Meilen nach Kündigung durch Arbeitgeber?

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
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Du musst zugeben, dass man mit den hier von Dir erhaltenen Informationen Schlüsse ziehen kann, die Dich in einem falschen Licht dastehen lassen.

Sehe ich nicht so. Ich bin ein beleidigter, entäuschter, frustrierter AG der seine MA fristlos gekündigt hat und dieser jetzt nicht das schwarze unter den Fingernägeln gönnt. Das ist unreif, unreflektiert und dämlich - aber eben auch menschlich.


Wie sehr Frustration und Entäuschung das rationale Denken und Handeln ausschaltet kann man in diesem Forum in ca. 2367 Threads nachvollziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.887
440
ich bin selber wahrscheinlich 2-3 Stufen weiter und musste feststellen, dass dein "ärger, wut und enttäuschung" auch der meine war, ich mich genauso geärgert habe, leider aber feststellen musste, dass es ganz am ende nur die EIGENE gesundheit und lebensqualität ist , die leidet. Beides ist leider nur schwer zu ersetzen. Deswegen kann ich allen nur empfehlen: sachlich bleiben, vernunft walten lassen, mund abwischen und weiter. ich lasse mir meine zeit und mein Leben - so gut das geht - nicht mehr durch solche sinnlos-Nummern versauen. Auch wenn ich es 1:1 nachvollziehen kann.
Am Ende des tages zählt nur dein Eigenes leben.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Trinkgeld ist ein schönes Beispiel, ich komme aber nicht auf die Rechtsgrundlage fürs Behaltendürfen, weil § 667 BGB auch Vorteile erfassen soll, die zielgerichtet und ausschliesslich dem Arbeitnehmer zugute kommen sollen.

Das Trinkgeld belässt man dem AN, weil es nicht in Ausführung der Arbeit, sondern nur "bei Gelegenheit" erlangt sei. Das klingt ein wenig in die Tasche gelogen, denn wie viel mehr Bezug zwischen der Dienstausübung und der vom Kunden gewährten Zusatzvergütung kann es geben? Wir haben hier ein Wertungsproblem, das man beim Namen nennen sollte: Es geht um einen Interessenkonflikt zwischen AN und AG (Werbegeschenke, Schmiergeld), der bei Trinkgeld in der üblichen Höhe nicht besteht, weil auch der AG ein Interesse an zufriedenen Gästen hat. Des weiteren geht es darum, Vorgänge unterhalb einer Bagatellschwelle auszuscheiden, selbst wenn abstrakt ein Interessenkonflikt besteht (Kugelschreiber an Einkäufer etc.). Erst ein unüblich hohes Trinkgeld mag die Bedienung dazu verleiten, künftig "etwas besser" einzuschenken. Und schließlich will § 667 BGB dafür sorgen, dass demjenigen, der das wirtschaftliche Risiko des Auftrags trägt, auch die daraus erwachsenden Früchte erhält. Das Trinkgeld ist aber weniger Ausfluss der individuellen unternehmerischen Tätigkeit des Gaststätten- oder Hotelbetreibers als einer allgemeinen gesellschaftlichen Sitte (und durchaus in die Gehälter des Personals negativ eingepreist).

Vor diesem Hintergrund scheint mir auch das Schicksal sowohl der Basismeilen als auch des ExecB klar: Der Interessenkonflikt ist offensichtlich (Wahl der Fluglinie), und wenn um die Meilen gestritten wird, dann ist die Bagatellschwelle (wie beim OP) längst überschritten. Der Zufluss der Meilen schließlich stammt direkt aus der dienstlichen Entscheidung des AG, den AN auf Reise zu schicken, und stellt sich somit als Frucht des von ihm eingegangenen unternehmerischen Risikos dar. Ergo: keine Ausnahme von der Herausgabepflicht.

