Lufthansa - langsam wird es peinlich...

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
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Ja, das ist wirklich sehr hart...
Ja, ist es.

Bei Unternehmen mit Kontrahierungszwang gibt es signifikant hohe Kundenanteile mit deutlich negativen Deckungsbeitrag. Kann/darf ein solches Unternehmen seine Kundenstruktur sanieren, dann hat das eine deutlich positive Auswirkung auf die Ertragssituation.

Zahlungsausfälle bei Entfall des Vorauszahlungsprinzip lassen sich durch entsprechende Dienstleister dagegen für relativ überschaubare Kosten begrenzen.

LH würde ein Entfall des Kontrahierungszwangs deutlich mehr nutzen als sich der Entfall des Vorauszahlungsprinzips negativ auswirken würde.
 
Zuletzt bearbeitet:

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.784
3.476
HAM, LBC
Wie kommen bloß alle anderen Unternehmen mit dem (aus Gründen vorhandenen) Kontrahierungszwang zurecht, wie z.B. Banken, Ärzte, Apotheken, Kommunikationsunternehmen, Transportunternehmen, Versicherungen, Kreditinstitute, Energieunternehmen, Post, Distributionsunternehmen...
 

Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
1.034
1.349
FMO
Ich weiß garnicht was die ganze Diskussion soll. Mittlerweile sind wir beim Kontrahierungszwang.

Der Punkt ist : etwas wurde nicht "geliefert ", ich habe Anspruch auf etwas und muss vor Gericht gehen um diesen Anspruch durchzusetzen ?

Kein Wunder, dass die Gerichte überlastet sind und für andere Themen , die wirklich wichtiger sind, keine Zeit mehr haben !
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Wie kommen bloß alle anderen Unternehmen mit dem (aus Gründen vorhandenen) Kontrahierungszwang zurecht, wie z.B. Banken, Ärzte, Apotheken, Kommunikationsunternehmen, Transportunternehmen, Versicherungen, Kreditinstitute, Energieunternehmen, Post, Distributionsunternehmen...
Indem sie Kunden Vorkasse zahlen lassen. Dazu bieten einige Branchen Sondertarife mit Basisleistungen an und verweigern alle anderen Angebote.

Übrigens gibt es bei Ärzten keinen gesetzlichen Kontrahierungszwang. Zugelassene Kassenärzte müssen Kassenpatienten behandeln. Privatärzte können sich ihre Patienten aussuchen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Ich weiß garnicht was die ganze Diskussion soll. Mittlerweile sind wir beim Kontrahierungszwang.

Der Punkt ist : etwas wurde nicht "geliefert ", ich habe Anspruch auf etwas und muss vor Gericht gehen um diesen Anspruch durchzusetzen ?

Kein Wunder, dass die Gerichte überlastet sind und für andere Themen , die wirklich wichtiger sind, keine Zeit mehr haben !
XT600 hat doch selbst ein Beispiel gebracht, wo er unberechtigt Geld eingefordert hat. Man mag es nicht glauben, aber genau das kommt eben auch vor.

Was ist Deine Erwartung an den Rechtsstaat? Dass ohne das Recht auf eine richterliche Klärung Ansprüche einfach so durchgesetzt werden können? Und gilt das auch andersherum? Darf die LH Dein Haus pfänden, wenn sie meint, dass Du ihr viel Geld schuldest und Du hast keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen?

Und wer sich - aus meiner Sicht durchaus zurecht - über die Vorkassepraxis bei Airlines beschwert, der kommt eben am Kontrahierungszwang nicht vorbei. Das gehört kausal zusammen.

Interessanterweise beschweren sich gerade diejenigen, die ohne Kontrahierungszwang wahrscheinlich aus dem Kundenportfolio entfernt würden.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.762
10.731
Indem sie Kunden Vorkasse zahlen lassen.
Oder indem sie moderne Technologie nutzen... Kreditkartenfirmen bieten da unglaubliche Services, seit Jahrzehnten!

