Maskenpflicht bei Lufthansa ab 04MAY20, kein freier Mittelsitz mehr

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Razor2

Erfahrenes Mitglied
01.01.2020
996
1.341
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Ich glaube durchaus an das Funktionieren der Gewaltenteilung in Deutschland (anders als hier in den USA). Bloss weil Dir bestimmte Urteile nicht passen heisst das ja nicht, das diese nicht rechtlich sauber fundiert sind.
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Ja, einen Bundesminister mit "Panikprophet zu bezeichnen ist im höchsten Masse unseriös und hat Bildzeitngsniveau. Dass dies am Ende auch ein lahmer Versuch von Parteipolitik ist, sei dabei noch nicht einmal beruecksichtigt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Das ist ein riesengrosses Problem und es macht mir sorgen. Politiker müssen die Bürger besser mitnehmen und ihre Sorgen verstehen. Dort versagt die Ampel momentan. . Dies bedeutet aber nicht, dass sie Politik basierend darauf machen wer am lautesten schreit (ich weiss das ist nicht was Du sagst)
Wenn ein Bundesminister jedoch sich als Experte auf dem Gebiet ausgibt, jedoch offensichtlich mehrmals totalen Quatsch von sich gibt, sollte er offen kritisiert werden. Er verbreitet offen Panik, welche von echten Experten schon mehrfach so benannt worden ist.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.974
6.192
Was das Ausland ueber unsere Corona Politik denkt sollte ja wohl wirklich niemanden in Deutschland interessieren.
Ich glaube dass jedes Land gut beraten ist, regelmäßig auch einen Blick über seine Grenzen zu werfen, und wenn es feststellt, dass alle seine Nachbarn eine Sache komplett anders machen und damit vielleicht nicht mal schlecht fahren, sollte man sich selbst fragen, ob man da was lernen kann. Dazu gehört auch, Stimmen von außen zuzuhören. Von daher hoffe ich dass der obige Satz ironisch gemeint war.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.807
11.949
IAH & HAM
Wenn ein Bundesminister jedoch sich als Experte auf dem Gebiet ausgibt, jedoch offensichtlich mehrmals totalen Quatsch von sich gibt, sollte er offen kritisiert werden. Er verbreitet offen Panik, welche von echten Experten schon mehrfach so benannt worden ist.
Das steht slebstverstaendlich jedem frei. An den Regelungen war aber auch unser Justizminister massgeblich beteiligt...
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Ich glaube dass jedes Land gut beraten ist, regelmäßig auch einen Blick über seine Grenzen zu werfen, und wenn es feststellt, dass alle seine Nachbarn eine Sache komplett anders machen und damit vielleicht nicht mal schlecht fahren, sollte man sich selbst fragen, ob man da was lernen kann. Dazu gehört auch, Stimmen von außen zuzuhören. Von daher hoffe ich dass der obige Satz ironisch gemeint war.
Natuerlich sollte man ueber den Tellerrand schauen und von anderen lernen. Ich stimme Dir 100% zu. Das heisst aber trotzdem nicht, sofern man entscheidet einen anderen Weg zu gehen, dass man sich rechtfertigen oder entschuldigen muss.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.022
13.441
Der Witz ist ja, dass man in Deutschland gar keine fünfte Impfung bekommt, zumindest normalerweise nicht. Das wäre komplett off-label.
Habe gestern mal interessehalber einen Arzt, der in einer öffentlichen Impfeinrichtung impft, gefragt, was denn passiert, wenn jetzt bereits im Winter/Frühjahr zweifach geboosterte Senioren einen weiteren Booster (z.B. mit "angepasstem" Impfstoff) bekommen möchten. Er meinte, das ginge nicht, weil wie gesagt bislang alle Impfstoffe nur für maximal zwei Booster zugelassen sind (von der EMA; das hat übrigens nichts mit der Stiko-Empfehlung zu tun).

Ich habe hier gelernt, dass zwei Auffrischungen (also insgesamt fünf Dosen) zugelassen seien. Mit unserem Impfarzt haben wir bei unserer Viertimpfung (Kinder Drittimpfung) im Mai 22 vereinbart, dass wir uns für die fünfte (vierte) wieder melden, sobald der angepasste Omikron-Impfstoff auf dem Markt ist.

