Letztes Flugsegment verfallen lassen

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gourmet030

Aktives Mitglied
05.09.2022
227
187
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Hallo Vielflieger,

ich habe leider weniger Erfahrung mit der LHG, dafür mehr OW.
Bei OW ist es oh weh, das Gepäck 1 Stop früher zu bekommen.

Offenbar aber - wie ich hier lesen konnte - ist es bei der LHG auch nicht mehr so einfach.

ich will mit LH von EZE nach FRA und den BRU leg verfallen lassen. (in C - Buchungsklase D für das leg EZE-FRA)

Wir würden um 11.10 Uhr in FRA ankommen und der Weiterfug wäre 21.35 Uhr.
"Wir wollen das Gepäck in FRA lassen (wir sind in ein paar Tagen wieder in FRA ...) und nur mit Handgepäck nach BRU", würde ich am Check in sagen.

Vorischtshalber habe ich am drauffolgende Tag für 50 € p.P. einen Rückflug von BRU nach BER mit LHG gebucht gehabt.

Ansonsten fährt die Bahn uns nach Hause - direkt nach Berlin um 14.09 Uhr.

Die Ersparnis ab BRU loszufliegen war übrigens knapp 8000 € für uns. (3 Pers)
abzügl. BRU Flüge 580 und 120 Hotel in BRU, sowie 230 € für 3 Bahntickets 1. Klasse, also ca. 7000 € gespart.

Gibt es Erfahrungen aus EZE?
Ist das, was ich sagen will, sinnvoll oder gibt es bessere Sprüche?
Oder brauche ich mir bei 10 Stunden Aufenthalt gar keinen Kopf zu machen?

Danke für Euren Input!
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
10h Aufenthalt in FRA dürften ein sehr guter Grund für das short checking des Gepäcks sein. Einen Grund habe ich für so etwas noch nie angegeben. Hat auch so immer geklappt. Habe allerdings das letzte Segment auch nie verfallen lassen.

Natürlich gibt es da keine 100% Garantie. Aber die Chancen stehen schon sehr, sehr gut.
 
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TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.041
2.799
ZRH
In EZE lief es diesen April sehr gut mit shortchecking (war aber LX, nehme jedoch an, dass das Swissport Personal vor Ort auch LH511 abfertigt). War aber eine deutsch Muttersprachlerin als Checking Agent, die auch einige Tage zuvor meine L&F Issue nach dem Hinflug (LH510) aufgenommen hat. Wohl jemand auf assignment in EZE.

Und sonst in FRA beim Transfer aufschlagen und (mit ggf. vorgeschobenem) Grund die Weiterreise abbrechen. Dann wird herumgeeiert, aber am Schluss kommt das Gepäck raus. Sollte schon klappen.
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.177
720
In EZE lief es diesen April sehr gut mit shortchecking (war aber LX, nehme jedoch an, dass das Swissport Personal vor Ort auch LH511 abfertigt). War aber eine deutsch Muttersprachlerin als Checking Agent, die auch einige Tage zuvor meine L&F Issue nach dem Hinflug (LH510) aufgenommen hat. Wohl jemand auf assignment in EZE.

Und sonst in FRA beim Transfer aufschlagen und (mit ggf. vorgeschobenem) Grund die Weiterreise abbrechen. Dann wird herumgeeiert, aber am Schluss kommt das Gepäck raus. Sollte schon klappen.
Sag in EZE einfach du hast nen Geschäftstermin in fra und benötigt dein Gepäcl weil dort "samples" fürs business drinn sind.
Notfalls einfach in frankfurt zum Lost and found oder in der lh lounge noch im transit sagen, daß sich deine Reisepläne geändert haben und du hier die Reise abbrichst. Bitte Koffer ausschleusen lassen. Hat bei mir immer funktioniert...
 