Die mit dem Airlinegeschäft eng verwandten Hotels und Mietwagenfirmen haben seit Jahrzehnten kein Problem damit, dass Reservierungen mit der Kreditkarte garantiert werden müssen, im no-show Fall wird dann eine vereinbarte Zahlung fällig, der Kunde kann nicht einfach verhindern, dass seine Kreitkartenfirma diese tätigt.
Wer freiwilig Vorauszahlungen leistet, bekommt dafür satte Rabatte, bestimmte Tarife gibt es nur gegen Vorauszahlung, deshalb existiert auch dieses Geschäftsmodell natürlich unverändert weiter.

Das einzige wahre Argument ist "wir wollen das nicht", alles andere ist vorgeschoben.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.563
9.914
BRU
Diese Regulierung sehe ich bei anderen Branchen eben nicht. Wäre ja toll, wenn Telekom und Vodafone mir für jedes ihrer Versagen EUR 200,- gezahlt hätten. Haben sie aber nicht. Da habe ich exakt Null Ausgleichszahlungen erhalten. Pfusch erlebe ich dagegen regelmäßig (kein Netz, keine ausreichende Bandbreite, etc.). Da würde ich pro Jahr auf einen sechsstelligen Betrag kommen und Vodafone und Telekom würde es nach einem Jahr nicht mehr geben.

Oder die schwerkriminellen Automotive-OEMs. Da ist Betrug Geschäftsprinzip. Für jeden verzögerten Neuwagen EUR 100.000 auf die Kralle und ich würde mich nie wieder über verzögerte Lieferungen beschweren. Das findet aber nicht statt.

Der Grund, warum es EU261 für Airlines gibt ist, dass allen EU-Airlines von EU-Staaten abhängig sind und man dem EU-Volk handfest zeigen wollte, wie toll die EU ist und diese mehr kann, als nur Bananen zu normieren. Reine Politik, keine inhaltliche Kausalität.
Dass die EU die Airlines mit EU261 geregelt hat, nicht aber den Telekom-Sektor, dürfte wohl primär daran liegen, dass Flugreisen in den meisten grenzüberschreitend sind. Während Dein Internet-Anschluss bzw. Dein Autokauf beim lokalen Händler eine rein nationale Angelegenheit ist.

Und in letzterem Fall es somit auch eine nationale Angelegenheit ist, den Verbraucher zu schützen (und wie hier schon geschrieben wurde, gibt es in etlichen Ländern auch hier entsprechende Maßnahmen). Nur stelle Dir vor, der deutsche Staat beschließt für Flugreisen Maßnahmen ähnlich derjenigen der EU-VO, während es in Frankreich oder Italien nichts vergleichbares gibt....

Und wie schon geschrieben: dem durchschnittlichen Verbraucher geht es nicht um Entschädigungen. Und der schreckt vor Klagen zurück (ob zu Recht oder nicht ist ein anderes Thema). Der will einfach die bezahlte / gekaufte Leistung, ohne zusätzlichen Ärger oder gar Klagen.

Und es geht auch nicht darum, dass in einem Rechtsstaat die Airlines natürlich das Recht haben, Ansprüche anzuzweifeln und gerichtlich klären zu lassen, ob außerordentliche Umstände oder nicht. Nur wissen wir hier doch alle, dass die Airlines Forderungen oft systematisch abwimmeln, auch wenn sie genau wissen, dass sie im Unrecht sind. Weil die Mehrzahl der Paxe sich abwimmeln lässt. Oder in anderen Ländern auch auf dem Rechtsweg kaum die Möglichkeit haben, an ihr Recht zu kommen.

Plus dann eben dieses Verhalten, schwer erreichbar zu sein, nicht zu reagieren usw. Und während es in der Tat problematisch wäre, Sanktionen zu verhängen, wenn eine Airline es auf eine Klage ankommen lässt (das Recht hat in einem Rechtsstaat einfach jeder) - bei Nichteinhaltung gewisser Fristen für die Antwort, die Rückerstattung stornierter Flüge usw. wären Sanktionen sicher möglich.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Das einzige wahre Argument ist "wir wollen das nicht", alles andere ist vorgeschoben.
Beides - Kontrahierungszwang und Vorkasse - gehört aus der Historie heraus zusammen.

