Meilen nach Kündigung durch Arbeitgeber?

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tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.857
1.038
Bayern & Tirol
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Liebe Hobbyjuristen im Forum,

zunächst einmal ein paar Voraussetzungen: Die Meilen gehören erst einmal dem Fluggast persönlich. Das ist relativ einfach über das Vertragsverhältnis zwischen Lufthansa und dem Teilnehmer geregelt. Ein Blick in die AGBs hilft!

Natürlich können pfennigfuchsende Arbeitgeber verlangen, dass die Meilen nur Dienstlich verflogen werden. Sie können auch verlangen, dass der Müsliriegel oder die Zeitung im Betrieb bei el jefe abgegeben werden müssen. Neid und Missgunst für 99 Euro. Es widerspricht nur dem, was ein Vielfliegerprogramm darstellen soll. Hier sollte der geneigte Arbeitgeber sich mal den Unterschied zwischen Firmenförderprogrammen und Vielfliegerprogrammen!

Ich hoffe, dass die Unternehmen die die Meilen dienstlich einsetzen, diese auch noch korrekt versteuern! LH macht das in Deutschland ausdrücklich nur für den privaten Gebrauch! Das ist wohl der Grund, warum viele Unternehmen das mit "Upgrades" kaschieren wollen!

Es hat einen sehr guten Grund, warum LH den Meilen keinen offiziellen Wert beimisst!

Zudem sollten unsere Hobbyjuristen wissen, dass sich Richter nicht unbedingt an andere Urteile binden lassen müssen. Wir sind ja nicht in den USA! Dass macht die Juristerei so spannend und kann manchmal ganz überraschende Folgen haben. Nur weil mal eine Kammer nicht viel Ahnung von Vielfliegerprogrammen hat, heisst das noch lange nicht, dass ich in einem anderen Fall eine ganz andere Entscheidung hinbekomme.

Beispielhaft sind die lustigen Entscheidungen für Entschädigungen nach der EU 261. Da gibt es eine ganze Bandbreite an Entscheidungen, je nachdem wie geistig umnachtet die Kammer oder erfahren/unterfahren der Anwalt des Klägers ist. Zitiert werden von den jeweiligen Seiten dann immer die Urteile die besonders passend erscheinen. Nur ist das nicht zielführend!

Die Taktik: "Ich kenne ein Urteil wo ein superdupertolles Gericht so eintschieden hat, wie es mir in den Kram passt und deswegen ist mein Juristischer Sachverstand länger als Deiner!" lassen mich kalt. Im Zweifel entscheidet erst mal der Richter und ich gehe durch die Instanzen. Nur vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand! Ich habe schon Prozesse mit miesen Vergleichen beenden müssen die eigentlich "gmahde Wiesn" waren aber auch schon Dinge mit einem hohen Risiko gewonnen die mich selbst überrascht haben!

Zum Thema des OP: Lass es einfach! Kostet einfach mehr als es bringt!
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.471
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FRA/QKL
Ich hoffe, dass die Unternehmen die die Meilen dienstlich einsetzen, diese auch noch korrekt versteuern! LH macht das in Deutschland ausdrücklich nur für den privaten Gebrauch! Das ist wohl der Grund, warum viele Unternehmen das mit "Upgrades" kaschieren wollen!
Lieber tyrolean,

ich gehe nur mal auf einen Teil deines Beitrags ein, stellvertretend allerdings für den restlichen Beitrag. ;)

Selbstverständlich versteuert LH die Meilen nur für den privaten Teil, da es bei geschäftlicher Verwendung NULL Notwendigkeit gibt. Deshalb hat LH durch den Finanzminister auch einen recht großzügigen Freibetrag eingeräumt bekommen, nämlich mit dem Hinweis dass ein Großteil der Meilen sowieso geschäftlich gesammelt und geschäftlich genutzt wird. :censored:

Dementsprechend gibt es bei PPB auch gar keine Versteuerung seitens LH, da jeder Teilnehmer durch seine Teilnahme und Unterschrift bestätigt die Punkte ausschließich für Geschäftszwecke einzusetzen.
 
