Maskenpflicht bei Lufthansa ab 04MAY20, kein freier Mittelsitz mehr

ANZEIGE
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.632
777
ANZEIGE
Wie sehr kann man sich disqualifizieren?

deralex2985: Ja!

:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:

Sorry den Rest deiner Absonderung hab ich nicht gelesen. tl;dr.
warum, auf Facebook unter den Zeitungsartikeln findet man viele Leute aus vielen Schichten der Gesellschaft und vor allem verrät Facebook viel über die Leute als hier dieses anonyme Foto, wo die wenigsten irgendwelche Details über ihr Leben freigeben

Lies ruhig den Rest, ich hole mir weder Fakten noch meine Meinung aus Facebook, sondern vertrete da meine Meinung und diskutiere da ebenso wie hier.

Also nie voreilige Schlüsse ziehen, das haben vor dir schon einige falsch gemacht
 
  • Angry
Reaktionen: LurkerBelow

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.990
10.038
Trans Balkan Express
Das sehe ich als Widerspruch. Natürlich kann eine Abwägung nicht stets proportional erfolgen. Doch sie darf auch nicht derart widersprüchlich sein. Zumal es keinerlei Begründung für das Verwenden des Kalenders aus der Winterreifenwerbung gibt, außer dass es für Autofahrer verständlich ist. Da hätte man auch die Verkaufszeit von MonCheri heranziehen können. Das sind m. E. keine zulässige Grundlagen.

Ich stimme Dir ja zu, aber es gibt so etwas wie eine normative Kraft des Faktischen und das heißt, äußerst zuurück haltend ausgedrückt, das BVerfG wird aktuell alles durchwinken.

Im Eilverfahren hast Du besonders hohe Hürden:

"Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache zu entscheidende Verfassungsbeschwerde erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 140, 99 <106 Rn. 11>; 143, 65 <87 Rn. 35>; stRspr). Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 140, 99 <106 Rn. 11>; 143, 65 <87 Rn. 35>; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 73 jeweils m.w.N.; stRspr). Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, gelten dafür besonders hohe Hürden (vgl. BVerfGE 140, 99 <106 f. Rn. 12>; stRspr). Denn das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen oder bereits das Inkrafttreten eines Gesetzes vorläufig zu unterbinden, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 140, 99 <106 f. Rn. 12>)." BVerfG, Beschluss v. 20.05.2021- 1 BvR 900/21

Pandemiebezogenen Eilanträgen hat das BVerfG anders als einige OVGs nur im Demonstrationsrecht stattgegeben. Und wie bereits mehrfach geschrieben, die Verhältnismäßigkeitsprüfung des BVerfG war z.B. im Bundesnotrbremse-Beschluss vom 19.11.2021 verunglückt und zwar an der Stelle, dass die Ausgangsbeschränkungen damit begründet wurden, dass Treffen in den Innenräumen verhindert werden sollten, d.h. ein Eingriff wurde mit dem Zweck des anderen gerechtfertigt. Hier enthält die Argumentation des BVerfG logische Widersprüche. Das BVerfG mag ja bei der Frage der Verhältnismäßigkeit tolle Textbausteine verwenden (viele Formulierungen im Schulschließungsbeschluss finde ich auch super für die Produktion von Textbausteinen), aber an der Subsumtion hapert es aktuell.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Ich stimme Dir ja zu, aber es gibt so etwas wie eine normative Kraft des Faktischen und das heißt, äußerst zuurück haltend ausgedrückt, das BVerfG wird aktuell alles durchwinken.
Ich stimme Dir auch zu und gehe nicht zwingend davon aus, dass das BVerfG das neue IfSG stoppen würde, falls es so in Kraft träte.

Doch eine Chance sehe ich durchaus, da aus meiner Sicht auch die Bereitschaft des BVerfG, schlechte Arbeit wiederholt durchzuwinken, begrenzt sein dürfte. Die schlechte Arbeit liegt nicht an der zeitlichen Dringlichkeit oder an zu spät aufgekommenen Erkenntnisse, sondern am Kompetenzmangel. Das BVerfG könnte sich wieder Experten anhören und da habe bisher alle bekannten Experten konkrete Kritikpunkte.

