M&M Kündigung wegen Flugverkauf auf ebay

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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.887
440
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Dann mach das doch einfach. Deine Rechtschutzversicherung (scheinbar die liebste Versicherung des guten Deutschen, um gegen Flugrouten, AGBs, den Hund des Nachbarn und was weiss ich zu klagen) freut sich.

Es muss ja auch keiner mit Lufthansa fliegen und dort Tickets buchen, wenn einem die AGBs nicht passen!!! Und künftig nichts mehr bei ebay verkaufen, wenn die einfach ungefragt die Daten weitergeben.

Einfach künftig bei Air Berlin, British Airways, Air France, Emirates oder sonstwo buchen, dort scheint es ja ohne Probleme möglich zu sein, den Namen zu ändern oder das Ticket auf ebay zu verkloppen.

Du scheinst nicht die problematik verstanden zu haben. Es geht um den DATENSCHUTZ, nicht ob mir die LH AGBs gefallen.
Ich persönlich hatte und habe (noch) keinen Grund zu klagen.
Und erzaehl uns nicht, dass die das egal wäre, wenn Ebay dein Daten einfach weitergibt.
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Dann mach das doch einfach. Deine Rechtschutzversicherung (scheinbar die liebste Versicherung des guten Deutschen, um gegen Flugrouten, AGBs, den Hund des Nachbarn und was weiss ich zu klagen) freut sich.

Es muss ja auch keiner mit Lufthansa fliegen und dort Tickets buchen, wenn einem die AGBs nicht passen!!! Und künftig nichts mehr bei ebay verkaufen, wenn die einfach ungefragt die Daten weitergeben.

Einfach künftig bei Air Berlin, British Airways, Air France, Emirates oder sonstwo buchen, dort scheint es ja ohne Probleme möglich zu sein, den Namen zu ändern oder das Ticket auf ebay zu verkloppen.

Möglicherweise ist der der Sinn und Zweck eines Rechtsstaates nicht geläufig. Aber Dich zwingt ja auch keiner zu klagen, lass Dir nur von jedem die AGB's aufdrücken die er gut findet..... :doh:
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.771
2.683
FRA
Du scheinst nicht die problematik verstanden zu haben. Es geht um den DATENSCHUTZ, nicht ob mir die LH AGBs gefallen.
Ich persönlich hatte und habe (noch) keinen Grund zu klagen.
Und erzaehl uns nicht, dass die das egal wäre, wenn Ebay dein Daten einfach weitergibt.

Das ist doch nichts neues, das ebay die Daten weitergibt an Lufthansa. Ist wohl öfter Leuten passiert, die Prämientickets über ebay verkaufen wollten.

Wo ist das denn Datenschutz??? Theoretisch kann die Lufthansa ja auch das Ticket/den Prämienflug ersteigern und kommt so an die Adresse des Verkäufers ran.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.903
183
im Paralleluniversum
Das ist doch nichts neues, das ebay die Daten weitergibt an Lufthansa. Ist wohl öfter Leuten passiert, die Prämientickets über ebay verkaufen wollten.
Wo ist das denn Datenschutz??? Theoretisch kann die Lufthansa ja auch das Ticket/den Prämienflug ersteigern und kommt so an die Adresse des Verkäufers ran.

Sorry, der Vergleich hinkt.
Die Weitergabe von Daten verstösst nun mal klar gegen geltende Bestimmungen des Datenschutzes. Mir geht es im Moment weniger um die Frage der Rechtfertigung des Verkaufs eines Tickets. Ich konzentriere mich wirklich nur auf die Weitergabe von Daten.
Wenn ebay das auf einfache Anforderung von LH (oder sonst wem) ohne behördliche Anordnung ohne meine Zustimmung machen würde, wär der Teufel los. Das darf nicht sein.

Wo ziehen wir denn dann die Grenze? Da kommt dann auch eine Abzockerbude zum Provider und will meine Kontaktdaten haben, weil ich angeblich einen Vertrag nicht erfülle (den ich aber ggfs. gar nicht eingegangen bin)? Das wäre dann nur noch ein minimaler Schritt...
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.887
440
Das ist doch nichts neues, das ebay die Daten weitergibt an Lufthansa. Ist wohl öfter Leuten passiert, die Prämientickets über ebay verkaufen wollten.

