M&M Kündigung wegen Flugverkauf auf ebay

ANZEIGE

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
ANZEIGE
alle meinte:
Es gibt wahrscheinlich kein angstassoziierteres wie auch inhaltsbefreiter genutztes Wort der der deutschen Rechtssprache... :D

Ich musste schon vor Jahren mal meine[!] Hausbank[!] zur Schnecke machen, weil sie mir[!] wegen "Datenschutz" nicht mitteilen wollten, von welcher Bankverbindung aus ich eine Zahlung gutgeschrieben bekommen habe.

zivilrechtliche Auskunftsansprüche ... evtl. irgendwie aus §13 UKlaG abgeleitet
Das UKlaG mit seinem äußerst eng konturierten persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich ist hier natürlich nicht einschlägig. Aber um ein bisschen Substanz reinzubringen:

Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch des Nutzers gegen eBay richtet sich zunächst nach dem Kleingedruckten aus dem "Mitmachvertrag", darf aber nicht hinter § 34 Abs. 1 Nr. 2 BDSG zurückstehen. Eine Befugnis zur Datenweitergabe von eBay an LH könnte sich übrigens aus § 28 Abs. 2 Nr. 2 BDSG ergeben.

Abgesehen davon geht auch rein über eine Polizeidienststelle schon einiges, ohne dass da ein Staatsanwalt dabei sein muss
Das ist eine häufige Grätsche zwischen Rechtswirklichkeit und Gesetzesanspruch. Dennoch muss sich die Rechtswirklichkeit den rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen, sobald der förmliche Rechtsweg eingeschlagen wird.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.475
3.346
Düsseldorf
www.drboese.de
Eine Befugnis zur Datenweitergabe von eBay an LH könnte sich übrigens aus § 28 Abs. 2 Nr. 2 BDSG ergeben.

Sehr dünn. Dann bräuchten wir die ganzen Spielereien à la UrhG - Einzelnorm nicht, wenn man "mal einfach so" durch die Geld fragen darf.

Interesse seitens LH: Vielleicht (s.o. dargestellte Szenarien, nach denen das nicht der Fall wäre), dagegen schutzwürdige Belange des Betroffenen: Auf JEDEN Fall.


Es gibt für mich nur zwei rechtmäßige Wege:
- Testkauf
- Eindeutig zuzuordnende Ticketdaten
 
  • Like
Reaktionen: EinerWieKeiner

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.887
440
Und da ich def. durch eine mir bekannte SWU-Verkaufsaktion weiss, dass es keinen testkauf gab , noch sonst zuzuordnende Daten , MÜSSEN die Daten von Ebay an die LH geflossen sein.
Den meisten wird es dann nicht wichtig sein zu klagen, aber ich finde dieses verhalten von Ebay kratzt schon sehr an manifesten Glaubenspunkten unseres Systems.
 
  • Like
Reaktionen: alexanderxl

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Sehr dünn. Dann bräuchten wir die ganzen Spielereien à la UrhG - Einzelnorm nicht, wenn man "mal einfach so" durch die Geld fragen darf.

Naja kexbox, ich habe ja bewusst den gutachterlichen Konjunktiv gebraucht. Ganz davon abgesehen, dass das wir ja alle das Verhältnis lex generalis - lex specialis kennen, dürfte ein weder reiner Beförderungsvertrag noch der Verkauf eines LH-Orignaltickets auf einer Onlineplattform per se Ansprüche nach dem UrhG auslösen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: alexanderxl

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.475
3.346
Düsseldorf
www.drboese.de
Naja kexbox, ich habe ja bewusst den gutachterlichen Konjunktiv gebraucht. Ganz davon abgesehen, dass das wir ja alle das Verhältnis lex generalis - lex specialis kennen, dürfte ein weder reiner Beförderungsvertrag noch der Verkauf eines LH-Orignaltickets auf einer Onlineplattform per se Ansprüche nach dem UrhG auslösen. ;)
Ok, dann habe ich mich unklar ausgedrückt:

Mit dem UrhG wird ein - vom Gesetzgeber als besonders schützenswert gehaltenes- absolutes Recht geschützt. Selbst hier gibt es hohe Schwellen, um einen Auskunftsanspruch durchzusetzen.
 

mwsun

Aktives Mitglied
04.12.2009
229
0
Keine Angst "MisterG" ich lese aufmerksam mit.

Auf wilde Spekulationen mag ich nicht weiter eingehen.

Allen anderen danke ich hier für ihre Meinung und Tipps.

Einen Brief habe ich bereits an LH geschickt, Reaktion noch ausstehend.

mwsun
 
  • Like
Reaktionen: huihui

europetrav

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
805
14
DUS
Machen wir es nicht ganz so einfach: Angenommen ich habe die deutsche und die russische Staatsbürgerschaft und meinen Wohnsitz in Korea. Melde mich aber bei eBay UK an. Welches Recht gilt, wenn ich einen Artikel, der auf eBay.co.uk gelistet ist, aber von einem Schweizer verkauft wird?

Ich gehe mal davon aus, dass das teilweise sogar unterschiedlich ist je nachdem vor welchem Gericht das enden würde ;)
 

mwsun

Aktives Mitglied
04.12.2009
229
0
Guten Morgen!

Lufthansa hat auf meinen Brief, Erklärung des Sachverhaltes, reagiert. Die außerodentliche Kündigung wird in eine ordentliche Kündigung umgewandelt. So möchte Miles & More mir die Möglichkeit geben, dass ich die noch vorhanden Meilen verwenden kann.

Schönen Sonntag euch!

mwsun
 
  • Like
Reaktionen: peter42 und donaldml

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Guten Morgen!

