Letztes Flugsegment verfallen lassen

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juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
19.867
17.483
FRA
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Wie "kulant" ist denn United, wenn man nach der Immigration sein Gepäck nicht wieder eincheckt und den Inlandsflug nicht antritt? HAM-ZRH-SFO-LAS, wobei ich eigentlich zuerst "nur" nach SFO müsste.....(-:
Rückflug erfolgt dann aber ab LAS wie gebucht.
Danke Vorab fuer Meinungen / Erfahrungen

Grundregel in 99,9% der Fälle: Sobald ein Abschnitt des Tickets "weggelassen" wird, storniert die Airline die restlichen Abschnitte.
 

Enskie

Erfahrenes Mitglied
27.05.2015
420
373
Hat jemand praktische Erfahrungen mit dem Passus vom Lufthansa auf der italienischen Seite? Heißt das, ich kann den Rückflug verwenden, wenn ich den Hinflug nicht nutze oder kann ich auch Teile des Hinflugs (zum Beispiel das erste Segment) auslassen, LH anrufen und den Rest des Hinflugs (zweites Segment) nutzen?

Exception for tickets bought in Italy
Passengers holding a Lufthansa ticket issued in Italy (via LH.com/IT, LH ticket counter, LH call center or at a travel agency) may use the
original booked return flight, out of sequence without recalculation and extra payment, even if the outbound section has not been used.
In this case, please call the Lufthansa Customer Relations team latest 24 hours after the planned first ticketed flight segment.
Phone number: 0899 198 000**Local calls rates apply, with no further charges. Between 22.00 and 08.30 customer support is provided
only in English or German.
 

crane04

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
1.341
329
FRA
Wie sieht's eigentlich mit dem Bussegment FRA- Straßburg aus? Überlege das Partner-Special der LH zu buchen und die Reise in FRA zu beenden. Gibt's da eine Gefahr der Nachberechnung?
 

Werner77

Aktives Mitglied
22.05.2012
109
1
Wie sieht's eigentlich mit dem Bussegment FRA- Straßburg aus? Überlege das Partner-Special der LH zu buchen und die Reise in FRA zu beenden. Gibt's da eine Gefahr der Nachberechnung?
Wenn du die Reise wirklich in FRA beendest (und nicht mit LH auf einer anderen Buchung weiterfliegst), sehe ich keine Gefahr.
Dir kann ja einfach schlecht geworden sein, sodass du nicht mehr reisetauglich warst.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.434
3.083
Neuss
www.drboese.de
Wenn du die Reise wirklich in FRA beendest (und nicht mit LH auf einer anderen Buchung weiterfliegst), sehe ich keine Gefahr.
Dir kann ja einfach schlecht geworden sein, sodass du nicht mehr reisetauglich warst.

.. und genau das ist einer der Kritikpunkte an der bis heute in den AGB zu findenden Regelung. Selbst für den Fall, dass man den Anschluss aufgrund einer Verspätung des Zubringers nicht erreicht, dürfte LH einen Nachschlag verlangen.
Rein praktisch wird da wohl nicht nachberechnet, die AGB würden dazu aber berechtigen.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.993
1.562
.. und genau das ist einer der Kritikpunkte an der bis heute in den AGB zu findenden Regelung. Selbst für den Fall, dass man den Anschluss aufgrund einer Verspätung des Zubringers nicht erreicht, dürfte LH einen Nachschlag verlangen.
Rein praktisch wird da wohl nicht nachberechnet, die AGB würden dazu aber berechtigen.
ist doch schon tausend mal erklärt worden. Einfach nichts machen.

