Maskenpflicht bei Lufthansa ab 04MAY20, kein freier Mittelsitz mehr

ANZEIGE
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.020
13.434
ANZEIGE
Ich finde die Tatsache der Nutzung ok, und auch die Begründung (die, wenn ich es richtig verstanden habe, noch nicht einmal notwendig wäre). Das Gegenargument, aus langer Verfahrensdauer folge, dass Richter viel Zeit hätten, ist zudem hanebüchen.

Die Anlässe als solche, nämlich irgendwelche Scharwenzel-Treffen mit der Politik, finde ich hingegen problematisch. Und nicht, weil ich irgendjemandem Häppchen und Schampus missgönne, sondern wegen des Eindrucks der Nähe, der dadurch entsteht, dass man sich scheinbar ständig auf dem Schoß sitzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: thbe und juliuscaesar

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.804
11.946
IAH & HAM
Hinsichtlich der Außenwirkung kommt ferner noch die Nutzung der Flugbereitschaft für die Reise zum Essen hinzu. Auch wenn das für sich genommen im Einklang mit den Nutzungsbedingungen stand, ist es im Gesamtkontext doch "geschmacklich" irritierend.

Was wieder mal ein typisch Neiddiskussion ist. Es ist zulässig und 38 Flüge ueber 4 Jahre sind noch nicht einmal sonderlich viel.
 
  • Like
Reaktionen: SideEye

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.134
5.276
MUC/INN
4Y MUC-PUJ, ca. 50% sind ohnehin ohne Maske schon eingestiegen. Reduzierte sich dann innert zweier Stunden auf geschätzt 5% noch mit Maske, wobei einige, die den ganzen Flug ohne rumgelaufen sind, zum Aussteigen dann wieder ihre Maske aufgezogen haben.

Mit dieser faktischen Überholung der sinnfreien Politik habe ich auch kein Problem mit einer FFP2-Maskenpflicht. So passt das schon. Offiziell "kann" statt "muss" wäre aber besser, schon für den erheblich krassen Wettbewerbsnachteil der LH
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.925
2.795
CGN
Der Austausch bei einem Abendessen zur Coronapolitk, bei dem die Richterin Baer einen Vortrag gehalten hat, zu einem Zeitpunkt, zu dem die Verfahren zur Bundesnotpreisbremse anhängig waren, wirft natürlich die Frage nach der Befangenheit auf. Man könnte auf den Gedanken kommen, dass Baer Merkel quasi in die Feder diktiert hat, wie Coronamaßnahmen so verfasst werden, dass sie nicht vom BVerfG gekippt werden.


Ich habe hier übrigens immer hier im Thread geschrieben, dass ich das nicht glaube (und ich Baer für unabhängig halte), nehme dies aber, da es immer wieder hier im Forum aber auch außerhalb erwähnt wird, sehr ernst. Es geht aber immer auch um Außenwirkung. Dass dieses Essen als Steilvorlage genutzt wird, ist doch kein Wunder.

Ein weiterer Grund zur Kritik ist, dass zwei ehemalige Politiker Richter am BVerfG sind, unter anderem der aktuelle Präsident. Anwälte sind wenn man Harbarth nicht mitzählt, anders als bei den Landesverfassungsgerichten, nicht vertreten. Professoren sind überpräsentiert, es gibt nur wenige Praktiker, wie den ehemaligen Richter am BVerwG Maidowski (den ich sehr schätze). Dies kritisiere ich unabhängig von Corona und das hat nichts mit Arroganz zu tun, weil diese Kritik durchaus auch in Fachveranstaltungen geäußert wird.