Die noch größere Chance sehe ich allerdings darin, dass das Gesetz im parlamentarischen Prozess noch verändert und vom gröbsten Unsinn befreit wird. Am Ende mag es erneut zu einer Maskenpflicht im Flieger kommen. Doch eine dem geltendem Recht entsprechende Maskenpflicht wäre schon ein deutlicher Fortschritt zum Status Quo.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Falsch, der durchschnittliche (extreme) Maskengegner ist:
Extrem finde ich die Art und Weise, wie Du die zu einer Demokratie zwingend gehörende Willensbildung in der Bevölkerung kritisierst.

Und dass Du Dich auf extreme Maskengegner beziehst, ist ein Zeichen des Rückzugs. Hier haben sich ja bereits bekennende Maskenpflichtbefürworter zum gewohnheitsmäßigen Verstoßen gegen die Maskenpflicht bekannt.

Aus meiner Sicht ist ein Befürworter der bestehenden und geplanten Maskenpflicht jemand, der die Rechtslage entweder nicht kennt oder nicht verstanden hat.

Wer stellt sich denn hin und sagt: “Ja, auf einer Zugfahrt im ICE von Hamburg nach Freiburg - sechs Stunden plus die üblichen zwei Stunden Verspätung - soll die Maske keine Sekunde abgenommen werden dürfen, auch nicht zum Essen oder Trinken.” Jeder, der diesem Satz nicht zustimmt, ist gegen die bestehende Maskenpflicht.
P.S. außer der von User Somkiat genannten Personengruppe nennt mich hier keiner Troll, also ist das wohl auch eine Minderheitsmeinung
Wikipedia sagt: “Als Troll bezeichnet man im Netzjargon eine Person, die im Internet vorsätzlich mit „zündelnden“ Flame-Kommentaren einen verbalen Disputentfachen oder absichtlich Menschen im Internet verärgern will.“

Es gibt ausreichend Kommentare von Dir, die dieser Definition entsprechen.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.590
5.812
In dem Kontext wäre natürlich auch interessant, wie eng das Verhältnis zwischen Scholz-Regierung und BVerfG ist. Harbarth und Merkel haben ja sehr "vertraut" zusammengearbeitet, um es mal ein wenig euphemistisch auszudrücken, wie kurz sind die Drähte der neuen Regierung nach Karlsruhe? Lupenreine SPD-Parteisoldaten kann ich mit meinem laienhaften Blick erstmal nicht ausfindig machen, die SPD scheint zumindest vordergründig noch auf Distanz ihrer Nominierten zur Partei zu setzen, im Gegensatz zu solchen der CDU.
 
  • Like
Reaktionen: LurkerBelow

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.632
777
Extrem finde ich die Art und Weise, wie Du die zu einer Demokratie zwingend gehörende Willensbildung in der Bevölkerung kritisierst.

Und dass Du Dich auf extreme Maskengegner beziehst, ist ein Zeichen des Rückzugs. Hier haben sich ja bereits bekennende Maskenpflichtbefürworter zum gewohnheitsmäßigen Verstoßen gegen die Maskenpflicht bekannt.

Aus meiner Sicht ist ein Befürworter der bestehenden und geplanten Maskenpflicht jemand, der die Rechtslage entweder nicht kennt oder nicht verstanden hat.

Wer stellt sich denn hin und sagt: “Ja, auf einer Zugfahrt im ICE von Hamburg nach Freiburg - sechs Stunden plus die üblichen zwei Stunden Verspätung - soll die Maske keine Sekunde abgenommen werden dürfen, auch nicht zum Essen oder Trinken.” Jeder, der diesem Satz nicht zustimmt, ist gegen die bestehende Maskenpflicht.

Wikipedia sagt: “Als Troll bezeichnet man im Netzjargon eine Person, die im Internet vorsätzlich mit „zündelnden“ Flame-Kommentaren einen verbalen Disputentfachen oder absichtlich Menschen im Internet verärgern will.“

Es gibt ausreichend Kommentare von Dir, die dieser Definition entsprechen.
mit extrem meinte ich Leute wie Daukind, InsideMUC, LH88 der Schweizer hoffentlich bald Ex-Moderator, also da geht das Extreme los

und wie gesagt, solange ihr 3-4 mich Troll nennt und euch da besser fühlt ist mir das auch egal...nur direkte Beleidigungen werde ich verfolgen
 
  • Angry
Reaktionen: LurkerBelow

Razor2

Erfahrenes Mitglied
01.01.2020
995
1.341
In dem Kontext wäre natürlich auch interessant, wie eng das Verhältnis zwischen Scholz-Regierung und BVerfG ist. Harbarth und Merkel haben ja sehr "vertraut" zusammengearbeitet, um es mal ein wenig euphemistisch auszudrücken, wie kurz sind die Drähte der neuen Regierung nach Karlsruhe? Lupenreine SPD-Parteisoldaten kann ich mit meinem laienhaften Blick erstmal nicht ausfindig machen, die SPD scheint zumindest vordergründig noch auf Distanz ihrer Nominierten zur Partei zu setzen, im Gegensatz zu solchen der CDU.
Dazu kommt noch das Harbarth CDU Mitglied und Parteisoldat war. Ob er auch zur SPD so loyal ist?
 
