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Werden F-Flüge damit nicht zur "betrieblichen Übung" und die ANs leiten daraus ein dauerhaftes Recht auf Reisen in F ab, egal was sie gerade kosten?![]()
das würde ich auch so sehen...
Werden F-Flüge damit nicht zur "betrieblichen Übung" und die ANs leiten daraus ein dauerhaftes Recht auf Reisen in F ab, egal was sie gerade kosten?![]()
Das der AN mit zu wenig Gehalt und zuviel Arbeit Dir erwirtschaftet hat. Noch dazu fliegst Du in F um die Welt und bist so ein undankbarer Sack, daß Du ihn gleich rausschmeisst. Pfui.Da hast du vollkommen recht, ich steh halt auf der anderen Seite. Ich weiss aber in der Zwischenzeit was für ein geldgeiles Arschloch ich bin, skrupellos und nur auf den eigenen Vorteil bedacht. Ein typischer Vertreter des Mittelstands, mit viel zu dickem Auto.
Ein typischer Vertreter des Mittelstands, mit viel zu dickem Auto.
Da hast du vollkommen recht, ich steh halt auf der anderen Seite. Ich weiss aber in der Zwischenzeit was für ein geldgeiles Arschloch ich bin, skrupellos und nur auf den eigenen Vorteil bedacht. Ein typischer Vertreter des Mittelstands, mit viel zu dickem Auto.
habs mir immer schon gedacht, nomen est omen.Ed Size meinte:...mit viel zu dickem Auto.
Ich bin auch AG und ich musste in meiner Karriere auch schon insgesamt 3 Leuten fristlos kündigen. Ist jedes Mal eine unangenehme Geschichte und ganz emotionslos kann man es nicht sehen, da es jedes mal (mein) Geld kostet. Egal was die Personen gemacht haben, es läuft immer auf einen im Prinzip AN freundlichen Vergleich raus und das kann schon sehr ärgerlich sein.Ich finde schon, dass aus Deinen Posts ein bisschen ein "Rachedenken" zwischen den Zeilen zu lesen ist. Du willst der Mitarbeiterin "noch einen mitgeben". Kommt eher unangenehm rüber. Nur mein persönlicher Eindruck (wie gesagt, da Du ja nichts zu den konkreten Gründen der Kündigung sagst, mag der Wunsch, der Mitarbeiterin noch "einen zu verpassen", ja menschlich nachvollziehbar sein, man weiß es nicht)
Was, ein Auto hast du auch? Jetzt reicht's aber...
Und womöglich noch ein iPhone oder BB anstatt des 30,- Euro Samsung Billigtelefons...
Freu dich ja noch, wenn Du erst noch das Zeugnis ausstellen darfst. Das wird sicher auch noch ein Spaß.Wir haben uns doch im Rahmen des Vergleichs schon auf eine fristgerechte Kündigung (die hilfsweise ebenfalls ausgesprochen wurde) geeinigt, der Anwalt der Gegenseite meint aber das die Meilen ebenfalls seiner Mandatin gehören.
Aber dann bitte nicht den Herrn Anwalt. Der macht auch nur seinen Job.Ich bin auch AG und ich musste in meiner Karriere auch schon insgesamt 3 Leuten fristlos kündigen. Ist jedes Mal eine unangenehme Geschichte und ganz emotionslos kann man es nicht sehen, da es jedes mal (mein) Geld kostet. Egal was die Personen gemacht haben, es läuft immer auf einen im Prinzip AN freundlichen Vergleich raus und das kann schon sehr ärgerlich sein.
Ich glaube es geht nicht ums "Mitgeben" oder "noch einen verpassen", sondern auch darum die selbst empfundene Ungerechtigkeit des ganzen zumindest etwas zu mildern. Das kann ich nachvollziehen.
Was, ein Auto hast du auch? Jetzt reicht's aber...
Damit ist es eindeutig. Einziges mir in den Sinn kommendes Einfallstor wäre, wenn einzelnen Mitarbeitern dennoch die Nutzung für private Zwecke erlaubt/geduldet gewesen wäre, dann wäre es ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.Die Vereinbarung war das die Meilen für geschäftliche Flüge genutzt werden.
