Maskenpflicht bei Lufthansa ab 04MAY20, kein freier Mittelsitz mehr

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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.796
11.945
IAH & HAM
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Wer ernsthaft meint die Maskenpflicht hat auch nur irgendeinen Einfluss auf den Pandemieverlauf soll bitte endlich erklären

- warum in Hamburg und MV sich die Zahlen 1:1 wie im Rest Deutschlands entwickelt haben obwohl diese einen Monat länger Maskenpflicht hatten

- warum in den USA States mit Maskenpflichten 1:1 den selben Verlauf hatten wie States ohne Maskenpflichten

- warum die Schweiz die deutlich früher als Österreich alle Maßnahmen inkl. Maskenpflichten aufgehoben hatte quasi 1:1 den gleichen Verlauf hatte

- warum Schottland die noch Monate länger Maskenpflicht hatten gleiche oder schlechtere Zahlen als England hatte

- warum Bayern mit FFP2-Maskenpflicht zumeist schlechtere Zahlen hatte als der Rest Deutschlands

- warum Wien die immer strenger waren was Maskenpflicht angeht und immer noch eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV haben zumeist schlechtere Zahlen als der Rest Österreichs hatte

oder alternativ auch nur mal ein Beispiel nennen in dem es umgekehrt war. Nur ein einziges!!
Jetzt wisch Dir den Schaum vom Mund, die Maskenpflicht im Flugzeug ist ja vom Tisch.
 

Jörg

Erfahrenes Mitglied
15.04.2010
628
141
Mit deinem Auftreten und dem Auftreten von @Airsicknessbag habt ihr bei mir sämtlichen Respekt, den ich seit Jahren zu euch aufgebaut hatte, komplett verspielt. So eine Arroganz und Überheblichkeit bei einer Frage, die durchaus nicht so eindeutig zu beurteilen ist (denn immerhin sieht es das Bundesverfassungsgericht ja ganz offentsichtlich anders als ihr) ist aus meiner persönlichen Sicht vollkommen vermessen.

Ja, ihr habt vielleicht juristische Staatsexamen und was sonst noch alles. Aber es gibt ja möglicherweise hier genauso auch Mediziner mit Doktortiteln und Spezialisierung im Covid-19 Bereich, die eben eine andere Sicht auf die Verhältnismäßigkeit haben als ihr. Schließlich hat die letzten 3 Jahre von euch wohl keiner in einer ICU gestanden und ECMOs gelegt, oder? Ich würde mir nie anmaßen, euch meine Meinung aufzudrängen. Vielmehr wäre ein Austausch und eine Diskussion über einen bestmöglichen Weg etwas, was uns alle weiterbringen würde. Aber mit so einer Überheblichkeit hier aufzutreten und andere regelrecht niederzumachen wie in diesem Fall, obwohl es selbst in eurem Metier Instanzen gibt, die nicht eurer Meinung sind - das ist vollkommen unangemessen.

Und nein, ich bin vielerorts nicht der Meinung von @deralex2985 . Selbst sein Auftreten und seine Meinungsäußerungen finde ich teils unangemessen. In diesem Thread jedoch gehört ihm mein tiefer Respekt, dass er sich von eurer Meinung - der ja schon fast eine Einschüchterung ist - nicht unterkriegen lässt.
Sorry. Die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von Regelungen ist keine medizinische Frage. Mediziner können beurteilen, ob Maßnahmen sinnvoll sind. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist eine juristische Frage, weil sie nämlich Ausfluss Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20, 28 GG) ist.
Natürlich gehen in die Gesantbeurteilung medizinische Meinungen ein, mehr aber auch nicht.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
und jetzt die große Preisfrage, wenn es so unverhältnissmäßig ist, warum hat er oder ein anderer es dann nicht angefechtet?
Warum klagst du nicht für die Maskenpflicht? Wenn der Staat seine Aufgaben nicht ernst nimmt kann man ihn zwingen.

Gute Anwälte findest du hier im Forum.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Wow was für schlechte Verlierer hier. Mit euch möchte ich nicht Monopoly spielen. Charakter zeigt sich in der Niederlage.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Aber noch mehr wenn man gewinnt...... Jetzt lasst den armen Alex doch einfach mal gut sein.....
Naja dass man sich über einen "Sieg" freut ist doch normal ich lade dich und Alex gerne auf ein paar Drinks ein, aber ich kann das Ergebnis einordnen.