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gourmet030

Aktives Mitglied
05.09.2022
227
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Sag in EZE einfach du hast nen Geschäftstermin in fra und benötigt dein Gepäcl weil dort "samples" fürs business drinn sind.
Notfalls einfach in frankfurt zum Lost and found oder in der lh lounge noch im transit sagen, daß sich deine Reisepläne geändert haben und du hier die Reise abbrichst. Bitte Koffer ausschleusen lassen. Hat bei mir immer funktioniert...
Sehr gut, Danke!
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.221
857
Sag in EZE einfach du hast nen Geschäftstermin in fra und benötigt dein Gepäcl weil dort "samples" fürs business drinn sind.
Notfalls einfach in frankfurt zum Lost and found oder in der lh lounge noch im transit sagen, daß sich deine Reisepläne geändert haben und du hier die Reise abbrichst. Bitte Koffer ausschleusen lassen. Hat bei mir immer funktioniert...
Ich kann dir leider garantieren, daß das nicht immer funktioniert - aus eigener Erfahrung. Gerätst du an die falsche Airline / Leute, dann interessiert die nicht die Bohne, ob da business samples drin sind. Short-checken müssen sie leider nicht, wenn sie partout nicht wollen und manche Airlines sind da sehr zickig geworden. Umso besser, wenn Swissport das offenbar noch meist problemlos macht.
Aber das Einzige, was quasi immer geht und sie nicht vermeiden können, ist das Gepäck nach verpaßtem Flug rauszugeben. Das macht L&F dann auch ohne die Airline. Was gerade bei stundenlangem Aufenthalt natürlich doof ist.
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.177
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Ich kann dir leider garantieren, daß das nicht immer funktioniert - aus eigener Erfahrung. Gerätst du an die falsche Airline / Leute, dann interessiert die nicht die Bohne, ob da business samples drin sind. Short-checken müssen sie leider nicht, wenn sie partout nicht wollen und manche Airlines sind da sehr zickig geworden. Umso besser, wenn Swissport das offenbar noch meist problemlos macht.
Aber das Einzige, was quasi immer geht und sie nicht vermeiden können, ist das Gepäck nach verpaßtem Flug rauszugeben. Das macht L&F dann auch ohne die Airline. Was gerade bei stundenlangem Aufenthalt natürlich doof ist.
ok, das glaube ich dir, deßhalb noch möglichkeit B, nach ankunft in fra dem L&F mitteilen daß man hier seine Reise beendet. Ich habe es noch nie erlebt, daß die dann sagen, daß die das auschleusen erst nach abflug des gebuchten fliegers machen können /wollen. Meine Errfahrungen beruhen auf folgenden Aiports : Fra, muc und vie , wobei vie am längsten gedauert hat.
 
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DUSfred

Erfahrenes Mitglied
25.04.2013
292
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ok, das glaube ich dir, deßhalb noch möglichkeit B, nach ankunft in fra dem L&F mitteilen daß man hier seine Reise beendet. Ich habe es noch nie erlebt, daß die dann sagen, daß die das auschleusen erst nach abflug des gebuchten fliegers machen können /wollen. Meine Errfahrungen beruhen auf folgenden Aiports : Fra, muc und vie , wobei vie am längsten gedauert hat.
Welche Wartezeiten hast du (wann) dabei erlebt?

Dazu kommt an manchen Flughäfen vielleicht auch das Risiko eines allgemeinen Gepäckchaos. Wird das am L&F (wegen Lustlostigkeit aufs letzte Flugsegment) ausgeschleusste Gepäck vielleicht sogar auch noch mit einem erzieherischem Zeitzuschlag behandelt? Dann würden auch drei Stunden Puffer bis zum Zug knapp.

Ich grüble auch an einer Möglichkeit in Zürich eine Reise nicht wie gebucht fortzuführen. Von den ganzen schlechten Varianten favorisiere ich aktuell nur Handgepäck zu nutzen.
 
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thbe

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27.06.2013
9.445
9.871
Ich grüble auch an einer Möglichkeit in Zürich eine Reise nicht wie gebucht fortzuführen. Von den ganzen schlechten Varianten favorisiere ich aktuell nur Handgepäck zu nutzen.
Das ist in jeder Hinsicht die sicherste Option. Wenn es keine besonderen Einschränkungen darstellt, solltest Du diese wählen.
 
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gourmet030

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05.09.2022
227
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Welche Wartezeiten hast du (wann) dabei erlebt?

