Die Kantonspolizei interessiert es per se nicht, wohin jemand fliegt. Der Zugang nach E wird gewährt, unabhängig von der Flugdestination. Sogar ankommend in A (und ohne Weiterflug) wird man durchgelassen nach E. ABER: wenn jemand verdächtig wirkt, oder bei einer Stichkontrolle, stellt die Polizei ein paar Fragen, um zu schauen, wie der Betreffende reagiert. Das ist bei einer Kontrolle auf der Strasse nicht anders. Da fragt der Beamte beispielsweise woher man kommt und wohin man fährt. Wenn man dann antwortet "das geht Sie nichts an" dann muss der Beamte dies so hinnehmen, denn es geht ihn tatsächlich nichts an. Aber natürlich wird er dann weitere Kontrollen durchführen, weil so ein Verhalten gegenüber der Polizei verdächtig ist. Dasselbe gilt hier: wenn jemand an der Passkontrolle die Frage nach der Destination beantwortet mit "äääääh.... nein, eigentlich geht Sie das nichts an" - dann gibt es mit Sicherheit ein "Secondary" (und ja, das gibt es auch in der Schweiz!).