Ohne das ich dass Verhalten der Gegenseite weiterhin bewerte, die Seiten wurden gehört die stichhaltigen Argumente haben gewonnen.

Es steht der "Gegenseite" offen das Ergebnis anzufechten, auch Alex kann den Staat verklagen.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Das Gesetz sieht weiterhin eine Maskenpflicht im Flieger vor. Diese gilt nicht nach Kalender oder im Gesetz festgelegten Parameterwerten, sondern wenn das Kabinett auf dem kurzen Dienstweg so entscheidet.

Der generelle Konflikt - freiwilliges Maskentragen oder Maskenpflicht - ist damit noch nicht entschieden.

Überzeugte Befürworter des kalenderbasierten Systems habe ich hier nicht erlebt, allenfalls halbherzige Rechtfertigungen zu diesem Punkt.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.995
10.045
Trans Balkan Express
Ja eben, womit wir wieder bei den Punkt wären, dass es vielleicht doch nicht so eine unverhältnismäßige Regelung ist, wie der eine oder andere hier behauptet.

Die kritische Auseinandersetzung mit dem BVerfG füllt ganze Bibliotheken. Wenn Du hier alles in Stein gemeiselt siehst, werden Generationen von Dotoranden arbeitslos. Eine kurze Suche im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek ergibt 168 Suchergebnisse zum Thema IfSG (vor zwei Jahren waren es etwa 20). Unter Covid findest Du wissenschafttsübergreifend 42393 Suchergebnisse.

Die juristischen Doktorarbeiten zu diesem Thema werden in den nächsten Jahren ansteigen und dort wirst Du nicht nur Loblieder auf das BVerG lesen können. Covid19 hat sogar eine eigene juristische Fachzeitschrift bekommen.

und du meinst, er hat im Geheimen was dagegen gemacht? und alle anderen auch im Geheimen?

Geh mal davon aus, dass Covid19 in der anwaltlichen Beratungspraxis eine bedutende Rolle spielt. Ohne ins Detail zu gehen: Bei mir ist es die Frage der Belegung der Krankenhausbetten (Spoiler: viele Krankenhäuser standen im Jahr 2020 leer).

Übrigens der Herr Lauterbach hat auch studiert und Staatsexamen absolviert...respektierst du ihn deswegen auch?

Magst Du mir den Post zeigen, an dem ich gegenüber KL persönlich geworden bin?

So eine Arroganz und Überheblichkeit bei einer Frage, die durchaus nicht so eindeutig zu beurteilen ist (denn immerhin sieht es das Bundesverfassungsgericht ja ganz offentsichtlich anders als ihr) ist aus meiner persönlichen Sicht vollkommen vermessen.

Es gibt keine Rechtsprechung des BVerfG zum hiesigen Threadthema. Die von mir geäußerte Kritik am BVerfG im Zusammenhang mit anderen Entscheidungen bzw. allgemein (Überlastung, unzureichend begründete Entscheidung), wirst Du in jeder Fachveranstaltung hören. Die habe ich ja nicht erfunden. Deshalb jedoch meine Bemerkung neulich, wenn sie nicht wollen, wollen sie nicht. Dann bekommst Du, wie das auch @west-crushing beschrieben hat, in eine Entscheidung herein geschrieben, dass Du als Prozessbevollmächtigter nicht ordentlich begründet hast und stehst als Anwalt als Depp da

Wir bewegen uns übrigens in einem Bereich, in dem Entscheidungen von politischen Erwägungen nicht frei sind. Neulich erläuterte auf einer Weiterbildung eine gewichtige Stimme in seinem Bereich, dass der Bundesgerichtshof schon aus politischen Gründen, Klagen wegen Staatsahftungsansprüchen im Zusammenhang mit Covid19 nie stattgeben werde. Wenn Du so etwas weißt, kannst Du zwar kritisieren, weißt aber gleichzeitig, dass Du Dir in Verfahren nur unnötig die Finger wund schreibst.

Solche Punkte muss man auch diskutieren, ohne naturwissenschaftliche Bezüge zu negieren.