  • Like
Reaktionen: LurkerBelow

JuzamDjinn

Erfahrenes Mitglied
07.11.2012
694
423
Nähe DUS
mit extrem meinte ich Leute wie Daukind, InsideMUC, der Schweizer hoffentlich bald Ex-Moderator

und wie gesagt, solange ihr 3-4 mich Troll nennt und euch da besser fühlt ist mir das auch egal...nur direkte Beleidigungen werde ich verfolgen
lass es doch einfach gut sein, dieses ganze Geschisse hier bringt doch nix ausser Datenmüll! Der ganze Thread hat sich soweit vom Thema entfernt dass es nur noch um persönliche Meinung und Einschätzung geht. Schreib auf Facebook und klopp Dich da mit dem Rest der Welt. Ich empfinde es hier langsam als sehr ermüdend. Auf einen grünen Zweig kommt hier eh keiner mehr aus "beiden Lagern" ;)
Es sei denn Du bist der Papst und möchtest die Welt retten, was nicht funktionieren wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.990
10.038
Trans Balkan Express
In dem Kontext wäre natürlich auch interessant, wie eng das Verhältnis zwischen Scholz-Regierung und BVerfG ist. Harbarth und Merkel haben ja sehr "vertraut" zusammengearbeitet, um es mal ein wenig euphemistisch auszudrücken, wie kurz sind die Drähte der neuen Regierung nach Karlsruhe? Lupenreine SPD-Parteisoldaten kann ich mit meinem laienhaften Blick erstmal nicht ausfindig machen, die SPD scheint zumindest vordergründig noch auf Distanz ihrer Nominierten zur Partei zu setzen, im Gegensatz zu solchen der CDU.

Ich nehme wohlwollend zur Kenntnis, dass Du zurückhaltend formulierst. :giggle: Persönlich halte ich das Kanzlerinnen-Dinner, das für viel Ärger gesorgt hat, für nicht so interessant. Allerdings hat das Referat dort Frau Baer gehalten und sie ist auf rot-grünem Ticket in Karlsruhe. Ich gehe dennoch nicht davon aus, dass es einen Zusammenhang zwischen künftiger Rechtsprechung und Nominierung gibt.

Interessant ist jedoch, dass das BVerfG in Erklärungsnot geraten ist, weil Auskunftsansprüchen einer Journalisten nur sehr zögerlich stattgegeben wurden:

 
  • Like
Reaktionen: Anne und LurkerBelow

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.011
13.418
Nun soll der Schutz nach Kalender geregelt werden, also kein Schutz bei Inzidenz 900, dafür Schutz bei Inzidenz 64. Anders gesagt: Kein Schutz der Grundrechte auf Leben und Gesundheit bei hoher Gefährdung und Einschränkung der Freiheitsrechte bei niedriger Gefährdung.

Nein. Die Basismaßnahme Maskenpflicht im Flugzeug (= Hauptthema des Threads) ist unabhängig vom Kalender. Und die weitergehenden Maßnahmen, insbesondere die Maskenpflicht in Innenräumen, ist gefährdungsbasiert im Gesetz angelegt.

es keinerlei Begründung für das Verwenden des Kalenders aus der Winterreifenwerbung gibt, außer dass es für Autofahrer verständlich ist.

Es ist die Saison für Atemwegserkrankungen. Die Begründung ist sauber, auch juristisch, nämlich als zulässige Prognoseentscheidung. Dass das über dem Publikum verständliche Analogien kommuniziert wird, ist unschädlich.

Das BVerfG könnte sich wieder Experten anhören und da habe bisher alle bekannten Experten konkrete Kritikpunkte.

Aber nicht an der Maskenpflicht. Bzw. nur den einen, dass diese nicht ausreichend umgesetzt wird.

Einen Gesetzesentwurf gibt es ja aktuell noch nicht, sondern einen Maßnahmenplan.

