Letztes Flugsegment verfallen lassen

ANZEIGE

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.866
3.528
ANZEIGE
Kann das jemand schließen hier?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.471
11.881
FRA/QKL
Kann das jemand schließen hier?

Oh nein, bitte nicht. Vielleicht gibt es noch neue Erkenntnisse. ;)

Ich kann zumindest berichten, dass sich UA inzwischen komplett weigert jegliches Short Checking zu machen, egal ob auf UA TATL oder LH TATL. Beispiel LAS-SFO-MUC-FRA und das letzte Segment nach einer Nacht in München. Interessiert UA nicht bzw. das System erlaube das nicht mehr. Keine Chance auf Short Checking nach eingehender Diskussion und interner telefonischer Rückfrage, also dann Gepäck in MUC ausladen lassen.
 

grandslam

Erfahrenes Mitglied
02.09.2011
282
0
Paris nach Bogota First class für 2920€ OTA Preis oder 3000€ direkt bei Lufthansa,
buchbar ab ende Oktober bis nächstes Jahr August. 1 stop in FRA oder MUC.



TICKETS MUST BE ISSUED ON/BEFORE 27SEP 18.


1 STOPOVER PERMITTED IN EACH DIRECTION AT EUR 100.00 EACH.
super.
wie sind denn die stornobedingungen?
Auf der Kombo CDG MUC FRA BOG FRA CDG wo kann man eigentlich F Lounge|Terminal nutzen?
In BOG wohl die Premium von Avianca, oder?
Auf Rückflug kann man wohl längeren Aufenthalt nebst Gespäckausgabe einplanen [emoji72] . Was passiert, wenn einem da unverhofft schlecht wird? [emoji1] [emoji1] [emoji1]
 

Somewheretohide

Aktives Mitglied
02.04.2018
233
13
STR
somewheretohide1992.com
aber wenn einem doch so richtig schlecht wird. eventuell stellt sich eine unbekannte Allergie auf bestimmtes Essen im F Terminal heraus. das können die doch nicht machen, oder?

Du darfst nur nicht den Fehler machen, mit der gleichen Airline nen Flug zu buchen, der zeitlich dazwischen ist. Also wenn die Rückreise XXX-FRA-CDG ist, dann lieber nicht FRA-STR (oder sonstwas) mit LH buchen, bevor du rechnerisch in Paris wärst ;) Sonst ist dir nicht zufällig schlecht geworden, sondern "gewollt"
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.527
318
Singapore
Du darfst nur nicht den Fehler machen, mit der gleichen Airline nen Flug zu buchen, der zeitlich dazwischen ist. Also wenn die Rückreise XXX-FRA-CDG ist, dann lieber nicht FRA-STR (oder sonstwas) mit LH buchen, bevor du rechnerisch in Paris wärst ;) Sonst ist dir nicht zufällig schlecht geworden, sondern "gewollt"

Bitte hört doch auf solche “windigen” Tipps zu geben ohne das jemand das Urteil der laufenden Verhandlung kennt!

Es besteht ein Risiko das LH interveniert!
Wie hoch das Risiko ist, bei welcher exakten Sachlage LH hellhörig wird, etc. etc. gibt es denn schon genannten Thread mit gefühlten 500,000 Posts - da kannst du dich erkundigen und musst dann selbst die Sachlage beurteilen ob es dir das Wert ist oder nicht!

Alle anderen Aussagen sind momentan “fahrlässig” und lassen dich u.U. Ins Messer laufen!
 

Vordertaunus

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
1.224
141
Bad Soden / FRA
Bitte keine beleidigenden Kommentare zur unlogischen Buchung. :)
(Habe Flugangst und fliege nur mit deutschen Airlines).

Ich nehme an, Thailand heißt Phuket und deswegen kam als deutscher Carrier nur EW in Frage? Ob man da unter flugangsttechnischen Gesichtspunkten besser liegt als mit einem kurzen Anschlussflug nach BKK und von dort direkt mit LH weiter nach FRA... [emoji57]
 

Somewheretohide

Aktives Mitglied
02.04.2018
233
13
STR
somewheretohide1992.com
Bitte hört doch auf solche “windigen” Tipps zu geben ohne das jemand das Urteil der laufenden Verhandlung kennt!

Es besteht ein Risiko das LH interveniert!
Wie hoch das Risiko ist, bei welcher exakten Sachlage LH hellhörig wird, etc. etc. gibt es denn schon genannten Thread mit gefühlten 500,000 Posts - da kannst du dich erkundigen und musst dann selbst die Sachlage beurteilen ob es dir das Wert ist oder nicht!

Alle anderen Aussagen sind momentan “fahrlässig” und lassen dich u.U. Ins Messer laufen!

Ein Risiko besteht immer und eine Nachberechnung ist von Seiten der Fluggesellschaften vorgesehen. Die Frage stellt sich nach der Umsetzung/Beweisbarkeit. Und hier wäre ein bereits gebuchter Flug (den die Airline nachvollziehen kann) ein klares Indiz, dass man nie vor hatte, die gebuchten Segmente so abzufliegen.

Btw: Die Threads wurden zusammengeführt, das war vorhin noch nicht da. Ansonsten stimme ich dir zu, man kann viel über Sinn und Unsinn hierzu lesen.

