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Liebe Hobbyjuristen im Forum,
zunächst einmal ein paar Voraussetzungen: Die Meilen gehören erst einmal dem Fluggast persönlich. Das ist relativ einfach über das Vertragsverhältnis zwischen Lufthansa und dem Teilnehmer geregelt. Ein Blick in die AGBs hilft!
Natürlich können pfennigfuchsende Arbeitgeber verlangen, dass die Meilen nur Dienstlich verflogen werden. Sie können auch verlangen, dass der Müsliriegel oder die Zeitung im Betrieb bei el jefe abgegeben werden müssen. Neid und Missgunst für 99 Euro. Es widerspricht nur dem, was ein Vielfliegerprogramm darstellen soll. Hier sollte der geneigte Arbeitgeber sich mal den Unterschied zwischen Firmenförderprogrammen und Vielfliegerprogrammen!
Ich hoffe, dass die Unternehmen die die Meilen dienstlich einsetzen, diese auch noch korrekt versteuern! LH macht das in Deutschland ausdrücklich nur für den privaten Gebrauch! Das ist wohl der Grund, warum viele Unternehmen das mit "Upgrades" kaschieren wollen!
Es hat einen sehr guten Grund, warum LH den Meilen keinen offiziellen Wert beimisst!
Zudem sollten unsere Hobbyjuristen wissen, dass sich Richter nicht unbedingt an andere Urteile binden lassen müssen. Wir sind ja nicht in den USA! Dass macht die Juristerei so spannend und kann manchmal ganz überraschende Folgen haben. Nur weil mal eine Kammer nicht viel Ahnung von Vielfliegerprogrammen hat, heisst das noch lange nicht, dass ich in einem anderen Fall eine ganz andere Entscheidung hinbekomme.
Beispielhaft sind die lustigen Entscheidungen für Entschädigungen nach der EU 261. Da gibt es eine ganze Bandbreite an Entscheidungen, je nachdem wie geistig umnachtet die Kammer oder erfahren/unterfahren der Anwalt des Klägers ist. Zitiert werden von den jeweiligen Seiten dann immer die Urteile die besonders passend erscheinen. Nur ist das nicht zielführend!
Die Taktik: "Ich kenne ein Urteil wo ein superdupertolles Gericht so eintschieden hat, wie es mir in den Kram passt und deswegen ist mein Juristischer Sachverstand länger als Deiner!" lassen mich kalt. Im Zweifel entscheidet erst mal der Richter und ich gehe durch die Instanzen. Nur vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand! Ich habe schon Prozesse mit miesen Vergleichen beenden müssen die eigentlich "gmahde Wiesn" waren aber auch schon Dinge mit einem hohen Risiko gewonnen die mich selbst überrascht haben!
Zum Thema des OP: Lass es einfach! Kostet einfach mehr als es bringt!
zunächst einmal ein paar Voraussetzungen: Die Meilen gehören erst einmal dem Fluggast persönlich. Das ist relativ einfach über das Vertragsverhältnis zwischen Lufthansa und dem Teilnehmer geregelt. Ein Blick in die AGBs hilft!
Natürlich können pfennigfuchsende Arbeitgeber verlangen, dass die Meilen nur Dienstlich verflogen werden. Sie können auch verlangen, dass der Müsliriegel oder die Zeitung im Betrieb bei el jefe abgegeben werden müssen. Neid und Missgunst für 99 Euro. Es widerspricht nur dem, was ein Vielfliegerprogramm darstellen soll. Hier sollte der geneigte Arbeitgeber sich mal den Unterschied zwischen Firmenförderprogrammen und Vielfliegerprogrammen!
Ich hoffe, dass die Unternehmen die die Meilen dienstlich einsetzen, diese auch noch korrekt versteuern! LH macht das in Deutschland ausdrücklich nur für den privaten Gebrauch! Das ist wohl der Grund, warum viele Unternehmen das mit "Upgrades" kaschieren wollen!
Es hat einen sehr guten Grund, warum LH den Meilen keinen offiziellen Wert beimisst!
Zudem sollten unsere Hobbyjuristen wissen, dass sich Richter nicht unbedingt an andere Urteile binden lassen müssen. Wir sind ja nicht in den USA! Dass macht die Juristerei so spannend und kann manchmal ganz überraschende Folgen haben. Nur weil mal eine Kammer nicht viel Ahnung von Vielfliegerprogrammen hat, heisst das noch lange nicht, dass ich in einem anderen Fall eine ganz andere Entscheidung hinbekomme.
Beispielhaft sind die lustigen Entscheidungen für Entschädigungen nach der EU 261. Da gibt es eine ganze Bandbreite an Entscheidungen, je nachdem wie geistig umnachtet die Kammer oder erfahren/unterfahren der Anwalt des Klägers ist. Zitiert werden von den jeweiligen Seiten dann immer die Urteile die besonders passend erscheinen. Nur ist das nicht zielführend!
Die Taktik: "Ich kenne ein Urteil wo ein superdupertolles Gericht so eintschieden hat, wie es mir in den Kram passt und deswegen ist mein Juristischer Sachverstand länger als Deiner!" lassen mich kalt. Im Zweifel entscheidet erst mal der Richter und ich gehe durch die Instanzen. Nur vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand! Ich habe schon Prozesse mit miesen Vergleichen beenden müssen die eigentlich "gmahde Wiesn" waren aber auch schon Dinge mit einem hohen Risiko gewonnen die mich selbst überrascht haben!
Zum Thema des OP: Lass es einfach! Kostet einfach mehr als es bringt!