Jein: Es gibt keinen Gesetzesentwurf im formellen Sinne. Aber den Maßnahmenplan haben die beiden beteiligten Minister schon in Form eines konkret formulierten Änderungsvorschlages des IfSG gegossen.
 

Razor2

Erfahrenes Mitglied
01.01.2020
995
1.341
Nein. Die Basismaßnahme Maskenpflicht im Flugzeug (= Hauptthema des Threads) ist unabhängig vom Kalender. Und die weitergehenden Maßnahmen, insbesondere die Maskenpflicht in Innenräumen, ist gefährdungsbasiert im Gesetz angelegt.



Es ist die Saison für Atemwegserkrankungen. Die Begründung ist sauber, auch juristisch, nämlich als zulässige Prognoseentscheidung. Dass das über dem Publikum verständliche Analogien kommuniziert wird, ist unschädlich.



Aber nicht an der Maskenpflicht. Bzw. nur den einen, dass diese nicht ausreichend umgesetzt wird.



Jein: Es gibt keinen Gesetzesentwurf im formellen Sinne. Aber den Maßnahmenplan haben die beiden beteiligten Minister schon in Form eines konkret formulierten Änderungsvorschlages des IfSG gegossen.
Das ist aber so nicht ganz korrekt.

Die Basismaßnahmen sind im Entwurf durchaus abhängig vom Kalender und nicht von der Gefährdungslage. Diese sind von 01.10 bis Ostern 2023. Das ist rechtlich sehr fragwürdig, da diese komplett unabhängig davon sind was bis dahin passiert.
Der "Rest" der Maßnahmen ist teilweise so formuliert, dass die MPs der Bundesländer nach eigenen Gusto die Gefährdungslage einschätzen können. Das ist durchaus sehr problematisch und widerspricht jeglicher Definition eines Rechtsstaates, da ein Exekutivorgan Grundrechte ohne Kontrolle einschränken kann.

Übrigens juristisch sauber ist der Entwurf der Österreicher. Da sind 4 Szenarien drin. Von 1 (keine Maßnahmen bis auf die derzeitigen) bis 4 (Lockdown und Ausgangssperren). Die Festlegung der Stufe wird durch das Parlament gemacht anhand gewisser Kriterien (Variante, ITS Belegung) und damit komplett legitim.

Ich glaube alle sind sich einig, dass für den Worst Case Vorbereitungen getroffen werden müssen aber dieser Entwurf ist juristisch und auch epidemiologisch völliger Müll. Es untergräbt den Rechtsstaat, ist für die Abwehr des Worst Case zu schwach und sollte nichts passieren viel zu streng und schießt damit mit Kanonen auf Spatzen inklusive den enormen Schäden an den Wirtschaft die wir aktuell wirklich nicht gebrauchen können.
Beispiel: Sollte FFP2 bei LH wirklich Pflicht sein, und die anderen Airlines nicht einmal eine Maske verlangen, wird es garantiert zu weniger Buchungen kommen, insb. auf Langstrecke. Das werden sich die Informierten grundsätzlich nicht antun und die Uninformierten nur 1x. Das kann übrigens zu langfristigem Loyalitätsverlust der Kunden führen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Das ist aber so nicht ganz korrekt.

Die Basismaßnahmen sind im Entwurf durchaus abhängig vom Kalender und nicht von der Gefährdungslage. Diese sind von 01.10 bis Ostern 2023. Das ist rechtlich sehr fragwürdig, da diese komplett unabhängig davon sind was bis dahin passiert.
Ich glaube was bei der Betrachtung übersehen wird ist der Umstand, das diese Maßnahmen u.a. wegen der Gefahr durch COVID19 eingeführt und begründet werden, aber eigentlich der Schutz des Gesundheitswesens im Mittelpunkt steht, dieses ist traditionell in der Zeit O - O stark belastet, d.h. auch andere Viren rechtfertigen nach dieser Sichtweise den verpflichtenden Maskenschutz.

