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Tipp: Bitte kein Gries in das Aufgabegepäck geben!
Buchs, fliegs und freu dich wenn es klappt. Beschwer dich nicht, wenn nicht. Auskennen tust du dich ja.Guten Abend zusammen,
bin durch Zufall u.a. auf diese Diskussion gestoßen.
Ich muss demnächst von Frankfurt nach Wien (Austrian/Lufthansa) morgens fliegen. Rückreise über andere Airline.
Ein Flugticket über Austrian gebucht von Frankfurt nach Bukarest kostet nur ca. 2/3 des aktuellen Tagespreises.
Daher überlege ich, ob ich nicht ein Ticket von Frankfurt nach Bukarest mit Umsteigen in Wien buche und in Wien dann den Weiterflug einfach nicht antrete.
Hab auch kein aufzugebenes Gepäck (nur Handgepäck). Dabei bin ich auf ein Urteil des Amtgerichts Berlin von 2018 gestoßen, dass die Lufthansa gegen genau dieses Vorgehen klagt.
Sie hat verloren. Allerdings nicht "grundsätzlich". In den Urteilsgründen steht klar drinne, dass solche Bedingungen in den AGB rechtmäßig sind. Die Lufthans hat den Prozess aber verloren, weil sie keine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage in ihren AGB hatte. Das Gericht verlangte, dass klar festlegegt wird, wie hoch der Nachzahlbetrag ausfallen würde. Also eine Berechnungsgrundlage. Eine solche ist in meinen Augen bei der Preispolitik gar nicht möglich. Irgendwo hab ich mal gelesen, dass Flugesellschaften Hunderte/Tausende verschiedene Preise in ihren Ticketsystemen haben, die sich ständig ändern.
Ich persönlich halte aber die Grundentscheidung schon für ziemlich tendenziös und grundfalsch. Das Gericht hat mit seinem Urteil einer Fluggesellschaft ein Recht auf Gewinn durch ihre undurchsichtige und oft nicht nachvollziehbare Preispolitik gegeben. Sowas verstößt gegen sämtliche Prinzipien des deutschen Zivilrechts, dass "Recht auf Gewinn" nur in ganz engen Konstellationen zulässt. Der Rest ist praktisch Schadensersatz, Bereicherungsrecht und Kaufmängelrecht.
Die Absurdität dieser Rechtsaufassung kann man sich durch eine ganz einfache Betrachtung des Sachverhalts vor Augen führen:
Ein Fluggast bucht ein Ticket von A nach C mit Umstieg in B. Der Fluggast hat nur Handgepäck und anschließend auch keinerlei weitere Flüge bei der betroffenen Airline gebucht. Der Fluggast hat den zweiten Teil seines bezahlten Tickets verfallen lassen und ist in B geblieben. Die Airline muss nichts zurückzahlen (nicht einmal die Steuern). Sie fliegt lediglich einen leeren, aber bezahlten Platz von B nach C. Und dafür will sie im Nachhinein auch noch Geld haben. Gehts noch? Es ist etwas anderes, wenn man eine Flugstrecke mit Umstieg gebucht hat, aber erst den zweiten Teil der Reise antreten will. Hier könnte die Fluggesellschaft dem Fluggast den Zutritt - vertretbar - verweigern. Aber auch nur, weil sie hier eine faktische Entscheidung getroffen hat, als Reaktion auf die "faktische Entscheidung" des Fluggastes, erst den zweiten Teil der Reise anzutreten. Der große Unterschied zu dem hiesigen Fall ist, dass die Fluggesellschaft Geld für eine Leistung einfordert, die der Fluggast vollständig bezahlt hat sie aber nicht bis zum Ende in Anspruch genommen hat. Die Jurisprudenz hat in tausenden Seiten juristischer Aufsätze und Lehrbücher sich darüber gestritten, inwieweit ein Kunde bei einer unvollständigen Inanspruchnahme Geld zurückfordern kann. Dass aber jemand die gebuchte Leistung erbracht hat und dafür die vollständige Summe auch erhalten hat, dann den Kunden dafür verklagt, dass dieser lediglich einen Teil der Leistung zu der die Fluggesllschaft verpflichtet gewesen wäre, in Anspruch genommen hat.... da muss man schon was geraucht habe. Die Fluggesellschaft hat einen Anspruch auf Zahlung der Leistung, die sie erbringt. Und nicht einen fiktiven Preis. Faktisch bedeutet das, dass die Fluggesellschaft in den "Vertrags"-Bedingungen(!) festsetzt, dass der Fluggast physisch sich im Flugzeug aufhalten muss. Eine ziemlich abwegige Regelung, die mi Pauken und Trompeten unter die Klausel des § 305 c BGB fallen würde.
