Da Dir offensichtlich keine der Optionen zugesagt hat (warum auch immer da kein akzeptieren Button war), hättest Du doch da anrufen können. Es steht explizit da, dass die Buchung storniert wird, wenn Du Dich nicht zurückmeldest und genau das ist passiert.
Bestätigt bezieht sich ja ebenfalls eindeutig auf die Flug- oder Zugoption. Bestätigt, dass diese nun zu dieser Zeit stattfindet.
Wie kexbox schon andeutet gibt es da wohl juristische workarounds; als Nichtjurist meine ich jedoch, das hier alles in Ordnung war und Du durch Untätig die Stornierung in Kauf genommen hast, da es eine eindeutige Aufforderung gab zu reagieren und die Konsequenzen ebenfalls erwähnt wurden.
Die Frage ist, was umgekehrt passieren würde.
Beispielsweise ich schreibe folgende Email an LH:
“Liebe LH,
meine Reisepläne und mein Reisekomfort haben sich geändert. Außerdem könnte ich ein bißchen Geld gebrauchen.
Daher buche ich meinen Flug von HAM nach MUC in Y um auf einen First-Class-Flug FRA-SFO-FRA in F. Dazu erwarte ich, dass Sie mir EUR 10.000,- überweisen.
Bitte prüfen Sie meinen Reiseplan und antworten Sie bis zum 15.06.2024, um ein Grounding Ihrer Flotte zur vermeiden.“
Wenn LH dann auch fristgerecht reagiert, mich wie gewünscht umbucht und mit den 10 Riesen rausrückt, dann fände ich es umgekehrt auch richtig, wenn die LH derartige Emails verfassen kann. Solange das nicht so ist, sind Stornos der LH aufgrund ihrer Änderungswünsche-Emails ein nicht akzeptables Geschäftsgebaren.
Und wer meint, das sei ein absurdes Beispiel, dem sei gesagt, dass ich von LH schon absurdere Emails dieser Art bekommen habe. Der Klassiker sind neue Umsteigeverbindungen, bei denen der Anschlussflug start bevor der Zubringer angekommen ist. Das ist absurd, weil tatsächlich unmöglich.