Mit anderen Worten Lauterbach (als Berater) und Co haben in den letzten 20 - 30 Jahren das Gesundheitssystem kaputt gespart und jetzt muss es vor Patienten geschützt werden - da ist die Maske ein einfaches Mittel, und wenn diese nur 2% - 3% an Hospitalisierungen (egal aus welchem Grund) verhindert hat sich das Gesetz aus Sicht der Politik gelohnt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Nein. Die Basismaßnahme Maskenpflicht im Flugzeug (= Hauptthema des Threads) ist unabhängig vom Kalender.
Dann ist die Kommunikation des Bundesgesundheitsmiunisterium falsch.
70610BFE-3753-4866-BE7A-7CA0626320F8.jpeg

Und die des BMJ wäre ebenso falsch:
C8188661-D38C-4FFA-A926-B54DEF27BB6C.jpeg
Es ist die Saison für Atemwegserkrankungen. Die Begründung ist sauber, auch juristisch, nämlich als zulässige Prognoseentscheidung. Dass das über dem Publikum verständliche Analogien kommuniziert wird, ist unschädlich.
Die Saison für Atemwegserkrankungen ist seit vielen Jahren von KW40 bis KW20, was nicht dem “O bis O” der Winterreifensaison entspricht. Die Grippewellen in Deutschland lagen meistens im Zeitraum von Januar bis März, füllten in der Regel nicht einmal die Hälfte der Saison aus. Bisher wurde sich seitens der Politik besonders wegen der Osterfeiertage gesorgt. Am Ostersamstag, Ostersonntag und Ostermontag besteht nun plötzlich keine Gefahr mehr.

Die Saison für Atemwegserkrankungen war nie eine Prognose für das Infektionsgeschehen, sondern sie diente stets der Planung von vorbeugenden Maßnahmen wie Impfungen. Eine Impfkampagne folgt der Saison, weil sie zum Start einer Weile zu spät käme. Wenn man mal von Lauterbach absieht, der sich gegen Impfungen für alle ausgesprochen hat, als die zurückliegende Saison bereits einen Monat alt war.

Auch bei Winterreifen ist eine Saison keine Wetterprognose. Winterreifen will keiner täglich oder gar stündlich auf- und abziehen. Deshalb zieht man sie auf, bevor die Straße verschneit oder vereist ist. Bei einer Maske ist es jedoch ohne weiteres möglich, diese nach Gefährdungslage auf- und abzusetzen.
Aber nicht an der Maskenpflicht. Bzw. nur den einen, dass diese nicht ausreichend umgesetzt wird.
Das entspricht dem generellen Vorgehen des BVerfG, wenn Grundrechte im Konflikt zueinander stehen. Eine Zero-Was-auch-immer-Politik wäre das Ende unserer freiheitlichen Grundordnung und des bürgerlichen Lebens in Deutschlands, denn jedes Freiheitsrecht birgt Risiken. Der Schutz von beiden ist die oberste Priorität des BVerfG. Deshalb muss und wird das BVerfG immer eine Abwägung fordern und prüfen.
Jein: Es gibt keinen Gesetzesentwurf im formellen Sinne. Aber den Maßnahmenplan haben die beiden beteiligten Minister schon in Form eines konkret formulierten Änderungsvorschlages des IfSG gegossen.
Ich habe darüberhinaus die PK von Lauterbach verfolgt, in der er den Entwurf erläutert und verteidigt hat. Da hat er Aussagen getätigt, die man nur als Schwurberlei bezeichnen kann. Beispielsweise, dass eine Ansteckung durch frisch Geboosterte in den ersten drei Monaten ausgeschlossen ist. Dazu gibt es einschlägige wissenschaftliche Studien, die eindeutig das Gegenteil beweisen.

Was am Ende verabschiedet wird, das weiss noch keiner. Nichtsdestotrotz muss man über die Vorschläge der Ministerien nach Stand der Informationen diskutieren (dürfen).
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.011
13.418
Die Basismaßnahmen sind im Entwurf durchaus abhängig vom Kalender und nicht von der Gefährdungslage. Diese sind von 01.10 bis Ostern 2023.

Naja, schon. Sie galten jetzt im Frühling/Sommer bei entspannter Lage und gelten im Herbst/Winter weiter, weil erwartet wird, dass sich die Lage verschlechtern wird.

Das ist rechtlich sehr fragwürdig, da diese komplett unabhängig davon sind was bis dahin passiert.

Prognoseentscheidung, dass es nicht besser werden wird als jetzt. Das ist zulässig (und sogar nachvollziehbar).

Der "Rest" der Maßnahmen ist teilweise so formuliert, dass die MPs der Bundesländer nach eigenen Gusto die Gefährdungslage einschätzen können.

Nicht teilweise - vollständig.

Das ist durchaus sehr problematisch und widerspricht jeglicher Definition eines Rechtsstaates, da ein Exekutivorgan Grundrechte ohne Kontrolle einschränken kann.

