Verstehe die Kritik nicht. EU261 wird seitens der Richter bereits maximal im Sinne des Kunden interpretiert. Und in Deutschland rechtmäßig erhobene Klagen sind auch einfach durchsetzbar - einfacher und günstiger als in den meisten Staaten der EU.
Wie kann man das Recht einer Airline bestreiten, außerordentliche Umstände geltend zu machen? Unterschiedliche Standpunkte sind nicht die Ausnahme, sondern die Voraussetzung für eine rechtliche Auseinandersetzung.
Wägt man sich im Recht, dann geht man zum Anwalt, lässt zunächst mahnen und dann Klage erheben. So läuft das in einem Rechtsstaat. Hat man seine Hausaufgaben gemacht, dann sind die Erfolgschancen dabei außerordentlich hoch. Und im Erfolgsfalle zahlt die LH die Kosten des Anwalts.
Btw: Sollte der Gesetzgeber die EU261 mal wieder anfassen, dann werden dabei die Passagierrechte mit Sicherheit reduziert und nicht ausgeweitet.
Natürlich kann man alles (speziell bei klarer Rechtslage) einklagen. Aber ist es Ziel des Rechtsstaats, eine
Anrecht zu schaffen, welches dann für jeden Fall einzeln eingeklagt werden muss, weil sich Schuldner dumm stellt? Das sehe ich nicht so!
Das Finanzamt muss ich auch nicht jedes Jahr neu verklagen zur Rückzahlung meiner Steuern.
EU261 ist eine einfache aber sehr detaillierte Regel, die von Unternehmen, die wie ein "ordentlicher Geschäftsmann arbeiten, eigentlich verstanden werden und akzeptiert werden sollten. Es ist aber leider eine Tatsache, dass die Airlines dort, wo der Geschädigte trotz Eindeutigkeit des Anrechts, auf dem Klageweg nicht sinnvoll weiterkommt (also auf Kosten sitzen bleiben), gnadenlose Ignoranz üben und lügen bis die Balken brechen. Siehe Finnair in Schweden! Oder TAP, die bis heute nur die deutschen EU261 Zahlungen nach Klage und Verhandlung (bei mir) bezahlt haben. Oder SAS die zwar Ticket erstatten, aber die Gerichtskosten einfach ignorieren.
Auch LH hat vermutlich an Ihre EU261 Abteilung Anweisungen gegeben, zunächst alle Ansprüche abzulehnen (Ausnahme: Flug Storno seitens LH) und irgendwas von Unwetter oder Winter zu faseln. Dann ziehen schon 50% den Schwanz ein, die restlichen lässt man etwas zappeln und wenn dann die Klageschrift von Dr. Böse kommt, wird brav überwiesen incl. der 150€ Honorar und 105-155€ Gerichtskosten (+XX direkt an das Gericht).
Das findest du okay
@thbe ? Komisches Rechtverständnis hast du - ich vermute du verdienst dabei und bist Anwalt? Ich finde dieses Verhalten gehört sanktioniert. Möglichkeiten gibt es viele. Z.B. wird eine EU261 Kompensation erst nach Klageerhebung - ohne Verfahren - bezahlt muss die Airline eine Strafe von 1000€/Fall, ab dem 20ten Fall im Jahr 50.000€ bezahlen. Stellt ein Richter die absichtliche Verzögerung und Erzwingen einer Verhandlung trotz eindeutiger Rechtslage fest, sind 5000€ extra fällig - für die Airline.
Was glaubst du wie schnell das alles ein Ende hätte?
Aber wo kommen wir in in unserer Gesellschaft wenn sich keine Sau mehr an Regeln hält "du kannst du mich ja verklagen":
- Lufthansa erstattet voll flexible Tickets nicht mehr (siehe hier)
- Hotels halten sich nicht an die freiwilligen Stornofristen (Fall in Rumänien über HRS gebucht)
- Online Retouren werden nicht erstattet
- ausserordentliche Kündigungen bei Preiserhöhungen werden ignoriert (Beispiel Mivolta, München)
- etc.
So kann es nicht weitergehen!
Der Rechtsweg muss offen bleiben aber nicht der Normalweg sein!