Und auch sonst, ich habe es ja schon oft, ich glaube auch hier, geschrieben, off label ist überhaupt kein Problem, zulässig, haftungsrechtlich unbedenklich und Alltag für Ärzte (und Patienten). Insbesondere Pädiater, weil bei vielen Medikamenten die Hersteller angesichts des kleinen Marktes der Kinder den Zulassungsaufwand scheuen.

Natürlich wird jeder, der es braucht, ohne Probleme seine fünfte und sechste Impfung bekommen.


Selbst, wenn es nicht mehr aktuell ist: Mich schockiert unter der Prämisse, dass diese Impfstoffe nur für 2 Booster zugelassen sind, alleine der diabolische Gedanke eines einzelnen vom Volk (dem Deutschen ebensolchen) gewählten Arztes, pro Menschen (=Deutschen) vier solche indizieren zu wollen.

Das ist aber auch eine ein bisschen schräge Darstellung.
 
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Razor2

Erfahrenes Mitglied
01.01.2020
996
1.341
Das steht slebstverstaendlich jedem frei. An den Regelungen war aber auch unser Justizminister massgeblich beteiligt...
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Natuerlich sollte man ueber den Tellerrand schauen und von anderen lernen. Ich stimme Dir 100% zu. Das heisst aber trotzdem nicht, sofern man entscheidet einen anderen Weg zu gehen, dass man sich rechtfertigen oder entschuldigen muss.
Ja, dann sollte man aber auch Schweden nicht kritisieren.
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.807
11.949
IAH & HAM

bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
768
816
Wie naiv bist du eigentlich? Ausgerechnet als Teilzeit-Ami(wie man so rausliest), ist dir doch eigentlich klar, dass Verfassungsgerichte nichts mit “Recht” sondern nur mit “Politik” zu tun haben.
Das ist doch totaler Unfug. Nur weil in den USA die Richter des Supreme Court auf lLebenszeit gewählt werden von der jeweiligen Senatsmehrheit heißt das nicht, daß dies in anderen Ländern genauso ist. Bevor Du also solchen Unfug von dir gibst, solltest Du mal einen Staatsbürgerkundekurs besuchen. Ich kann Dir auch gerne per PM erklären, wie das z.B. hier in Deutschland funktioniert.
 
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deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.632
777
Eigenbeschreibung? Passt! Bravo!
ich denke als Foren-Administrator solltest du die Zitate-Funktion kennen und verstehen was es bedeutet auf jemandes Post zu antworten

P.S. Ich stecke hier so viel ein und reagiere entsprechend drauf...allerdings nicht mit Beleidigungen
 

bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
768
816
Ich bin kein Fan vom Focus. Aber reißerisch und unseriös?
Kannste haben:
Ersetze Herrn Markwort durch "Gesundheitsminister". Und "Nachrichtenmagazin" durch "Bundesregierung".

Grüße an die "absolute Killervariante". Oder "geimpft, genesen oder gestorben". Oder - erst wenige Stunden zuvor bei Lanz - die "Coronavariante, die ganz besonders Kinder befällt".

;)
Na ja, Helmut M., 96 Jahre alt und verbiestert. den würde ich nicht als seriösen Kronzeugen nehmen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Aber hier in der Region haben sich mindestens 20 % vom Glauben an das System verabschiedet. Dies kann Dir in Hamburg vielleicht noch egal sein. Dennoch ist die Argumentation, die Gerichte werden das schon richten, zu einfach gesprungen.