Dazu kommt an manchen Flughäfen vielleicht auch das Risiko eines allgemeinen Gepäckchaos. Wird das am L&F (wegen Lustlostigkeit aufs letzte Flugsegment) ausgeschleusste Gepäck vielleicht sogar auch noch mit einem erzieherischem Zeitzuschlag behandelt? Dann würden auch drei Stunden Puffer bis zum Zug knapp.

Ich grüble auch an einer Möglichkeit in Zürich eine Reise nicht wie gebucht fortzuführen. Von den ganzen schlechten Varianten favorisiere ich aktuell nur Handgepäck zu nutzen.
Handgepäck geht mit Familie nach 5 Wochen Argentinien nicht gut ...
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.177
720
Welche Wartezeiten hast du (wann) dabei erlebt?

Dazu kommt an manchen Flughäfen vielleicht auch das Risiko eines allgemeinen Gepäckchaos. Wird das am L&F (wegen Lustlostigkeit aufs letzte Flugsegment) ausgeschleusste Gepäck vielleicht sogar auch noch mit einem erzieherischem Zeitzuschlag behandelt? Dann würden auch drei Stunden Puffer bis zum Zug knapp.

Ich grüble auch an einer Möglichkeit in Zürich eine Reise nicht wie gebucht fortzuführen. Von den ganzen schlechten Varianten favorisiere ich aktuell nur Handgepäck zu nutzen.
Meistens ging es in FRA undMUC recht flott, 30-45 min, auch schon mal 20 min. ABer nur VIE war mal 1,5 Stunden
 
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rz231

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
1.051
50
HAJ, BWE
Aber das Einzige, was quasi immer geht und sie nicht vermeiden können, ist das Gepäck nach verpaßtem Flug rauszugeben. Das macht L&F dann auch ohne die Airline. Was gerade bei stundenlangem Aufenthalt natürlich doof ist.

Natürlich ist das immer situationsabhängig. Aber ich gebe zu bedenken, dass ein "convenience no-show" (was ich erstmal nicht unterstelle) immer auch Probleme für die Passagiere des Anschlussfluges verursachen kann. Bereits verladenes Gepäck wieder auszupacken kostet immer Zeit (und Geld) und führt gern zu weiteren Problemen.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.221
857
Aber ich gebe zu bedenken, dass ein "convenience no-show" (was ich erstmal nicht unterstelle) immer auch Probleme für die Passagiere des Anschlussfluges verursachen kann. Bereits verladenes Gepäck wieder auszupacken kostet immer Zeit (und Geld) und führt gern zu weiteren Problemen.
Das ist so und wird dennoch von manchen Airlines bewußt in Kauf genommen und geradezu provoziert.

Wenn die Airline mauert, läßt sich kein short-checking erzwingen - und das wird nicht selten verweigert. Ebenso die Herausgabe vorab läßt sich nicht erwirken, wenn sie einfach nicht wollen. Dem gegenüber steht, daß niemand verpflichtet ist, in einen Flieger einzusteigen, den er nicht mehr benötigt. Und das Gepäck natürlich im Eigentum des Passagiers steht und schlußendlich herausgegeben werden muß. Diese Pattsituation löst sich leider erst nachdem der Flug weg ist.
Und klar ist es besser - eigentlich für alle Parteien - wenn sich das anders lösen läßt. Nur ist das eben nicht garantiert. Da bräuchte es zwei Parteien, die beide daran mitwirken. Und so manche Airline will nicht oder nur gegen extra $$$, die nach der aktuellen Rechtslage nicht geschuldet sind.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.868
1.311
Wie ist das eigentlich mit dem LH Bus nach Straßburg wenn man den als letztes Segment mitbucht aber weglässt? Die Ersparnis durch dieses Anhängsel ausschließlich auf dem Rückflug erspart mehrere 100€ in C pro Pax.
 