Wie will die Deutsche Lufthansa denn diese Nachforderung eintreiben? Kunde zunächst kontaktieren mit Aufforderung "wo waren Sie"? Kunde behauptet "ich war dort" - Aussage gegen Aussage. Dann Nachberechnung auf der Aussage gegen Aussage durchführen und in Rechnung stellen. Das einfache nachbelasten auf die beim Ticketkauf verwendete Kreditkarte ist illegal, solange LH nicht bei der Buchung (also bis zu 1 Jahr vor der Reise) wie Mietwagenfirmen eine Authorisierung für den Nachberechnungsbetrag durchgeführt hätte. Dazu müsste LH ja alle Kunden unter Pauschalverdacht stellen und diese Beträge beim Kauf irgendwie abschätzen (und nennen), dann müsste auch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ein Betrag XXX€ bis zur Rückreise authorisiert wurde (was IMHO niemals passiert und rein technisch glaube ich nicht geht "jahrelang" Beträge zu authorisieren?).

Kexbox hat das ja so ein Verfahren ja bereits durchgezogen und gewonnen.

Ich verstehe nicht, warum LH es nicht anders macht, wenn es auch anders ginge: man könnte ja das Gepäck nicht in FRA rausgeben, sondern erst in XER - dann müssten alle den Bus nehmen. Vermutlich sind es eben doch nicht die Massen, wie hier immer wieder manche vermuten, die hier 200€ sparen wollen und von XER abreisen.

Für mich waren bei meinen beiden LangstreckenTickets ex Frankreich eher die FF-Tickets der Grund, weniger die 200€ gespart!

nochmals OT: wie verhält es sich bei anderen Service Dienstleistungen? Das Nicht-Zurückzahlen der Preises für die Leistung sind zulässig (weil man ggf. den Platz reserviert hat, ggf. Ausgaben hatte etc.) aber sind auch Strafgebühren (noshow-Gebühren) zulässig, wenn man alles oder einen Teil der Dienstleistung nicht in Anspruch nimmt? Hotel gebucht und nicht gekommen, 50€ extra gebühr bezahlen, weil man das Zimmer ja für 300€ statt für die berechneten 150€ verkaufen hätte können?
 

Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
1.014
1.251
CGN
nochmals OT: wie verhält es sich bei anderen Service Dienstleistungen? Das Nicht-Zurückzahlen der Preises für die Leistung sind zulässig (weil man ggf. den Platz reserviert hat, ggf. Ausgaben hatte etc.) aber sind auch Strafgebühren (noshow-Gebühren) zulässig, wenn man alles oder einen Teil der Dienstleistung nicht in Anspruch nimmt? Hotel gebucht und nicht gekommen, 50€ extra gebühr bezahlen, weil man das Zimmer ja für 300€ statt für die berechneten 150€ verkaufen hätte können?

Also das ist auf jeden Fall nicht möglich! In Hotels ist der maximale No Show Betrag 100% des bezahlten Preises, sprich der Gast kriegt gar nichts zurück. Sollte CXL Policies herrschen meist bei Messen oder ähnlichem. Oft ist es aber auch nur 80% pro Nacht oder 100% der ersten Nacht bei einem mehrtägigen Aufenthalt. Anders als bei Flügen, gibt es hier aber keine Steuern zurück. Diese werden auch von den No Show oder Stornierungsgebühren anteilig vom belasteten Betrag 1:1 ans Finanzamt abgeführt.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.993
1.562
Also das ist auf jeden Fall nicht möglich! In Hotels ist der maximale No Show Betrag 100% des bezahlten Preises, sprich der Gast kriegt gar nichts zurück. Sollte CXL Policies herrschen meist bei Messen oder ähnlichem. Oft ist es aber auch nur 80% pro Nacht oder 100% der ersten Nacht bei einem mehrtägigen Aufenthalt. Anders als bei Flügen, gibt es hier aber keine Steuern zurück. Diese werden auch von den No Show oder Stornierungsgebühren anteilig vom belasteten Betrag 1:1 ans Finanzamt abgeführt.

Gut nur weil es ein Hotel oder Schulung nicht macht, kann es durchaus auch bei denen bereits solche Überlegungen gegeben haben. Aufwandsentschädigung wegen "die ganze Nacht" freigehaltenem Zimmer "extra für Sie".