Meiner persönlichen und sicherlich unmaßgeblichen Auffassung und meinem persönlichen Eindruck nach war dieser Vorgang - äußerst euphemistisch bezeichnet - unglücklich. Mitglieder eines Gerichts treffen sich mit dem Beteiligten eines Verfahrens und sprechen mit diesen über den Verfahrensgegenstand - unter Ausschluss des Beschwerdeführers. Das hätte bei jedem Richter an einem Fachgericht selbstredend die Besorgnis der Befangenheit begründet. Ich habe - was natürlich auch anekdotisch ist - in meinem persönlichen Bekanntenkreis auch noch keinen Richter, Anwalt oder Verwaltungsjuristen getroffen, der dieses Verhalten in irgendeiner Weise aktzeptabel fand.

Rechtlich unzutreffend war dann meiner bescheidenen Meinung nach auch die Zurückweisung der Ablehnungsgesuchte mit - im Kern - dem Argument, das BVerfG habe als Verfassungsorgan eine besondere Stellung - was dieses Vorgehen offenbar rechtfertigen soll - und ohne ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Umstand, dass Art. 92 GG das BVerfG gemeinsam mit den übrigen Gerichten nennt und an seine Mitglieder deshalb durchaus andere Anforderungen zu stellen sein dürften als an Mitglieder sonstiger Verfassungsorgane. Das Teile der Ablehnungsgesuche dann noch mit der sich mittlerweile einbürgernden hohlen Prahse der angeblich nicht ausreichenden Substantiierung als unzulässig zurückgewiesen wurden, tat sein übriges.

Die Außenwirkung dieses Vorgehens war und ist in jeder Hinsicht verherrend. Wie auch in diesem Thread zu erkennen ist, wird dem Gericht von jedem, der mit dem Ergebnis seiner Entscheidungen nicht einverstanden ist, jetzt die Legitimation abgesprochen. Meiner - erneut unmaßgeblichen - Auffassung nach, begründet dieser Vorgang Zweifel an der Eignung der Richter König, Baer und Harbath für das Amt eines Bundesverfassungsrichters.

Kleiner Disclaimer, der im immer weiter amerikanisierten Diskurs auch in Deutschland offensichtlich erforderlich ist: Man muss keinesfalls Anhänger der Beschwerdeführerin in diesen Verfahren sein, um das so zu sehen.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.003
3.131
ZRH / MUC / VIE
Mit dieser faktischen Überholung der sinnfreien Politik habe ich auch kein Problem mit einer FFP2-Maskenpflicht. So passt das schon. Offiziell "kann" statt "muss" wäre aber besser, schon für den erheblich krassen Wettbewerbsnachteil der LH

Also ein Wettbewerbsvorteil, wie weiter oben ein Juser geschrieben hatte, ist diese rein politische Regelung nicht.

Es gibt die einen (wie mich), die LH auf der harten Nofly-Liste haben und diesem Unternehmen seit Anfang 2020 keinen einzigen Cent Umsatz bereitet haben. Und es gibt die Fraktion, die sich mit Maskenpflicht sicherer fühlt, Lufthansa bucht, um dann festzustellen, dass an Bord Essen und Trinken verteilt wird, wo dann alle anderen Passagiere ihre Maske ablegen und dem Virus freien Lauf lassen. Und gewisse Passagiere gar keine Maske tragen, was auch gewährt wird.

Wer soll nun der Gewinner sein?
 
  • Like
Reaktionen: juliuscaesar

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.590
5.812
4Y MUC-PUJ, ca. 50% sind ohnehin ohne Maske schon eingestiegen. Reduzierte sich dann innert zweier Stunden auf geschätzt 5% noch mit Maske, wobei einige, die den ganzen Flug ohne rumgelaufen sind, zum Aussteigen dann wieder ihre Maske aufgezogen haben.

Mit dieser faktischen Überholung der sinnfreien Politik habe ich auch kein Problem mit einer FFP2-Maskenpflicht. So passt das schon. Offiziell "kann" statt "muss" wäre aber besser, schon für den erheblich krassen Wettbewerbsnachteil der LH

Zumindest bei EW (4Y kann ich nicht beurteilen, da noch nie mit der Airline geflogen) habe ich ohnehin den Eindruck, dass die Maskenpflicht deutlich entspannter als bei LH umgesetzt wird.
 