Nein, die Einschätzung der Gefährdungslage ist (durch die Verwaltungsgerichte) überprüfbar. Einen gewissen Einschätzungsspielraum, der der gerichtlichen Kontrolle nicht zugänglich ist, billigen die Gerichte der Exekutive zu. Das ist aber "schon immer" so und akzeptiert im Rechtsstaat.

Sollte FFP2 bei LH wirklich Pflicht sein, und die anderen Airlines nicht einmal eine Maske verlangen, wird es garantiert zu weniger Buchungen kommen, insb. auf Langstrecke.

S.o. - da wäre LH selbst schuld. Sie kann das Theater jederzeit beenden.

Das werden sich die Informierten grundsätzlich nicht antun und die Uninformierten nur 1x. Das kann übrigens zu langfristigem Loyalitätsverlust der Kunden führen.
[/QUOTE]

diese Maßnahmen u.a. wegen der Gefahr durch COVID19 eingeführt und begründet werden, aber eigentlich der Schutz des Gesundheitswesens im Mittelpunkt steht, dieses ist traditionell in der Zeit O - O stark belastet, d.h. auch andere Viren rechtfertigen nach dieser Sichtweise den verpflichtenden Maskenschutz.

So steht es ja im Gesetzesentwurf - Maskenpflicht wegen Grippe. Wie es die FDP schon vor Wochen gefordert hat.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.181
10.944
FRA/QKL
Auch bei Winterreifen ist eine Saison keine Wetterprognose. Winterreifen will keiner täglich oder gar stündlich auf- und abziehen. Deshalb zieht man sie auf, bevor die Straße verschneit oder vereist ist. Bei einer Maske ist es jedoch ohne weiteres möglich, diese nach Gefährdungslage auf- und abzusetzen.
Da ja der Maskenzwang mit der Winterreifenpflicht gleichgesetzt wird kann ich mich als braver Bürger auch damit arrangieren. EIne Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Winterreifen braucht es laut Gesetzgeber nur situativ bei Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch. An den betreffenden Tagen bin ich dann auch bereit die Masken zu verwenden. Gilt hier im Rheinland im Schnitt so für etwa 0-3 Tage im Jahr.
:cool:
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.011
13.418
Dann ist die Kommunikation des Bundesgesundheitsmiunisterium falsch.

Ja. Maskenpflicht im Flugzeug ist nicht Winterreifen und nicht Schneekette, sondern einfach Reifen mit mindestens 1,6 mm Profil. Die steht mit den gefährdungsabhängigen länderoptionalen Maßnahmen definitiv an der falschen Stelle.

Und die des BMJ wäre ebenso falsch

Nicht direkt falsch, aber unvollständig. Das Enddatum könnten sie auch weglassen und "bis auf weiteres" schreiben, das wäre vollständiger bzw. ehrlicher. Formal ist es natürlich richtig, weil das Gesetz in der Fassung eben bis zum 7.4.23 gelten soll.

Die Saison für Atemwegserkrankungen ist seit vielen Jahren von KW40 bis KW20, was nicht dem “O bis O” der Winterreifensaison entspricht.

Doch, ziemlich genau sogar. Oktober bis April, jeweils einschließlich.

Bisher wurde sich seitens der Politik besonders wegen der Osterfeiertage gesorgt. Am Ostersamstag, Ostersonntag und Ostermontag besteht nun plötzlich keine Gefahr mehr.

*Karsamstag. Es besteht nicht "keine Gefahr mehr", aber offenbar ist die Politik der Meinung, dass die strengen Maßnahmen, die eigentlich bis zum Ende der Saison (Ende April) gehen sollten, aufgrund des familiären und religiösen Charakters des Osterfests an diesem nicht mehr verhältnismäßig sind.

Auch bei Winterreifen ist eine Saison keine Wetterprognose. Winterreifen will keiner täglich oder gar stündlich auf- und abziehen. Deshalb zieht man sie auf, bevor die Straße verschneit oder vereist ist. Bei einer Maske ist es jedoch ohne weiteres möglich, diese nach Gefährdungslage auf- und abzusetzen.

Stundenweise Maskenpflicht? Naja...

Eine Zero-Was-auch-immer-Politik wäre das Ende unserer freiheitlichen Grundordnung und des bürgerlichen Lebens in Deutschlands

Das ist eine Fundamentalkritik des Bundesverfassungsgerichts, die ich mir so nicht zu eigen machen kann und will.

muss man über die Vorschläge der Ministerien nach Stand der Informationen diskutieren (dürfen).

