Der Fall hier war: jemand hatte Zugriff auf die Daten eines Fremden, weil der Fremde offensichtlich ein falsche SEN-Nummer in seine eigene Buchung eingetragen hat. Also wenn dann kannst du nur jemand anderem Zugriff auf deine Buchungen gewähren, wenn du eine falsche Nummer eingibst. Jemand anderes müsste in deinen Buchungen seine SEN-Nr. eintragen, damit er Zugriff auf deine Daten hat. Klar sollte so ein Fehler trotzdem abgefangen werden, aber erstmal gibt es hier keine einfache Möglichkeit für Fremde auf deine Daten zuzugreifen.
Es geht hier nicht um die einfache Möglichkeit, sondern darum, dass es überhaupt möglich ist. Wahrscheinlichkeiten oder ähnliches sind vollkommen unerheblich. Auch ein Versehen kann bereits eine Meldepflicht auslösen, sofern Daten preisgegeben werden, die über die allgemein zugänglichen Daten hinaus gehen. Dazu zwei Beispiele:
1. Der Zeitungsbote bringt mir aus versehen die Zeitung des Nachbarn mit dessen aufgedrucketer Adresse -> ich weiss zwar jetzt, dass der Nachbar die xyz-Zeitung abonniert hat, aber mehr auch nicht. Daher ein geringfügiger - nicht meldepflichtiger - Verstoß.
2. Die Apotheke liefert Medikamente und legt mir aus Versehen bzw. wegen einer Verwechslung das Rezept meines Nachbarn bei. Nun weiss ich, welche Krankheit er hat. Dies ist sowohl dem Betroffenen als auch der Aufsichtsbehörde umgehend mitzuteilen.
In letzterem Fall spielt es keine Rolle, unter welchen Umständen ich an fremde Daten gelange, sondern nur, dass ich überhaupt an fremde Daten gelangen konnte.