Die Gerichte ist nicht, wenn es eine Rechtswegverkürzung gibt. Es bleibt also nur das BVerfG, das sich in der Pandemie nicht sonderlich hervor getan hat. Selbst wenn man die Entscheidungen zur Bundesnotbremes als richtig betrachten würde, hätte es sicher nicht geschadet, zumindest eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, in der die Rechtsfragen diskutiert werden. Das BVerfG hat sich in der Pandemie in seinen Räumen verschanzt und wenn dann allenfalls nach 2G+-Regeln verhandelt (Online-Verhandlungen gibt es ebensoweni, wie die Möglichkeit schriftsätze elektronisch einzureichen), während an den meisten anderen Gerichten, für Verhandlungen auch ein Test genügt hat. Was ist von einem Gericht zu erwarten, dass sich so weit zurück zieht?
Wenn man sich vom System verabschiedet, sollte man davon auch nichts erwarten. Und welche Grundkenntnisse in Verfahrensrecht hast Du denn, um dem BVerfG zu sagen, wie es hätte vorgehen sollen? Sensationell, was sich hier mancher, der ab und zu ein Flugzeug benutzt, für "Fachkenntnisse" zutraut.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Diskutiert werden Rechtsfragen aber auch außerhalb von Gerichten. Eigentlich sogar häufiger außerhalb als innerhalb.
Das bleibt auch jedem unbenommen.
 
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bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
768
816
Selbst, wenn es nicht mehr aktuell ist: Mich schockiert unter der Prämisse, dass diese Impfstoffe nur für 2 Booster zugelassen sind, alleine der diabolische Gedanke eines einzelnen vom Volk (dem Deutschen ebensolchen) gewählten Arztes, pro Menschen (=Deutschen) vier solche indizieren zu wollen. Ich hätte Angst, mich mit so jemandem (und auch seinen Wählern) innerhalb der gleichen Landesgrenze aufzuhalten. So einen Spinner hat sonst ganz Europa (EU/EFTA) nicht.

Sollte der Post von @geos un dieser Hinsicht nicht den Tatsachen entsprechen, erachtet bitte obiges als Übertreibung.
Aber Du bist doch auch wieder im gelobten Land. Also bleib entspannt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Perfekt formuliert, und das in deutschen Medien, langsam kommt Hoffnung auf.
Markwort ist ja auch ein Kumpel von Köppel:)
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.003
3.132
ZRH / MUC / VIE
]
Na ja, Helmut M., 96 Jahre alt und verbiestert. den würde ich nicht als seriösen Kronzeugen nehmen.

Was ist an seinem Kommentar schlecht? Er geht mit der Meinung von vielen VFT-Usern und der Lufthansa-Führung konform. Und ich erkenne nichts in seinem Text, was faktisch falsch ist. Im Gegensatz zu Deiner Nennung seines Alters, er ist dann doch über ein Jahrzehnt darunter.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Aber Du bist doch auch wieder im gelobten Land. Also bleib entspannt.

Erst seit zwei Stunden wieder, war vorher in Frankreich. Habe aber ausser der Währung und dem Roaming keinen bedeutenden Unterschied festgestellt.

In Deutschland habe ich noch eine Wohnung zu räumen, und bis das erledigt ist, zahle ich in diesem Land immerhin noch Miete. Wird aber wahrscheinlich erst nach dem zweiten O geschehen, falls vorher alle durchdrehen.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Wenn man sich vom System verabschiedet, sollte man davon auch nichts erwarten. Und welche Grundkenntnisse in Verfahrensrecht hast Du denn, um dem BVerfG zu sagen, wie es hätte vorgehen sollen? Sensationell, was sich hier mancher, der ab und zu ein Flugzeug benutzt, für "Fachkenntnisse" zutraut.
Du erkennst anhand der Ausführungen nicht, dass die Kenntnisse im Verfahrensrecht über Grundkenntnisse hinausgehen, stellst aber die Fachkenntnisse des Autors in Frage?

Das BVerfG Ist übrigens weitgehend transparent. Kritik durch Vertreter der anderen beiden Gewalten ist möglicherweise unangemessen. Die Kritik durch Medien, Bürger und insbesondere Juristen ist dagegen nicht nur zulässig, sondern im Sinne des demokratischen Prozesses auch sinnvoll.