Andersrum wird laut BAG ein Schuh draus: Solange die private Meilenverwendung nicht Vertragsinhalt geworden ist (siehe mein Eingangssatz) darf der Arbeitgeber sogar die Meilen "zu sich zurückholen", so war der Sachverhalt im BAG-Verfahren.Auf gängige Praxis könnte hier recht einfach verwiesen werden, wenn aus dem Meilenbestand der Streitgegnerin bereits schon eine geschäftliche Buchung vorgenommen wurde. Ideal wäre die Buchung für einen fremden Dritten. Spätestens dann kann sie nicht mehr argumentieren, sie hätte nichts davon gewusst.
Nur wenn die Arbeitnehmerseite substantiiert einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vorträgt. Im Arbeitsgerichtsverfahren gibt es keinen Amtsermittlungsgrundsatz, d.h. der Richter arbeitet mit dem, was die Parteien in den Prozess einbringen. Zu einer Beweisaufnahme kommt es nur dann, wenn der Vortrag eines Gleichbehandlungsverstoßes substantiiert bestritten wird und diese Frage entscheidungserheblich ist (was wohl der Fall sein dürfte).Der Richter wird ... Ed Size fragen, wie bei allen anderen AN nachweislich die Meilen verwand werden und wie sie bei der Beklagten bisher verwandt wurden.
blablubbblablubb. Aber es verwundert mich nicht, dass unser Vorumsfielposter getrieben ist, auch in arbeitsvertrags- sowie arbeitsgerichtsverfahrensfragen dilettieren zu müssen.Ich denke auch, dass die Antwort auf die Frage einfach ist: Es gilt das, was bzgl. der Meilen mit dem Arbeitnehmer vereinbart wurde. Falls nichts nachweisbar vereinbart wurde, gilt also erstmal nichts, denn da wird der AG sagen, dass er nur eine geschäftliche Verwendung zugelassen hat, und der AN wird sagen, dass ihm eine private Verwendung gestattet wurde. Aussage gegen Aussage. Demnach kommt es dann also auf Indizien an, die eine gängige Praxis aufzeigen, aus der man ablesen kann, welche der beiden Parteien glaubwürdiger ist. Und dann entscheidet der Richter, wem er mehr glaubt. Ganz doof ist es natürlich dann, wenn es keine schriftliche Festlegung gab und es in der Firma sowohl privaten wie geschäftlichen Einsatz von Mitarbeitermeilen gab oder gibt.
Wertersatz in Geld. Das BAG hat in seinem Urteil zwar einen Wert benannt, aber nicht dessen Berechnungsweise. Wahrscheinlich wurde die Berechnung dem LAG-Urteil einfach entnommen, da im Rahmen der Revision offensichtlich nicht angegriffen.Und wie soll der (ehemalige) AN die Meilen an den (ehemaligen) AG übertragen?
Das war ja irgendwie das traurigste an der ganzen Entscheidung. Das hätte mich wirklich interessiert, wie man nun diese Meilen "in Geld" bemisst.Wertersatz in Geld. Das BAG hat in seinem Urteil zwar einen Wert benannt, aber nicht dessen Berechnungsweise. Wahrscheinlich wurde die Berechnung dem LAG-Urteil einfach entnommen, da im Rahmen der Revision offensichtlich nicht angegriffen.
die moderne motorisierte heuschrecke. thread sofort sperren!![]()
Das war ja irgendwie das traurigste an der ganzen Entscheidung. Das hätte mich wirklich interessiert, wie man nun diese Meilen "in Geld" bemisst.
Sollte man die zitieren um den Arbeitsrichter zu belustigen?Da gab es doch mal eine Hausnummer im LH-Geschäftsbericht, auf die man sich ggf. berufen könnte?
blablubbblablubb. Aber es verwundert mich nicht, dass unser Vorumsfielposter getrieben ist, auch in arbeitsvertrags- sowie arbeitsgerichtsverfahrensfragen dilettieren zu müssen.