Heute kann man beides hinterfragen. Natürlich verstehe ich, dass man nur einseitig zum eigenen Vorteil verändern will. Doch das ist offensichtlich unfair.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.762
10.731
Und es geht auch nicht darum, dass in einem Rechtsstaat die Airlines natürlich das Recht haben, Ansprüche anzuzweifeln und gerichtlich klären zu lassen, ob außerordentliche Umstände oder nicht. Nur wissen wir hier doch alle, dass die Airlines Forderungen oft systematisch abwimmeln, auch wenn sie genau wissen, dass sie im Unrecht sind.
Exakt, es braucht keinen Rechtsstaat und keine Grichte um zu klären, ob Schnee im Winter ein außergewöhnlicher Umstand ist.
Und trotzem kommen unterschiedliche Gerichte hier überraschenderweise zu unterschiedlichen Ergebnissen...

Zumal meist weniger unstrittig ist, dass ein aussergewöhnlicher Umstand vorliegt, als vielmehr ob die Airline alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, diesen zu verhindern oder sich auf diesen vorzubereiten.

bei Nichteinhaltung gewisser Fristen für die Antwort, die Rückerstattung stornierter Flüge usw. wären Sanktionen sicher möglich.
Andere Länder machen das, obwohl die EU261 keinen "Bußgeldkatalog" enthält.

CAA Enforcement and prosecution
The CAA is tasked by the Department for Transport to investigate and prosecute breaches of aviation safety rules and some aviation related consumer protection and health and safety requirements.

It is in the public interest that those who comply with aviation rules have confidence that those rules are enforced.

Prosecution is one means by which the CAA ensures that the aviation rules for which it is responsible are properly observed and appropriately enforced.
Wenn den Airlines €10.000 Stafe droht, falls sie ein €4000 Ticket nicht fristgerecht erstatten, dann sieht die Situation anders aus, als wenn dann einfach nichts passiert.
Zu einem Rechtsstaat gehören nicht nur Gerichte, sondern auch Behörden die Fehlverhalten proaktiv verfolgen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Und es geht auch nicht darum, dass in einem Rechtsstaat die Airlines natürlich das Recht haben, Ansprüche anzuzweifeln und gerichtlich klären zu lassen, ob außerordentliche Umstände oder nicht. Nur wissen wir hier doch alle, dass die Airlines Forderungen oft systematisch abwimmeln, auch wenn sie genau wissen, dass sie im Unrecht sind. Weil die Mehrzahl der Paxe sich abwimmeln lässt. Oder in anderen Ländern auch auf dem Rechtsweg kaum die Möglichkeit haben, an ihr Recht zu kommen.
Doch, es geht um nicht weniger als rechtsstaatliche Prinzipien.

Zumal das Einbeziehen der Gerichte überhaupt erst einen deutlichen Teil der Ansprüche begründet, denn bei EU261 wirkt viel Richterrecht.
Plus dann eben dieses Verhalten, schwer erreichbar zu sein, nicht zu reagieren usw. Und während es in der Tat problematisch wäre, Sanktionen zu verhängen, wenn eine Airline es auf eine Klage ankommen lässt (das Recht hat in einem Rechtsstaat einfach jeder) - bei Nichteinhaltung gewisser Fristen für die Antwort, die Rückerstattung stornierter Flüge usw. wären Sanktionen sicher möglich.
Gegen Sanktionen bei schlechten Kundenservice habe ich nichts. Aber doch bitte für alle Branchen.

Meine Kritik ist ja, dass sich hier bevorzugt auch Leute ereifern, deren Unternehmen/Branche ein deutlich größerer Sauhaufen ist als Airlines, aber nicht annähernd so sanktioniert werden. Gegen eine Gleichbehandlung aller/der meisten Branchen habe ich gar nichts einzuwenden.
 

swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
2.791
1.974
Interessanterweise beschweren sich gerade diejenigen, die ohne Kontrahierungszwang wahrscheinlich aus dem Kundenportfolio entfernt würden.
Kunde fordert seine Ansprüche aus EU261 ein und setzt das auch durch - Zack, schwarze Liste.
Ganz sicher nicht, und am wenigsten beim faktischen Monopolisten LH-Gruppe.
 

Barry Egan

Erfahrenes Mitglied
12.01.2022
2.408
3.499
Dass die EU die Airlines mit EU261 geregelt hat, nicht aber den Telekom-Sektor, dürfte wohl primär daran liegen, dass Flugreisen in den meisten grenzüberschreitend sind. Während Dein Internet-Anschluss bzw. Dein Autokauf beim lokalen Händler eine rein nationale Angelegenheit ist.
Das ist so nicht stimmig. Letztlich wird bei allen "handelbaren" Gütern (also auch PKW, Mobilfunkverträge, Onlinekäufe von Waren etc.) eine Vereinheitlichung angestrebt.