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juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
19.857
17.472
FRA
Wie ist das eigentlich mit dem LH Bus nach Straßburg wenn man den als letztes Segment mitbucht aber weglässt? Die Ersparnis durch dieses Anhängsel ausschließlich auf dem Rückflug erspart mehrere 100€ in C pro Pax.
Habe ich mehrmals gemacht in C auf dem Rückweg, passiert ist nüüx. In FRA noch in die Lounge und dann leider den Bus verpasst :-(
 

Kone

Reguläres Mitglied
06.09.2022
63
67
MUC
Habe ich mehrmals gemacht in C auf dem Rückweg, passiert ist nüüx. In FRA noch in die Lounge und dann leider den Bus verpasst :-(
Wie ist das eigentlich mit dem LH Bus nach Straßburg wenn man den als letztes Segment mitbucht aber weglässt? Die Ersparnis durch dieses Anhängsel ausschließlich auf dem Rückflug erspart mehrere 100€ in C pro Pax.

Kann ich so bestätigen.
Der Express Bus bucht nicht ins LH-System und daher keine Probleme im Nachhinein, wenn der Bus verpasst wird.
Hier fällt natürlich das Kofferproblem weg, das der TO erwähnt hat.

Hallo Vielflieger,

ich habe leider weniger Erfahrung mit der LHG, dafür mehr OW.
Bei OW ist es oh weh, das Gepäck 1 Stop früher zu bekommen.

Offenbar aber - wie ich hier lesen konnte - ist es bei der LHG auch nicht mehr so einfach.

ich will mit LH von EZE nach FRA und den BRU leg verfallen lassen. (in C - Buchungsklase D für das leg EZE-FRA)

Gibt es Erfahrungen aus EZE?
Ist das, was ich sagen will, sinnvoll oder gibt es bessere Sprüche?
Oder brauche ich mir bei 10 Stunden Aufenthalt gar keinen Kopf zu machen?

Danke für Euren Input!

Aprospos TO....
Wieso nicht einfach beim Checkin als Final Destination den Flughafen angeben, an dem das Gepäck abgeholt werden soll? Dann spuckt das System den Koffer automatisch dort aus, ohne weitere Bemühungen?
 

gourmet030

Aktives Mitglied
05.09.2022
227
187
Wieso nicht einfach beim Checkin als Final Destination den Flughafen angeben, an dem das Gepäck abgeholt werden soll? Dann spuckt das System den Koffer automatisch dort aus, ohne weitere Bemühungen?
Bei BA sagen die beim Check in: "NO!" das würde das Ticket ändern und du musst 2000 € pro Pax zu zahlen!
 

gourmet030

Aktives Mitglied
05.09.2022
227
187
Feedback: In Buenos Aires bat ich nur darum, dass Gepäck nur bis FRA zu senden. Ja, sagte sie und checkte das Gepäck nach FRA ein. Das war es!
Obwohl wir nur FT sind, labelte sie es HON. Das hatte zur Folge in FRA, dass unser Gepäck als erstes kam und lange danach die anderen Gepäckstücke. (es stand 45 Minuten Wartezeit an der Tafel, da ging meine Frau ieber auf Toilette, natürlich kam dann unser Gepäck ...)
 

alex09

Erfahrenes Mitglied
09.12.2010
2.242
1.501
Befasse mich zum ersten Mal seit Ewigkeiten wieder mit dem Thema. Wenn ich die letzten Seiten so lese, hat niemand mehr Sorge, dass Airlines nach Verfall des letzten Segments eine Nachzahlung fordern? Ist das Thema vom Tisch?
Danke.
 

gourmet030

Aktives Mitglied
05.09.2022
227
187
Befasse mich zum ersten Mal seit Ewigkeiten wieder mit dem Thema. Wenn ich die letzten Seiten so lese, hat niemand mehr Sorge, dass Airlines nach Verfall des letzten Segments eine Nachzahlung fordern? Ist das Thema vom Tisch?
Danke.
Es gab doch einen Prozess mal, in dem LH verloren hatte, weil kein Vorsatz da war.
Google hilft Dir!
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.991
1.562
C sind die sicherlich grundsätzlich lockerer, allerdings wissen die vermutlich sehr wohl überall auch in EZE, dass gerade dann besonders viel gespart wird (hier 8000€)

Ja bei den Ankünften um 7:30 ist es schwierig einen Weiterflug mit Übernachtung einzubauen, 10h nach eine Reise im flat-bed LH Premium Airline dürfen auch keinen Grund sein für eine "Ruhepause" wofür du dien Gepäck brauchst...

