M&M Kündigung wegen Flugverkauf auf ebay

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VFHS

Gesperrt
12.01.2010
2.579
1
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Hallo Forum,

folgendes ist mir passiert und ich möchte euch um Rat bitten.

Ich habe einen Flug von TXL-NUE gebucht, da sich meine Planung geändert hat, habe ich den Flug bei ebay eingestellt. Ich möchte unterstreichen, es handelt sich hier um einen regulär gebuchten und bezahlten Flug auf Lufthansa.com. Ebay hat nach Hinweis von Lufthansa mein Angebot gestrichen und meine Daten an Lufthansa weitergeleitet.

Ein paar Tage später hat mit Miles & More außerordentlich gekündigt mit dem Verweis ich hätte einen Fluggutschein verkauft und dies wäre per Geschäftsbedingungen verboten. Nachdem ebay das Angebot mit Verweis an Lufthansa gelöscht hat, muss ich zugeben dass ich da erst nachgeschaut habe um welche Buchungsklasse es sich handelt. Da ich mir vorher keine Gedanken darum gemacht habe, musste ich im nachhinein feststellen, dass das Ticket nicht stornierbar und änderbar ist. Mein Fehler! Weitere 2 Tage später hat mir LH-Kreditkarte außerordentlich gekündigt.

Ich habe jetzt einen Brief an M&M geschrieben, den Sachverhalt erklärt bzw. dargestellt. Meiner Meinung nach habe ich keinen Fluggutschein oder Miles & More Meilen verkauft, sondern ein bezahltes aber nicht änderbares Ticket.

Soweit der aktuelle Stand.

Was meint ihr? Wie sind die Aussichten auf Rücknahme der Kündigung?

Mein Meilenkonto war unter 20.000, nicht der große Verlust.

Grüße mwsun

Alles OK, die AGB`s sind ja dementsprechend formuliert, dass LH nicht unbedingt -unberechtigt-kündigt.
Momentan kündigen alle HONs und SENs der LH die Treue auf, insofern bist du schon einen Schritt weiter(y)
 

Matzinger

Erfahrenes Mitglied
19.06.2010
2.748
57
HAM, LAS, SIN
Ich habe einen Flug von TXL-NUE gebucht, da sich meine Planung geändert hat, habe ich den Flug bei ebay eingestellt.

Was mich interessiert: wie sollte der Deal denn ablaufen bzw. was hast du dir dabei gedacht? Der Käufer sollte praktisch unter deinem Namen fliegen?!

Die Idee finde ich schon deshalb absurd, weil etwas passieren könnte... niemals würde ich eine andere Person unter meinem Namen fliegen lassen.

Warum hast du den Flug nicht einfach storniert, dann hättest du immerhin noch ein paar Euro zurück bekommen...
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.188
3.157
Das hat er doch geschrieben. Weil er nicht wusste, dass man den Namen nicht ändern lassen kann.
 

VFHS

Gesperrt
12.01.2010
2.579
1
?
Manchmal im Leben muss man halt verstehen, das ein Deal nicht funktioniert. Ne S-Bahn kann ja auch nich umlenken:kiss:
 

Dubaicity

Erfahrenes Mitglied
15.03.2010
725
5
Wie naiv muss man eigentlich sein, um ein nicht stornier- und umbuchbares ticket bei ebay einzustellen?
Morgen stellt er dann auch seine Autoversicherung dort ein, weil er sein KFZ an dem Abend nicht benutzen wird, wird schon keiner das unterschiedliche Kennzeichen bemerken....
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.887
440
Mir macht grundsätzlich mehr sorgen, dass EBAY die Daten von Kunden weitergibt OHNE dass ein Rechtsbruch oder Straftat erkennbar ist.
Alles auf dem kleinen Dienstweg?
DAS würde ich zu Gericht bringen. Das Thema Datenschutz ist deutlich sensibler und sensitiver und wird auch rechtlich anders gehandhabt als die AGBs der LH.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.676
1.313
Wie naiv muss man eigentlich sein, um ein nicht stornier- und umbuchbares ticket bei ebay einzustellen?
Morgen stellt er dann auch seine Autoversicherung dort ein, weil er sein KFZ an dem Abend nicht benutzen wird, wird schon keiner das unterschiedliche Kennzeichen bemerken....

Naivität und Unkenntnis liegen oft nah beieinander.

