Lufthansa - Fliegen für Türken günstiger! Diskussionsthread

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AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.467
21
MUC
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Wir haben zwar Vertragsfreiheit in Deutschland, aber das mit dem "türkischen Namen" dürfte an die Grenzen derselben stoßen.

Gutschein kaufen, buchen und, falls die sich dann ernsthaft weigern mit der Begründung, der eigene Name klinge nicht türkisch genug, Rechtsanwalt beauftragen.
 
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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Wir haben zwar Vertragsfreiheit in Deutschland, aber das mit dem "türkischen Namen" dürfte an die Grenzen derselben stoßen.

Gutschein kaufen, buchen und, falls die sich dann ernsthaft weigern mit der Begründung, der eigene Name klinge nicht türkisch genug, Rechtsanwalt beauftragen.

Im Endeffekt wird denen das Sch*** egal sein, wer das kauft bzw. bucht. Das ist nur geschmackloses Marketing.
 

Holzklasse

Erfahrenes Mitglied
20.01.2011
470
4
MIL und BER
Wow, was für eine Hammerangebot, das brauch ich unbedingt. Wenn ich das "U" in meinem Nachnamen durch ein "Ü" ersetzte, gilt der Name dann als "türkisch klingelnd"? Sollte doch nach den IATA-Regeln kein Problem sein. Der Name vom Geschäftsführer Herr Knürr von der Biztürkler GmbH hört sich ja auch türkisch an. Gibt es Meilen auf den Flug? Kann ich Segmente gutschreiben lassen? Wie sieht die Verfügbarkeit aus, steht ja nix von garantierter Verfügbarkeit.

Ok, das reicht mit billigen und schlechten Witzen.

Das einzige, was an diesem Angebot eines Reisbüros diskriminierend ist, ist die Abzocke, die leider im Ethno-Verkehr sehr häufig ist. Da wird die Unwissenheit, Unsicherheit und sprachliche Barrieren von Immiganten schamlos ausgenutzt. In Berlin komme ich regelmäßig an einem Reisebüro vorbei das Return-Flüge nach Beyrut für nur "799€" anpreist. In Eco. Für eine Person.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Dann nimm als Vergleich die "Ossis", die sind in den Westen gekommen.... Wegen Chancenlosigkeit........

Fliegen die jetzt billiger von Frankfurt nach Rostock? :LOL: "Wahrscheinlich nur wenn sie noch den Satz mit Gänsefleisch können"

Wessi zum Ossi: "Sag mal einen Satz mit Gänsefleisch!"

Ossi: Könnse fleisch ma den Köfferraum üffmachen =;

Wenn du dich selbst zu diskriminierenden Kommentaren wie diesem hinreißen lässt, verwundert es mich allerdings, warum dich die Diskriminierung in der Werbung so echauffiert.
 
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AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.467
21
MUC
Ich habe mich eben nach einer längeren Diskussion mit meinem Mann dazu entschlossen Strafanzeige zu erstatten. Screenshots sind gemacht. Ich lasse das am Montag über meinen Rechtsanwalt erledigen. Ich halte euch auf dem Laufenden.

Ähem ... Strafanzeige weswegen ... ? :rolleyes:
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.069
3.269
ZRH / MUC / VIE
Ist doch ganz normal, Einheimische zahlen in der Schweiz etwa im Engadin auch andere Bahnpreise als Urlauber.

Im Einheimischen-Tarif werden die normalen Kilometerpreise verrechnet wie überall sonst in der Schweiz. Für Auswärtige sind die Bergbahnen wie RhB und MGB in der Tat teurer, u.a. wegen des viel aufwändigeren Betriebes.

Einwohner der betroffenen Kantone / Gemeinden, die mit den Steuern diese Bahnen subventionieren, haben mit ihrem "Einheimischen-Ausweis" tatsächlich Anrecht drauf, den gleichen Kilometeransatz zu zahlen wie ein "Unterländer" im Flachland auf seinem Weg zur Arbeit.
 

trodat

Erfahrenes Mitglied
30.09.2010
772
3
Frankfurt am Main
Welche §§ das genau betrifft und ob es Sinn macht, lasse ich am Montag prüfen.

Aber z.B. dass jeder Mensch gleich ist vor dem Gesetz.(ob das jetzt auch auf solche "Angebote" zutrifft, weiss ich nicht) Das ist das, was mir spontan einfällt. In wie weit das jetzt dann rechtlich auf dieses Angebot zutrifft, welche Gesetze und §§ es noch gibt.... keine Ahnung, werde ich wohl nächste Woche erfahren. Vor allem ob es überhaupt Sinn macht.... Wenn ich jetzt ein paar hundert Euro in den Anwalt pumpen muss... mal schauen..... Aber ein bisschen was wäre es mir schon wert.... Einfach mal abwarten
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
40
www.vielfliegertreff.de
Im Einheimischen-Tarif werden die normalen Kilometerpreise verrechnet wie überall sonst in der Schweiz. Für Auswärtige sind die Bergbahnen wie RhB und MGB in der Tat teurer, u.a. wegen des viel aufwändigeren Betriebes.