Nicht vergessen, dass diese Drohgebärden auch darauf basieren, dass Airlines sich viel zu lange in einer Position gesehen haben, wo sie sich alles erlauben durften, der Kunde aber gar nichts, wenn er "so wenig" bezahlt hat. Dann kamen plötzlich Anbieter die keine legs wegen Nichtnutzung nachberechnen, weil es diese Option gar nicht gibt (es werden keine Umsteigetarife angeboten) und die trotzdem noch einen Bruchteil dessen kosten was die Lufthansa meint "zu brauchen"
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
.. und genau das ist einer der Kritikpunkte an der bis heute in den AGB zu findenden Regelung. Selbst für den Fall, dass man den Anschluss aufgrund einer Verspätung des Zubringers nicht erreicht, dürfte LH einen Nachschlag verlangen.
Rein praktisch wird da wohl nicht nachberechnet, die AGB würden dazu aber berechtigen.

rein praktisch ist alles was zählt
 

funky100

Aktives Mitglied
14.02.2021
211
27
ZRH
Wie sieht das mit den Statusmeilen aus bei LH, wenn der letzte Leg aus Krankheitsgründen nicht mehr wahr genommen werden kann?

Beispiel: Man fliegt einen Zubringer von EU nach FRA, dann TATL hin und zurück und müsste dann von FRA noch seinen Rückflieger zurück an seinen Ursprungsort in der EU nehmen - kann aber privaten Gründen nicht (e.g. Krankheit, Symptome, was auch immer).

-> Bekommt man die Statusmeilen fair zugerechnet, bis auf den letzten Leg, denn man leider verfallen lassen muss - muss man sich bei LH dafür melden?
 

rcs

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06.03.2009
27.568
4.719
München
Die Statusmeilen sind ja distanzbasiert und klar festgelegt. Bei den umsatzabhängigen Prämienmeilen kann man Glück oder auch Pech haben.

Bei den US-Airlines geht übrigens derzeit verstärkt wieder einmal American Airlines gegen die Praxis des "Verfallen lassens" vor und sperrt die AAdvantage-Vielfliegerkonten der Kunden, die wiederholt vorzeitig die Reise beenden...
 

funky100

Aktives Mitglied
14.02.2021
211
27
ZRH
danke für die fixe Antwort. Prämienmeilen wären verkraftbar nicht zu bekommen, Statusmeilen nicht. Wie ich aus deinem Post verstehe, ist das also kein Problem wegen den Statusmeilen. Danke schön
 

Optimizer

Reguläres Mitglied
13.11.2019
35
1
Findet man solche Flüge nur durch Rumprobieren?
Oder gibt es eine Website, wo man nur seinen Ab- und Zielflughafen eingibt und alle Flüge mit Stops am Zielflughafen angezeigt werden? Klingt leichter als es wahrscheinlich ist.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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1.562
Die Statusmeilen sind ja distanzbasiert und klar festgelegt. Bei den umsatzabhängigen Prämienmeilen kann man Glück oder auch Pech haben.

Bei den US-Airlines geht übrigens derzeit verstärkt wieder einmal American Airlines gegen die Praxis des "Verfallen lassens" vor und sperrt die AAdvantage-Vielfliegerkonten der Kunden, die wiederholt vorzeitig die Reise beenden...
WOW, was für ein Eigentor - einfach keine dieser dummen Nummern angeben. die Meilen sind doch eh nicht mehr wert, wenn die Airlines alle konkurs gehen!
 

rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.568
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München
WOW, was für ein Eigentor - einfach keine dieser dummen Nummern angeben. die Meilen sind doch eh nicht mehr wert, wenn die Airlines alle konkurs gehen!
Wenn am Ende dann aber der Status dran hängt, und damit dann für sämtliche US-Inlandsflüge die kostenlosen Upgrades in die First, ist es nicht so simpel, wie in Deiner kleinen Welt ;)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Findet man solche Flüge nur durch Rumprobieren?
Oder gibt es eine Website, wo man nur seinen Ab- und Zielflughafen eingibt und alle Flüge mit Stops am Zielflughafen angezeigt werden? Klingt leichter als es wahrscheinlich ist.
Super Post, einfach mal so was rein geschrieben? gut du bist ein Forumsjüngling....es sei dir verziehen!