Ja, ihr habt vielleicht juristische Staatsexamen und was sonst noch alles. Aber es gibt ja möglicherweise hier genauso auch Mediziner mit Doktortiteln und Spezialisierung im Covid-19 Bereich, die eben eine andere Sicht auf die Verhältnismäßigkeit haben als ihr. Schließlich hat die letzten 3 Jahre von euch wohl keiner in einer ICU gestanden und ECMOs gelegt, oder?

Ich schreibe seit drei Jahren (im Bereich GudW), dass es um die Abwehr von konkreten Gefahren gibt und auf die aktuelle Gefahrensituation abzustellen ist und die Richtigkeit der ein oder anderen Entscheidung dargelegt, aber auch die imho falschen Entscheidungen benannt. Dafür gab es auch Kritik von Mitforisten, die wesentlich maßahmekritischer waren, als ich.

Aber jetzt ist die Situation eine andere, als vor zwei Jahren. Es gibt Möglichkeiten, sich zu schützen. Dies ist bei der Frage, welche Maßnahmen noch sinvoll sind, zu berücksichtigen. Und unabhängig von Verhältnismäßigkeitsprüfunen bleibe ich dabei, dass wir aktuell dringendere Probleme haben, als Covid19.

Ich würde mir nie anmaßen, euch meine Meinung aufzudrängen. Vielmehr wäre ein Austausch und eine Diskussion über einen bestmöglichen Weg etwas, was uns alle weiterbringen würde.

Falls Du den Thread verfolgst, sind viele User dem Alex mit Argumenten gekommen, was fruchtlos war, weil er bereits gegen eine Diskussion als solche war. Die Argumentation "Regeln sind Regeln" ist und bleibt schlicht. Er hat Teile der Diskussion an Stellen außerhalb des Forums zur Überprüfung weiter geleitet und möchte, dass einem Teilbereichsmoderator, dessen Meinung ihm nicht gefällt, seine Modrechte entzogen werden.

Und nein, ich bin vielerorts nicht der Meinung von @deralex2985 . Selbst sein Auftreten und seine Meinungsäußerungen finde ich teils unangemessen. In diesem Thread jedoch gehört ihm mein tiefer Respekt, dass er sich von eurer Meinung - der ja schon fast eine Einschüchterung ist - nicht unterkriegen lässt.

Natürlich steht Dir frei, wem Deine Sympahtien hier im Forum gelten. Aber, dass der Mitforist mich seit Wochen besuchen möchte, um meine Wohnung zu verwüsten, ist vorsichtig ausgesprochen etwas schräg.
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Die Urteile und Sichten des BVerfG sind nicht statisch. Die Richter wechseln, beide Senate müssen nicht derselben Meinung sein, die zu beurteilenden Gesetze und Verordnungen ändern sich, der “Zeitgeist” entwickelt sich, vorherigen Annahmen und Prognosen werden durch Realität gefüllt und natürlich gibt es auch eine Staatsräson.

Während der Pandemie haben Bundesregierung und die Landesregierungen in der angenommenen außerordentlichen Notlage an den Parlamenten vorbei regiert. Was wäre passiert, wenn das BVerfG die Verordnungen teilweise oder gar weitgehend einkassiert hätten? Dann hätten wir in Deutschland eine ausgewachsene Staatskrise gehabt. Deutschland wäre nicht handlungsfähig gewesen. Und das angesichts der angenommenen Dringlichkeit der Situation. Da war der durch das BVerfG eingeräumte Spielraum für die Exekutive deutlich größer als er es jetzt oder gar in zwei Jahren wäre.

Während der Pandemie wurden einen Reihe von Prognosen erstellt, die sich weitgehend als falsch gezeigt haben. Eine Überlastung des Gesundheitssystems gab es z.B. zu keinem Zeitpunkt und stand auch nicht bevor. Heute ist das ein nachweisbarer Fakt. Vor zwei Jahren war es eine Meinung. Auch zeigen die Fakten, dass zwei Gruppen von Bürgern extrem überdurchschnittlich gefährdet sind, an Corona zu sterben. Das sind Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und die Altersgruppe Ü80. Diese Gruppen überschneiden sich noch dazu erheblich. Die Altersgruppe U60 ist nicht annähernd relevant gefährdet. Da spielt Covid bei den Sterberaten keine Rolle.