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Basched

Reguläres Mitglied
15.12.2010
54
0
Was für Kindergarten. Wenn du Angestellte hast, die beruflich (viel) fliegen müssen, werden die ja auch einiges an Zeit dafür aufbringen müssen. Alles Dienstzeit???
Und dann geht der Fight um die Meilen los. Am Kontext erkennt man schon (und du hast es ja auch geschrieben) dass es um was persönliches geht und nicht um den Wert. Meiner Meinung nach wird man so nicht glücklich, aber du vielleicht schon. Auf jeden Fall sind die Rechtsverdreher auf beiden Seiten Sieger bei dem Gezanke.

Was mich aber trotzdem interessiert: Was für eine Lösung strebst du an? Soll die dir deinen nächsten Flug von den Meilen bezahlen oder für einen der anderen Angestellten oder im WorldShop einen Kugelschreiber für dich erwerben oder willst du den Wert der Meilen in Cash haben?
Was ist mit dem O-Saft den sie in der Longe getrunken hat, in die sie nur reingekommen ist weil du so viele Dienstflüge bezahlt hast?
 
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Maluku_Flyer

Erfahrenes Mitglied
01.10.2010
2.053
1
MUC
Wie lipton aber richtig schreibt, gäbe es die 25 % auf der anderen Seite nicht, wenn der AN nicht privat nachgeholfen hätte. Dann wären es 0 % von x = 0. Kann man genauso argumentieren wie Deine 25 % von 0.

Noch eine andere Variante: der AN erfliegt jedes Jahr so um die 30K. Erreicht zwar nie einen LH Status, die Meilen läppern sich aber zusammen. Privat kauft er sich die LH CC. Dadurch verfallen die Meilen jetzt nicht mehr. Wem gehören jetzt die Meilen, die älter als 3 Jahre sind?
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Ich sag's mal so - nach Lektüre dieses Threads - wenn ich Arbeitnehmer wäre, wüsste ich zwei Arbeitgeber, die für mich eher nicht in Frage kämen.
 
Z

Zurich Flyer

Guest
Ich sag's mal so - nach Lektüre dieses Threads - wenn ich Arbeitnehmer wäre, wüsste ich zwei Arbeitgeber, die für mich eher nicht in Frage kämen.

geht mir genauso so. sich hier im forum über die sachbearbeiterin lustig mache und noch auszüge aus dem arbeitzeugnis zu veröffentlichen ist ein grosses armutszeugnis für diesen angeblichen arbeitgeber (n)
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.087
940
CGN
Was für Kindergarten. Wenn du Angestellte hast, die beruflich (viel) fliegen müssen, werden die ja auch einiges an Zeit dafür aufbringen müssen. Alles Dienstzeit???
Und dann geht der Fight um die Meilen los.

Der "Fight" gegen die Arbeitgeber ist aber genauso ein Kindergarten. Ich lese hier ständig "Meilen sind die Entschädigung dafür, dass ich meistens Economy fliegen musste" oder "Angestellte, die viel reisen, müssen viel Zeit aufbringen" ... grundsätzlich wird doch niemand gezwungen, einen bestimmten Job zu machen, oder? Wenn einem die Arbeitsbedingungen nicht passen - und dazu gehörten auch die Art und Weise, wie Dienstreisen ablaufen, von der Buchungsklasse bis zum Zeitausgleich-für-die-Reisezeit - dann muss er diesen Job ja nicht annehmen/behalten. Aber wenn jemand einen Job machen will und die Spielregeln akzeptiert hat (und die waren hier offenbar: Nur Dienstliches Abfliegen der Meilen erlaubt), dann hat er sich auch daran zu halten.

