Letztes Flugsegment verfallen lassen

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Simple Frage zum LH flug Gepäck ausschleusen lassen bei auslassen des letzten Legs und "umsteigen"in fra. Wo stelle ich eurer Meinung nach mein Gesuch:
1. Am Schalter in der Lounge um die Wartezeit zu überbrücken bis der koffer aufm band ist?
2. Am Transferschalter im Transit?
3. Am Lost and Found unten in der Gepäckausgabe?

Um vorabfragen engtegen zu kommen. Der Satz welcher beim LH Personal vorgebracht wird:
Meine Reisepläne haben sich kurzfristig geändert, ich beende meine Reise deßhalb hier und jetzt in Frankfurt.
Der Koffer kommt nicht auf's Band, wenn er weiter gecheckt wurde!

Prio 1: short-checkin freundlich versuchen - mit Nachdruck, dort bereits erzählen, dass du den Koffer brauchst, weil da was drin ist, was du benötigst. Lass dir was einfallen, was sie nicht überprüfen können, aber schlüssig erscheint. Nicht locker lassen!!!

Prio 2: falls die nicht mitspielen würde ich ganz normal zum Lost&Found und dort mit dem Gepäckanhänger freundlich fragen, ob sie dir das Gepäck holen. Auf Begeisterung wirst du da nicht stossen, wenn es nach 22:00 ist, wird das nicht mehr, weil die dann kein Personal mehr haben, morgens schon eher.

Viel Glück
 
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gourmet030

Aktives Mitglied
05.09.2022
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Simple Frage zum LH flug Gepäck ausschleusen lassen bei auslassen des letzten Legs und "umsteigen"in fra. Wo stelle ich eurer Meinung nach mein Gesuch:
1. Am Schalter in der Lounge um die Wartezeit zu überbrücken bis der koffer aufm band ist?
2. Am Transferschalter im Transit?
3. Am Lost and Found unten in der Gepäckausgabe?

Um vorabfragen engtegen zu kommen. Der Satz welcher beim LH Personal vorgebracht wird:
Meine Reisepläne haben sich kurzfristig geändert, ich beende meine Reise deßhalb hier und jetzt in Frankfurt.
beim Check in. Du triffst XYZ auf dem Flughafen FRA, da Du ein Geschenk mitgebracht hast, brauchst Du Deinen Koffer.
(das geht natürlich nicht, wenn Du nur 45 Minuten Umsteigezeit hast)

Geänderte Reisepläne schreien quasi nach einer Neubrechnung des Tarifs. Das würde ich nicht anbringen.
 
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Lutz1

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21.12.2016
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beim Check in. Du triffst XYZ auf dem Flughafen FRA, da Du ein Geschenk mitgebracht hast, brauchst Du Deinen Koffer.
(das geht natürlich nicht, wenn Du nur 45 Minuten Umsteigezeit hast)

Geänderte Reisepläne schreien quasi nach einer Neubrechnung des Tarifs. Das würde ich nicht anbringen.
Die LH kann so viel schreien wie sie möchten, ich zahle bestimmt nix. Is ja nun auch schon hinreichend ausdiskutiert wurden hier....Es ging ja wie gesagt nur um eine der 3 Optionen. Dake für deinen Hinweis....
 
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XT600

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16.03.2009
21.991
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Nur zur Beruhigung: letztes Leg ZRH-CDG Mitte November 2022 nicht genutzt (op wetlease AirBaltic) - bis heute nichts passiert

- LH Ticket - France Promo Eco Full Flex
- op alles LX (bis auf letztes Leg wetlease airbaltic)

Zunächst müsste LHG eine ganze Armee von Detektiven anstellen, die alle "noshows" genauer unter die Lupe nimmt (das sind sehr viele jeden Tag!!) und analysiert, ob hier ggf. unter Vorsatz eine Reise vorzeitig beendet wurde. Dann müsste man die Paxe anschreiben (Problem Adresse, ggf. OTA, der sich weigern wird hier Daten rauszugeben) und mit dem Vorsatz konfrontieren und um Stellungnahme bitten. Das ganze ist nicht so einfach wie EU261, wo man allein durch dumme Antworten abwimmeln kann. Hier will die Airline was vom Kunden! Diejenigen, die das letzte Leg verfallen lassen, sind sich in der Regel bewusst, was sie machen und werden gute Antworten finden, die keinen Vorsatz erkennen lassen.

