Maskenpflicht bei Lufthansa ab 04MAY20, kein freier Mittelsitz mehr

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deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
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Was hat dieses blöde Wort Schwurbler hier zu suchen? Nur weil man anderer Meinung ist als du? Und wo sind deine ganzen Fürsprecher, die angeblich in der Überzahl sind? Und vielleicht sind wir ja Politiker und Wissenschaftler, daran schon mal gedacht?
nein, einige haben über fast 100 Seiten ihre Meinung eindeutig Kund getan. Und so wie diese argumentiert haben (dazu zähle ich dich auch) seit ihr weder Wissenschaftler noch Politiker...den keiner der beiden Beruf würde sich in diesem Ausmaß über ein winziges Stück Stoff so aufregen und mit Sicherheit auch besser Argumentieren und eine gewählteren Wortschatz haben (außer die AFD-Versager natürlich)
 
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deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.632
777
Ähm. Doch. Denn jeder kann Regeln für sein Haus im Rahmen der Gesetzgebung aufstellen wie er will...auch du.

Erklärst du mir bitte endlich mal warum man sich nicht an Hausrecht und Hausregeln halten sollte...ohne die vorher von mir genannten Worte oder deren Synonyme, oder schaffst du das nicht. Eine einfache, nachvollziehbare Erklärung
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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13.432
was ist falsch sich an Hausregeln zu halten? Ich warte ja immernoch auf die Einladung zu dir nachhause, wo ich dann in deinem Haus rumwühle und gegen deine Regeln verstoße.

Was kommst Du immer mit "Hausregeln"? Wir diskutieren Hausregeln doch hier allenfalls ganz am Rande. Es geht um das Verhältnis zwischen Grundrechtsträger und Grundrechtsadressat.

Erkläre mir mal ohne die Worte "sinnvoll" "Maske" "hinterfragen" und "alle anderen" warum man sich nicht an Hausregeln halten soll

Wenn die Regeln von einem Grundrechtsadressaten kommen, muss man sich an sie nicht halten, wenn sie unverhältnismäßig sind. Wenn die Regeln von einem Nicht-Grundrechtsadressaten kommen, muss man sich an sie nicht halten, wenn sie willkürlich sind.

Wir sind doch hier nicht in Rotchina.
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Ähm. Doch. Denn jeder kann Regeln für sein Haus im Rahmen der Gesetzgebung aufstellen wie er will...auch du.
LH kann solche Regeln nur deutlich beschränkter verfassen als die Kneipe um die Ecke. Einfach so Masken könnten die nicht einführen, die Kneipe natürlich.
 

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.632
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Was kommst Du immer mit "Hausregeln"? Wir diskutieren Hausregeln doch hier allenfalls ganz am Rande. Es geht um das Verhältnis zwischen Grundrechtsträger und Grundrechtsadressat.



Wenn die Regeln von einem Grundrechtsadressaten kommen, muss man sich an sie nicht halten, wenn sie unverhältnismäßig sind. Wenn die Regeln von einem Nicht-Grundrechtsträger kommen, muss man sich an sie nicht halten, wenn sie willkürlich sind.

Wir sind doch hier nicht in Rotchina.
die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit kannst weder du noch ich, noch einer der anderen User treffen.

Und der zweite Teil ist Quatsch, wenn du zuhause sagst, dass du keine Frauen im Haus haben willst, dann ist das auch Willkür, aber deine Regel an die sich alle halten sollten. Wenn der Club sagt, dass er keine Jungs mehr reinlässt, weil die Mischung passen muss, musst du dich auch drann halten trotz der Willkür.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.995
10.045
Trans Balkan Express
die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit kannst weder du noch ich, noch einer der anderen User treffen.

Der von Dir angegriffene Mitforist hat zwei juristische Staatsexamen absolviert und kann daher Verhältnismäßigkeitsprüfungen durchführen. Das gehört zu seinem täglichen Handwerk und wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest, seine Beitäge verstehend zu lesen, hättest Du etwas lernen können. Verhältnismäßigkeitsprüfung im Verfassungsrecht steht auf dem Lehrplan des 2. Fachsemesters im Jurastudium.
 

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.632
777
Der von Dir angegriffene Mitforist hat zwei juristische Staatsexamen absolviert und kann daher Verhältnismäßigkeitsprüfungen durchführen. Das gehört zu seinem täglichen Handwerk und wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest, seine Beitäge verstehend zu lesen, hättest Du etwas lernen können. Verhältnismäßigkeitsprüfung im Verfassungsrecht steht auf dem Lehrplan des 2. Fachsemesters im Jurastudium.
und jetzt die große Preisfrage, wenn es so unverhältnissmäßig ist, warum hat er oder ein anderer es dann nicht angefechtet?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.019
13.432
die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit kannst weder du noch ich, noch einer der anderen User treffen.