Verfassungsrechtlich darf auch der Laie eine Meinung zu den Sichtweisen des BVerfG haben. Eine Reihe von Aspekten sind ja ethischer und sachlicher Natur und nicht primär juristisch. Z. B. meinte das BVerfG, dass eine Einschränkung von Freiheitsrechten sei gerechtfertigt, um einen Überbelastung des Gesundheitswesens zu vermeiden. Spätestens heute weiss man, dass es während der gesamten Pandemie weder eine Überbelastung des Gesundheitswesens gab, noch dass eine solche drohte. Dann darf sich auch der normale Bürger fragen, welche Konsequenzen eine derartige Fehleinschätzung hat. Mal mindestens daraus zu lernen, ist wohl nicht zu viel erwartet.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.996
10.052
Trans Balkan Express
Wenn man sich vom System verabschiedet, sollte man davon auch nichts erwarten. Und welche Grundkenntnisse in Verfahrensrecht hast Du denn, um dem BVerfG zu sagen, wie es hätte vorgehen sollen? Sensationell, was sich hier mancher, der ab und zu ein Flugzeug benutzt, für "Fachkenntnisse" zutraut.

Nochmals, es geht nicht um mich, sondern darum, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat erodiert.

Dir muss reichen, dass ich Entscheidungen (kritisch) lesen kann und die entsprechenden Prozessordnungen gut genug kenne um damit arbeiten zu können.

Wenn Du schreibst, xy sollte nichts mehr erwarten, wird sich der Vertrauensverlust fortsetzen. Wir haben bereits ein Bundesland, das nicht mehr in der Lage ist, Gesetze durch Mehrheitsentscheidungen zu verabschieden. Das nächste folgt evtl. 2024.

Mitforist @DFW_SEN hat meine Bedanken verstanden, dass sich immer mehr Menschen aus dem System "verabschieden", auch wenn wir hier in der Sache inhaltlich auseinander liegen.

Was die Coronapolitik betrifft: Den Richtern am BVerfG wäre kein Zacken aus der Krone gebrochen, wenn sie zu wichtigen Fragen wie der Bundesnotbremse eine mündliche Verhandlung anberaumt hätten und dort auch Sachverständige angehört hätten. Es geht ja auch darum, dass das Verfassungsorgan, das früher das Glaubwürdigste war, seine Meinungsbildung kommuniziert. Und es kann nicht sein, dass soweit es mündliche Verhandlungen gab, nur geimpfte Rechtsanwälte zu diesen zugelassen werden, wenn diese ihre Argumente in der mündlichen Verhamdlung vorbringen möchten. Und das obwohl es keine Impfpflicht gibt. Das BVerfG büßt so massiv an Glaubwürdigkeit ein.

Und wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest, auch inhaltlich zu lesen, wäre Dir aufgefallen, dass hier immer wieder der Kritikpunkt des gemeinsamen Arbeitsessens von Harbarth, Baer und Merkel kam (ein Kritikpunkt, den ich übrigens lange gekontert habe). Was dieses Essen betraf, ging es soweit, dass das BVerfG von einer Journalistin in einem Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz vor dem VG Karlsruhe, um Auskunft ersucht wurde. Zu einer Entscheidung kam es nicht mehr, weil das BVerfG Auskunft gab. Aber aus der Kostenentscheidung ergibt sich, dass das Gericht der Antragstellerin wohl weitgebend Recht gegeben hätte.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
ja ich glaube es ärgert dich schon, dass hier manche eine andere Meinung vertreten, obwohl sie nicht von Dr. Lauterbach bezahlt werden.
Siehst du da liegt das Problem, es geht nicht um Meinungen sondern um Fakten. Nenne Fakten die die Argumente gegen Maskenpflicht aufheben und schon wäre es eine sachliche Diskussion. Der blosse Verweis auf die Regeln reicht da genausowenig wie die Furcht vor dem Killervirus.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.137
7.887
Und welche Grundkenntnisse in Verfahrensrecht hast Du denn, um dem BVerfG zu sagen, wie es hätte vorgehen sollen? Sensationell, was sich hier mancher, der ab und zu ein Flugzeug benutzt, für "Fachkenntnisse" zutraut
„Sensationell“ finde ich höchstens deinen herablassenden Kommentar nachdem du gerade erst in das „seid lieb zueinander“ Posting eingestimmt hast.
Dabei dann auch gleich noch ein veritables Eigentor geschossen indem man einen der Juristen hier angeht die definitiv Ahnung von der Materie haben. Und warum? Weil man (zum wiederholten Male von verschiedenen Usern) dem Diskussionsverlauf nicht folgt und hier nur alle paar Tage / Wochen mal ein paar Kontraposts raushauen will. Bitte bleibt doch einfach der Diskussion fern wenn ihr keinen Bock habt euch inhaltlich für mehr als 5 Minuten damit auseinanderzusetzen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.022
13.441
Kritik [am BVerfG] durch Vertreter der anderen beiden Gewalten ist möglicherweise unangemessen. Die Kritik durch Medien, Bürger und insbesondere Juristen ist dagegen nicht nur zulässig, sondern im Sinne des demokratischen Prozesses auch sinnvoll.