Einwohner der betroffenen Kantone / Gemeinden, die mit den Steuern diese Bahnen subventionieren, haben mit ihrem "Einheimischen-Ausweis" tatsächlich Anrecht drauf, den gleichen Kilometeransatz zu zahlen wie ein "Unterländer" im Flachland auf seinem Weg zur Arbeit.

Naja, als Immobilienbesitzer zahlen wir dort auch Steuern. Aber den Einheimischentarif bekamen wir trotzdem nie, nicht 1978, nicht 1990, nicht 2000 und nicht 2012. Und wohl auch nicht 2025.
 

trodat

Erfahrenes Mitglied
30.09.2010
772
3
Frankfurt am Main
Hier z.b.

Artikel 3 GG

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.069
3.269
ZRH / MUC / VIE
Naja, als Immobilienbesitzer zahlen wir dort auch Steuern. Aber den Einheimischentarif bekamen wir trotzdem nie, nicht 1978, nicht 1990, nicht 2000 und nicht 2012. Und wohl auch nicht 2025.

Auf alle Fälle ist dieser Einheimischen-Tarif gesetzlich geregelt. Alle mit Wohnsitz dort oben haben Anrecht drauf, und es ist völlig wurscht, ob man nun Camenzind, Zurbriggen oder Yülmaz heisst.
 

flysurfer

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06.03.2009
26.000
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Hier z.b.

Artikel 3 GG

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wie, Frauen müssen in der Disko jetzt auch vollen Eintritt zahlen? Und wozu braucht man dann eigentlich noch Türsteher?
 

John Galt

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.220
35
ISBN 3932564030
Ich werfe mal das gloreiche AGG in den Raum:
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, ... (Massengeschäfte) ... ist unzulässig.

Vertragsfreiheit existiert in Deutschland übrigens nur noch bruchstückhaft.
 

DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
2
MUC
Ich hoffe du hast eine gute Rechtsschutzversicherung :D
Du weißt ja hoffentlich daß die Kosten des Anwalts sich nach dem Streitwert richten...
Falls es zu einer Verhandlung kommt und die LH ein paar Milliönchen als Streitwert angibt, dann wird das Anwaltshoorar seehr teuer... ;)
 

flysurfer

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06.03.2009
26.000
40
www.vielfliegertreff.de
Den kannst auch Du lernen ;)

Ich weiss, dass es sehr lasch kontrolliert wird. Aber irgendwann ist auch damit Schluss, und es wird wie in den SEN-Lounges richtig kontrolliert :yes:

Wie ist das eigentlich heute, alles wird doch überall auf Automaten und Internetfahrkarten umgestellt, sicher auch in der Schweiz, oder? Wie bekommt man dort denn dann denn Einheimischentarif und wie wird das am Automaten kontrolliert?

Spracheingabe? Siri Swiss Dialect? ;)
 
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trodat

Erfahrenes Mitglied
30.09.2010
772
3
Frankfurt am Main
Ich hoffe du hast eine gute Rechtsschutzversicherung :D
Du weißt ja hoffentlich daß die Kosten des Anwalts sich nach dem Streitwert richten...
Falls es zu einer Verhandlung kommt und die LH ein paar Milliönchen als Streitwert angibt, dann wird das Anwaltshoorar seehr teuer... ;)


das richtet sich ja nicht gegen die LH, sondern gegen dieses dämliche Reisebüro.... Ich kann mir nicht vorstellen, dass die LH, dass in dieser Form freigegeben hat. Und ja, Rechtsschutz habe ich auch.
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.842
23
ZRH
Den kannst auch Du lernen ;)

Ich weiss, dass es sehr lasch kontrolliert wird. Aber irgendwann ist auch damit Schluss, und es wird wie in den SEN-Lounges richtig kontrolliert :yes:

Gerade als Ausländer kann man seinen Wohnsitz doch problemlos nachweisen, steht ja schließlich in der B und C Bewilligung, die ja einen Wohnsitz in der Schweiz voraussetzen, drin.
 
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flysurfer

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das richtet sich ja nicht gegen die LH, sondern gegen dieses dämliche Reisebüro.... Ich kann mir nicht vorstellen, dass die LH, dass in dieser Form freigegeben hat. Und ja, Rechtsschutz habe ich auch.

Wieso das? Solche Tarife dienen doch gerade dazu, dem GG Rechnung zu tragen, indem sie die Benachteiligung von Türken, die in Deutschland fremdarbeiten, durch günstiger Heimflugtarife wieder aufheben.

Man könnte sogar argumentieren, dass ein Unterlassen solcher Angebote gegen des GG verstoßen würde, weil dies Ausländer in Deutschland gegenüber Deutschstämmigen benachteiligen würde. Denn die armen Ausländer haben es viel weiter und teurer in die Heimat.