M&M Kündigung wegen Flugverkauf auf ebay

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.475
3.346
Düsseldorf
www.drboese.de
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Zusammen reisen ist wohl nie ein Problem in den Augen der Airlines. Es geht hier um Buchungen (nur) für Dritte.
 
E

embraer

Guest
Gut, dann war das bei mir vielleicht kein Problem. Aber wenn mir jetzt ein Kollege, dessen Meilen bald verfallen, anbietet, dass ich von seinem Konto einen Flug (oder ein Upgrade) buchen kann. Ist das dann erlaubt?
 
E

embraer

Guest
Ja. (Mindesttextlänge)

Danke für die ausführliche Antwort. Aber ganz so einfach wird es wohl nicht sein. Wenn der Kollege mich die Meilen brauchen lässt als Geschenk, dann wird es ja erlaubt sein. Wenn ich ihn nachher zu einem teuren Nachtessen einlade, dann ist die Sache schon nicht mehr so klar. Und wie ist es bei einem Vorgesetzten (in einer kleinen Firma), der dem Mitarbeiter ein Upgrade bucht (ist bei meiner Freundin so passiert), und dies dann als so eine Art Entschädigung gesehen wird (wie ein Weihnachtsgeld oder dergleichen). Ich finde diese Regelung von LH sehr unbefriedigend. Weshalb wird der Gebrauch durch Dritte nicht einfach verboten, oder aber auch das Verschachern erlaubt? Damit hätte LH ja auch keinen Schaden.
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Irgendwie werden hier zwei grundlegend unterschiedliche Sachlagen miteinander vermengt!

Es ist völlig unstrittig, dass man von "seinen" Meilen ein Ticket für irgend jemanden buchen kann oder Upgrades für sich und mitreisende Personen vornehmen lässt.

Etwas völlig anderes ist es aber, wenn man über die Meilen für sich ein Ticket bucht, das dann von jemand anderem abgeflogen wird. Und hierbei ist es dann auch schon wieder egal, ob das Ticket verkauft oder verschenkt wird.
 
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Toto1974

Aktives Mitglied
06.07.2010
190
0
Weil Lufthansa eben vermutet hat, dass hier ein Meilenflug verkauft werden soll.

Wenn es der erste "Verstoß" ist, sehe ich keinen Grund, wieso LH nicht mit sich reden lassen sollte für eine zweite Chance. Der OP verliert 20'000 Meilen (ein Klax), LH aber nachhaltig einen Kunden...

Aber ist hier nicht die LH in der Beweispflicht, dass es sich um einen Meilenflug gehandelt hat?
Der Verkauf eines Kauftickets ist ja wohl nicht verboten.
 

kaninchen

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
408
0
Ich würde in Zukunft generell die Finger davon lassen,irgendwelche Flugtickets,Prämientickets,Bonusmeilen oder sonstiges in dieser Richtung bei E-Bay zu verkaufen.Wenn man von M+M gekündigt wird,dann sollte man versuchen,noch eine Lösung für die schon gesammelten Meilen zu finden.Dann sollte man ein paar Jahre sich nicht mehr blicken lassen.So nach 2-3 Jahren kann man sich ggf.wieder neu anmelden.So würde ich es machen.Besonders bitter ist es natürlich,wenn es neben vielen Meilen,die auf dem Spiel stehen,auch um den (mühsam erflogenen) Status geht.Und man diesen als Vielflieger ständig braucht (z.B.erhöhte Freigepäckfreigrenzen,andere Statusvorteile,Upgradevoucher u.v.m.).
 

pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.494
127
NICHTS, wir sind unterlegen. Siehe Paypal und dem nicht auszahlen von Guthaben an Onlineshops in D. War mehrfach in der Presse - nur weil dort Produkte oder vermeintlich Produkte aus Kuba
angeboten wurden. Dabei spielt es keine Rolle was verkauft wurde sonder nur das es angeboten wurde.

Zitat aus dem Artikel: ( Als US-amerikanisches Unternehmen gilt für uns die Sanktionsliste der USA.)

Hier wurde einfach US Recht in D und EU durchgesetzt.

PayPal sperrt Händlerkonten | c't

dazu gibt es in der EU folgende Richtlinie: Verordnung (EG) Nr. 2271/96. Auch ich befasse mich gerade mit dem Fall, weil ein Kunde mit einer in Amerika ausgestellten Kreditkarte in Spanien kubanische Zigarren kaufen wollte. Als Konsequenz wurde dem Geschäft der Vertrag des Kreditkartenlesegerätes gekündigt mit dem Verweiss auf das amerikanische Embargo gegen Kuba. Momentan läuft eine Klage gegen Visa Spanien ( Visa beruft sich auf seine Gesetze im Heimatland ) die sicherlich erfolgversprechend ist.
 

teiring

Erfahrenes Mitglied
30.06.2011
711
0
MUC
Wie sind die eigentlich überhaupt darauf gekommen, das die kubanische Zigarren an amerikanische Visakunden verkauft haben? Allein das hört sich schon irgendwie dubios seitens Visas an!
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.979
23
Wien
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Danke für die ausführliche Antwort. Aber ganz so einfach wird es wohl nicht sein. Wenn der Kollege mich die Meilen brauchen lässt als Geschenk, dann wird es ja erlaubt sein. Wenn ich ihn nachher zu einem teuren Nachtessen einlade, dann ist die Sache schon nicht mehr so klar. Und wie ist es bei einem Vorgesetzten (in einer kleinen Firma), der dem Mitarbeiter ein Upgrade bucht (ist bei meiner Freundin so passiert), und dies dann als so eine Art Entschädigung gesehen wird (wie ein Weihnachtsgeld oder dergleichen). Ich finde diese Regelung von LH sehr unbefriedigend. Weshalb wird der Gebrauch durch Dritte nicht einfach verboten, oder aber auch das Verschachern erlaubt? Damit hätte LH ja auch keinen Schaden.

Meine Kumpelz und ich bezahlen uns abwechselnd auch das eine oder andere Nachtessen in einschlägigen Lokalität.
Wenn ich dann nen Meilenflug an meinen besten Freund schenke geht LH her und verhört die fliegende Personen ob Vergünstigungen zu mir geflossen sind?
Oder ich beim Bewerbungsgespräch einen C Flug springen lasse zählt das dann nicht als "Verkauft"?