Wenn man n Flug bucht, bei dem man nen Zubringer braucht, dann wird man auch den Rückflug überleben ;) Die Ersparnis ist es meiner Meinung nach wert (und vor allem "verschenkt" man mit dem wegfallen lassen von Segmenten nur unnötig Meilen :D)
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
wertvolle Meilen? ja ne is klar. 125 meilen 1h Flug. dann hat man es wirklich nötig.
 

lowflyer

Reguläres Mitglied
08.01.2013
69
0
Oh nein, bitte nicht. Vielleicht gibt es noch neue Erkenntnisse. ;)

Ich kann zumindest berichten, dass sich UA inzwischen komplett weigert jegliches Short Checking zu machen, egal ob auf UA TATL oder LH TATL. Beispiel LAS-SFO-MUC-FRA und das letzte Segment nach einer Nacht in München. Interessiert UA nicht bzw. das System erlaube das nicht mehr. Keine Chance auf Short Checking nach eingehender Diskussion und interner telefonischer Rückfrage, also dann Gepäck in MUC ausladen lassen.

Was ja eigentlich den United-Vorgaben widerspricht (https://www.united.com/web/en-US/content/travel/baggage/checked-baggage.aspx )? ...im April hat's noch wunderbar geklappt ;)

"For a trip that includes one or more connections, United will check bags to the final destination stated on the ticket. United will generally transport checked baggage on the same flight as the traveler. If this is not practical, United will arrange to transport the baggage on the next flight with available space. You'll need to claim and re-check baggage if you are:


  • Making a voluntary stopover
  • Making a connection that involves an overnight stay
  • Connecting to an itinerary booked on a separate ticket that doesn't include a Star Alliance partner airline
  • Traveling internationally and connecting to a domestic flight within your destination country"
 
Zuletzt bearbeitet:

Vyu

Neues Mitglied
26.09.2018
2
0
Wenn die Frage hier falsch ist, entschuldige ich mich. Bin neu in diesem Forum

ich befinde mich in folgender Situation: ich habe einen multistop Flug mit gebucht (von ZHR nach SIN, nach ein paar Tagen Aufenthalt in SIN weiter nach BKK (Auch hier eine Woche Aufenthalt) und schließlich wieder zurück nach ZHR.) Die Flüge von/nach ZHR werden mit Swiss geflogen. Der Flug SIN-BKK wird von Thai Airways durchgeführt.

Nun würde ich aber gerne 2 Tage mehr in SIN verbringen und den Zwischenflug SIN-BKK verfallen lassen. Führt dies zu einem No Show? Kann ich den Rückflug nach ZHR noch antreten?
 

lowflyer

Reguläres Mitglied
08.01.2013
69
0
Na dann lass ich mich mal überraschen. Hab den Spaß erst im Januar wieder. Mit overnight...
 

JamesMcGill

Erfahrenes Mitglied
06.10.2017
769
15
Der Travel Desk meines Arbeitgebers (UB) hat heute eine Email mit folgendem Inhalt verschickt:

"Our designated Travel Agency has alerted us that some Airlines (AA,BA,DL,UA) are cracking down on the use of throwaway ticketing. Throwaway ticketing is in violation of the COC and can result in having to pay the difference in fare, losing FF miles or having your FF membership revoked [...]"
 

zapping tv

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.456
0
BER
Der Travel Desk meines Arbeitgebers (UB) hat heute eine Email mit folgendem Inhalt verschickt:

"Our designated Travel Agency has alerted us that some Airlines (AA,BA,DL,UA) are cracking down on the use of throwaway ticketing. Throwaway ticketing is in violation of the COC and can result in having to pay the difference in fare, losing FF miles or having your FF membership revoked [...]"

Haben sie das nicht mal vor 2 oder 3 Jahren streng kontrolliert und gab es dazu sogar nicht schon Urteile in der EU zugunsten des Kunden.

Ich buche inzwischen „immer“ mit einer Nacht dazwischen und einem Flug wo sie das Gepäck schwer durchchecken können weil eine Verbindung dazwischen fehlt.
 

Werner77

Aktives Mitglied
22.05.2012
109
1
Solange man dem Passagier keinen Vorsatz beweisen kann (z.B. anderen Anschluss gebucht) sehe ich keine Möglichkeit, wie die Airline damit vor Gericht durchkommen sollte.
 

JamesMcGill

Erfahrenes Mitglied
06.10.2017
769
15
Solange man dem Passagier keinen Vorsatz beweisen kann (z.B. anderen Anschluss gebucht) sehe ich keine Möglichkeit, wie die Airline damit vor Gericht durchkommen sollte.

Denke nicht, dass das der Vorsatz hier relevant ist. Die Airline verkauft dir ein Ticket A-B-A zum Preis X und ihr steht es frei die Differenz zum Preis Y zu verlangen, den sie für A-B aufruft.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Denke nicht, dass das der Vorsatz hier relevant ist. Die Airline verkauft dir ein Ticket A-B-A zum Preis X und ihr steht es frei die Differenz zum Preis Y zu verlangen, den sie für A-B aufruft.

Genau der Vorsatz differenziert ob eine Airline eine Chance hat nachzuberechnen. Die ABB Änderung in AT wurde ja übers Gericht erzwungen und schließt alle Fälle die eben nich vorsätzlich sind.
 
  • Like
Reaktionen: Gulliver und SGE