Meilen nach Kündigung durch Arbeitgeber?

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
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ed neidet dem AN sicher nur die meilen weil er selbst keine mehr am konto hat... :D ;)

Das ist die beste Bemerkung zu dem Thema. Ich weiss original nicht einmal wieviel Meilen ich wo habe, gesamt aber weit mehr als eine Millionen. Ich bekomme nie Awards, das neide ich dem arbeitlosen AN jetzt viel mehr. Die hat jetzt Zeit ihre Reisen nach Awardverfügbarkeit zu planen. Während ich immer Flüge bezahlen muss.
 
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BUSINESSFLYER

Erfahrenes Mitglied
11.05.2011
591
55
CGN
Das ist die beste Bemerkung zu dem Thema. Ich weiss original nicht einmal wieviel Meilen ich wo habe, gesamt aber weit mehr als eine Millionen. Ich bekomme nie Awards, das neide ich dem arbeitlosen AN jetzt viel mehr. Die hat jetzt Zeit ihre Reisen nach Awardverfügbarkeit zu planen. Während ich immer Flüge bezahlen muss.

Mehr als peinlich, die Streitigkeiten seiner eigenen Firma in dieser Form nach Außen zu tragen.

Darüber hinaus sollten man sich fragen ob man über ehemalige Mitarbeiter in einem Internetforum herzieht.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
42
www.vielfliegertreff.de
Wozu?
Bei einem PfÜB interessiert das eigentlich gar nicht. Es werden die Meilen gepfändet und gut.
Wenn ich eine Rentenanwartschaft pfände, weiss ich auch nicht, wie viel die Wert ist.

Interessant. Wenn mir also jemand 1000 EUR schuldet, dann kann ich Meilen im Wert von 500, 5000 oder 50.000 EUR pfänden, es interessiert keinen? Ich pfände einfach alle, die da sind, egal wie viele? Und dann?
 

flysurfer

Gründungsmitglied
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06.03.2009
26.001
42
www.vielfliegertreff.de
Das ist die beste Bemerkung zu dem Thema. Ich weiss original nicht einmal wieviel Meilen ich wo habe, gesamt aber weit mehr als eine Millionen. Ich bekomme nie Awards, das neide ich dem arbeitlosen AN jetzt viel mehr. Die hat jetzt Zeit ihre Reisen nach Awardverfügbarkeit zu planen. Während ich immer Flüge bezahlen muss.

Das halte ich jetzt allerdings nicht für übertrieben souverän, und es sollte auch keinen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Mehr als peinlich, die Streitigkeiten seiner eigenen Firma in dieser Form nach Außen zu tragen.

Darüber hinaus sollten man sich fragen ob man über ehemalige Mitarbeiter in einem Internetforum herzieht.

Herziehen? Das kann ich jetzt nirgends nachvollziehen, und in dem Zitat schon gar nicht. Welche Art von Streitigkeiten macht man den in einem Forum öffentlich, ohne das es peinlich wird?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Das halte ich jetzt allerdings nicht für übertrieben souverän, und es sollte auch keinen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben.

Ich habe längst aufgegeben übertrieben souverän zu sein. Aber mit meiner Restsouveränität lass ich jetzt all weiteren Kommentare.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Mehr als peinlich, die Streitigkeiten seiner eigenen Firma in dieser Form nach Außen zu tragen.

Darüber hinaus sollten man sich fragen ob man über ehemalige Mitarbeiter in einem Internetforum herzieht.
nana, keep cool baby, wir sind hier nicht im klassennahkampf...

gerade auf die frage nach details hat sich der op in nobler zurückhaltung geübt! :rolleyes:
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Ich habe längst aufgegeben übertrieben souverän zu sein. Aber mit meiner Restsouveränität lass ich jetzt all weiteren Kommentare.

damit hast du auch recht, denn manche können den sarkasmus nicht herauslesen der zweifellos in manchem deiner beiträge zum thema erkennbar ist.
 

rz231

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
1.054
50
HAJ, BWE
Ich habe längst aufgegeben übertrieben souverän zu sein. Aber mit meiner Restsouveränität lass ich jetzt all weiteren Kommentare.

Ich lasse den zugrundeliegenden Sachverhalt jetzt einmal aussen vor. Vielleicht aber solltest du zu deiner ursprünglichen Souveränität zurückkehren. Solche Streitigkeiten bis zum bitteren Ende zu treiben nutzen unter dem Strich niemandem, nicht dem Ex-MA, nicht dem Unternehmen und auch nicht dir. Wenn die verbleibenden Mitarbeiter den (subjektiven) Eindruck gewinnen daß hier noch nachgetreten wird dann wird sich das nicht als Motivationsschub erweisen. Und daß du als Arbeitgeber auf motivierte Mitarbeiter Wert legst hast du ja an anderer Stelle eindeutig (#119) gesagt.
 

alexandratxl

Reguläres Mitglied
04.01.2012
53
0
Auf Geschäftsreisen erworbene Bonus-Meilen gehören dem Arbeitgeber. Mitarbeiter, die dienstlich viel mit dem Flugzeug unterwegs sind, müssen ihre Bonuspunkte an das Unternehmen herausgeben, wie am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Es wies damit die Klage eines Verkaufsleiters ab, der sein Punktekonto für Privatflüge verwenden wollte. (Az: 9 AZR 500/05)

Nicht in Österreich :idea:
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.979
23
Wien
Mal abgesehen davon dass Dein Post aber mal wieder gar nix mit dem OP zu tun hat: Ed Size ist RA und vertritt vermutlich einen Mandanten dem das passiert ist. Er wird also weder "viel Spass" mit der Kündigung haben, noch wissen was er "damit anstellt"...