Auch weiss man heute, dass die deutliche Mehrheit der Infektionen Zuhause erfolgen und in verschiedenen öffentlichen Räumen (z.B. Supermarkt) praktisch keine Infektionen stattfanden.

Die Schutz durch Impfungen ist erheblich größer und umfassender. Eine Werteabwägung kann sehr anders ausfallen, wenn Bürger sich durch Impfung vor schwerem Verlauf schützen können im Vergleich zu dem Fehlen dieser Möglichkeit.

Daher würde das BVerfG die sich nun als falsch erwiesenen Annahmen der Bundes- und Landesregierungen nicht mehr einfach so abnicken. Die Richter sind ja nicht blöd und wollen auch nicht so wahrgenommen werden.

Die Verordnungen und Gesetze haben sich teilweise erheblich geändert. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob man z.B. eine Maskenpflicht im Flieger anordnet, wenn es ein rechtfertigendes Pandemiegeschehen gibt oder ob man dafür die Kalender aus der Winterreifenwerbung für das Mittelgebirge bemüht und dann eine Maskenpflicht hat, wenn es kein nennenswertes Pandemiegeschehen vorliegt.

Die Sichten des BVerfG zum Spielraum des Staates bei einer Pandemie werden sich daher verändern. Schon deshalb ist ein kritisches Infragestellen vorheriger Sichten berechtigt und erforderlich.
 

Razor2

Erfahrenes Mitglied
01.01.2020
995
1.341
Die Urteile und Sichten des BVerfG sind nicht statisch. Die Richter wechseln, beide Senate müssen nicht derselben Meinung sein, die zu beurteilenden Gesetze und Verordnungen ändern sich, der “Zeitgeist” entwickelt sich, vorherigen Annahmen und Prognosen werden durch Realität gefüllt und natürlich gibt es auch eine Staatsräson.

Während der Pandemie haben Bundesregierung und die Landesregierungen in der angenommenen außerordentlichen Notlage an den Parlamenten vorbei regiert. Was wäre passiert, wenn das BVerfG die Verordnungen teilweise oder gar weitgehend einkassiert hätten? Dann hätten wir in Deutschland eine ausgewachsene Staatskrise gehabt. Deutschland wäre nicht handlungsfähig gewesen. Und das angesichts der angenommenen Dringlichkeit der Situation. Da war der durch das BVerfG eingeräumte Spielraum für die Exekutive deutlich größer als er es jetzt oder gar in zwei Jahren wäre.

Während der Pandemie wurden einen Reihe von Prognosen erstellt, die sich weitgehend als falsch gezeigt haben. Eine Überlastung des Gesundheitssystems gab es z.B. zu keinem Zeitpunkt und stand auch nicht bevor. Heute ist das ein nachweisbarer Fakt. Vor zwei Jahren war es eine Meinung. Auch zeigen die Fakten, dass zwei Gruppen von Bürgern extrem überdurchschnittlich gefährdet sind, an Corona zu sterben. Das sind Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und die Altersgruppe Ü80. Diese Gruppen überschneiden sich noch dazu erheblich. Die Altersgruppe U60 ist nicht annähernd relevant gefährdet. Da spielt Covid bei den Sterberaten keine Rolle.

Auch weiss man heute, dass die deutliche Mehrheit der Infektionen Zuhause erfolgen und in verschiedenen öffentlichen Räumen (z.B. Supermarkt) praktisch keine Infektionen stattfanden.

Die Schutz durch Impfungen ist erheblich größer und umfassender. Eine Werteabwägung kann sehr anders ausfallen, wenn Bürger sich durch Impfung vor schwerem Verlauf schützen können im Vergleich zu dem Fehlen dieser Möglichkeit.

Daher würde das BVerfG die sich nun als falsch erwiesenen Annahmen der Bundes- und Landesregierungen nicht mehr einfach so abnicken. Die Richter sind ja nicht blöd und wollen auch nicht so wahrgenommen werden.

Die Verordnungen und Gesetze haben sich teilweise erheblich geändert. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob man z.B. eine Maskenpflicht im Flieger anordnet, wenn es ein rechtfertigendes Pandemiegeschehen gibt oder ob man dafür die Kalender aus der Winterreifenwerbung für das Mittelgebirge bemüht und dann eine Maskenpflicht hat, wenn es kein nennenswertes Pandemiegeschehen vorliegt.