Bei keiner Antwort oder bei Vorsatz Absicht erkennbar und/oder Pax bezahlt aber die Nachzahlung nicht, müsste der Klageweg beschritten werden (Verstoss gegen AGB) . Die Gerichte haben ja bereits klargestellt, dass die AGB "wir berechnen das Ticket neu" nur dann gültig sind, wenn während der Buchung transparent und nachvollziehbar diese Berechnung dargestellt wird. Also nicht Monate nach der Nichtnutzung (welche Tarife gelten denn dann?) sondern zum Zeitpunkt der Buchung. Technisch wäre das sicherlich möglich (Nur Nutzung one-way oder letztes Leg wegfallen lassen), wirtschaftlich ist der Aufwand aber immens, weil alleine die Anzeige die "Nichtbeachtung der Regeln" nicht verhindern kann. Og. Kontrollorgan müsste man trotzdem aufbauen, Klagen gäbe es vermutlich trotzdem, denn es kann ja sein, dass ein Weiterflug nicht aus Vorsatz verfallen lassen wurde (Krankheit, Streik, etc.)

Letztlich ist es ein Abwägen Nutzen-Aufwand. Immerhin hat man ja ein Ticket verkauft an den Kunden, ansonsten hätte der vermutlich woanders gekauft und immer mehr Strecken werden oneway verkauft (wodurch die früher üblichen Return Tickets, die nur auf der Hinreise genutzt wurden, auch wegfallen).

In der C waren/sind die Unterschiede zwischen den Märkten halt schon extrem, hier lohnte sich das schon eher. Aber selbst hier haben in der Vergangenheit selbst Firmenreisebüro mit gespielt und bei Asien Flügen, Tickets in Asien für die Rückreise gekauft (habe vergessen wie das damals lief, Story stammt vom Kumpel, der damals bei Siemens Automotive arbeitete)
 
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Lutz1

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21.12.2016
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Lassen wir es dabei bewenden, wer seine Reise am Flughafen xy nicht weiter führen will, steigt halt nicht in den nächsten Flieger. Habe noch nie gehört, daß jemand mit Gewalt in den Flieger gesetzt wurde oder der KOffer als Pfand behalten wurde bis man irgendwelchen Nachzahlungen bezahlt.
 

TDO

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25.02.2013
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VIE
Qatar hat das beinhart durchgezogen (stand auch in den Fair Rules). Koffer nur gegen cash (Tarifaufzahlung bzw. Änderung in 2 seperate Tickets)
Ob es jetzt noch immer so gehandhabt wird - keine Ahnung.
 

Edd

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13.09.2011
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VIE
Qatar hat das beinhart durchgezogen (stand auch in den Fair Rules). Koffer nur gegen cash (Tarifaufzahlung bzw. Änderung in 2 seperate Tickets)
Ob es jetzt noch immer so gehandhabt wird - keine Ahnung.
Und das hält vor Gericht? Also wenn ich nicht weiterfliegen kann, weil mir schlecht geworden ist, behalten die meinen Koffer.

Darf ich, wenn noch EU-Kompensation ausständig ist, auch aus dem Flieger etwas einfach mitnehmen und einbehalten?
 
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born2fly

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25.10.2009
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FRA
Qatar hat das beinhart durchgezogen (stand auch in den Fair Rules). Koffer nur gegen cash (Tarifaufzahlung bzw. Änderung in 2 seperate Tickets)
Ob es jetzt noch immer so gehandhabt wird - keine Ahnung.
Ich glaube auf FT (evtl. auch im VFT) wurde mal darauf hingewiesen, dass z. B. mit KLM in AMS bei "plötzlicher Krankheit" auch eine üppige Service fee für das Aussteuern des Gepäcks fällig wird.
 
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TDO

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25.02.2013
4.230
405
VIE
Und das hält vor Gericht? Also wenn ich nicht weiterfliegen kann, weil mir schlecht geworden ist, behalten die meinen Koffer.

Darf ich, wenn noch EU-Kompensation ausständig ist, auch aus dem Flieger etwas einfach mitnehmen und einbehalten?
Kannst ja schauen ob der Passus aktuell noch in den Fare Rules steht.

IF THE STOPOVER IN DOHA BETWEEN CONNECTING
FLIGHTS IS LESS THAN 24 HOURS PLEASE NOTE THAT
THE BAGS WILL ALWAYS BE CHECKED THROUGH TO THE
FINAL DESTINATION.THE PASSENGERS SHOULD CARRY
EVERYTHING THEY NEED IN DOHA IN A HAND BAG.
-----------------------------------------------
IN CASE THE PASSENGER NEEDS THE BAGS IN DOHA THE
HIP RULE MUST BE APPLIED OR TWO SEPARATE TICKETS
NEED TO BE BOUGHT.
 