Dabei bleiben natürlich nationale Spielräume (Stichwort EU-Richtlinie/"directive") aber generell wurde und wird stark harmonisiert.

Das betrifft den Kauf von Lebensmitteln, den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages, Gewährleistungsrecht, Produkthaftung, Arzneimittelsicherheit, Werbung und unlauteren Wettbewerb, Vorgaben beim Angebot von Investmentfonds, Kreditkarten (und -gebühren), Girokonten, Mobilfunk-Roaming, Transparenz und Kündigungsrechte bei Versorgungsdienstleistungen, Lebensmittelstandards (z.B. geschützte Bezeichnungen, Kennzeichnungspflichten, Hygienestandards), Lieferzeiten bei bestellten Waren (nicht nur beim Onlinekauf) und und und und.

Wirklich nur nicht handelbare Güter wie Haarschnitte oder Tanzveranstaltungen sind weniger stark harmonisiert.

Das ist m.E. ein Holzweg, Luftverkehr in dieser Hinsicht als besonders aufzufassen.

Völliger Blödsinn ist auch der Einwand mit dem Kontrahierungszwang. Selten so einen Stuss im Forum gelesen. Für einen Versorger (nicht nur i.e.S. wie Wasserversorger, sondern auch i.w.S. wie TK-Dienstleister) kann Kontrahierungszwang dazu führen, dass bestimmte Kunden (etwa auf dem flachen Land) massivste Verlustbringer sind.

Bei der LH ist das aber überhaupt nicht der Fall. Es sind die absoluten Extremfälle, dass Tickets mit negativem DB verkauft werden.


Ich sehe die Probleme in der Luftfahrt eher in der geringen Wettbewerbsintensität, wie ich im Forum bereits oft dargelegt habe
Ein Problem hierbei ist insb. auch, dass freier Markteintritt und -austritt zum einen staatliche Schutzmaßnahmen (z.B. bei Slots), zum anderen durch in hohem Maße von den zunehmenden Skalenerträgen geprägten Kostenstrukturen erschwert ist.
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.529
3.686
HAM
Das steht im Zusammenhang mit dem Kontrahierungszwang. Anders als die meisten Unternehmen muss die LH jeden zahlungsfähigen Kunden akzeptieren. Das ist für ein Unternehmen hart genug. Da kannst Du nicht noch verlangen, dass es auch jeden nicht zahlungsfähigen Kunden akzeptiert.

Und? Was glaubst Du denn, müssen Notaufnahmen von Krankenhäusern machen? Was müssen Apotheken akzeptieren, die immerhin Kaufleute sind und auf eigenes Risiko ohne den Mantel einer GmbH wirtschaften. Auch die Post muss Briefe auf jede Hallig und an jede Almhütte ausliefern. Banken müssen jedem ein Basiskonto bieten, die Bahn jeden im Nah- und Fernverkehr mitnehmen, der ein Ticket hat, private Krankenversicherungen jedem im Basistarif versichern, Strom-, Gas- und Wasserversorger jeden (zumindest jeden Verbraucher) in der Grundversorgung aufnehmen, Taxifahrer jeden Fahrgast mitnehmen...

In Europa ist der Preis dafür, Geschäfte in einem geschützten Umfeld zu tätigen, dass Du gewissen Verbraucherrechte berücksichtigen mußt, die Dich natürlich Geld kosten können oder zumindest Prozesse verkomplizieren. Wenn Du Dich als Unternehmen an die Regeln hältst, passiert nichts oder Du wirst geschützt (siehe den Kampf der Kommunen beispielsweise gegen Uber). Hältst Du Dich nicht daran, dann reguliert der Gesetzgeber solange, bis Du den Gesetzgeber davon überzeugt hast, dass Du Dich daran hältst.
 
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ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
3.352
898
Das einzige was hier noch peinlich ist, ist der Thread selbst. Eine öffentliche Schlammschlacht in Rekordgeschwindigkeit zum fremdschämen und 99% weit im OT. Wo bleibt der mit frischem Putzwasser und Mob bewaffnete Mod?
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.762
10.731
denn bei EU261 wirkt viel Richterrecht.
Eigentlich war das Gegenteil geplant...

