Was wäre dann aber eine angemessene Vergütung für die erbrachte Leistung?
Endet die Spanne hier bei der Stellung eines gleichwertigen Ersatzfluges für den Leistungserbringer?
Soll der Gesetzgeber auch hier wirklich ein bürokratisches Monster schaffen?
Pauschalieren wir unabhängig des Leistungumfanges eine Vergütung von zu versteuernden 150,00 € und schalten einen Dienstleistungsvertrag ziwschen Doc und Airline vor. Den Doc möchte ich sehen, der sagt: Ne, die 150,00 € sind mir zuwenig, den Vertrag unterschreibe ich nicht.
Und dann im Bedarfsfall an Bord nicht handelt.
Übrigens, irgendwie habe ich gerade ein Déjà-vu. Ich bin der festen Meinung, dass es hier beim VFT einen ähnlichen thread mit ähnlichen Verlauf bereits einmal gab. Leider hilft mich die Suche gerade nicht weiter.
Huey
PS: Amüsiert denke ich gerade an einen Ärztekongress in Hannover zurück. Angesichts der Grösse der Veranstaltung war dort die Vorhaltung einer Sanitätsstation behördlich vorgeschrieben. Der verantwortliche Notarzt vor Ort handelte neben den Sanitätern übrigens ehrenamtlich, wie er mir erklärte. Wieso ich überhaupt mit der Sanitätsstation ins Gespräch kam? Weil ich hier bürokratischen Irrsinn sah, und mich sehr interssierte, wer diesen Irrsinn bezahlen darf. Auch Leistungserbringer könnten mal in die Situation kommen, Leistungsempfänger zu werden.
EDITH meint gerade: OK, bieten wir jeden Mediziner, nach Regiestrierung, für jeden Flug 5% Preisnachlass auf den Reisepreis. Man beachte hier aber dann, dass der Mediziener zukünftig nicht mehr "Freiwillig" Hilfe leistet, sondern nicht nur aktiv Handelnder, sondern haftungsrechtlicher Bestandteil der Rettungskette wird. Die Regelungen für den ehrenamtlichen Ersthelfer hier also KEINE Anwendung mehr finden werden!