Die Sichten des BVerfG zum Spielraum des Staates bei einer Pandemie werden sich daher verändern. Schon deshalb ist ein kritisches Infragestellen vorheriger Sichten berechtigt und erforderlich.
Das Problem damit ist, dass bisher das BVerfG sich nicht gerade als Änderungswillig in Sachen Corona gezeigt hat. Sie hatten für ihre Gebäude immer die heftigsten Regeln die sie machen konnten, teilweise richtig absurde Sachen wie 2G+ zu Zeiten wo es nichtmal Maskenpflicht gab.

Also entweder sitzt die Angst dort immernoch in den Köpfen oder sie wollen halt gute "Parteisoldaten" sein.
 
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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.064
10.409
der Ewigkeit
und findest Regeln und Gesetze zur Visavergabe für Chinesen in der EU/Deutschland diskriminierend. Mach dich nicht lächerlich... wobei, der Zug ist eh schon . :doh:
Aber nur wegen pers. Emotion, natürlich nicht wegen Ratio.
Schwiegermutti durfte zur Geburt nicht einreisen.
Sind halt dt. Gesetzte und Regeln, an die man sich zu halten hat.
Blöd nur, wenns einen dann selbst trifft, was gerne von Dritten eingefordert wird.
Das Karma schlägt zurück. 🤣
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Das Problem damit ist, dass bisher das BVerfG sich nicht gerade als Änderungswillig in Sachen Corona gezeigt hat. Sie hatten für ihre Gebäude immer die heftigsten Regeln die sie machen konnten, teilweise richtig absurde Sachen wie 2G+ zu Zeiten wo es nichtmal Maskenpflicht gab.

Also entweder sitzt die Angst dort immernoch in den Köpfen oder sie wollen halt gute "Parteisoldaten" sein.
Das sehe ich anders. Ein konsequenter Schutz ergibt erheblich mehr Sinn als Inkonsequenz und Beliebigkeit. Mein Problem mit vielen Maßnahmen ist, dass sie weitgehend keinen Sinn ergeben. Aus Furcht vor Kindesentführern baut man eine tolles Türschloss ein und lässt dann nachts das Fenster vom Kinderzimmer im Erdgeschoss offen stehen. Alles abzusichern ist dagegen durchaus sinnvoll. Ebenso kann es sinnvoll sein, das Risiko von Kindesentführungen als nicht hoch anzunehmen und keine besondere Maßnahmen umzusetzen. Die Bundesregierung hat viele Maßnahmen bei höheren Inzidenzen abgeschafft als diese zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung waren. Und das nicht, weil man den Maßnahmen grundsätzlich abgeschworen hätte. Diese Irrationalität kann also kein Maßstab sein.

Es ist in Sachen Pandemie auch noch nicht viel Zeit vergangen, um das BVerfG als nicht änderungswillig anzusehen.

Und schließlich: Aus meiner Sicht kann man die ergangenen Urteile durchaus vertreten. Was nicht bedeutet, dass ich mit allem übereinstimme.
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
6.012
2.555
Kloten, CH
liest du Meinungen und Artikel, die nicht deiner Meinung entsprechen? Und wenn ja, gibst du denen auch ne Chance deine Meinung umzubilden?

Tendenziell solltest du den Fokus auf den ersten Teil meines Posts setzen.
Ausgerechnet Du sprichts über Meinungsbildung. Also derjenige, der nicht mal die Diskussion zulassen wollte, will anderen erklären, wie Meinungsbildung zu laufen hat? :doh:

:ROFLMAO: LÄCHERLICH, einfach nur LÄCHERLICH! :ROFLMAO:
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.185
10.948
FRA/QKL
Tagesschau auf Instagram: Maskenpflicht in Flugzeugen soll fallen (erstmal herzlichen Glückwunsch, dass die es nach 12 Stunden auch mitbekommen haben)
Gefällt: lufthansaviews

🤣
Naja, auch wenn es hier für uns ein wichtiges Thema ist so muss die Tagesschau dass nicht im Minutentakt scannen und als Breaking News verkaufen. Sooooooo wichtig ist es dann für die Gesamtgesellschaft auch nicht.
 