Prämienmeilen sind ein Rabattsystem für Flüge, nichts anderes. Und Rabatte gehören dem, der das Geld bezahlt. Das ist das gleiche wie Payback- oder Shell ClubSmart-Punkte beim Betanken von Firmenautos, oder wie "Stempel-Bonushefte" beim Bäcker um die Ecke, bei dem die Sekretärin die Konferenzraum-Brötchen holt, die heimst doch (hoffentlich) auch keiner privat ein und hält das für fair? Selbst der ExecutiveBonus, selbst dann wenn der Mitarbeiter VOR Arbeitsantritt schon FTL/SEN war, ist nichts anderes. Die Anzahl der Clubsmart-Punkte wird bei gleicher Fahrstrecke und gleichem Fahrzeug auch bei dem einen Mitarbeiter größer ausfallen (weil der durch seinen Fahrstil mehr verbraucht) als beim anderen.
 

Basched

Reguläres Mitglied
15.12.2010
54
0
Der "Fight" gegen die Arbeitgeber ist aber genauso ein Kindergarten. Ich lese hier ständig "Meilen sind die Entschädigung dafür, dass ich meistens Economy fliegen musste" oder "Angestellte, die viel reisen, müssen viel Zeit aufbringen" ... grundsätzlich wird doch niemand gezwungen, einen bestimmten Job zu machen, oder? Wenn einem die Arbeitsbedingungen nicht passen - und dazu gehörten auch die Art und Weise, wie Dienstreisen ablaufen, von der Buchungsklasse bis zum Zeitausgleich-für-die-Reisezeit - dann muss er diesen Job ja nicht annehmen/behalten. Aber wenn jemand einen Job machen will und die Spielregeln akzeptiert hat (und die waren hier offenbar: Nur Dienstliches Abfliegen der Meilen erlaubt), dann hat er sich auch daran zu halten.

Prämienmeilen sind ein Rabattsystem für Flüge, nichts anderes. Und Rabatte gehören dem, der das Geld bezahlt. Das ist das gleiche wie Payback- oder Shell ClubSmart-Punkte beim Betanken von Firmenautos, oder wie "Stempel-Bonushefte" beim Bäcker um die Ecke, bei dem die Sekretärin die Konferenzraum-Brötchen holt, die heimst doch (hoffentlich) auch keiner privat ein und hält das für fair? Selbst der ExecutiveBonus, selbst dann wenn der Mitarbeiter VOR Arbeitsantritt schon FTL/SEN war, ist nichts anderes. Die Anzahl der Clubsmart-Punkte wird bei gleicher Fahrstrecke und gleichem Fahrzeug auch bei dem einen Mitarbeiter größer ausfallen (weil der durch seinen Fahrstil mehr verbraucht) als beim anderen.

Jetzt hast du leider auf den falschen Teil meines Posts geantwortet. Eine Antwort auf den zweiten Teil fände ich interessanter.
Naja die arbeitet ja jetzt nicht mehr für den OP, so gesehen: Problem gelöst. Die andere Sache ist wie man mit seinen Angestellten umgeht. Meinst du es ist wirklich hilfreich seine Mitarbeiter Buchführen zu lassen wie viele Meilen geschäftlich erflogen sind oder es gar selbst zu tun? Ich glaube hier wird aus einer Fliege ein Elefant gemacht. Du glaubst garnicht wie egal mir das wäre, wenn die Sekretärin auf Firmenkosten Sammelhefte beim Bäcker vollmacht, solange sie nicht extra mehr als nötig einkauft. Aber das sind vielleicht einfach nur verschiedene Einstellungen zu seinen Mitarbeitern die hier aufeinander prallen.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Vielleicht noch ein Wort zur Erklärung:

Wir reden bei der AN von einer Verkäuferin (Einzelhandel) die regelmässig in C nach Asien geflogen ist, das war als Incentive gedacht, das hatte nichts mit ihrem Job zu tun, somit kann man die Meilen auch nicht als Entschädigung für die Zeit die sie in Y verbringen musste sehen.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Vielleicht noch ein Wort zur Erklärung:

Wir reden bei der AN von einer Verkäuferin (Einzelhandel) die regelmässig in C nach Asien geflogen ist, das war als Incentive gedacht, das hatte nichts mit ihrem Job zu tun, somit kann man die Meilen auch nicht als Entschädigung für die Zeit die sie in Y verbringen musste sehen.