Wo ist das denn Datenschutz??? Theoretisch kann die Lufthansa ja auch das Ticket/den Prämienflug ersteigern und kommt so an die Adresse des Verkäufers ran.

Genau. Das IST nämlich KEIN DATENSCHUTZ!
Da gehört er aber hin!
Selbstredend kann die Lh das Ticket kaufen, dann können sie per legalen AGBs gegen ihn "vorgehen".
Aber ohne Aufforderung der Staatsanwaltschaft oder richterlichen Beschluss geht eigentlich gar nichts.
oder gibt deine Bank deine Daten auch gerne mal zur Info-Sammelstelle weiter .
Dieser Sachverhalt geht gar nicht und wenn ich betroffen bin, klage ich def.
Mich wundert dass es noch niemand gemacht hat.
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.771
2.683
FRA
Was bitte ist den DATENSCHUTZ?

Hier im Forum, wo die meisten wahrscheinlich bei Facebook, Xing und sonstwo aktiv sind und ihr gesamtes Leben ins Netz stellen. Oder wegen ein paar Payback-Pünktchen ihre Einkaufsgewohnheiten preisgeben. Und wenn ebay meinen Namen und meine Adresse weitergibt, dann fällt das unter Datenschutz?!? Zumal man nachlesen kann, dass der Verkauf von personengebundenen Flugtickets nicht erlaubt ist: Grundsatz zu Fahrscheinen, Flugtickets und Eintrittskarten

Du ziehst Dich am Datenschutz auf, aber eigentlich geht es doch um den Anschluß bei M&M. Und hier hat der OP scheinbar gegen ebay-Richtlinien verstossen, als auch gegen LH AGBs. Ob meine Bank meine Daten weitergibt, wenn ich gegen Vorgaben verstosse, weiss ich nicht. Wie sieht das mit Geldwäschen aus?
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
41
www.vielfliegertreff.de
eBay leitet seit vielen Jahren die Daten von Markenartikel-Verkäufern an die Hersteller dieser Markenartikel weiter, sofern diese bei eBay einen konkreten Verdacht auf Produktfälschung, Verletzung von Urheber-/Markenrechten, AGBs, Aushebelung von Gebietsschutzvereinbarungen etc. anmelden. Dazu gab es früher auf eBay sogar eine lange Liste mit den ganzen Firmen, die Mitglied in diesem Club sind. Verkauft wurde und wird das Ganze als Service, um kriminelle Handlungen zu unterbinden und den Markenschutz zu stärken. Und damit natürlich auch als Käuferschutz, damit Lieschen Müller nicht aus Versehen eine gefälschte Rolex angedreht bekommt – oder Adidas-Sneaker, die gar nicht von Adidas kommen.

Auch alle namhaften Airlines sind Mitglied in diesem Markenclub, bekommen von eBay also Auskunft, wenn die Airlines einen entsprechenden Verdacht anmelden. Vermutlich beruft sich LH dabei auf den Standpunkt, dass nur autorisierte Vertriebspartner und -kanäle LH-Flugscheine anbieten dürfen. Die Auskünfte dienen aber auch ganz klar dazu, das Brokering von Meilentickets zu unterbinden – also den Verkauf von Flügen oder Upgrades gegen bares Geld, die dann vom Verkäufer gegenüber der Airline Prämienmeilen beglichen werden.

Es handelt sich also um einen Rechtsgüterkonflikt (Datenschutz vs. Marken- und Käuferschutz), wobei ich sicher bin, dass jeder eBay-Verkäufer der Weitergabe seiner Daten für solche Fälle in den eBay-AGBs ausdrücklich zustimmt.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.960
2.947
CGN
Hier geht mal wieder einiges durcheinander. Es gibt doch eigentlich drei unterschiedliche Fragen mittlerweile

1) Hat ebay das Recht, Daten einfach so an LH weiterzugeben; falls das (wie annzunehmen) in den Ebay-AGB vereinbart ist: Ist eine solche Vereinbarung wirksam?

2) Hat LH das Recht werkvertraglich (in AGB) zu vereinbaren, dass nur an eine bei Buchung bestimmte Person erfüllt werden muss; oder darf ein "Ersatzpassagier" gestellt werden.

und schließlich die Frage um die es eigentlich von Anfang an ging:

3) Darf das M&M Konto gekündigt (und damit ein bereits gewärter Rabatt entzogen) werden, wenn der Kunde bei irgendeinem Werkvertrag möglicherweise gegen 2) verstößt.