Nur weil wir etwas nicht kennen, muss es aber nicht gleich NICHT existent sein. Welche Bedingen stehen den bei z.B. Wechselkennzeichen dahinter? Und wieviel Geschäft wird ganz legal mit "gebrauchten Versicherungen" gemacht?
 

fred8a

Erfahrenes Mitglied
30.03.2010
1.156
11
STR
Mir macht grundsätzlich mehr sorgen, dass EBAY die Daten von Kunden weitergibt OHNE dass ein Rechtsbruch oder Straftat erkennbar ist.
Alles auf dem kleinen Dienstweg?
DAS würde ich zu Gericht bringen. Das Thema Datenschutz ist deutlich sensibler und sensitiver und wird auch rechtlich anders gehandhabt als die AGBs der LH.

Da bin ich voll und ganz bei Dir. Aber es ist eben eine AMI Bude die sich nicht so richtig um Deutsche Gesetzte kümmern. Noch viel schlimmer ist PayPal, aber das ist ein
anderes Thema.

Ich würde was das anbelangt zum Anwalt gehen und mich bezüglich des weiterleiten von Daten seitens ebay beaten lassen.
 

GlobetrotterVIE

Erfahrenes Mitglied
14.11.2011
512
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VIE
Wie naiv muss man eigentlich sein, um ein nicht stornier- und umbuchbares ticket bei ebay einzustellen?
Morgen stellt er dann auch seine Autoversicherung dort ein, weil er sein KFZ an dem Abend nicht benutzen wird, wird schon keiner das unterschiedliche Kennzeichen bemerken....

Gibt aber auch andere Beispiele, Microsoft wollte den Handel mit gebrauchten SW (Windows/Office) Lizenzen unterbinden mit dem Erfolg das sie verloren haben vor Gericht und der Verkauf von gebrauchten SW Lizenzen nun doch erlaubt ist. Also ich kaufe mir eine Windows Lizenz, benötige sie 1 Jahr später nicht mehr und darf sie an jemand anderen weiterverkaufen - und bei einer Lizenz kauft man ja nur Nutzungsrechte.

Beim Fliegen kaufe ich von einer Airline einen Sitzplatz (bei nicht änderbar/stornierbar tickets) um an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit von A nach B (und meist wieder retour) transportiert zu werden zu einem festgelegten Preis. Wieso sollte also nicht eine "Ersatzperson" meinen gekauften (eigentlich gemieteten) Sitzplatz einnehmen dürfen? Bezahlt ist er ja. Gabs da eigentlich schonmal nen Prozess zu dem Thema?
 
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namosi

Erfahrenes Mitglied
22.08.2009
857
32
Nordeifel
M&M muss gar keine Begründung für eine Kündigung geben..... siehe AGB

Ob so eine Regelung gerichtsfest ist, wage ich aber zu bezweifeln.

Oft genug wurden Teile unserer Mietverträge (Hausverwaltung) vor Gericht einkassiert, weil irgendeine Regelung zu schwammig/allgemeingültig/"überraschend" formuliert war. Die waren allesamt von -ich weiss nicht wie vielen- Anwälten etc. entworfen worden (Haus & Grund).
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
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2.688
FRA
Beim Fliegen kaufe ich von einer Airline einen Sitzplatz (bei nicht änderbar/stornierbar tickets) um an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit von A nach B (und meist wieder retour) transportiert zu werden zu einem festgelegten Preis. Wieso sollte also nicht eine "Ersatzperson" meinen gekauften (eigentlich gemieteten) Sitzplatz einnehmen dürfen? Bezahlt ist er ja. Gabs da eigentlich schonmal nen Prozess zu dem Thema?

Glaubst Du, dass eine solche Rechtssprechung auch nur ansatzweise einen Vorteil für Privatkunden bringt???

Wie viele Deutsche Bank Mitarbeiter fliegen wohl wöchentlich zwischen Frankfurt und London? Wie viele Berater der Firma XYZ zwischen Frankfurt und Zürich? Usw... Was spräche also dagegen, wenn das Reisebüro der Deutschen Bank also ersteinmal spontan auf jedem Morgenflug 20 billige Tickets auf den Namen John Doe kauft und diese dann bei Bedarf auf den Namen der DB-Mitarbeiter umschreibt. Die nicht-genutzten Plätze liessen sich dann ziemlich einfach über Plattformen wie ebay an Privatkunden verticken (mit Gewinn natürlich).

Aber egal. Der Platz ist ja bezahlt.

Mit dem gleichen Rechtsverständnis kann man sich ja auch einfach auf die freien Plätze in der Business Class setzen. Würden ja sonst leer fliegen...

Zum Thema: Mir kann niemand erzählen, der hier schon länger angemeldet ist, dass er nicht weiss, dass bei einem billigen Ticket der Name nicht änderbar ist. Dennoch würde ich an LH schreiben, klarstellen, dass es kein Verkauf einer M&M-Prämie war und Besserung geloben.