Das ist mal eine geile Branche!
 
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Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Vielleicht noch ein Wort zur Erklärung:

Wir reden bei der AN von einer Verkäuferin (Einzelhandel) die regelmässig in C nach Asien geflogen ist, das war als Incentive gedacht, das hatte nichts mit ihrem Job zu tun, somit kann man die Meilen auch nicht als Entschädigung für die Zeit die sie in Y verbringen musste sehen.

Wenn es nichts mit ihrem Job zu tun hatte, waren das dann überhaupt geschäftliche Reisen? Welche Verkäuferin im Einzelhandeln bekommt denn Business Class - Reisen nach Asien "mal eben als Incentive"? :confused:
 

Theisener

Erfahrenes Mitglied
Wenn es nichts mit ihrem Job zu tun hatte, waren das dann überhaupt geschäftliche Reisen? Welche Verkäuferin im Einzelhandeln bekommt denn Business Class - Reisen nach Asien "mal eben als Incentive"? :confused:

Also mein Team bekommt bei guter Leistung auch immer mal wieder Flüge in C nach USA, VAE oder Asien spendiert.
Hängt eben immer von der Leistung/Zielerfüllung ab.

Unabhängig davon habe ich mir abgewöhnt, einen RA für Streitigkeiten vor den ArbG zu holen, denn meist läuft es bei der Beteiligung eines RA auf einen Vergleich raus und die Kosten des RA sind es mir nicht wirklich wert. Ich habe bisher eigentlich immer sehr gute Arbeitsrichter kennen gelernt, die sehr vernünftig ihre Urteile gefasst haben.
 
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Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Also mein Team bekommt bei guter Leistung auch immer mal wieder Flüge in C nach USA, VAE oder Asien spendiert.
Hängt eben immer von der Leistung/Zielerfüllung ab.

Unabhängig davon habe ich mir abgewöhnt, einen RA für Streitigkeiten vor den ArbG zu holen, denn meist läuft es bei der Beteiligung eines RA auf einen Vergleich raus und die Kosten des RA sind es mir nicht wirklich wert. Ich habe bisher eigentlich immer sehr gute Arbeitsrichter kennen gelernt, die sehr vernünftig ihre Urteile gefasst haben.

Off-topic-Frage...Nähe LUX ist doch eher Eifel als Hunsrück, oder? :)
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.471
11.880
FRA/QKL
Ich glaube hier wird aus einer Fliege ein Elefant gemacht. Du glaubst garnicht wie egal mir das wäre, wenn die Sekretärin auf Firmenkosten Sammelhefte beim Bäcker vollmacht, solange sie nicht extra mehr als nötig einkauft. Aber das sind vielleicht einfach nur verschiedene Einstellungen zu seinen Mitarbeitern die hier aufeinander prallen.
Das ist dir spätestens dann nicht mehr egal, wenn du dem FA dafür noch eine Haufen Geld geben musst. Leider muss ich meine MA bei gewissen Sachen gängeln, weil es deutsche Gesetze, vor allem Steuergesetze so vorschreiben. Denkst du es macht mir Spaß einem MA bei seiner Hotelrechnung z.B. Frühstückspauschalen abzuziehen, obwohl er gar nichts verzehrt? :confused:

Ich gönne meinen Mitarbeitern auch alles - und bei LH Meilen ist es einfach, die können privat verwendet werden und das steuerliche Problem ist gelöst - aber das ganze muss im Rahmen gültiger Gesetze ablaufen. Manches mag wie Gängelei aussehen, das kann ich nicht ändern und kann von meinem MA auch nicht verlangen dass er den ganzen Unsinn deutscher Gesetze vollumfänglich versteht. So prallen halt manchmal leider zwei Sichtweisen aufeinander. :sick:
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.087
940
CGN
Jetzt hast du leider auf den falschen Teil meines Posts geantwortet. Eine Antwort auf den zweiten Teil fände ich interessanter.