Klar, ich mach jedes mal ein neues Thema auf wenn ich was zu sagen habe :rolleyes:

Schließlich schreibe ich nicht inhaltlichen Murks wie Trolle & Co
 

alexandratxl

Reguläres Mitglied
04.01.2012
53
0
Ach so, jetzt versteh ich. Dazu kann ich noch zu wenig sagen, bin ja erst neu hier und muss mich noch einleben.

Aber zurück zum Thema. Es kommt auf den Sachverhalt und auch das Land an. So pauschal gibt es keine Antwort darauf. Der Anwalt deines Vertrauens kann dich aber beraten
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.887
440
Nur wenn die Arbeitnehmerseite substantiiert einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vorträgt. Im Arbeitsgerichtsverfahren gibt es keinen Amtsermittlungsgrundsatz, d.h. der Richter arbeitet mit dem, was die Parteien in den Prozess einbringen. Zu einer Beweisaufnahme kommt es nur dann, wenn der Vortrag eines Gleichbehandlungsverstoßes substantiiert bestritten wird und diese Frage entscheidungserheblich ist (was wohl der Fall sein dürfte).

Auf jeden Fall wird die AN-Seite genau diesen Gleichbehandlungsverstoss geltend machen wollen MÜSSEN. Denn falls dort überhaupt nichts positives für Sie zu finden ist, kann sie gleich einpacken.
 

lipton

Queen of :rolleyes:
07.03.2009
3.426
0
HAJ
Wie sieht das eigentlich aus, wenn der AN geschäftlich keinen Status schaffen würde, bissle privat nachhilft und jetzt dann Exec. Bonus bekommt. Steht der auch dem AG zu? Weder die geschäftlichen noch die privaten Flüge hätten getrennt für einen Status plus nun Exec. Bonus ausgereicht. Zusammen schon. Wem gehören die Bonusmeilen?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.471
11.881
FRA/QKL
Wie sieht das eigentlich aus, wenn der AN geschäftlich keinen Status schaffen würde, bissle privat nachhilft und jetzt dann Exec. Bonus bekommt. Steht der auch dem AG zu? Weder die geschäftlichen noch die privaten Flüge hätten getrennt für einen Status plus nun Exec. Bonus ausgereicht. Zusammen schon. Wem gehören die Bonusmeilen?
Wieso sollte der Exec. Bonus aus geschäftlichen Flügen dem AN gehören?

25% der Entfernungsmeilen für einen geschäftlichen Flug gibt es ja auch nur wenn der Flug tatsächlich stattfindet. 25% von 0 bleibt nun mal 0.
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Wieso sollte der Exec. Bonus aus geschäftlichen Flügen dem AN gehören?

25% der Entfernungsmeilen für einen geschäftlichen Flug gibt es ja auch nur wenn der Flug tatsächlich stattfindet. 25% von 0 bleibt nun mal 0.

Wie lipton aber richtig schreibt, gäbe es die 25 % auf der anderen Seite nicht, wenn der AN nicht privat nachgeholfen hätte. Dann wären es 0 % von x = 0. Kann man genauso argumentieren wie Deine 25 % von 0.
 

Elly Beinhorn

Erfahrener Forenzombie
08.03.2009
4.947
0
95
Im schönen Tessin
Wieso sollte der Exec. Bonus aus geschäftlichen Flügen dem AN gehören?

25% der Entfernungsmeilen für einen geschäftlichen Flug gibt es ja auch nur wenn der Flug tatsächlich stattfindet. 25% von 0 bleibt nun mal 0.

Gut, meine Meinung, aber wie sehe es aus, wenn wie z.B. bei mir der Status mitgebracht wird, sollte man dann ein Privatkonto und eine Geschäftskonto bei MaM haben?
Dann nützt der ggf. erworbene private HON/SEN nichts wenn ich geschäftlich nur MaM bin.
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
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300x250
Freu dich ja noch, wenn Du erst noch das Zeugnis ausstellen darfst. Das wird sicher auch noch ein Spaß.

Hier gabs ne Mitarbeiterin, die morgens gerne zu spät kam, abends sehr pünktlich weg kam. Sachbearbeitung, Ablage und so Zeugs. Weder durch übermässigen Arbeitseifer noch durch überragende Fachkompetenz auffiel, dann von selbst gekündigt hat und von mir dann freigestellt wurde, weil sie betrieblich für alle angeordnete Überstunden verweigert hat.
Folgende Formulierung hätte sie gerne im Zeugnis gesehen:
Frau A. erledigte ihre Aufgaben mit großem Engagement und persönlichem Einsatz.
Es sei denn, es geht mal 5 Minuten länger oder es sind betrieblich angeordnete Überstunden.


Frau A. verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, die sie jederzeit sicher und zielgerecht in der Praxis einsetzt.
Ihre schnelle Auffassungsgabe ermöglichte es Frau A., ihr Fachwissen stets mit großem Erfolg zu erweitern und schwierige Sachverhalte sofort zu überblicken.
Auch in prekären Situationen bewies sie eine beachtliche Weisheit, die es ihr ermöglichte, zutreffend und verantwortungsvoll zu urteilen.
Frau A. erledigte ihre Aufgaben mit großem Engagement und persönlichem Einsatz. Auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen und starker Belastung erfüllte sie unsere Erwartungen stets in bester Weise.

Am schönsten fand ich das mit Weisheit und "urteilen". Es ist ja bekannt, daß die Bürohilfen gerne die unternehmerischen Entscheidungen treffen.

Aber mittlerweile habe ich 2mal das Arbeitszeugnis vom Arbeitsrichter diktieren lassen...das wars mir dann sogar wert.

Den Text merke ich mir, kann ja mal sein, dass ich ein Zeugnis brauche. Danke. =;