ich Entscheidungen (kritisch) lesen kann und die entsprechenden Prozessordnungen gut genug kenne um damit arbeiten zu können.

Und auf Basis dessen darf man Kritik auch äußern. Falsche Bescheidenheit ist nicht angebracht, und dem (Voll-)Juristen mittlerer Art und Güte auch durchaus wesensfremd ;) Ein gewisses Ebenbürtigkeitsgefühl ("Karlsruhe oder nicht, die haben auch nicht mehr Staatsexamina als ich!") ist dem Grunde nach vorhanden ;)* (Was nicht heißt, dass man "Ober sticht unter" nicht kennte und den eigenen Dissens mit obersten Gerichten als eher fruchtlos einzuordnen wüsste...)

Das BVerfG Ist übrigens weitgehend transparent.

Wie heißt es immer so schön? "Das Bundesverfassungsgericht spricht durch seine Entscheidungen." Es erklärt nicht, es rechtfertigt nicht, es kommentiert nicht.


* Eine Verfassungsbeschwerde traue ich mir dennoch nicht zu, soviel gebe ich offenen Herzens zu.
 

bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
768
816
Du erkennst anhand der Ausführungen nicht, dass die Kenntnisse im Verfahrensrecht über Grundkenntnisse hinausgehen, stellst aber die Fachkenntnisse des Autors in Frage?

Das BVerfG Ist übrigens weitgehend transparent. Kritik durch Vertreter der anderen beiden Gewalten ist möglicherweise unangemessen. Die Kritik durch Medien, Bürger und insbesondere Juristen ist dagegen nicht nur zulässig, sondern im Sinne des demokratischen Prozesses auch sinnvoll.

Verfassungsrechtlich darf auch der Laie eine Meinung zu den Sichtweisen des BVerfG haben. Eine Reihe von Aspekten sind ja ethischer und sachlicher Natur und nicht primär juristisch. Z. B. meinte das BVerfG, dass eine Einschränkung von Freiheitsrechten sei gerechtfertigt, um einen Überbelastung des Gesundheitswesens zu vermeiden. Spätestens heute weiss man, dass es während der gesamten Pandemie weder eine Überbelastung des Gesundheitswesens gab, noch dass eine solche drohte. Dann darf sich auch der normale Bürger fragen, welche Konsequenzen eine derartige Fehleinschätzung hat. Mal mindestens daraus zu lernen, ist wohl nicht zu viel erwartet.
Klar kann man eine Meinung haben. Habe ich ja auch. Aber die herablassende Bewertung des Vorgehens des BVerfG hat mich nicht annehmen lassen, das der geschätzte Co-Forist besondere verfahrensrechtliche Kenntnisse hat. Und selbst wenn: mich stört die Art, mit der hier geurteilt wird.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nochmals, es geht nicht um mich, sondern darum, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat erodiert.

Dir muss reichen, dass ich Entscheidungen (kritisch) lesen kann und die entsprechenden Prozessordnungen gut genug kenne um damit arbeiten zu können.

Wenn Du schreibst, xy sollte nichts mehr erwarten, wird sich der Vertrauensverlust fortsetzen. Wir haben bereits ein Bundesland, das nicht mehr in der Lage ist, Gesetze durch Mehrheitsentscheidungen zu verabschieden. Das nächste folgt evtl. 2024.

Mitforist @DFW_SEN hat meine Bedanken verstanden, dass sich immer mehr Menschen aus dem System "verabschieden", auch wenn wir hier in der Sache inhaltlich auseinander liegen.