Klar kann ich das. Ich kann kein Urteil im gerichtlichen Sinne fällen, aber professionell fundiert entscheiden, ob etwas verhältnismäßig ist, und das Gericht von meiner Meinung zu überzeugen versuchen, das kann ich. Genaugenommen lebe ich davon.

Wir haben ja schon versucht, Dir zu erklären, dass der juristische Diskurs auch Kritik von Rechtsprechung auch höchster Gerichte und Gesetzgebern beinhaltet. Und warum? Weil es viele, viele Menschen gibt, die Rechtsfragen beurteilen können, nicht nur Richter.


Und der zweite Teil ist Quatsch, wenn du zuhause sagst, dass du keine Frauen im Haus haben willst, dann ist das auch Willkür, aber deine Regel an die sich alle halten sollten. Wenn der Club sagt, dass er keine Jungs mehr reinlässt, weil die Mischung passen muss, musst du dich auch drann halten trotz der Willkür.

Jo, ein gewisses Ausmaß an Vereinfachung musste ich akzeptieren, wenn ich nicht in ein Proseminar über Drittwirkung der Grundrechte, Kontrahierungszwänge, Antidiskriminierungsgesetzgebung etc. einsteigen wollte. Dass wir hier nicht vom rein privaten Bereich "Me and you and a dog named Boo" reden, sondern einen gewissen Öffentlichkeitsbezug als gegeben voraussetzen, wäre klar, dachte ich.


und jetzt die große Preisfrage, wenn es so unverhältnissmäßig ist, warum hat er [...] es dann nicht angefechtet?

Weil ich a) besseres mit meiner Zeit anzufangen weiß und b) das Bundesverfassungsgericht nicht meiner Meinung ist. Pick your battles wisely.
 

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.632
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Weil ich a) besseres mit meiner Zeit anzufangen weiß und b) das Bundesverfassungsgericht nicht meiner Meinung ist. Pick your battles wisely.
Ja eben, womit wir wieder bei den Punkt wären, dass es vielleicht doch nicht so eine unverhältnismäßige Regelung ist, wie der eine oder andere hier behauptet.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Weil man andere Hobbys hat.
also bisher kommt ihr hier so rüber, als ob das das wichtigste Thema der Welt ist im Moment
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Dir ist schon bekannt, dass die anwaltliche Tätigkeit der Verschwiegenheitspflicht unterliegt?
und du meinst, er hat im Geheimen was dagegen gemacht? und alle anderen auch im Geheimen?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Der von Dir angegriffene Mitforist hat zwei juristische Staatsexamen absolviert und kann daher Verhältnismäßigkeitsprüfungen durchführen. Das gehört zu seinem täglichen Handwerk und wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest, seine Beitäge verstehend zu lesen, hättest Du etwas lernen können. Verhältnismäßigkeitsprüfung im Verfassungsrecht steht auf dem Lehrplan des 2. Fachsemesters im Jurastudium.
Übrigens der Herr Lauterbach hat auch studiert und Staatsexamen absolviert...respektierst du ihn deswegen auch?
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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6.192
Eine Maske bringt selbstverständlich wissenschaftlich gesehen einen Mehrwert an Schutz vor einer Infektion. Wie gross dieser ist, und wie dieser im Verhältnis zu vielen anderen Faktoren zu bewerten ist, ist eine politische und keine wissenschaftliche Frage.
Maskenpflicht an nur wenigen Orten (und darunter nicht einmal notwendigerweise diejenigen mit dem höchsten Ansteckungsrisiko) bringt allerdings in Bezug auf die Ausbreitung in der Bevölkerung nichts, solange es für das Virus mehr als genug andere Möglichkeiten zur Übertragung gibt. Und das ist mittlerweile in allen westlichen Ländern der Fall; die Durchseuchung findet mit oder ohne Masken im ÖPNV statt. Wer's auch nur ansatzweise verhindern möchte, muss es wie China machen.
 