Lufthansa hat auf meinen Brief, Erklärung des Sachverhaltes, reagiert. Die außerodentliche Kündigung wird in eine ordentliche Kündigung umgewandelt. So möchte Miles & More mir die Möglichkeit geben, dass ich die noch vorhanden Meilen verwenden kann.

Schönen Sonntag euch!

mwsun

Die Hansa schwenkt auf einen De-Eskalationskurs um....

Was kommt als naechtes?

Gemeinsamer Badeurlaub von Eggy, Honig und Franz an der portug. Algarve?

Sehe da zumindest fuer Franz Moeglichkeiten Synergien zu heben...
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.960
2.947
CGN
Die Hansa schwenkt auf einen De-Eskalationskurs um....

Könnte man zu bezeichnen. Evtl. stellt sich die LH Rechtsabteilung aber auch einfach den rechtlichen Realitäten und vermeidet weiteren Schaden für das Unternehmen durch weitere sonst anfallende Prozesskosten. Das wäre ja tätsächlich mal was neues.
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Könnte man zu bezeichnen. Evtl. stellt sich die LH Rechtsabteilung aber auch einfach den rechtlichen Realitäten und vermeidet weiteren Schaden für das Unternehmen durch weitere sonst anfallende Prozesskosten. Das wäre ja tätsächlich mal was neues.

Moeglich, bitte aber trotzdem um Beachtung von Post No.74 ! :eek::D
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.979
23
Wien
Wäre das Ticket mit Gewinn angeboten worden bzw wäre es teurer weggegangen als eingekauft hätte ich LH vollends verstanden aber wenn jemand nur sein nicht übertragbares Tix an jemanden verkauft auch wenns max. Sammlerwert hast braucht sich LH doch nicht einmischen.
Elvis AmEx wurde auch für 65.000€ an nen Sammler verkauft...
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.979
23
Wien
Doch. LH hat dann Ärger, wenn der vermeintliche Passagier am Check In Ärger rumnölt und sich dabei auch noch aufgrund des "gekauften" Tickets im Recht sieht. Dann kommen vielleicht auch noch findige Erwerber an und wollen LH klageweise in Anspruch nehmen...

Das glaube ich weniger. Passagiere welche aufgrund von Verkehrsbehinderung ihren Flug verpasst haben und ein neues Ticket kaufen müssen sehen sich auch im Recht. Siehe Blog Spezi tritt Social Media Welle los.

Der Verkäufer wird zur Verantwortung gezogen denn es ist überall auf den Tix der Hinweis auf die AGB der LH zu finden welcher sicher verdeutlicht dass der Name auf dem Ticket zwecks Gültigkeit mit dem zu fliegenden Passagier übereinstimmen muss.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.475
3.346
Düsseldorf
www.drboese.de
Wäre der Veräußerer Unternehmer, so könnte man ihm mit Hilfe des UWG Feuer und den Allerwertesten machen, so bleibt eben das (außerordentliche) Kündigungsrecht.
 
E

embraer

Guest
Ich finde das Ganze schon sehr erstaunlich. Es ist bei Miles & More ja explizit erlaubt, Freiflüge und Upgrades auch für Drittpersonen auszustellen. Dabei ist es doch logisch, dass auch mal eine Ausgleichszahlung läuft. Wenn ein Kollege mir einen Freiflug "schenkt" für 170000 Meilen, dann ist es doch logisch, dass ich ihm dafür auch etwas geben würde. Damit muss Lufthansa doch auch rechnen. Warum sagen sie nicht einfach, dass man Meilen nur noch für sich selbst ausgeben kann?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.475
3.346
Düsseldorf
www.drboese.de
.... auch für Drittpersonen auszustellen. Dabei ist es doch logisch, dass auch mal eine Ausgleichszahlung läuft. .....Warum sagen sie nicht einfach, dass man Meilen nur noch für sich selbst ausgeben kann?



Ich habe bisher 3x für Leute gebucht, ohne dass ich selbst mitgeflogen bin:
- Mutter (zu Besuch)
- ehemalige LAG (nettigkeit, ABSOLUT keine Gegenleistung, HAM-LHR 3 Tage vorher gebucht, Kayak brachte >400 EUR hervor)
- Freund, der mich besuchen kam

Es geht sehr wohl ohne Gegenleistung. Ich würde nicht für Personen buchen, zu denen ich eine so lose Bindung habe, dass ich von Ihnen eine Gegenleistung "erwarte".
 
E

embraer

Guest
ANZEIGE
300x250
Ich habe bisher 3x für Leute gebucht, ohne dass ich selbst mitgeflogen bin:
- Mutter (zu Besuch)
- ehemalige LAG (nettigkeit, ABSOLUT keine Gegenleistung, HAM-LHR 3 Tage vorher gebucht, Kayak brachte >400 EUR hervor)
- Freund, der mich besuchen kam

Es geht sehr wohl ohne Gegenleistung. Ich würde nicht für Personen buchen, zu denen ich eine so lose Bindung habe, dass ich von Ihnen eine Gegenleistung "erwarte".

Ich hatte die Situation erst ein Mal. Da bin ich mit einem Kollegen in Urlaub geflogen, gebucht in Y. Der Kollege hat dann den Vorschlag gemacht, uns in C upzugraden, er hatte noch ziemlich viele Meilen. Hin und zurück waren das glaube ich 90000 Meilen pro Person. Das konnte ich doch nicht einfach annehmen, ohne mich erkenntlich zu zeigen...
Hätte ich damit schon gegen die AGB von Miles & More verstossen und hätte LH mein Konto fristlos aufkünden können?
Das kann es doch nicht sein, und es ist auch nicht praktikabel. Wie soll LH herausfinden, ob ich dem Kollegen für die Upgrades etwas bezahlt habe?