Was die Coronapolitik betrifft: Den Richtern am BVerfG wäre kein Zacken aus der Krone gebrochen, wenn sie zu wichtigen Fragen wie der Bundesnotbremse eine mündliche Verhandlung anberaumt hätten und dort auch Sachverständige angehört hätten. Es geht ja auch darum, dass das Verfassungsorgan, das früher das Glaubwürdigste war, seine Meinungsbildung kommuniziert. Und es kann nicht sein, dass soweit es mündliche Verhandlungen gab, nur geimpfte Rechtsanwälte zu diesen zugelassen werden, wenn diese ihre Argumente in der mündlichen Verhamdlung vorbringen möchten. Und das obwohl es keine Impfpflicht gibt. Das BVerfG büßt so massiv an Glaubwürdigkeit ein.

Und wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest, auch inhaltlich zu lesen, wäre Dir aufgefallen, dass hier immer wieder der Kritikpunkt des gemeinsamen Arbeitsessens von Harbarth, Baer und Merkel kam (ein Kritikpunkt, den ich übrigens lange gekontert habe). Was dieses Essen betraf, ging es soweit, dass das BVerfG von einer Journalistin in einem Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz vor dem VG Karlsruhe, um Auskunft ersucht wurde. Zu einer Entscheidung kam es nicht mehr, weil das BVerfG Auskunft gab. Aber aus der Kostenentscheidung ergibt sich, dass das Gericht der Antragstellerin wohl weitgebend Recht gegeben hätte.
Und was hat das gemeinsame Essen mit den Entscheidungen zu Corona zu tun? Doch nur etwas, wenn man etwas hineinlesen möchte.
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„Sensationell“ finde ich höchstens deinen herablassenden Kommentar nachdem du gerade erst in das „seid lieb zueinander“ Posting eingestimmt hast.
Dabei dann auch gleich noch ein veritables Eigentor geschossen indem man einen der Juristen hier angeht die definitiv Ahnung von der Materie haben. Und warum? Weil man (zum wiederholten Male von verschiedenen Usern) dem Diskussionsverlauf nicht folgt und hier nur alle paar Tage / Wochen mal ein paar Kontraposts raushauen will. Bitte bleibt doch einfach der Diskussion fern wenn ihr keinen Bock habt euch inhaltlich für mehr als 5 Minuten damit auseinanderzusetzen.
Ich glaube, daß Du etwas falsch verstehst. Abgesehen davon, daß ich dieser Diskussion schon seit Wochen fasziniert folge, lese ich natürlich nicht alle +4.000 posts. Geschweige denn, daß ich mir jeweils merke, wer wann was gesagt hat. Und dennoch kann ich mir eine Meinung zu einem bestimmten post bilden, wenn ich diesen lese. Ich erwarte ja auch nicht, daß jemand nachweislich alle Bände mit Entscheidungen des BVerfG gelesen und verstanden hat, bevor er etwas zu den Coronaebntscheidungen postet.
Und ich bin nicht für "seid lieb", sondern für respektvoll. Und daran fehlt es hier in vielen Kommentaren, insbesondere zu Wirken und Aussehen (?) von Karl L.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Klar kann man eine Meinung haben. Habe ich ja auch. Aber die herablassende Bewertung des Vorgehens des BVerfG hat mich nicht annehmen lassen, das der geschätzte Co-Forist besondere verfahrensrechtliche Kenntnisse hat. Und selbst wenn: mich stört die Art, mit der hier geurteilt wird.
Wenn das BVerfG die Staatsräson höher wertet als Bürgerrechte, dann muss es sich Kritik gefallen lassen. Es wäre zu einer Staatskrise gekommen, wenn das BVerfG der Exekutive in ihren Maßnahmenpfusch reingeurteilt hätte. Daher kann ich die Urteile grundsätzlich nachvollziehen. Dennoch ist das Verhalten des BVerfG deutlich kritikwürdig. Und es wird Zeit, dass nicht jeder Unsinn wegen Ausnahmesituation durchgewunken wird.
Und was hat das gemeinsame Essen mit den Entscheidungen zu Corona zu tun? Doch nur etwas, wenn man etwas hineinlesen möchte.
Jedes andere Gericht wäre als befangen erklärt worden. Das BVerfG trifft als oberstes Organ der Judikative das oberste Organ der Exekutive. In diesem Kontext wurde die Befangenheit abgelehnt. Die Richter urteilten über sich selbst, dass der Antrag offensichtlich unbegründet war. Dabei muss man nicht viel hineinlesen, um ihn als nicht offensichtlich unbegründet zu bewerten. Unbegründet ist ok, offensichtlich war das nicht.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.996
10.052
Trans Balkan Express
Und was hat das gemeinsame Essen mit den Entscheidungen zu Corona zu tun? Doch nur etwas, wenn man etwas hineinlesen möchte.