Nicht umsonst sagt die EU261 ja nicht "der Kunde hat Anspruch auf" oder "auf Antrag kann" oder so, sondern hat so glockenklare Formulierungen wie "Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 und die Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9." oder "(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten"

Passt nicht wirklich in das Deutsche Recht...
Hierzulande passiert gar nichts unverzüglich (ausser Maueröffnungen vielleicht...) und wird gar nichts einfach so angeboten, hierzulande muss man erst beantragen und dann klagen und bekommt dann zwei jahre später die Ausgleichsleistungen und Schaden(s)ersatz für nicht erbrachte Unterstützungsleistungen.
Das Konzept jemanden rechtlich zu etwas zu verpflichten passt hier nicht in die Geschäftswelt. Die Idee, dass Verträge auch den Dienstleister binden wird in Deutschen BWL Lehrstühlen nicht kommuniziert... Bestenfalls hat der Kunde Ansprüche die er einklagen kann (was aber wenig hilft, wenn man doch eigentlich nur am zum Zeitpunkt X von A nach B wollte, und nicht am Tag X + 500 eine Entschädigung)

Wenn man die Präambel der EU261 als Checkliste versteht, muss man praktisch bei jedem Punkt ein "fail" attestieren.
Nur Arbeitsplätze bei Anwälten un an Gerichten sowie bei "Fluggastportalen" wurden geschaffen, die der Steuerzahler und der Kunde beim nächsten Flug finanziert.
Erhrlicherweise müsste man sie einfach streichen.

Oder die Bildung von marktbeherrschenden Firmen (z.B. LHG), Kartellen (z.B. Star Alliance) und Industrieorganistionen (z.B. IATA) unterbinden, was in einem freien Land naturgemäß problematisch ist. Freiheit kann man halt nicht vorschreiben...
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.386
2.002
Aus meiner Sicht sollte man den Kontrahierungszwang streichen und gleichzeitig festlegen, dass LH auch Tarife ohne Vorauszahlung anbieten muss.

So ein Zwang führt zu gar nichts, denn diese Tarife werden so sein wie die, die nach Gerichtsurteilen mit der freien Coupon-Reihenfolge angeboten werden (bucht keine Sau!).

Tarifen (auch restriktive) wie bei Mietwagen, Hotels oder Handwerkerdienstleistungen würden Firmen wie LHG vermutlich anfänglich vor ordentlichen Probleme stellen. Grundsätzlich stellt sich die Frage, warum das keiner macht bisher von den jpngeren am Markt?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.386
2.002
So ziemlich alle.

Mir kann hier keiner erzählen, dass sein Unternehmen/seine Organisation stets einwandfrei leistet, auch bei Streik, Zuliefererproblemen, etc.

Ich verdiene mein Geld damit, dass Unternehmen eben nicht einwandfrei leisten und es ist mir noch kein Unternehmen, keine Organisation begegnet, dass nicht mindestens mittelgroße Leichen im Keller hat.
es geht um Endverbraucherrechte nicht um Teile einer Lieferkette!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.386
2.002
nur ein Beispiel was mir gerade in die Augen kam:


Hier wird vorsätzlich was erfunden, falsche Referenzen und sich davon stehlen (Eurowings Discover) - ja es ist jetzt schon peinlich!!!
 

cas_de

Erfahrenes Mitglied
Gut Ding will Weile haben, oder auf guad boarisch:

Nur net Hudeln, denn vom Hudeln entstengan greislige Kinda.

Kam gerade per Mail:

From: <donotreply.payconf@dlh.de>
Date: Mon, Jan 23, 2023 at 1:14 PM
Subject: Refund confirmation for 220<xyz>
To: <me>

Dear Customer,

Thank you for contacting us.
Your refund has been processed.
Please find details below:
Ticket 220<xyz>
ARN <xyz> credited on 02.05.2022 to credit card: MC ending with <xyz>
The ARN (Acquirer Reference Number) is the proof that Lufthansa forwarded refund to the credit card company.
Please contact credit card issuing bank and bank should allocate the money.