Lutz1

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21.12.2016
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Kannst ja schauen ob der Passus aktuell noch in den Fare Rules steht.

IF THE STOPOVER IN DOHA BETWEEN CONNECTING
FLIGHTS IS LESS THAN 24 HOURS PLEASE NOTE THAT
THE BAGS WILL ALWAYS BE CHECKED THROUGH TO THE
FINAL DESTINATION.THE PASSENGERS SHOULD CARRY
EVERYTHING THEY NEED IN DOHA IN A HAND BAG.
-----------------------------------------------
IN CASE THE PASSENGER NEEDS THE BAGS IN DOHA THE
HIP RULE MUST BE APPLIED OR TWO SEPARATE TICKETS
NEED TO BE BOUGHT.
ok, spinnen wir das mal weiter....dann warte ich halt mit meinem Handgepäck bis der Flieger im zweiten Leg "verpaßt" wurde. Koffer fliegte eh nich ohne mich. SPätestens dann hätte ich gerne meinen Koffer in der Hand. Das sind wirklich Grenzsituationen welche so gut wie noch so vorgekommen sind. Fast alle bekommen dann ihr Baggage und hören nie wieder was von der Airline...
 
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taenkas

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26.08.2013
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1.427
Einfach nichts zeitkritisches in den Koffer packen und einen baggage irregularity report online ausfüllen (oder halt am Flughafen, wo man aussteigt). Der Koffer wird schon seinen Weg nach Hause finden. Und wenn man dann wirklich ein Email a la "Koffer nur gegen Bares" bekommt, kann man das ja seinem Anwalt übergeben.
 
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Devilfish90

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13.12.2016
851
770
FRA
Bin da ziemlich entspannt und hatte auch bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht.
Bisher auch immer Glück gehabt und Koffer wurde nur bis Frankfurt gelabelt.

Solange man im Nachhinein nicht noch S&G für das letzte Leg zurückfordert sehe ich das entspannt. Zur Not geht's zum Anwalt (der muss ja schließlich auch von was leben 😁)
 

suraso

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05.01.2016
1.140
370
Du bringst mich auf neue Maximierungsideen!!:)))..hatte ich bisher bei dem Thema außer Acht gelassen. Kurze Message welcher Anwalt hier Lust drauf hat? Ich wäre dabei....
Du verstehst da was nicht! Mit dem Rückfordern der Gebühren für ungenutzte Legs kann man schlafende Hunde wecken und die Nachberechnung des Flugpreises auf Basis der tatsächlich geflogenen Route auslösen - quasi aus Frackigkeit der/des Airline-MA gegenüber Paxen, die so "frech" sind. Den Anwalt braucht man DANACH wegen der Nachberechnung, nicht für die Rückforderung der Gebühren.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
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Du verstehst da was nicht! Mit dem Rückfordern der Gebühren für ungenutzte Legs kann man schlafende Hunde wecken und die Nachberechnung des Flugpreises auf Basis der tatsächlich geflogenen Route auslösen - quasi aus Frackigkeit der/des Airline-MA gegenüber Paxen, die so "frech" sind. Den Anwalt braucht man DANACH wegen der Nachberechnung, nicht für die Rückforderung der Gebühren.
Ich zitiere dann gerne in diesem Fall den Post 2205 des Kollegen XT600:
Die Gerichte haben ja bereits klargestellt, dass die AGB "wir berechnen das Ticket neu" nur dann gültig sind, wenn während der Buchung transparent und nachvollziehbar diese Berechnung dargestellt wird. Also nicht Monate nach der Nichtnutzung (welche Tarife gelten denn dann?) sondern zum Zeitpunkt der Buchung.
In meinem Fall ist es sogar noch schöner, da es ein Wüstenairline Ticket ist, welches als letztes Leg nen LH angebaut hat. Also selbst wennLH wollte könnten Sie nicht mir, sondern dem Scheich ne Nachberechnung ausstellen. Da dies ein Forum ist welches von Neuigkieten lebt werde ich es mal durchziehen und berichten....
P.S.: Das hat nichts mit frech zu tun, sondern die LH kassiert S&G welches sie normalerweise abführen muß und sich jetzt in die eigene Tasche steckt. Ich würde es eher Unterschlagung von seiten der LH nennen, und zwar mit Vorsatz!
 