Natürlich, das tun wir ja gerade.

Da ja der Maskenzwang mit der Winterreifenpflicht gleichgesetzt wird kann ich mich als braver Bürger auch damit arrangieren. EIne Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Winterreifen braucht es laut Gesetzgeber nur situativ bei Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch. An den betreffenden Tagen bin ich dann auch bereit die Masken zu verwenden.

Na das ist doch schön - genau so ist der Gesetzesentwurf angelegt. Die Winterreifen-, äh, Maskenpflicht gilt nur, wenn eine Gefährdungslage besteht und gerade nicht automatisch. (Was die Länder daraus machten, steht natürlich auf einem anderen Blatt...)
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Da ja der Maskenzwang mit der Winterreifenpflicht gleichgesetzt wird kann ich mich als braver Bürger auch damit arrangieren. EIne Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Winterreifen braucht es laut Gesetzgeber nur situativ bei Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch. An den betreffenden Tagen bin ich dann auch bereit die Masken zu verwenden. Gilt hier im Rheinland im Schnitt so für etwa 0-3 Tage im Jahr.
:cool:
Genau so ist es. Ein Grund, warum so ziemlich alle Juristen sich fragen, wie das BMJ so einer blödsinnigen Analogie zustimmen konnte. Und die beschränkt sich ja nicht nur auf die Kommunikation. Das “O bis O” steht - in Form der Daten - prominent im Gesetz. Wie kommt man sonst auf den 01.10.22 und den 07.04.23?

Das “O bis O” beruht auf der Werbung für Winterreifen. Einen sachlichen oder technischen Grund gibt es dafür nicht, weshalb es eben auch keine Winterreifenpflicht gibt.

Übrigens gibt es bei Winterreifen den umgekehrten Effekt. Bereits bei 10°C Außentemperatur und trockener Straße verlängert sich der Bremsweg auf Winterreifen im Vergleich zu Sommerreifen erheblich. Wer da strickt nach dem “O bis O” der Reifenwerbung folgt, gefährdet sich und andere. Das “O bis O” dürfte wortwörtlich für weniger als 10% des Bundesgebiets sinnvoll sein.
 

Razor2

Erfahrenes Mitglied
01.01.2020
995
1.341
Naja, schon. Sie galten jetzt im Frühling/Sommer bei entspannter Lage und gelten im Herbst/Winter weiter, weil erwartet wird, dass sich die Lage verschlechtern wird.



Prognoseentscheidung, dass es nicht besser werden wird als jetzt. Das ist zulässig (und sogar nachvollziehbar).



Nicht teilweise - vollständig.

Das stimmt auch nicht. Nur gewisse Maßnahmen dürfen die MPs ohne Landesparlament beschließen, wie z.B. Maskenpflicht in Innenräumen.

Eigentlich könnte man aus diesem Entwurf etwas bauen womit alle (oder fast alle) zufrieden wären:
- Die Grundmaßnahmen auf OP-Maske abschwächen (ergo das was jetzt auch gilt)
- Die Maßnahmen die die MPs beschließen dürfen einerseits nur über Landesparlament und zu irgendeinem Kriterium knüpfen (das sagt sogar der Präsident der Amtsärzte)
- Die weiteren Maßnahmen die nur die Landesparlamente beschließen dürfen, nur mit festen Kriterien
- Bei richtig Worst Case gibt es noch die Epidemische Notlage, dafür dann aber auch feste Kriterien

- Und natürlich die "friss geimpft" Schwurbelei raus.

Dann wäre es ok.
 
  • Like
Reaktionen: longhaulgiant

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.060
10.387
der Ewigkeit
Da ja der Maskenzwang mit der Winterreifenpflicht gleichgesetzt wird kann ich mich als braver Bürger auch damit arrangieren. EIne Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Winterreifen braucht es laut Gesetzgeber nur situativ bei Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch. An den betreffenden Tagen bin ich dann auch bereit die Masken zu verwenden. Gilt hier im Rheinland im Schnitt so für etwa 0-3 Tage im Jahr.
:cool:
Dann wird meinem LieblingsKarl, dem privaten Smartfahrer, (das Einzige smarte an ihm)
nach Rücksprache mit seinem ortsansässigen Reifenhdl. in Köln einfallen, dass es ja noch Ganzjahresreifen gibt.
Wie der Name schon sagt........
 