Deutsche Gerichte urteilen leider immer häufiger, nach eigenem Ermessen/politisch, statt sich ans Gesetz und den diesen zu Grunde liegenden Prinzipien zu halten. Die Überlegungen der Richter waren die, dass das ja wohl nicht sein könne, dass sich ein Fluggast dem exterm auf Marketing und Unberechenbarkeit basierenden Flugpreis teilweise entzieht. Es geht den RIchtern gar nicht darum, wie sich das juristisch auswirkt, wenn jemand einen Teil der Leistungspflicht einfach nicht in Anspruch nimmt. Da kommt dann die alte Leier durch: "Wo kämen wir denn hin, wenn jeder macht was er will und sich nicht an das hält was ihm von der Obrigkeit/einem Konzern vorgegeben wird. Wir sind hier Deutschland und hier muss alles nach Recht und Ordnung geschehen. Wenn ein Konzern sagt, dass muss so sein, dass muss sich da auch jeder dran halten." Das ist zum schreien. Vor allem in diesem Extremfall, dass einer einfach das letzte Segement nicht mehr in Anspruch nimmt.
Rein juristisch erklärt die Fluggesellschaft in den AGB, dass bei Verhalten xy ein neuer Flugbeförderungsvertrag zustande kommt, für den ein anderer Tarif gilt. Das lernen Jurastudenten im ersten Semester, dass ein Vertrag nur dann wirksam zustande kommt, wenn die "essentialia negotii" also die Kernbestandteile eines Vertrages beiden Vertragsparteien klar sind. Es gibt sehr wenig Rechtsprechung zu Fällen, in denen Unternehmen versucht haben in den AGB "neue Verträge" zu verstecken. Einfach weil sehr wenige Unternehmen so dreist oder dumm waren so etwas offensichtlich rechtswidriges zu tun.
Wie sich die Fluggesellschaften anstellen, wenn es um die gesetzlichen Entschädigungsrechte geht, weiß jeder sehr gut, weil da regelmäßig darüber berichtet wird, dass die sich mit Wetter oder anderen Dingen versuchen herauszureden. Jemand der sich einerseits so rechtswidrig verhält andererseits aber darauf besteht, dass die Fluggäste sich an alle ihre Bedingungen halten müssen und die Gerichte dafür anhaut verhält sich "treuwidrig". Auch einer der tragenden Grundprinzipien des deutschen Zivilrechts, der am deutlichsten wird, wenn ein Gauner jemanden verklagt, sich selbst aber nicht ans Gesetz hält....
Ich musste das einfach mal loswerden, weil mich das gerade so aufgeregt hat. Ich hoffe, dass ich niemanden gelangweilt habe oder auf die Füße getreten bin.
BG
Santini
P.S. in anderen europäischen Ländern scheint man noch gesunden Menschenverstand zu haben. Dort werden den Fluggesellschaften solche Klauseln geseztlich verboten.
Buchs, fliegs und freu dich wenn es klappt. Beschwer dich nicht, wenn nicht. Auskennen tust du dich ja.
Kann gehen, muss aber nicht. Das System filtert Doppelbuchungen idR raus. Beim ZRH MUC Ticket würde ich deshalb kein FFP Nr. angeben...Hallo zusammen,
hier ne Einschätzungsfrage an die Experten, ob ich das System mit folgendem Vorhaben "überreizen" würde:
Gebucht ist AMS-FRA-GRU-ZRH-AMS
Auf dem Rückflug ist die Landung in ZRH morgens und der gebuchte Weiterflug nach AMS ca. 7 Stunden später. Gern würde ich das letzte Segment ZRH-AMS verfallen lassen und am gleichen Tag mit einem zusätzlichen Ticket nach MUC fliegen. Gepäck würden wir versuchen nur bis ZRH durchzulabeln und dann neu einchecken. Da der Flug nach MUC auch mit LH/LX gehen müsste (gibt keine andere Airline auf der Strecke), könnte natürlich am Check-In auffallen, dass wir mit zwei unterschiedlichen Flügen im System stehen. Zu erwartende Probleme? Oder lieber doch das letzte offizielle Leg mitfliegen und am Folgetag von AMS-MUC reisen? Kostet uns dann mehr Zeit und eine zusätzliche Hotelübernachtung.