Bei den ganzen Klageexperten frage ich mich, ob auch gleich der Anwalt eingeschaltet wird, wenn der Nachbar in der Tiefgarage auf dem weißen Streifen parkt, die Bäckereifachverkäuferin versehentlich ein Mohn-, statt eines Sesambrötchen einpackt oder die Patentante vergessen hat, etwas zum Geburtstag zu schicken?
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
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Wien
Richtig, aber nur weil man die AGBs aktzeptiert hat, heißt das noch lange nicht, dass diese auch wirksam wären. Vgl § 305 ff. BGB...

LH benötigt eine Begründung warum sie mir gerade den Rabatt aus den bereits abgeschlossenen Verträgen entziehen dürfen. Dafür wird es kaum ausreichen, dass ich mich bzgl. eines danach geschlossenen neuen Vertrages möglicherweise (was ja noch nicht mal geklärt ist) pflichtwidrig verhalten habe.

Das sehe ich auch so. Denn sonst wäre man ja ständig der Gefahr ausgesetzt, dass eben dieser Rabatt bzw. diese Bonifikation durch irgendein "marginales Fehlverhalten" verwirkt ist. Etwa weil ich der Flugzeugtoalette nicht runtergespült habe, beim CheckIn schon vorgegangen bin, obwohl meine Reihe noch nicht drann ist, etc.

Glaubst Du, dass eine solche Rechtssprechung auch nur ansatzweise einen Vorteil für Privatkunden bringt???

Wie viele Deutsche Bank Mitarbeiter fliegen wohl wöchentlich zwischen Frankfurt und London? Wie viele Berater der Firma XYZ zwischen Frankfurt und Zürich? Usw... Was spräche also dagegen, wenn das Reisebüro der Deutschen Bank also ersteinmal spontan auf jedem Morgenflug 20 billige Tickets auf den Namen John Doe kauft und diese dann bei Bedarf auf den Namen der DB-Mitarbeiter umschreibt. Die nicht-genutzten Plätze liessen sich dann ziemlich einfach über Plattformen wie ebay an Privatkunden verticken (mit Gewinn natürlich).

Aber egal. Der Platz ist ja bezahlt.

Mit dem gleichen Rechtsverständnis kann man sich ja auch einfach auf die freien Plätze in der Business Class setzen. Würden ja sonst leer fliegen...

Zum Thema: Mir kann niemand erzählen, der hier schon länger angemeldet ist, dass er nicht weiss, dass bei einem billigen Ticket der Name nicht änderbar ist. Dennoch würde ich an LH schreiben, klarstellen, dass es kein Verkauf einer M&M-Prämie war und Besserung geloben.

Bei den ganzen Klageexperten frage ich mich, ob auch gleich der Anwalt eingeschaltet wird, wenn der Nachbar in der Tiefgarage auf dem weißen Streifen parkt, die Bäckereifachverkäuferin versehentlich ein Mohn-, statt eines Sesambrötchen einpackt oder die Patentante vergessen hat, etwas zum Geburtstag zu schicken?

Sehr sehr gute Punkte!
Respekt!
G.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Die Punkte sind jetzt nicht sehr treffend wie ich finde. Die Reisebüros machen wohl in der Regel bloße Reservierungen und das Ganze dann in einem Sondertarif, wie es bei Großkunden wohl üblich sein dürfte. Der Vergleich mit dem C Sitz zieht auch nicht, da dieser frei und nicht wie beim OP bezahlt ist. Auch ich bin der Ansicht, dass das bezahlte Ticket abgeflogen werden kann, von wem auch immer. Allenfalls eine geringe Gebühr lasse ich mir für die Paxdatenänderung eingehen. Diese Art und Weise ist im Übrigen z. B. im Hotelgewerbe Gang und Gäbe. Nur weil man seitens der Hansa der Ansicht ist, dass man den jetzt teurer zu verkaufenden Platz wieder frei bekommt, halte ich solche Praktiken für sehr fragwürdig. Und nebenbei bemerkt sollte sich eine A/L, die gerade dabei ist massiv Vertrauen zu verspielen, vll mal etwas mehr auf die Kunden einlassen als so einen Wind zu machen. Von der grenzlegalen Datenweitergabe durch die Bucht ganz zu schweigen.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.887
440
Bei den ganzen Klageexperten frage ich mich, ob auch gleich der Anwalt eingeschaltet wird, wenn der Nachbar in der Tiefgarage auf dem weißen Streifen parkt, die Bäckereifachverkäuferin versehentlich ein Mohn-, statt eines Sesambrötchen einpackt oder die Patentante vergessen hat, etwas zum Geburtstag zu schicken?