Was ist der zweite Teil Deines Posts? Was mit dem O-Saft ist, den sie in der Lounge getrunken hat? Oder welche Lösung dem OP vorschwebt, was mit den Meilen passieren soll? Keine Ahnung, ich bin ja nicht der besagte Arbeitgeber. Wenn es mich betreffen würde, würde ich es sicherlich vom Anlass der Kündigung abhängig machen. Wenn ich dem Mitarbeiter die Meilen wirklich nicht gönnen würde (was weiss ich; wenn er mich beklaut hätte und noch beschimpft dazu oder sonst was), dann soll er sie wegen mir einer wohltätigen Organisation spenden oder sonstwas, aber garantiert nicht davon nochmal in Urlaub fliegen. Die Frage stelle ich mir dann konkret, falls es mal so weit sein sollte.

Die andere Sache ist wie man mit seinen Angestellten umgeht. Meinst du es ist wirklich hilfreich seine Mitarbeiter Buchführen zu lassen wie viele Meilen geschäftlich erflogen sind oder es gar selbst zu tun? Ich glaube hier wird aus einer Fliege ein Elefant gemacht. Du glaubst garnicht wie egal mir das wäre, wenn die Sekretärin auf Firmenkosten Sammelhefte beim Bäcker vollmacht, solange sie nicht extra mehr als nötig einkauft. Aber das sind vielleicht einfach nur verschiedene Einstellungen zu seinen Mitarbeitern die hier aufeinander prallen.

Es muss doch niemand buchführen. Wenn ein Mitarbeiter 3x im Jahr von Köln nach Berlin fliegt, dann soll er mit den 3000 Meilen machen, was er will. Das ist das gleiche wie die von mir erwähnten Stempelhefte beim Bäcker - natürlich wäre mir auch völlig egal, ob meine Assistentin einmal im Monat ein Puddingteilchen gratis bekommt.

Aber hier geht es ja offenbar um (wertvolle) Meilenkonten. Auch hier würde ich (wenn es bei uns eine solche Regelung gäbe, dass Meilen dienstlich zu nutzen sind) keine Buchführung erwarten - aber genauso, wie ich von erwachsenen Mitarbeitern erwarte, dass sie ihr Arbeitszeitkonto im Griff haben (ohne dass ich da reingucken muss), genauso würde ich auch hier erwarten, dass sie das halbwegs pi mal Daumen nachhalten. Und wenn das zu aufwendig ist, dann muss man eine Lösung finden (notfalls ein zweiter Account für die dienstlichen Meilen, und wenn das bei LH nicht geht, dann eben Miles&Smiles oder sonstwas).

Das hat nichts mit seiner Einstellung zu den Mitarbeitern zu tun. Von mir kann jeder gerne alles haben; wenn jemand privat ein Auto braucht, kann er nicht nur unsere Sixt-Kundennummer nehmen; ich bringe sogar das Auto gerne von der Station, die eh auf dem Weg liegt, direkt mit, damit er mit meiner Kundenkarte vielleicht noch ein Upgrade bekommt und mit meiner Kreditkarte keine Vollkasko braucht. Und wir sind auch ein ausreichend familiäres Team, dass das jeder weiß und nutzt. Aber ich erwarte bei Vorteilen (die über ein Puddingteilchen hinausgehen) einfach Offenheit, sowohl mir bzw. der Firma, als auch den Kollegen gegenüber, mehr nicht. Um bei dem Clubsmart-Beispiel zu bleiben: Wenn ich weiss, dass jemand gerne bei der Shell tankt, die genau bei ihm vor der Haustüre ist, und dass er dann auch die Punkte sammelt, ist das etwas völlig anderes als wenn ich das irgendwann durch Zufall mitbekomme oder besser noch, die anderen Mitarbeiter untereinander den Eindruck gewinnen, dass da jemand absichtlich teuer tankt.
 