Wenn du einen one-way Flug brauchst und dann mit Airlines fliegen willst, die man "konventionell" nennt (also z.B. Lh, AF/KL, BA AA, etc.), wirst du durch rumprobieren feststellen, dass sehr oft oneway extrem teuer sind, return aber extrem günstig. Es gibt vereinzelte Ausnahmen, wo LH&Co aus konkurrenzgründen auch oneway zu konkurrenzfähigen Preisen anbietet (ich glaube FRA-DUB war so ein Ziel) Dann buchst du den gewünschten oneway Termin als Hinflug und zurück ein frei gewähltes Datum (am besten 2-3 Wochen danach, Di oder Mi) - geht über die Websites der Airlines (um das günstigste Rückreise Datum zu finden) und dann beim OTA buchen nochnmals 10-20€ optimiert über die affiliate links:


Ein gutes Reisebüro wie @rcs kann die hier natürlich auch behilflich sein (hat aber seine TSC).

Auch bei Returntickets kann man durch das Hinzubuchen einer legs ggf. sparen:
- die klassischen FuelDumps, die wir anno 2008-2015 hier so oft und gerne gebucht haben, sind praktisch komplett verschwunden (hier wurden Flüge in Saudi-Arabien hinzu gebucht und das Ticket dann von der Airlines des letzten Legs ausgestellt, welches man gar nicht genutzt hat. Hier fiel dann die sogn. YQ (Kerosincharge deshalb "fuel") fast komplett weg, damals ca. 200-300€)
- es empfiehlt sich bei Wohnsitzen mit relativ vielen Airports in der Nähe, alles durch zu probieren. Bei mir ist das STR, MUC, FDH, NUE, FRA, ZRH, EAP/BSL, SXB, INN. Sehr oft werden aus Marktkonkurrenzgründen hier komplett unterschiedliche Tarifstrukturen verkauft (wenn die LCC vor Ort nonstop fliegen müssen die großen mit Umsteiger günstiger sein, Abflug ex FR oder CH, AT ist wieder ein anderer Markt)

Noch ein Tip für die one-way durch weglassen Bucher: ich hatte musste vor Jahren mal ein Auto in Hannover holen (also oneway!) und habe dann FDH-FRA-HAN gesucht, was natürlich extrem teuer war. Dann return was okay war, aber als ich dann OJ (open jaw) die Rückreise in FRA (auf dem Paoier) beendet habe, war es nochmals 30€ günstiger, weil die Steuer für FDH nicht dazu kamen.

Man sollte bei den Return-Rückflug-verfallen-lassen-Buchungen beim Rückflug immer das gleiche Routing wie hin wählen (Steuern!) und dann ggf. gucken ob es preislich was ausmacht, die fiktive Rückreise ggf. schon am ersten Zwischenstopp zu beenden!
 
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XT600

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16.03.2009
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Wenn am Ende dann aber der Status dran hängt, und damit dann für sämtliche US-Inlandsflüge die kostenlosen Upgrades in die First, ist es nicht so simpel, wie in Deiner kleinen Welt ;)
ich glaube im Moment gibt's wirklich was Wichtigeres als Status und Meilen! Wie geht AA denn hier vor? Einfach blocken oder wird hier irgendwas vorher kommuniziert? also "we have identified that you haven't used NYC-BOS and will block/delete your AA-Account now"?

Kann mir nicht vorstellen, dass das in USA geht! Bei Airlines wie TAP Portugal glaube ich das sofort!
 
Zuletzt bearbeitet:

Optimizer

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13.11.2019
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Super Post, einfach mal so was rein geschrieben? gut du bist ein Forumsjüngling....es sei dir verziehen!