  • Wow
Reaktionen: LurkerBelow

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Ja. Maskenpflicht im Flugzeug ist nicht Winterreifen und nicht Schneekette, sondern einfach Reifen mit mindestens 1,6 mm Profil. Die steht mit den gefährdungsabhängigen länderoptionalen Maßnahmen definitiv an der falschen Stelle.
Dann warten wir mal das Gesetz ab. Aus meiner Sicht liegst Du falsch, weil die Mindestprofiltiefe bei Reifen weder Saison noch Auslaufdatum hat.
Doch, ziemlich genau sogar. Oktober bis April, jeweils einschließlich.
KW20 ist Mitte Mai. Das ist nicht gleich 07.04.23.
*Karsamstag. Es besteht nicht "keine Gefahr mehr", aber offenbar ist die Politik der Meinung, dass die strengen Maßnahmen, die eigentlich bis zum Ende der Saison (Ende April) gehen sollten, aufgrund des familiären und religiösen Charakters des Osterfests an diesem nicht mehr verhältnismäßig sind.
Du bist doch der Ansicht, dass man nicht wirklich abwägen muss. Bisher galt das Osterfest (und die Tage danach) als eine der beiden Peak-Zeiten (nach Weihnachten), nun ist ein Schutz gerade an diesen Tagen “nicht verhältnismäßig”?

Stundenweise Maskenpflicht? Naja...
Zum einen gibt es die ja bereits. Im Gedränge des Gates oder des Fingers besteht keine Maskenpflicht, dann besteht sie im Flieger und nach Ankunft besteht sie ab Flugzeugtür wieder nicht. Gilt auch für die Bahn. Von Paris bis Grenze gilt keine Maskenpflicht, ab Grenze gilt sie wieder. Und steigt man in Saarbrücken aus, dann hatte man ein paar Minuten Maskenpflicht.

Abgesehen davon: Bisher ging es immer nach Gefährdungslage. Da diese nicht stundenweise erhoben wird, geht es auch nicht um stundenweise Regelungen.

Man könnte sehr wohl sagen, dass die Maskenpflicht ab einer Inzidenz von x oder einer Hospitalisierungsrate von y gilt.
Das ist eine Fundamentalkritik des Bundesverfassungsgerichts, die ich mir so nicht zu eigen machen kann und will.
Das ist das Selbstverständnis des BVerfG. Da denkt keiner, er wäre in China. In Deutschland gab es zu keiner Zeit Zero-Covid-Gesetze.
 
  • Like
Reaktionen: LurkerBelow

crossfire

Erfahrenes Mitglied
15.04.2012
1.989
477
Wow. Der Opi mit Storys aus der Mottenkiste. Du und deine Generation habt mitnichten alles besser gemacht - wie dein Geschwafel ggf. suggerieren soll!

Der Zustand, in dem ihr den Jüngeren die Erde hinterlasst, ökologisch, ökonomisch und politisch ist schlichtweg eine Schande! Durch sehr leichtes Nachdenken hätte man auch zu deiner Zeit drauf kommen können, dass das was da hinten aus dem R4 oder der Ente rauskommt irgendwie nicht gut sein kann.

Da spielt es dann auch keine Rolle, dass du unverheiratet deine Kommunentrulla im Hotel pimpern durftest!
Der Opi mag Deiner Meinung nach schwafeln, aber er hat mehr Anstans und Intelligenz als Du lautes unanständiges klugscheixxendes Bürschchen je haben wirst.
Du kannst Dir Flüge wahrscheinlich auch nur auf dem Papier leisten - oder bist Du so konsequent, jetzt Alles dafür zu tun das die arme heruntergewirtschaftete Erde wieder auf die Beine kommt und kaufst nur Ablasbriefchen?
Schmock.
 
  • Like
Reaktionen: LurkerBelow

crossfire

Erfahrenes Mitglied
15.04.2012
1.989
477
mit extrem meinte ich Leute wie Daukind, InsideMUC, LH88 der Schweizer hoffentlich bald Ex-Moderator, also da geht das Extreme los

und wie gesagt, solange ihr 3-4 mich Troll nennt und euch da besser fühlt ist mir das auch egal...nur direkte Beleidigungen werde ich verfolgen
Du weißt schon, das man Sätze mit Großbuchstaben beginnt und Kommata nicht nach Gutdünken verteilt?
Deine wichtige Arbeitsstelle möchte ich sehen……😂😂😂
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.