Nein, Würde ich nicht, der vergleich hinkt aber auch.
Wenn Ebay meine Personendaten über den kleinen Dienstweg "einfach mal so" an die LH weitergibt, dann würde ich da mal eine Klage einreichen. Mein Wort drauf.
Selbstredend, dass wir nicht von einem rechtlichen Vergehen sprechen, sondern nur über einen möglichen Verstoss gegen Agbs.
Und das wäre auch keine "peanut"-Angelgenheit für mich.
Wem geben die deine Daten sonst noch? vielleicht gleich den gesamten Adressverkauf , am besten noch mit den Artikeln , die man ge-und verkauft hat. Wunderbarer Gedanke.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Ich möchte mal Zweifel anmelden, ob eBay wirklich die Daten weitergegeben hat.

Die Ermittlung des Reisenden dürfte für die LH in vielen Fällen recht einfach aufgrund der öffentlich verfügbaren Daten sein, wie zB angebotener Ticketpreis, exakte Reisedaten Hin- und Rückflug etc.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Ich möchte mal Zweifel anmelden, ob eBay wirklich die Daten weitergegeben hat.

Die Ermittlung des Reisenden dürfte für die LH in vielen Fällen recht einfach aufgrund der öffentlich verfügbaren Daten sein, wie zB angebotener Ticketpreis, exakte Reisedaten Hin- und Rückflug etc.

Wenn dem so ist, würde ich erst mal frech gegenüber LH behaupten, dass ich das gar nicht bin, der da auf ebay was verkaufen will.
 
M

Mr.Burns

Guest
Nein, Würde ich nicht, der vergleich hinkt aber auch.
Wenn Ebay meine Personendaten über den kleinen Dienstweg "einfach mal so" an die LH weitergibt, dann würde ich da mal eine Klage einreichen. Mein Wort drauf.
Selbstredend, dass wir nicht von einem rechtlichen Vergehen sprechen, sondern nur über einen möglichen Verstoss gegen Agbs.
Und das wäre auch keine "peanut"-Angelgenheit für mich.
Wem geben die deine Daten sonst noch? vielleicht gleich den gesamten Adressverkauf , am besten noch mit den Artikeln , die man ge-und verkauft hat. Wunderbarer Gedanke.

Ja, so ist es.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.773
2.688
FRA
Wenn Ebay meine Personendaten über den kleinen Dienstweg "einfach mal so" an die LH weitergibt, dann würde ich da mal eine Klage einreichen. Mein Wort drauf.

Dann mach das doch einfach. Deine Rechtschutzversicherung (scheinbar die liebste Versicherung des guten Deutschen, um gegen Flugrouten, AGBs, den Hund des Nachbarn und was weiss ich zu klagen) freut sich.

Es muss ja auch keiner mit Lufthansa fliegen und dort Tickets buchen, wenn einem die AGBs nicht passen!!! Und künftig nichts mehr bei ebay verkaufen, wenn die einfach ungefragt die Daten weitergeben.

Einfach künftig bei Air Berlin, British Airways, Air France, Emirates oder sonstwo buchen, dort scheint es ja ohne Probleme möglich zu sein, den Namen zu ändern oder das Ticket auf ebay zu verkloppen.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.887
440
Ich möchte mal Zweifel anmelden, ob eBay wirklich die Daten weitergegeben hat.

Die Ermittlung des Reisenden dürfte für die LH in vielen Fällen recht einfach aufgrund der öffentlich verfügbaren Daten sein, wie zB angebotener Ticketpreis, exakte Reisedaten Hin- und Rückflug etc.

Definitv gibt Ebay die Daten an LH weiter.
Irrtum ausgeschlossen.
Ich erinnere an den verkauf von SWUs auf ebay, der bis vor 1-2 jahren "üblich" war.
Einige verkäufer wurden dann aus dem MM geworfen.
( Bevor die frage kommt: Ich selber war nicht dabei )
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.903
184
im Paralleluniversum
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Definitv gibt Ebay die Daten an LH weiter.
Irrtum ausgeschlossen.
Ich erinnere an den verkauf von SWUs auf ebay, der bis vor 1-2 jahren "üblich" war.
Einige verkäufer wurden dann aus dem MM geworfen.
( Bevor die frage kommt: Ich selber war nicht dabei )

Sorry, falls die Frage schon mal da war:

Verstösst das nicht gegen den Datenschutz?
Das dürfen die doch erst, wenn eine Aufforderung z.B. der Staatsanwaltschaft vorliegt, oder?