Das LAG Hamm hat als Berufungsgericht einfach nur die Behauptung des Arbeitnehmers, 350k-PM seien 9.700 € Wert, aufgenommen. Der Arbeitgeber hat es nicht bestritten, musste er auch nicht, weil es um eine Feststellungsklage ging, mit der der Arbeitnehmer lediglich erreichen wollte, die Meilen privat verwenden zu dürfen (und eben nicht einen Geldbetrag ausgezahlt zu bekommen - dann wäre die Eurozahl vom Arbeitgeber auch bestritten worden, das gehört zum guten "Prozesston").Das hätte mich wirklich interessiert, wie man nun diese Meilen "in Geld" bemisst.
Ich bin auch AG und ich musste in meiner Karriere auch schon insgesamt 3 Leuten fristlos kündigen. Ist jedes Mal eine unangenehme Geschichte und ganz emotionslos kann man es nicht sehen, da es jedes mal (mein) Geld kostet. Egal was die Personen gemacht haben, es läuft immer auf einen im Prinzip AN freundlichen Vergleich raus und das kann schon sehr ärgerlich sein.
Ich glaube es geht nicht ums "Mitgeben" oder "noch einen verpassen", sondern auch darum die selbst empfundene Ungerechtigkeit des ganzen zumindest etwas zu mildern. Das kann ich nachvollziehen.
Das wäre vielleicht mal einen NJW-Aufsatz wert.Fazit: es gibt noch keinen gerichtlich festgestellten Umrechnungsschlüssel.![]()
Neid spielt bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen vermutlich eine nicht zu unterschätzende Rolle. Aber vor Gericht sind ja angeblich alle gleich? Aus der anderen Seite haben wir fristlose Kündigungen wegen einer vom Buffet gegessenen übrig gebliebenen Wurstsemmel. Und hier geht es "ganz nebenbei" noch um Meilen im Wert von gut 2500 EUR. Die Dimensionen sind schon beachtlich.
Fazit: es gibt noch keinen gerichtlich festgestellten Umrechnungsschlüssel.![]()
ne ganz doofe Frage: wie sollen denn die Meilen übertragen werden?
M&M gibt doch gar keine Möglichkeit dafür vor...
Und wie Frequent_Sailor auch schon schrieb: wo hört das dienstliche Sammeln auf und wo fängt die Eigeninitiative an?
- Doppeltemailen-Aktion
- Exec- Meilen
- Anmledung bei Aktionen
- ggf. Paybackpunkte aufs MM KOnto?
Es gibt ja nur ein personenbezogenes Konto wo alles aufläuft. Privat und Dienstlich.
Für so Fälle gibts doch eigentlich PPB, oder?
Wozu?Was für die im anderen Thread gerade vorgeschlagene Pfändung von Meilen dann relevant ist, denn dafür müsste man so einen Schlüssel finden.
Das ist falsch. Wenn nichts nachweisbar vereinbart wurde, gehören die Meilen laut BAG dem Arbeitgeber.Falls nichts nachweisbar vereinbart wurde, gilt also erstmal nichts
Das ist falsch, denn darauf kommt es gar nicht an.Aussage gegen Aussage.
Das ist falsch, denn darauf kommt es gar nicht an.Demnach kommt es dann also auf Indizien an, die eine gängige Praxis aufzeigen, aus der man ablesen kann, welche der beiden Parteien glaubwürdiger ist.
Das ist falsch, denn darauf kommt es gar nicht an.Und dann entscheidet der Richter, wem er mehr glaubt.
Das ist falsch, denn der Arbeitgeber darf sogar Meilen entgegen bisheriger Praxis/Duldung an sich ziehen, so lange keine feststellbare betriebliche Übung besteht. Wie eine solche betriebliche Übung festzustellen ist, legt das BAG in seinem Urteil dar.Ganz doof ist es natürlich dann, wenn es keine schriftliche Festlegung gab und es in der Firma sowohl privaten wie geschäftlichen Einsatz von Mitarbeitermeilen gab oder gibt.