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warum das Geld für die nun fruchtlos getätigte Sitzplatzreservierung, lt. Aussage am Flughafen, nicht erstattet wird bzw. werden kann.
Am Flughafen darf nicht über Erstattungen entschieden werden, daher es ist doch völlig egal, was dort gesagt wurde:
Sitzplatzreservierung - Lufthansa
Im übrigen ist es doch jedem unbenommen, ggf. eine Aussage des zuständigen Amtsgerichts dazu herbeizuführen.
Ich bin kein AGB-Rechtler, aber ob es rechtlich haltbar ist, dass vor lauter Wischi-Waschi-Aussagen kaum erkennbar ist, dass eine Änderung von ...A und ...B (selbe Reihe) auf 20A und 25B wohl als Erfüllung der Reservierung betracht wird, kann man durchaus bezweifeln.
Schön auch die Aussagen zur Notausgangsreihe: Man muss irgendwelche nicht näher spezifizierten Anforderungen erfüllen können, aber wenn später jemand zu der Erkenntnis gelangt, dass der Buchende das nicht kann, gibt es kein Geld für die Reservierung wieder.