Zuletzt bearbeitet:

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Wie sieht das eigentlich aus, wenn der AN geschäftlich keinen Status schaffen würde, bissle privat nachhilft und jetzt dann Exec. Bonus bekommt. Steht der auch dem AG zu? Weder die geschäftlichen noch die privaten Flüge hätten getrennt für einen Status plus nun Exec. Bonus ausgereicht. Zusammen schon. Wem gehören die Bonusmeilen?
Guter Gedankengang. Aber: es muss "das Erlangte" herausegeben werden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund das "Erlangen" erfolgt ist. => Exec-Bonus für beruflich veranlasste Flüge gehört dem Arbeitgeber. Btw, ich verlinke hier mal den Urteilswortlaut. Das Ergebnis kann einem gefallen oder nicht - die Entscheidung ist aber ein Paradebeispiel dafür, wie rechtliche Abwägung funktioniert.

Noch eine andere Variante: der AN erfliegt jedes Jahr so um die 30K. Erreicht zwar nie einen LH Status, die Meilen läppern sich aber zusammen. Privat kauft er sich die LH CC. Dadurch verfallen die Meilen jetzt nicht mehr. Wem gehören jetzt die Meilen, die älter als 3 Jahre sind?
Auch eine gute Überlegung. Da das Erlangte herauszugeben ist, sind die Meilen herauszurücken, so lange sie tatsächlich noch da sind, sprich nicht aufgrund MM-Regelungen verfallen sind. Für interessant halte ich zwei weitergehende Überlegungen:


a) Können die Aufwendungen für den Verfallschutz, sprich die Kosten für die LH CC, im Gegenzug ersetzt verlangt werden? Ich habe gerade keinen Kommentar zu § 667 BGB zur Hand, würde aber intuitiv dazu tendieren, dem Arbeitnehmer bei Meilen, die älter als 36 Monate sind, einen evtl. nach privat/beruflich erflogenen Meilen zu quotierenden Ersatzanspruch für die LH CC zubilligen.

b) Was ist wenn der Arbeitnehmer im Falle keiner irgendwie gearteten Zuweisung der Meilen an ihn diese einfach für private Zwecke nutzt und der Arbeitgeber danach deren Herausgabe verlangt? Ich tendiere hier zu einer Ersatzpflicht, weil ich angesichts der gesetzlichen Regelung keinen "Gutglaubenschutz" zugunsten des Arbeitnehmers erblicke. Aber vielleicht haben meine Forumskollegen zu dieser Frage *den* Paragrafen zur Hand.​


Unabhängig davon habe ich mir abgewöhnt, einen RA für Streitigkeiten vor den ArbG zu holen, denn meist läuft es bei der Beteiligung eines RA auf einen Vergleich raus und die Kosten des RA sind es mir nicht wirklich wert. Ich habe bisher eigentlich immer sehr gute Arbeitsrichter kennen gelernt, die sehr vernünftig ihre Urteile gefasst haben.
Der RA verdient für einen Prozessvergleich eine zusätzliche 1,0-Gebühr. Das Gesetz honoriert die einvernehmliche Streitbeendigung durch Mitwirkung des RA (Justizentlastung, weil kein Urteil abgesetzt werden muss!), ich persönlich halte diese Zusatzgebühr für gerechtfertigt, weil der RA bei einen Vergleich die Haftung für die Interessenwahrung seines Mandanten übernimmt; bei einem Urteil ist er diesbezüglich ja vollkommen aus dem Schneider.

Ich respektiere die Entscheidung, von anwaltlichem Beistand abzusehen vollkommen, gebe aber zweierlei zu bedenken: Du verzichtest auf den Fachprofi an Deiner Seite, der als Gegengewicht zum Profi hinter dem Richtertisch fungiert. Wenn ich mir dann noch die in Arbeitsgerichtsverfahren, insbesondere in Kündigungsschutzprozessen, traditionell hohe Vergleichsquote anschaue, würde ich dennoch zu professionneller Interessenvertretung tendieren.

Gefreut hat mich Deine Einschätzung der Richterschaft. Auch wenn einem bei einem Urteil das Ergebnis nicht zusagt, wägen doch schätzungsweise >95% der Richterbank umfassend die im Verfahren ausgetauschten Argumente anhand der gesetzlichen Vorgaben vernünftig ab.