Mir war nicht klar, wie bewandert und eingelesen du hier bist, damit hat sich meine Warnung erledigt. M.W. sind alle bisherigen Urteile zu Nachberechnungen nicht höchstrichterlich, somit kann jedes Gericht (und sogar dasselbe Gericht wie in einem früheren Fall) abweichend entscheiden.
Wenn dein Ticket von der Wüstenairline ist, dann liegt das Problem tatsächlich anders:
1. Du lässt dein Gepäck von LH ausladen; wenn die versuchen sollten, etwas nachzuberechnen, können sie es aber nicht, weil es nicht deren Ticket ("not our paper") ist. Mit dem gleichen Argument würde ich auch die Zahlung irgendwelcher "Straf"-Gebühren für die Gepäckausgabe abwehren.
2. Du hast die S&G für alle Legs der Wüstenairline bezahlt und kannst die S&G für das abschließende LH-Leg somit m.E. auch nur vom Scheich zurückfordern. Korrigiert mich bitte, falls ich da falsch liege; es wäre im Interesse aller eine hilfreiche Info.
2a. Die Konstellation aus 2. führt wiederum zum Schlafende-Hunde-wecken-Problem; halt nur nicht bei der LHG, sondern in der Wüste - aber darum ist dir ja nicht bange.
2b. Keine Ahnung, wie sehr die sowas in der Wüste überhaupt auf dem Schirm haben - es wäre daher sehr interessant, zu erfahren, wie es ausgeht.