  • Like
Reaktionen: juliuscaesar

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.996
10.051
Trans Balkan Express
Ich finde die Tatsache der Nutzung ok, und auch die Begründung (die, wenn ich es richtig verstanden habe, noch nicht einmal notwendig wäre). Das Gegenargument, aus langer Verfahrensdauer folge, das Richter viel Zeit hätten, ist zudem hanebüchen.

Die Anlässe als solche, nämlich irgendwelche Scharwenzel-Treffen mit der Politik, finde ich hingegen problematisch. Und nicht, weil ich irgendjemandem Häppchen und Schampus missgönne, sondern wegen des Eindrucks der Nähe, der dadurch entsteht, dass man sich scheinbar ständig auf dem Schoß sitzt.

Die Argumentation der Verfahrensdauer ist absurd. Denn das BVerfG ist ja tatsächlich überlastet.

Mit der Tatsache, dass sich Angehörige zweier Verfassungsorgane treffen, habe ich grundsätzlich weniger Probleme. Denn ein Austausch muss ja möglich sein. Selbst die Verfassungsausschüsse von BRAK und DAV dürfen ja alle vier Jahre in Karlsruhe vortanzen (falls nicht gerade Pandemie ist):


Wenn man aber die Gesamtumstände anschaut, bleibt schon ein Geschmäckle. Da ich wieder zu langsam war, die Bednken hat ja @west-crushing in #43.84 gut zusammen gefasst.

Was wieder mal ein typisch Neiddiskussion ist. Es ist zulässig und 38 Flüge ueber 4 Jahre sind noch nicht einmal sonderlich viel.

Es mag ja dienstrechtlich den Regularien entsprechen. Besuche in Israel und auf Konfernzen sehe ich auch nicht als problematisch an. Bezüglich der Bundesnotbremse-Entscheidung stellt sich allerdings das Problem des zeitlich engem und inhaltlichen Zusammenhang zu einem aktuellen Verfahren. Für eine Befangenheit reicht schon der böse Schein. Die Bedenken hat ja @Airsicknessbag in #4378 ganz gut zusammen gefasst. Für die Öffentlichkeit mag der Eindruck der Kungelei entstehen und das ist Gift. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass nun ein "kleines" Verwaltungsgericht mit Auskunftsansprüchen dazu beschäftigt wird, verstärkt das den Vertrauensverlust.

Unabhängig davon müsste man noch einmal schauen, wo die Betroffenen ihren Lebensmittelpunkt haben, denn sie wohnen ja höchstwahrscheinlich nicht in Karlsruhe und eine Anwesenheitspflicht für Richter gibt es nicht. Baer würde ich sozusagen als educated guess in Berlin, König in Hamburg verorten.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Meiner persönlichen und sicherlich unmaßgeblichen Auffassung und meinem persönlichen Eindruck nach war dieser Vorgang - äußerst euphemistisch bezeichnet - unglücklich.
Das sehe ich auch so. Zumal die Exekutive die Legislative längere Zeit in Sachen Corona kalt gestellt hatte, was auch keine Sternstunde unserer Demokratie war. Da kommt es dann doppelt komisch, wenn die Exekutive mit der Judikative herum kuschelt.

Ja, da kann man anführen, dass es eben besondere Zeiten waren. Doch in besonderen Zeiten müssen sich Bundesregierung und BVerG auch nicht zum Schnittchenessen treffen. Da sollte man in seiner Darstellung konsequent bleiben und sagen: “Es sind besondere Zeiten, deshalb nicken wir der Exekutive mal mehr ab. Aber das gemeinsame Schnittchenessen lassen wir dieses Jahr ausfallen.”