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danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
6.012
2.555
Kloten, CH
Sorry. Die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von Regelungen ist keine medizinische Frage. Mediziner können beurteilen, ob Maßnahmen sinnvoll sind. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist eine juristische Frage, weil sie nämlich Ausfluss Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20, 28 GG) ist.
Natürlich gehen in die Gesantbeurteilung medizinische Meinungen ein, mehr aber auch nicht.
Wobei ja auch nicht jeder Mediziner einfach nur Pro Maske und so überall wie möglich eintritt! Und dies sogar in der ARD publiziert wird! Das finde ich für D schon recht fortschritlich. ;)
 

bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
987
458
Die Urteile und Sichten des BVerfG sind nicht statisch. Die Richter wechseln, beide Senate müssen nicht derselben Meinung sein, die zu beurteilenden Gesetze und Verordnungen ändern sich, der “Zeitgeist” entwickelt sich, vorherigen Annahmen und Prognosen werden durch Realität gefüllt und natürlich gibt es auch eine Staatsräson.
Während der Pandemie haben Bundesregierung und die Landesregierungen in der angenommenen außerordentlichen Notlage an den Parlamenten vorbei regiert. Was wäre passiert, wenn das BVerfG die Verordnungen teilweise oder gar weitgehend einkassiert hätten? Dann hätten wir in Deutschland eine ausgewachsene Staatskrise gehabt. Deutschland wäre nicht handlungsfähig gewesen. Und das angesichts der angenommenen Dringlichkeit der Situation. Da war der durch das BVerfG eingeräumte Spielraum für die Exekutive deutlich größer als er es jetzt oder gar in zwei Jahren wäre.

Während der Pandemie wurden einen Reihe von Prognosen erstellt, die sich weitgehend als falsch gezeigt haben. Eine Überlastung des Gesundheitssystems gab es z.B. zu keinem Zeitpunkt und stand auch nicht bevor. Heute ist das ein nachweisbarer Fakt. Vor zwei Jahren war es eine Meinung. Auch zeigen die Fakten, dass zwei Gruppen von Bürgern extrem überdurchschnittlich gefährdet sind, an Corona zu sterben. Das sind Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und die Altersgruppe Ü80. Diese Gruppen überschneiden sich noch dazu erheblich. Die Altersgruppe U60 ist nicht annähernd relevant gefährdet. Da spielt Covid bei den Sterberaten keine Rolle.

Auch weiss man heute, dass die deutliche Mehrheit der Infektionen Zuhause erfolgen und in verschiedenen öffentlichen Räumen (z.B. Supermarkt) praktisch keine Infektionen stattfanden.

Die Schutz durch Impfungen ist erheblich größer und umfassender. Eine Werteabwägung kann sehr anders ausfallen, wenn Bürger sich durch Impfung vor schwerem Verlauf schützen können im Vergleich zu dem Fehlen dieser Möglichkeit.

Daher würde das BVerfG die sich nun als falsch erwiesenen Annahmen der Bundes- und Landesregierungen nicht mehr einfach so abnicken. Die Richter sind ja nicht blöd und wollen auch nicht so wahrgenommen werden.

Die Verordnungen und Gesetze haben sich teilweise erheblich geändert. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob man z.B. eine Maskenpflicht im Flieger anordnet, wenn es ein rechtfertigendes Pandemiegeschehen gibt oder ob man dafür die Kalender aus der Winterreifenwerbung für das Mittelgebirge bemüht und dann eine Maskenpflicht hat, wenn es kein nennenswertes Pandemiegeschehen vorliegt.

Die Sichten des BVerfG zum Spielraum des Staates bei einer Pandemie werden sich daher verändern. Schon deshalb ist ein kritisches Infragestellen vorheriger Sichten berechtigt und erforderlich.


Du wirst dich noch umschauen wenn in 1,5 Jahren dann rückwirkend wieder alle Massnahmen bestaetigt wurden :D
 

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.632
777
Warum klagst du nicht für die Maskenpflicht? Wenn der Staat seine Aufgaben nicht ernst nimmt kann man ihn zwingen.

