Lufthansa - langsam wird es peinlich...

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mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.782
4.201
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die sind ja heute echt technik affin, ich denke die Meldung kam per App und das hinterfragt die junge Dame nicht mehr,
Wenn Du den von Dir verlinkten Artikel liest, wirst Du feststell en, dass Da nichts mit App war, sondern sie am Gate gestoppt wurde.

wäre bei mir mit 13 genauso gewesen.
Da warst Du halt eine sehr selbständige junge Dame.
 

SF340

Erfahrenes Mitglied
16.12.2023
890
1.670
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Die geltende EU-Fluggastrechteverordnung schreibt ausdrücklich vor:
Alleinreisende Kinder sollen bei der Beförderung Vorrang erhalten.
Bei Nichtbeförderung, Flugausfall oder Verspätung haben sie so schnell wie möglich Anspruch auf Betreuung.

Bei der Betreuung muss die Fluggesellschaft ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigen.
Zur Betreuung gehören gegebenenfalls Verpflegung, Hotel, Transfer und Kommunikationsmöglichkeiten."
Und die Datenschutzverordnungen, dass ich nicht einfach so lustig irgendwelche personenbezogenen Daten erfassen darf.
Also bleibe nur die Option den Status "alleinreisendes Kind" als SSR abzufragen und dann in der Buchung mitzuführen.
 
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