Please do not reply to this e-mail. In case you have further questions please contact RefundClarifications@gbs.dlh.de.


Sincerely yours,

On behalf of Lufthansa
Payment Confirmation Team
Lufthansa Global Business Services Sp. z o.o.
trading as Lufthansa Group Business Services
ul. Wadowicka 3B
PL- 30347 Krakow

Ging um den Refund eines Upgrades durch C19-bedingte Umbuchung meinerseits. Musste aber erstmal die KK Abrechnung durchsuchen um was es geht, denn Mai 2022 is ja scho a bisserl her.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.529
3.686
HAM
Ging um den Refund eines Upgrades durch C19-bedingte Umbuchung meinerseits. Musste aber erstmal die KK Abrechnung durchsuchen um was es geht, denn Mai 2022 is ja scho a bisserl her.

Mir schickt die Lufthansa aktuell nur noch Antworten wie

Wählen Sie dazu bitte aus folgenden Informationen diejenigen aus, die Sie uns noch nicht haben zukommen lassen:

● Vor- und Zuname des Fluggastes
● Adresse (Straße, Wohnort, Land)
● Miles-&-More-Kundennummer (falls vorhanden)
● Flugnummer mit Flugdatum, auf die sich Ihr Anliegen bezieht
● Buchungsbestätigung inklusive Ticketnummer

Wir danken Ihnen schon jetzt für die Übermittlung dieser Details unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer

Wobei die Informationen, die ich wählen darf mit jeder Mail auch zum selben Vorgang zufällig variiert werden. Immerhin wurde die Handlungsanweisung

[zufällige Anzahl von Zeilen streichen]

in der Mail auch entfernt.
 
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Barry Egan

Erfahrenes Mitglied
12.01.2022
2.408
3.499
Immerhin wurde die Handlungsanweisung

[zufällige Anzahl von Zeilen streichen]

in der Mail auch entfernt
Unfassbare Handlungsanweisung! So was sollte man der zuständigen Verbraucherschutzzentrale zuleiten. Das bestätigt zwar nur, was wir als Vielflieger eh schon wissen, trotzdem unglaublich, dass auf so stümperhafte Art und Weise zu machen.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.762
10.731
Zurück zu den Peinlichkeiten (da war doch mal was im Threadtitel...)
https://www.lh-businesspartnercircle.de/de/news/category/products-services/

Lufthansa ist Europas einzige 5-Star Airline

Ääääääh, nein. Ist sie nicht.

Und mal was anderes: Nach meiner letzten Reise erhielt ich zwei Aufforderungen, meine Reise zu bewerten, von Hilton und von Lufthansa.
Ich habe beide Umfragen durchgeführt, in beiden durchaus auch ein paar kritische Bewertungen angegeben.

Reaktion Lufthansa: keine (wie immer)
Reaktion Hilton: Mail vom Deputy Manager des betrefenden Hotels, in der Bedauern geäußert wird ("I am really sorry to read that your stay didn't meet all your expectations"), mit den Kontaktdaten (e-mail, telefonnummer) des Deputy Managers und dem Statement "I am at your disposal for further details about your disappointment.".

So kann Kundenpflege auch funktionieren! (und bei Hilton habe ich zwar eine Honors Nummer, aber kein Status)

Bei expliziten Beschwerden wird von LH bestenfalls festgestellt, wofür ich Verständnis haben muss (´nen Scheiß muss ich!), und das ansonsten bei LH praktisch alles überagend gut ist...
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.343
11.210
irdisch
Ich finde auch, ihre Ansprechbarkeit könnten sie noch etwas verbessern. Eine gewisse Tochter wirkt ja sogar, wie gezielt nicht ansprechbar gemacht.
 

Flying Adler

Reguläres Mitglied
08.12.2022
81
145
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Warum sollte LH das tun?

Genau. Alles richtig gemacht.

Die Kunden buchen dennoch wie blöd, also im Gesamtpaket alles top!
Und das verstehe wer will. Bzw. am Ende selber Schuld. Ist definitiv machbar, relativ einfach von jeden Ort in Deutschland LH zu vermeiden. Klar, in bestimmten Fällen vielleicht ein wenig mehr Recherche, vielleicht mal umsteigen… aber bei dem Grad an Unzufriedenheit und Aufregung über die LH sollte das ja drin sein 😉