Der Austausch bei einem Abendessen zur Coronapolitk, bei dem die Richterin Baer einen Vortrag gehalten hat, zu einem Zeitpunkt, zu dem die Verfahren zur Bundesnotpreisbremse anhängig waren, wirft natürlich die Frage nach der Befangenheit auf. Man könnte auf den Gedanken kommen, dass Baer Merkel quasi in die Feder diktiert hat, wie Coronamaßnahmen so verfasst werden, dass sie nicht vom BVerfG gekippt werden.


Ich habe hier übrigens immer hier im Thread geschrieben, dass ich das nicht glaube (und ich Baer für unabhängig halte), nehme dies aber, da es immer wieder hier im Forum aber auch außerhalb erwähnt wird, sehr ernst. Es geht aber immer auch um Außenwirkung. Dass dieses Essen als Steilvorlage genutzt wird, ist doch kein Wunder.

Ein weiterer Grund zur Kritik ist, dass zwei ehemalige Politiker Richter am BVerfG sind, unter anderem der aktuelle Präsident. Anwälte sind wenn man Harbarth nicht mitzählt, anders als bei den Landesverfassungsgerichten, nicht vertreten. Professoren sind überpräsentiert, es gibt nur wenige Praktiker, wie den ehemaligen Richter am BVerwG Maidowski (den ich sehr schätze). Dies kritisiere ich unabhängig von Corona und das hat nichts mit Arroganz zu tun, weil diese Kritik durchaus auch in Fachveranstaltungen geäußert wird.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.022
13.441
Ich habe hier übrigens immer hier im Thread geschrieben, dass ich das nicht glaube (und ich Baer für unabhängig halte), nehme dies aber, da es immer wieder hier im Forum aber auch außerhalb erwähnt wird, sehr ernst. Es geht aber immer auch um Außenwirkung. Dass dieses Essen als Steilvorlage genutzt wird, ist doch kein Wunder.

"Jetzt schützt mich noch nicht einmal mehr das Bundesverfassungsgericht" - vielleicht ein kleines Bausteinchen bei einer Radikalisierung. Man darf die Gefahr, welche die Summe der Krisen für den gesellschaftlichen Zusammenhang bildet, nicht unter- (aber auch nicht über-, Stichwort "laute Minderheit") schätzen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.971
6.008
Hinsichtlich der Außenwirkung kommt ferner noch die Nutzung der Flugbereitschaft für die Reise zum Essen hinzu. Auch wenn das für sich genommen im Einklang mit den Nutzungsbedingungen stand, ist es im Gesamtkontext doch "geschmacklich" irritierend.

 

bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
987
458
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300x250
Hinsichtlich der Außenwirkung kommt ferner noch die Nutzung der Flugbereitschaft für die Reise zum Essen hinzu. Auch wenn das für sich genommen im Einklang mit den Nutzungsbedingungen stand, ist es im Gesamtkontext doch "geschmacklich" irritierend.

Eieiei...

aus dem verlinkten Artikel:
„Zu berücksichtigen ist im Übrigen auch, dass die Delegation des BVerfG bei der Nutzung der Luftwaffe einem weitaus geringeren Infektionsrisiko im Vergleich zur Nutzung einer Linienflugverbindung, ausgesetzt sein wird.“

So einen Unsinn gibt ja noch nicht mal KL von sich, der auch mit Maske viel Bahn fährt. Und solche Extremisten kommen in die höchsten Positionen?
 
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Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.