Dass auch das BVerfG die Flugbereitschaft nutzt, stört mich dagegen nicht. Es passt nicht ganz zum Eingreifen beim KSG, doch aus meiner Sicht soll jeder selbst entscheiden, ob und wie woke er sein will.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Eilmeldung auf Welt: Keine Maskenpflicht mehr im Flugzeug, leider noch nichts schriftliches .

Edit: https://www.rnd.de/politik/keine-ma...druck-der-fdp-73V5XNB7JZGS5AVQ2QBAT3DBCA.html
Schön! Das zeigt, dass Diskussionen sinnvoll sind. Entfall des Freiboostern und der Maskenpflicht im Flieger nach Kalender waren zwei ganz erheblich falsche Vorschläge. Das IfSG hätte so immer noch Schwächen, aber es sind zwei große Schwachstellen weniger.

Die FDP hat gleich darauf hingewiesen, dass sie zustimmen muss, wenn Lauterbach Maßnahmen erlassen will, zu dem das IfSG ermächtigt.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.804
11.946
IAH & HAM
Im Fernverkehr reisen die Ökos. Die wollen das. Ich nehm dann die linke Autobahnspur innerdeutsch. Freie Fahrt für freie Bürger und freien Flug für freie Flieger.
Ein Beitrag aus der Steinzeit.........
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Will uns die FDP völlig verarschen? Bringt ja dann überhaupt gar nichts.
Wer die FDP ernst nimmt, dem ist ohnehin nicht zu helfen....
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.566
4.214
DTM
Nehme ich richtig an, dass nun bei Zuganreise zum Flughafen eine FFP2-Maske Pflicht sein wird und im Anschluss dann keine Maske mehr erforderlich ist? Die Logik dahinter erschließt sich mir weiterhin nicht. Auch eine Entschärfung der Maskenpflicht im ÖPNV weit und breit nicht in Sicht? Die gibt's bestimmt noch 2027 in Deutschland.
Hoffe auf konkrete Infos in den nächsten Tagen/Stunden 🇩🇪 🍌
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.566
4.214
DTM
Das sind doch mal sehr schöne Nachrichten, auch wenn die Generalvollmacht für den Klabauterbach Sorgen macht. Endlich endet die deutsche Geisterfahrt gegen fast die gesamte westliche Welt.
Nee, die scheint eben nicht zu enden, da sie im Zugverkehr (Fern- und ÖPNV-Verkehr) weiter geht.
Die (Groß-)Kapitalisten-Partei FDP scheint wohl nur vor dem Lobbyismus der Unternehmen eingeknickt zu sein. Der Pöbel im Zug scheint sie nicht zu scheren. Da scheint die Geisterfahrt sich fortzusetzen.
 
  • Like
Reaktionen: juliuscaesar

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.590
5.812
ANZEIGE
300x250
Nee, die scheint eben nicht zu enden, da sie im Zugverkehr (Fern- und ÖPNV-Verkehr) weiter geht.
Die (Groß-)Kapitalisten-Partei FDP scheint wohl nur vor dem Lobbyismus der Unternehmen eingeknickt zu sein. Der Pöbel im Zug scheint sie nicht zu scheren. Da scheint die Geisterfahrt sich fortzusetzen.

Abwarten. Im Parlament wird sicher die Frage gestellt werden, inwiefern sich Flugzeuge von Fernzügen unterscheiden, was das Infektionsrisiko angeht. Das Flugzeug hat den HEPA-Filter als Vorteil, dafür sitzt man bei Vollauslastung deutlich näher aneinander als im Zug. Und ich erlaube mir eine persönliche Anmerkung: Flugzeuge interessieren mich deutlich mehr als die Bahn und dort verbringe ich auch mehr Zeit drin.

Interessant wird, ob die Maskenpflicht dann auch in Flughäfen abgeschafft bleibt. Ansonsten steuert die slapstickähnliche deutsche Coronapolitik auf ein neues Comedyhighlight zu.
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.