Also es kann das Doppelbuchungsproblem auch bei LX geben, wurde so auch schon auf einen Fehler aufmerksam gemacht.Spannend. Kann es sein, dass LH da einen Prozess im Hintergrund hat, LX aber nicht?
Wie gesagt, ich hab da schon öfter Mails/Kontaktaufnahmen erwartet, ohne mein Zutun wäre da aber definitiv nix passiert (letzes Erlebnis: "falls die Doppelbuchung bis morgen nicht storniert ist, wird es wohl beim Boarding ein rotes Licht geben, sagen sie dem Gate-Personal am besten Bescheid", das war die Aussage auf PRG-ZRH im Oktober (LX), Doppelbuchung ist erst auf der KK-Abrechnung am Tag davor aufgefallen).
Hätte ich bei den Rahmenbedingungen von Anfang an so gebucht.- bei Lufthansa anrufen und auf späteren Flug umbuchen ab ZRH (vermutlich sehr teuer oder?)
Ich würde auf die Übernachtung hinweisen und dass Du ohne Deine Kuscheltiere, die sich im Aufgabegepäck befinden nicht schlafen kannstJa, ich weiß auch nicht was mich da geritten hat, den Flug so zu buchen
Hab eben bei Lufthansa angerufen und ohne Wartezeit jemanden am Telefon gehabt. Die Dame wollte mich gegen eine Gebühr von 150€ + Tarifdifferenz auf einen späteren Flug umbuchen aber der Computer wollte es nicht zulassen. Sie hat dann Ihren "SuperVisor" hinzugerufen (hab im Hintergrund seine Stimme gehört) und Sie haben ca. 10min probiert mich umzubuchen, aber die Flüge hängen irgendwie zusammen und ein umbuchen des letzten Segments ist nicht möglich... Auch stornieren nicht...
Ich kann auch per Zug zurück nach DE oder buch mir nen einzelnen Flug (160€, vlt. sogar günstiger als 150€ + Differenz für die Umbuchung )
Nur wie komme ich in ZRH an mein Gepäck?
In Sansibar am CheckIn Schalter oder in Zürich?Ich würde auf die Übernachtung hinweisen und dass Du ohne Deine Kuscheltiere, die sich im Aufgabegepäck befinden nicht schlafen kannst
Da kann ja dann niemand nein sagen
In Sansibar, Du brauchst den Koffer, hat Geschenke für deine Freunde in Zürich drinnen. (Wenn es Freunde sind, fahren sie dich auch früh am Morgen zum Airport, einfach nicht zu flüssig feiern am Abend.)In Sansibar am CheckIn Schalter oder in Zürich?
Naja, der Preis der Umbuchung ist ja nicht bestimmbar...Und sonst: Hotel am Flughafen buchen und sich am Abend dort treffen... Ist wohl billiger als es die Umbuchung wäre
z.B. das Kapselhotel am ZRH, alternativ das Radisson, Hyatt am circle - und wie Danix schon sagt die Freunde am Airport treffen.Und sonst: Hotel am Flughafen buchen und sich am Abend dort treffen... Ist wohl billiger als es die Umbuchung wäre
Meine Freunde haben mir schon angeboten mich zu fahren, aber ich gehe von einem fröhlichen Abend in den Bergen aus und bei der aktuellen Schneelage muss es dann nicht sein, dass die mich um 5 Uhr zum Flughafen fahren
Wie bitte?Check-In bis MUC aber Gepäck wurde nur bis ZRH gecheckt. Blöd war, dass ich dadurch auf der Warteliste gelandet bin und erst kurz vor Abflug zum Glück noch mitfliegen durfte