Wenn du einen one-way Flug brauchst und dann mit Airlines fliegen willst, die man "konventionell" nennt (also z.B. Lh, AF/KL, BA AA, etc.), wirst du durch rumprobieren feststellen, dass sehr oft oneway extrem teuer sind, return aber extrem günstig. Es gibt vereinzelte Ausnahmen, wo LH&Co aus konkurrenzgründen auch oneway zu konkurrenzfähigen Preisen anbietet (ich glaube FRA-DUB war so ein Ziel) Dann buchst du den gewünschten oneway Termin als Hinflug und zurück ein frei gewähltes Datum (am besten 2-3 Wochen danach, Di oder Mi) - geht über die Websites der Airlines (um das günstigste Rückreise Datum zu finden) und dann beim OTA buchen nochnmals 10-20€ optimiert über die affiliate links:


Danke.
Ich suche eben genau eine Seite, die mir das rumprobieren abnimmt.
Anscheined bietet https://skiplagged.com/ das an.
 
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rcs

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06.03.2009
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@XT600 - Ja, da kommt dann ein entsprechendes Schreiben, das die betreffenden Kunden vor die Wahl (Zahlung Tarifdifferenz oder Sperre des Vielfliegerkontos) stellt. Regelmäßig in den einschlägigen Blogs und auf Flyertalk nachzulesen.

@Optimizer - Ja, wobei das domestic innerhalb der USA einfacher ist, da Du dort sein einigen Jahren ziemlich flächendeckend eine One-Way-Tarifstruktur hast. Bei internationalen Flügen ist es bei den günstigen Tarifen ja weiterhin die Mehrzahl der Tarife, die nur als Round-Trip angeboten werden - und dort muss man die Reise dann natürlich auch an einem anderen Startpunkt antreten. Die Heimatmärkte in Europa schützen die Airlines recht weitgehend, indem sie Gabelflüge im Ursprungsgebiet bei Reiseantritt im Heimatmarkt nur im Zielgebiet und im Ursprungsgebiet eben nur im Heimatland erlauben.

Es gibt zwar ein paar Ausnahmen, aber so flächendecken und easy wie in den USA ist es nicht einmal im Ansatz.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Die Heimatmärkte in Europa schützen die Airlines recht weitgehend, indem sie Gabelflüge im Ursprungsgebiet bei Reiseantritt im Heimatmarkt nur im Zielgebiet und im Ursprungsgebiet eben nur im Heimatland erlauben.
verstehe ich nicht....

Wenn wie in USA praktisch flächendeckend one-way Tarifstruktur hat, weshalb buchen denn dann welche noch return oder routen anders um das letze Leg verfallen zu lassen? Die Forderung der Zahlung Tarifdifferenz versus Sperrung Vielfliegerkarte ist ja offensichtliche Erpressung - dieser Straftatbestand sollte auch in USA gelten?

Ich könnte wetten, dass hier schon Prozess laufen?

Und mal ganz offen gesagt: die Sperrung der eigene Vielfliegerprogramme als Druckmittel zu nutzen weil offensichtlich der offizielle Weg über Gerichte zu "unsicher" ist zeigt wie verblendet manche Charakter mittlerweile an ihre Gold und Platin Stati der Airlines hängen und sich von diesen Drohungen auch noch bewegen lassen, zu bezahlen:rolleyes:
 

rcs

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06.03.2009
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Ganz einfach: Weil der One-Way-Tarif in die AA-eigenen Hubs und Focus Cities meist teurer ist, als der One-Way-Tarif zu einem Punkt dahinter.

Dein Statement zum Thema Erpressung würde eine Airline wie AA damit kontern, dass Du Dich bewusst nicht regelkonform und betrügerisch verhältst. Und nachdem die USA jetzt kein deutsches AGB-Gesetz haben, ist die Rechtslage in den USA auch anders. Dort gibt es eben keine Rechtsgrundlage, die Unternehmen in Hinblick auf die Wirksamkeit der AGB in einer Form beschneidet, wie dies in Deutschland der Fall ist.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
14.842
10.911
CPT / DTM
Österreichisches Gericht verbietet der LH die Nachberechnung für ein nicht abgeflogenes Segment.

Insgesamt wurden 30 Klauseln der AGB für rechtswidrig erklärt.

Das Urteil ist rechtskräftig. Gilt leider nur für Österreich.


Hier der Text des Urteils:

 
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