Zuletzt bearbeitet:

suraso

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
1.140
370
Ich zitiere dann gerne in diesem Fall den Post 2205 des Kollegen XT600:
Die Gerichte haben ja bereits klargestellt, dass die AGB "wir berechnen das Ticket neu" nur dann gültig sind, wenn während der Buchung transparent und nachvollziehbar diese Berechnung dargestellt wird. Also nicht Monate nach der Nichtnutzung (welche Tarife gelten denn dann?) sondern zum Zeitpunkt der Buchung.
Mir war nicht klar, wie bewandert und eingelesen du hier bist, damit hat sich meine Warnung erledigt. M.W. sind alle bisherigen Urteile zu Nachberechnungen nicht höchstrichterlich, somit kann jedes Gericht (und sogar dasselbe Gericht wie in einem früheren Fall) abweichend entscheiden.

In meinem Fall ist es sogar noch schöner, da es ein Wüstenairline Ticket ist, welches als letztes Leg nen LH angebaut hat. Also selbst wennLH wollte könnten Sie nicht mir, sondern dem Scheich ne Nachberechnung ausstellen. Da dies ein Forum ist welches von Neuigkieten lebt werde ich es mal durchziehen und berichten....
P.S.: Das hat nichts mit frech zu tun, sondern die LH kassiert S&G welches sie normalerweise abführen muß und sich jetzt in die eigene Tasche steckt. Ich würde es eher Unterschlagung von seiten der LH nennen, und zwar mit Vorsatz!
Wenn dein Ticket von der Wüstenairline ist, dann liegt das Problem tatsächlich anders:
1. Du lässt dein Gepäck von LH ausladen; wenn die versuchen sollten, etwas nachzuberechnen, können sie es aber nicht, weil es nicht deren Ticket ("not our paper") ist. Mit dem gleichen Argument würde ich auch die Zahlung irgendwelcher "Straf"-Gebühren für die Gepäckausgabe abwehren.
2. Du hast die S&G für alle Legs der Wüstenairline bezahlt und kannst die S&G für das abschließende LH-Leg somit m.E. auch nur vom Scheich zurückfordern. Korrigiert mich bitte, falls ich da falsch liege; es wäre im Interesse aller eine hilfreiche Info.
2a. Die Konstellation aus 2. führt wiederum zum Schlafende-Hunde-wecken-Problem; halt nur nicht bei der LHG, sondern in der Wüste - aber darum ist dir ja nicht bange.
2b. Keine Ahnung, wie sehr die sowas in der Wüste überhaupt auf dem Schirm haben - es wäre daher sehr interessant, zu erfahren, wie es ausgeht.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.177
720
Mir war nicht klar, wie bewandert und eingelesen du hier bist, damit hat sich meine Warnung erledigt. M.W. sind alle bisherigen Urteile zu Nachberechnungen nicht höchstrichterlich, somit kann jedes Gericht (und sogar dasselbe Gericht wie in einem früheren Fall) abweichend entscheiden.


Wenn dein Ticket von der Wüstenairline ist, dann liegt das Problem tatsächlich anders:
1. Du lässt dein Gepäck von LH ausladen; wenn die versuchen sollten, etwas nachzuberechnen, können sie es aber nicht, weil es nicht deren Ticket ("not our paper") ist. Mit dem gleichen Argument würde ich auch die Zahlung irgendwelcher "Straf"-Gebühren für die Gepäckausgabe abwehren.
2. Du hast die S&G für alle Legs der Wüstenairline bezahlt und kannst die S&G für das abschließende LH-Leg somit m.E. auch nur vom Scheich zurückfordern. Korrigiert mich bitte, falls ich da falsch liege; es wäre im Interesse aller eine hilfreiche Info.
2a. Die Konstellation aus 2. führt wiederum zum Schlafende-Hunde-wecken-Problem; halt nur nicht bei der LHG, sondern in der Wüste - aber darum ist dir ja nicht bange.
2b. Keine Ahnung, wie sehr die sowas in der Wüste überhaupt auf dem Schirm haben - es wäre daher sehr interessant, zu erfahren, wie es ausgeht.
Zu Punkt 2: Die Scheichairline hat die S&G für das LH Leg an LH weitergegeben. Ich nehme an schon bei Ticketausstellung. Oder wird das Geld für den Flug und S&G erst beim Abfliegen an die ausführende Fluggesellschaft von der Ticketausstellenden Fluggesellschaft angewiesen??
Für HInweise bin ich dankbar....habe ehrlich gesagt keine Ahnung wann die Abrechung der Gesellschaften untereinander erfolgt.
@suraso: Danke für den Hinweis...
 

Paddy_0511

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
955
24
HAM
wie ist das eigl mit dem Cairop Tarif. Wenn ich in ZRH Aussteige, da der Flug erst am nächsten Tag nach CAI weitergeht, sollt eich doch mein Gepäck ohne Probleme bekommen oder? Und dann einfach nicht zum Flug kommen?
 
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