Meine Ausführungen jedenfalls bezogen sich nur auf Frage 3). Die Kündigung des M&M Kontos des OP hat aber erstmal nichts mit Frage 2) zu tun, sondern nur damit, ob LH deswegen wirklich sein M&M Konto schließen darf.
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.087
940
CGN
Verstösst das nicht gegen den Datenschutz?

nicht zwingend, es gibt durchaus auch zivilrechtliche Auskunftsansprüche, die hier gegeben sein könnten (evtl. irgendwie aus §13 UKlaG abgeleitet, evtl. gibt es noch andere Gesetze, dazu müsste man mal genau wissen, was LH an ebay als "Beschwerdegrund" genannt hat)

Das dürfen die doch erst, wenn eine Aufforderung z.B. der Staatsanwaltschaft vorliegt, oder?

nö. Abgesehen davon geht auch rein über eine Polizeidienststelle schon einiges, ohne dass da ein Staatsanwalt dabei sein muss
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.475
3.346
Düsseldorf
www.drboese.de
Das VerI Programm von eBay dient dem Schutz von Rechten des geistigen Eigentums / Persönlichkeitsrechten. Da wird Lufthansa wohl keinen Anspruch geltend machen können.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.887
440
Was bitte ist den DATENSCHUTZ?

Hier im Forum, wo die meisten wahrscheinlich bei Facebook, Xing und sonstwo aktiv sind und ihr gesamtes Leben ins Netz stellen. Oder wegen ein paar Payback-Pünktchen ihre Einkaufsgewohnheiten preisgeben. Und wenn ebay meinen Namen und meine Adresse weitergibt, dann fällt das unter Datenschutz?!? Zumal man nachlesen kann, dass der Verkauf von personengebundenen Flugtickets nicht erlaubt ist: Grundsatz zu Fahrscheinen, Flugtickets und Eintrittskarten

Du ziehst Dich am Datenschutz auf, aber eigentlich geht es doch um den Anschluß bei M&M. Und hier hat der OP scheinbar gegen ebay-Richtlinien verstossen, als auch gegen LH AGBs. Ob meine Bank meine Daten weitergibt, wenn ich gegen Vorgaben verstosse, weiss ich nicht. Wie sieht das mit Geldwäschen aus?

Zu deiner Information : ich bin selber weder bei Fb , noch bei Xing , noch sonst ein anders Social Net, gebe öffentlich nichts von mir Preis, habe keine Paybackkarte und bin auch hier im forum( ok, vielleicht bin ich die Ausnahme)

und wenn ich Daten von mir weitergeben möchte, dann passiert das nur MIT meinem Einverständnis.
Selbstverständlich wird es auch ohne dies in realiter passieren, aber dann weiss ich es halt nicht. Mit der Bank und dem "Geldwäsche-gesetz" hat auch das nichts zu tun.
ich würde meinen Banken aufs dach steigen wenn sie meine persönlichen Daten an "unseriöse" Hände weiterleiten würden.

Zum eigentlichen Vergehen: Das ist eine ganz andere sache. Wir befinden uns mit Ebay AGBs, LH AGBs ein wenig im rechtsfreien Raum, da diesbezüglich noch nicht ausgeurteilt ist. Deswegen kann man vortrefflich darüber diskutieren, aber nicht über den Datenschutz
 
A

Anonym12392

Guest
Zu 3.) ist anzumerken, dass MM jederzeit grundlos ordentlich kündigen darf, so wie der Kontoinhaber ja auch. Das bedeutet aber nicht, dass bereits erhaltene Meilen einfach einbehalten werden können. Hier wurde aber außerordentlich gekündigt, und dies bedarf dann schon eines Wichtigen Grundes.

AGB MM:
3.2. Meilengültigkeit bei Kündigung

Im Falle der ordentlichen Kündigung durch den Teilnehmer, durch Lufthansa, einen Mitherausgeber oder ein Partnerunternehmen behalten die Meilen ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Zugang der Kündigung, sofern nicht ein früherer Verfall gemäß Ziffer 2.5 eintritt. Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch Lufthansa oder einen Mitherausgeber verfallen die Meilen mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Teilnehmer.
Das ist natürlich auch so ein Satz, der erstmal vor Gericht Bestand haben muss.
 