Das mit dem Flug am Folgetag nach BER hättest du dir sparen können, denke ich. Der Agent in EZE sieht das ehe nicht. Allerdings ist diese Land in Südamerika schon eher bekannt dafür, dass ein 100€ Schein im Pass Wunder wirken können? Sprichst du Spanisch? am besten "Parridscha" :)

Zum Thema Sensitität der LHG bezgl. Nachbarmärkten und aussteigen meine Erfahrung mit LX im Oktober/November. Gebucht war - aus Corona Gründen voll flexibel - CDG-ZRH-BKK-ZRH + Tagsdarauf ZRH-CDG. Offensichtlich mein Plan....

Anreise nach Paris wäre kein Problem mit dem Zug gewesen, aber von ZRH zurück nachhause ab 19:30 (ankunft von BKK) war mir doch zu kritisch mit den Zügen. Dazu gab es einen Parkplatz für Schnäpchenpreis 7,5€/Tag im Parkhaus Nähe Novotel (ohne Shuttle allerdings) also mit dem Auto nach ZRH und von dort nach CDG mit AF (incl. Gepäck, Kaffee, Bier, Snack). :Wir haben dann bequemerweise bei Agoda für schlappe 88€ mit Frühstück das BB Hotel ZRH Airport gebucht und konnten so entspannt losreisen:

Erste Idee: wir checken unser Gepäck gar nicht ein nach CDG, sondern, weil wir ja dort waren, gleich in ZRH nach BKK (sozusagen short-checkin Gepäck auf dem Hinweg). Das Personal am Eco sagte das ginge, ich bin dann aber zum Supervisor vom C-checkin und der meinte "kann gehen, kann aber auch sein, dass es stehen bleibt" Keine Ahnung ob ein "stehenlassen" (z.B. am Hotel) Dann hat er gleich noch meine Buchung angeschaut. Aha POS France.... gesagt hat er nichts aber vermutlich was eingetragen

Bei der Ankunft von CDG-ZRH mit der LX alles gut, am Gate ZRH-BKK fragte mich der Typ hinter dem Tresen (vergessen was ich wissen wollte) "Sie kommen aber schon aus Paris" - wieso fragt der das, das System schmeisst uns doch automatisch raus, wenn das erste leg nicht genutzt wird? Dann beim durchlaufen der Schranke eine Meldung "Moment" zuerst dachte ich "hurra upgrade"-. Dann holt der Typ eine Waage und misst nur bei uns (!!nur bei uns!!!) das Handgepäck. Sah irendwie nach Schikane aus, so als wollte man es uns irgendwie madig machen, das Ticket im Auslandsmarkt zu kaufen (400€ incl. Gepäck war natürlich auch ein Schnapper, mit Hotel und feeder sind wir bei 530€/Ticket versus 1500€ LX gebucht im Sommer von DE oder CH)

Jetzt zum short-checkin auf LX Metall: online checkin in BKK gemacht, der fragt sogar ob man Gepäck nur bis ZRH einchecken will. Super denke ich alles gut... am Airport dann Gepäck Drop-off - sage ich laut und deutlich "checkin bags please only till ZRH" - die Tante ignroert das und druckt bis CDG - "ahhh moment, please" - dann musst ich doch noch "we will stay in hotel and need our luggaga in ZRH" - wurde dann akzeptiert ohne weitere Diskussionen. Bis heute kam keine Anfrage der Swiss wegen "wo waren Sie auf dem Flug ZRH-CDG" oder "wir müssen leider nachberechnen.

Aber wie man sieht, trotz OLCI ohne das letzte Leg und der deutlichen Ansage beim Heben des Gepäcks aufs Band machen die Agenten ihren Standardprozess. Am besten dürften wirklich Argumente sein, wie "we have a business meeting in Frankfurt and need our clothes" oder mit Augenzwinkern "we need to handover our purchased pure Argentinian white powder to our friends in Frankfurt, you know what I mean" ....