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skyblue99

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24.08.2019
4.590
5.812
Sehr treffender Kommentar in der Welt zum Thema:

 

i_miss_flying

Erfahrenes Mitglied
10.02.2021
1.252
2.989
Der von Dir angegriffene Mitforist hat zwei juristische Staatsexamen absolviert und kann daher Verhältnismäßigkeitsprüfungen durchführen. Das gehört zu seinem täglichen Handwerk und wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest, seine Beitäge verstehend zu lesen, hättest Du etwas lernen können. Verhältnismäßigkeitsprüfung im Verfassungsrecht steht auf dem Lehrplan des 2. Fachsemesters im Jurastudium.
Mit deinem Auftreten und dem Auftreten von @Airsicknessbag habt ihr bei mir sämtlichen Respekt, den ich seit Jahren zu euch aufgebaut hatte, komplett verspielt. So eine Arroganz und Überheblichkeit bei einer Frage, die durchaus nicht so eindeutig zu beurteilen ist (denn immerhin sieht es das Bundesverfassungsgericht ja ganz offentsichtlich anders als ihr) ist aus meiner persönlichen Sicht vollkommen vermessen.

Ja, ihr habt vielleicht juristische Staatsexamen und was sonst noch alles. Aber es gibt ja möglicherweise hier genauso auch Mediziner mit Doktortiteln und Spezialisierung im Covid-19 Bereich, die eben eine andere Sicht auf die Verhältnismäßigkeit haben als ihr. Schließlich hat die letzten 3 Jahre von euch wohl keiner in einer ICU gestanden und ECMOs gelegt, oder? Ich würde mir nie anmaßen, euch meine Meinung aufzudrängen. Vielmehr wäre ein Austausch und eine Diskussion über einen bestmöglichen Weg etwas, was uns alle weiterbringen würde. Aber mit so einer Überheblichkeit hier aufzutreten und andere regelrecht niederzumachen wie in diesem Fall, obwohl es selbst in eurem Metier Instanzen gibt, die nicht eurer Meinung sind - das ist vollkommen unangemessen.

Und nein, ich bin vielerorts nicht der Meinung von @deralex2985 . Selbst sein Auftreten und seine Meinungsäußerungen finde ich teils unangemessen. In diesem Thread jedoch gehört ihm mein tiefer Respekt, dass er sich von eurer Meinung - der ja schon fast eine Einschüchterung ist - nicht unterkriegen lässt.
 

GAB

Reguläres Mitglied
20.07.2022
25
28
Maskenpflicht an nur wenigen Orten (und darunter nicht einmal notwendigerweise diejenigen mit dem höchsten Ansteckungsrisiko) bringt allerdings in Bezug auf die Ausbreitung in der Bevölkerung nichts, solange es für das Virus mehr als genug andere Möglichkeiten zur Übertragung gibt. Und das ist mittlerweile in allen westlichen Ländern der Fall; die Durchseuchung findet mit oder ohne Masken im ÖPNV statt. Wer's auch nur ansatzweise verhindern möchte, muss es wie China machen.
Falls es für diese Behauptung irgendeine Evidenz gibt, solltest du schnellstens den Expertenrat und K.L. informieren. Die suchen händeringend nach einer wissenschaftlichen Grundlage für die deutsche Geisterfahrt.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.974
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Das wäre allenfalls eine wissenschaftlichen Begründung für die chinesische Geisterfahrt; für Deutschland macht wie gesagt Maske im ÖPNV oder nicht epidemiologisch keinen Unterschied. Ich habe auch nicht den Eindruck, dass Herr Lauterbach auf der Suche nach einer wissenschaftlichen Grundlage sei.
 

InsideMUC

Kostenfaktor
06.11.2009
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Fluchhafen
Eine Maske bringt selbstverständlich wissenschaftlich gesehen einen Mehrwert an Schutz vor einer Infektion. Wie gross dieser ist, und wie dieser im Verhältnis zu vielen anderen Faktoren zu bewerten ist, ist eine politische und keine wissenschaftliche Frage.
Und es könnte sich doch einfach jeder selbst freiwillig für, oder gegen die Maske entscheiden....
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.974
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Vor wie vielen Monaten hast du denn die Niedergeschwindigkeitsreifen vom Auto genommen? ;)
Verstehe die Frage leider nicht. Hier mal aktuelle Zahlen von der BVG:
 

GAB

Reguläres Mitglied
20.07.2022
25
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Ich denke, es ist mittlerweile Konsens, dass eine Maskenpflicht keine Auswirkung auf den Pandemieverlauf hat. Egal wo auf der Welt.
Das bedeutet nicht, das Masken individuell nicht schützen, aber es ist offenbar de facto nicht möglich damit flächendeckend nennenswert Infektionen zu verhindern.
 
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