

Werkvertrag ist eine ganz andere Baustelle. Gibt dafür extra eigene Passagen im BGB und bei Dienstleistungen und Beförderungsvertrag nicht anwendbar.

also so manchmal....

Du solltest dich mal von der Vorstellung lösen, dass ein höherer Marktpreis automatisch auch höhere Kosten bedeuten muss - diese Cost Plus Rechnung basiert auf Vertriebsmodellen der 70/80er Jahre und sind längst überholt!

Ergo:
Eine kürzere Verbindungszeit stellt für die meisten Kunden ein Mehrwert dar, für welchen sie bereit sind einen Aufpreis zu bezahlen. Erschleicht man sich diese Leistung durch einen "Trick", verliert der Anbieter Einnahmen!