Viel Glück! Bitte berichten, was ging!
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.733
4.375
Paralleluniversum
Dann beim durchlaufen der Schranke eine Meldung "Moment" zuerst dachte ich "hurra upgrade"-. Dann holt der Typ eine Waage und misst nur bei uns (!!nur bei uns!!!) das Handgepäck. Sah irendwie nach Schikane aus, so als wollte man es uns irgendwie madig machen, das Ticket im Auslandsmarkt zu kaufen
Ich hätte bei Dir jetzt irgendwie nicht erwartet, das Du als allerletztes in den Flieger eingestiegen bist.
Wieder was gelernt.
 

Santini

Neues Mitglied
03.01.2023
1
5
Guten Abend zusammen,

bin durch Zufall u.a. auf diese Diskussion gestoßen.
Ich muss demnächst von Frankfurt nach Wien (Austrian/Lufthansa) morgens fliegen. Rückreise über andere Airline.
Ein Flugticket über Austrian gebucht von Frankfurt nach Bukarest kostet nur ca. 2/3 des aktuellen Tagespreises.
Daher überlege ich, ob ich nicht ein Ticket von Frankfurt nach Bukarest mit Umsteigen in Wien buche und in Wien dann den Weiterflug einfach nicht antrete.
Hab auch kein aufzugebenes Gepäck (nur Handgepäck). Dabei bin ich auf ein Urteil des Amtgerichts Berlin von 2018 gestoßen, dass die Lufthansa gegen genau dieses Vorgehen klagt.
Sie hat verloren. Allerdings nicht "grundsätzlich". In den Urteilsgründen steht klar drinne, dass solche Bedingungen in den AGB rechtmäßig sind. Die Lufthans hat den Prozess aber verloren, weil sie keine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage in ihren AGB hatte. Das Gericht verlangte, dass klar festlegegt wird, wie hoch der Nachzahlbetrag ausfallen würde. Also eine Berechnungsgrundlage. Eine solche ist in meinen Augen bei der Preispolitik gar nicht möglich. Irgendwo hab ich mal gelesen, dass Flugesellschaften Hunderte/Tausende verschiedene Preise in ihren Ticketsystemen haben, die sich ständig ändern.
Ich persönlich halte aber die Grundentscheidung schon für ziemlich tendenziös und grundfalsch. Das Gericht hat mit seinem Urteil einer Fluggesellschaft ein Recht auf Gewinn durch ihre undurchsichtige und oft nicht nachvollziehbare Preispolitik gegeben. Sowas verstößt gegen sämtliche Prinzipien des deutschen Zivilrechts, dass "Recht auf Gewinn" nur in ganz engen Konstellationen zulässt. Der Rest ist praktisch Schadensersatz, Bereicherungsrecht und Kaufmängelrecht.

Die Absurdität dieser Rechtsaufassung kann man sich durch eine ganz einfache Betrachtung des Sachverhalts vor Augen führen:
Ein Fluggast bucht ein Ticket von A nach C mit Umstieg in B. Der Fluggast hat nur Handgepäck und anschließend auch keinerlei weitere Flüge bei der betroffenen Airline gebucht. Der Fluggast hat den zweiten Teil seines bezahlten Tickets verfallen lassen und ist in B geblieben. Die Airline muss nichts zurückzahlen (nicht einmal die Steuern). Sie fliegt lediglich einen leeren, aber bezahlten Platz von B nach C. Und dafür will sie im Nachhinein auch noch Geld haben. Gehts noch? Es ist etwas anderes, wenn man eine Flugstrecke mit Umstieg gebucht hat, aber erst den zweiten Teil der Reise antreten will. Hier könnte die Fluggesellschaft dem Fluggast den Zutritt - vertretbar - verweigern. Aber auch nur, weil sie hier eine faktische Entscheidung getroffen hat, als Reaktion auf die "faktische Entscheidung" des Fluggastes, erst den zweiten Teil der Reise anzutreten. Der große Unterschied zu dem hiesigen Fall ist, dass die Fluggesellschaft Geld für eine Leistung einfordert, die der Fluggast vollständig bezahlt hat sie aber nicht bis zum Ende in Anspruch genommen hat. Die Jurisprudenz hat in tausenden Seiten juristischer Aufsätze und Lehrbücher sich darüber gestritten, inwieweit ein Kunde bei einer unvollständigen Inanspruchnahme Geld zurückfordern kann. Dass aber jemand die gebuchte Leistung erbracht hat und dafür die vollständige Summe auch erhalten hat, dann den Kunden dafür verklagt, dass dieser lediglich einen Teil der Leistung zu der die Fluggesllschaft verpflichtet gewesen wäre, in Anspruch genommen hat.... da muss man schon was geraucht habe. Die Fluggesellschaft hat einen Anspruch auf Zahlung der Leistung, die sie erbringt. Und nicht einen fiktiven Preis. Faktisch bedeutet das, dass die Fluggesellschaft in den "Vertrags"-Bedingungen(!) festsetzt, dass der Fluggast physisch sich im Flugzeug aufhalten muss. Eine ziemlich abwegige Regelung, die mi Pauken und Trompeten unter die Klausel des § 305 c BGB fallen würde.