Gute Anwälte findest du hier im Forum.
meine Güte wie oft muss ich dir das noch erklären, bis du das endlich kapierst. Ich bin nicht für oder gegen die Maskenpflicht! Ich bin dafür sich an die Maskenpflicht zu halten wenn sie exisitiert....wie oft muss ich das noch sagen?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ausgerechnet Du sprichts über Meinungsbildung. Also derjenige, der nicht mal die Diskussion zulassen wollte, will anderen erklären, wie Meinungsbildung zu laufen hat? :doh:

:ROFLMAO: LÄCHERLICH, einfach nur LÄCHERLICH! :ROFLMAO:
hast du dich jetzt beruhigt, du bist ja heut ganz schön ärgerlich drauf.

Zur Frage ob man sich an Gesetze und Regeln hält gibt es keine 2 Meinungen....also gibt es schon, aber eine ist Falsch.

Ich verstehe nicht warum auch du nicht den Unterschied zwischen der Diskussion ob es die Regel geben sollte, oder ob man sich an die Regel hält kapierst.. Ist das so schwer?

Hast du wirklich , so überhaupt keine andere Sorgen als das Thema um die Maske?
 
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somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.758
4.344
Gummersbach
Juser , letztmalig bin ich mit unserem Nationalcarrier vor langer langer Zeit geflogen , dennoch aber umwölkte tiefe Sorge mein Haupt in den vergangenen Wochen . Mußte man doch davon ausgehen , daß weite Vorumskreise mannigfaltiger Verärgerung wegen das Unternehmen meiden wie die Pest ; Masken , Hotline , Essen alles Kappes . Vorumsvroind rorschi drohte sogar die Umkehr noch unmittelbar vor dem Betreten des Aeroplans an , es ging sicherlich um irgendwas mit Masken . Leider kam es wohl nicht zur Exekution dieses Vorhabens , die Folgen hätten mich durchaus interessiert .

Angesichts dieser besorgniserregenden Entwicklung im Kundenkreis fällt mir nun ein Stein vom Herzen weil der Herr Spohr , Stand von gestern , dieses festgestellt hat : " Der Wunsch , unser Produkt zu erwerben ist so stark , daß wir mit der Produktion nicht hinterherkommen . " Er kündet ferner vom Anstieg der Durchschnittserträge weil höhere Buchungsklassen vermehrt gefragt seien und außerdem sei er froh , daß die Maskenpflicht weg sei . Das wird den rorschi froien weil er nicht mehr umkehren muß , ist aber schädlich für den Fortbestand dieses Threads .

Wenn es der LH so gut geht , wird sie wohl auch die neueste Erpressung des legalisierten Erpressungsclubs Vereinigung Cockpit überstehen und könnte auch im Bedarfsfall genug Liquidität vorhalten um einem anderen Nationalcarrier aus der Patsche zu helfen wie in Italien oder seinerzeit der Swissair . Dies war einmal die Luftlinie der Freiheitsrepublik Schweiz , wo im Prinzip wohl sonst alles besser läuft . Juser danix möge mich korrigieren sollte dem doch nicht so sein .

Es sieht also gut aus , null problemo .


Wutanfall Lurkerbelow bestätigt
 
Zuletzt bearbeitet:

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.002
3.126
ZRH / MUC / VIE
Leider kam es wohl nicht zur Exekution dieses Vorhabens , die Folgen hätten mich durchaus interessiert .
Zu diesem Vorhaben kam es einmal in Wien , das ist die Hauptstadt Österreichs , nach Betretung eines Georgischen Aeroplans , weil die anwesende nationale Fussballmanschaft des Landes keine fremden Menschen in der Klasse von Geschäften duldete und der besagte User nicht in die wirtschaftliche Reiseklasse wollte . Auch gegen viel Geld nicht . Es musste sein Gepäck ausgeladen werden , und dem Juser wurde sogar ein Hotel bezahlt . Andere Reisende nahmen in der wirtschaftlichen Reiseklasse Platz , die auch die Klasse von Geschäften buchten . Aber der User glaubt nicht , in die Situation zu kommen , erst vor der Flugzoigtür zu erfahren , von der Instanz des Nichtfliegen wollen Gebrauch machen zu müssen . Er schaut ja immer im Voraus auf Flugradar 24 , wem der gebuchte Aeroplan gehört . Und noch vorherer auf aeroplan - booking . com .
 
  • Haha
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Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
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Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.