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TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Ebay musste doch gar keine Daten weitergeben. Das Ticket wurde sicher noch unter Angabe des Verkäufer Namens und Adresse eingestellt. Hatten schon mal so einen Fall.....

Verstehe ich als Beleidigung des OP... :rolleyes:

Dieser hoert sich aber eher nicht wie der Obervollpfosten an...
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Ebay musste doch gar keine Daten weitergeben. Das Ticket wurde sicher noch unter Angabe des Verkäufer Namens und Adresse eingestellt. Hatten schon mal so einen Fall.....
Es dürfte bei der LH nicht allzu viele tickets mit exakt den bei eBay angebotenen Hin-und Rückflugdaten geben. Insofern wäre es ein Leichtes für die LH, über die Ticket-Datenbank den Verkäufer zu identifizieren.

Im Übrigen beurteile ich das Verhalten der LH gegenüber dem „Übeltäter“ als ausgesprochen kulant. Wenn sie das bösartig hätten angehen wollen, hätten Sie am Abflugtag beim Käufer des Tickets eine Ausweiskontrolle vorgenommen; dann wäre der Ärger richtig groß.

Und falls der VFT-user "mwsun" identisch mit den über Google auffindbaren usern gleichen Namens in anderen Foren und bei eBay sein sollte (Spekulation), dann ergibt eine kurze Recherche, dass es hier in der Vergangenheit auch schon zu Verkäufen von Gutscheincodes, DB-tickets usw. usw. gekommen ist. Ich glaube nämlich nicht, dass die LH bei „Ersttätern“ zu den geschilderten Maßnahmen greifen würde. Dazu gibt es auch im VFT genügend „Blauer Brief“-threads, dass zunächst eine Abmahnung erfolgt.
 

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.250
10
Wie verhält sich das rechtlich wenn z. B. eine US-Firma deutsche User zulässt? Gelten US Rechte oder die Rechte des Landes aus dem der User kommt?
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.771
2.683
FRA
Wie verhält sich das rechtlich wenn z. B. eine US-Firma deutsche User zulässt? Gelten US Rechte oder die Rechte des Landes aus dem der User kommt?

Machen wir es nicht ganz so einfach: Angenommen ich habe die deutsche und die russische Staatsbürgerschaft und meinen Wohnsitz in Korea. Melde mich aber bei eBay UK an. Welches Recht gilt, wenn ich einen Artikel, der auf eBay.co.uk gelistet ist, aber von einem Schweizer verkauft wird?
 
A

Anonym12392

Guest
steht alles in den AGB

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) für die Nutzung der Websites eBay.de, eBay.at, eBay.ch, ...

Je nach Wohnsitz oder Sitz des eBay-Mitglieds ist folgende Gesellschaft der Vertragspartner. eBay-Mitglieder mit Wohnsitz oder Sitz:

in der EU
eBay Europe S.à r.l., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxembourg

außerhalb der EU mit Ausnahme der USA
eBay International AG, Helvetiastraße 15-17, 3005 Bern, Schweiz

in den USA
eBay Inc., 2145 Hamilton Ave., San Jose, CA 95125, USA
 
Y

YuropFlyer

Guest
Machen wir es nicht ganz so einfach: Angenommen ich habe die deutsche und die russische Staatsbürgerschaft und meinen Wohnsitz in Korea. Melde mich aber bei eBay UK an. Welches Recht gilt, wenn ich einen Artikel, der auf eBay.co.uk gelistet ist, aber von einem Schweizer verkauft wird?

Das Recht des Stärkeren ;)
 

fred8a

Erfahrenes Mitglied
30.03.2010
1.156
11
STR
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Wie verhält sich das rechtlich wenn z. B. eine US-Firma deutsche User zulässt? Gelten US Rechte oder die Rechte des Landes aus dem der User kommt?

NICHTS, wir sind unterlegen. Siehe Paypal und dem nicht auszahlen von Guthaben an Onlineshops in D. War mehrfach in der Presse - nur weil dort Produkte oder vermeintlich Produkte aus Kuba
angeboten wurden. Dabei spielt es keine Rolle was verkauft wurde sonder nur das es angeboten wurde.

Zitat aus dem Artikel: ( Als US-amerikanisches Unternehmen gilt für uns die Sanktionsliste der USA.)

Hier wurde einfach US Recht in D und EU durchgesetzt.

http://www.heise.de/ct/artikel/Kalter-Krieg-a-la-PayPal-1320630.html
 
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