Deutsche Gerichte urteilen leider immer häufiger, nach eigenem Ermessen/politisch, statt sich ans Gesetz und den diesen zu Grunde liegenden Prinzipien zu halten. Die Überlegungen der Richter waren die, dass das ja wohl nicht sein könne, dass sich ein Fluggast dem exterm auf Marketing und Unberechenbarkeit basierenden Flugpreis teilweise entzieht. Es geht den RIchtern gar nicht darum, wie sich das juristisch auswirkt, wenn jemand einen Teil der Leistungspflicht einfach nicht in Anspruch nimmt. Da kommt dann die alte Leier durch: "Wo kämen wir denn hin, wenn jeder macht was er will und sich nicht an das hält was ihm von der Obrigkeit/einem Konzern vorgegeben wird. Wir sind hier Deutschland und hier muss alles nach Recht und Ordnung geschehen. Wenn ein Konzern sagt, dass muss so sein, dass muss sich da auch jeder dran halten." Das ist zum schreien. Vor allem in diesem Extremfall, dass einer einfach das letzte Segement nicht mehr in Anspruch nimmt.

Rein juristisch erklärt die Fluggesellschaft in den AGB, dass bei Verhalten xy ein neuer Flugbeförderungsvertrag zustande kommt, für den ein anderer Tarif gilt. Das lernen Jurastudenten im ersten Semester, dass ein Vertrag nur dann wirksam zustande kommt, wenn die "essentialia negotii" also die Kernbestandteile eines Vertrages beiden Vertragsparteien klar sind. Es gibt sehr wenig Rechtsprechung zu Fällen, in denen Unternehmen versucht haben in den AGB "neue Verträge" zu verstecken. Einfach weil sehr wenige Unternehmen so dreist oder dumm waren so etwas offensichtlich rechtswidriges zu tun.

Wie sich die Fluggesellschaften anstellen, wenn es um die gesetzlichen Entschädigungsrechte geht, weiß jeder sehr gut, weil da regelmäßig darüber berichtet wird, dass die sich mit Wetter oder anderen Dingen versuchen herauszureden. Jemand der sich einerseits so rechtswidrig verhält andererseits aber darauf besteht, dass die Fluggäste sich an alle ihre Bedingungen halten müssen und die Gerichte dafür anhaut verhält sich "treuwidrig". Auch einer der tragenden Grundprinzipien des deutschen Zivilrechts, der am deutlichsten wird, wenn ein Gauner jemanden verklagt, sich selbst aber nicht ans Gesetz hält....

Ich musste das einfach mal loswerden, weil mich das gerade so aufgeregt hat. Ich hoffe, dass ich niemanden gelangweilt habe oder auf die Füße getreten bin.

BG
Santini

P.S. in anderen europäischen Ländern scheint man noch gesunden Menschenverstand zu haben. Dort werden den Fluggesellschaften solche Klauseln geseztlich verboten.