Habe schon mehrmals den letzten Flug verfallen lassen und bis jetzt noch keine Nachberechnung bekommen.
Wie sieht es denn aus wenn man eine Rückerstattung des letzten Flugsegments, den man nicht geflogen ist, beantragt?
Wurde ja alles schon reichlich diskutiert.
Wenn jemand tatsächlich mal Rechtssicherheit zum Thema letztes Leg weglassen erzwingen will, muss man halt genau das versuchen und dann klagen. Strategisch klug wäre es vermutlich, zunächst mal gar nichts am fare zu verlangen, sondern nur Steuern und Gebühren für das letzte leg. Wenn dann die Airline das ablehnt, wird man allein das wohl vor Gericht gewinnen. Wenn die Airline zwar dem zustimmt aber dann fare nachberechnen will, dann hat man halt den case, um die Frage vor Gericht auszufechten.
Und wie ich auch schon öfters hier schrieb: Wenn die ganzen schlauen Verbraucherschützer in D ein bisschen strategisch gedacht hätten, dann hätten sie auch als aller aller erstes bei den ganzen Fragen nach itinerary-Reihenfolge, ausgelassene legs, stornieren etc. genau den Fall vor Gericht gebracht, letztes Leg auslassen. Die Chance, das zu gewinnen, wäre vermutlich am höchsten gewesen, da mehr Geld für weniger Leistung zu verlangen ohne jeden ersichtlichen operativen Nachteil für die airline halt mit einigem Abstand am verbraucherfeindlichsten klingt und als überraschende Klausel am leichtesten durchgegangen wäre IMHO. Da hätte es auch absolut keinen Grund gegeben, vom normalen Werkvertragsrecht groß abzuweichen, was der BGH ja sonst für Transportunternehmen einfach so für unumgänglich hält (z.B. 100% Vorauszahlungspflicht). Und wenn man dann als erstes BGH-Urteil zu dem gesamten Komplex eines mit einem verbraucherfreundlichen Grundton hat, dann hätte man immer noch die härteren Nüsse knacken können meiner Meinung nach.