Für alle Nicht-Juristen, die unsere Diskussion für befremdlich halten, weil sie sich nicht vorstellen können, wie der AG, zumal nach Beendigung des Arbeitsverhältnissess, an die Meilen herankommen soll: Nicht alles, was "herauszugeben" ist, kann und muss auch in Natur "übertragen" werden. Bargeld lacht.
 
Zuletzt bearbeitet:

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Sehe ich nicht so. Ich bin ein beleidigter, entäuschter, frustrierter AG der seine MA fristlos gekündigt hat und dieser jetzt nicht das schwarze unter den Fingernägeln gönnt. Das ist unreif, unreflektiert und dämlich - aber eben auch menschlich.

Klingt zumindest nach Selbstreflektion, Kompliment.

Darf ich nochmal aus Neugier nachfragen - Incentives dienen ja normalerweise dazu, die Performance des Mitarbeiters zu steigern bzw. seine Loyalität zu stärken. Jetzt frage ich mich, wie eine Einzelhandelsverkäuferin auch nur potentiell soviel Umsatz machen kann, dass es im Verhältnis dazu steht, ihr Freiflüge in C nach Asien zu spendieren.

Hinzu kommt, dass eine Einzelshandelsverkäuferin normalerweise nicht so eine Schlüsselrolle in einem Unternehmen (außer eine Verkäuferin in einem Schlecker mit nur einer Kasse, und da bekommt sie auch bestimmt keine C-Reisen nach Asien spendiert) wahrnimmt, dass man so "beleidigt, enttäuscht, frustriert" sein müsste, egal was die Mitarbeiterin nun gemacht hat.

Kannst Du nachvollziehen, dass die bisherige Schilderung zumindest neugierig macht? Denn offen gesagt legen sowohl das sehr wertvolle Incentive (im Verhältnis zur genannten Funktion) als auch Deine sehr emotionale Reaktion nahe, dass es nicht nur um rein berufliche Enttäuschung geht? Vielleicht ist es auch nur die Beschreibung "Einzelhandelsverkäuferin", die verwirrt?
 

MichaelFFM

Hertz-loses Mitglied
Teammitglied
Meiner Meinung nach handelt Ed Size hier vollkommen richtig.
Wenn man davon ausgeht, dass er GF einer Kapitalgesellschaft ist, ist es seine Pflicht, einbringliche Forderungen auch geltend zu machen.
Ob es sich um Erbsen oder um Meilen handelt, als GF kann man nicht einfach wie Nikolaus das Eigentum der Gesellschaft nach Gusto verschenken. In diesem Fall ist zwar der geldwerte Vorteil bereits durch LH bereits abgefruehstueckt. In anderen Faellen koennen nette Gesten schnell auch nach hinten losgehen und steuerliche Konsequenzen bedeuten.

Einfach auf etwas verzichten ist in dieser Rolle gar nicht so einfach, wie man vielleicht zuerst denken mag.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
ich bin selber wahrscheinlich 2-3 Stufen weiter und musste feststellen, dass dein "ärger, wut und enttäuschung" auch der meine war, ich mich genauso geärgert habe, leider aber feststellen musste, dass es ganz am ende nur die EIGENE gesundheit und lebensqualität ist , die leidet. Beides ist leider nur schwer zu ersetzen. Deswegen kann ich allen nur empfehlen: sachlich bleiben, vernunft walten lassen, mund abwischen und weiter. ich lasse mir meine zeit und mein Leben - so gut das geht - nicht mehr durch solche sinnlos-Nummern versauen. Auch wenn ich es 1:1 nachvollziehen kann.
Am Ende des tages zählt nur dein Eigenes leben.

Damit hast du vollkommen Recht. Mich betrifft diese Nummer jetzt kaum noch (nur noch hier im Forum) im echten Leben bin ich weiter, von unserer Seite wurde ein Vergleich akzeptiert, die Gegenseite wollte dann noch ein klein wenig mehr (u.a. die Meilen) jetzt gibt es eben keinen Vergleich.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.140
2.649
FRA
Sehe ich nicht so. Ich bin ein beleidigter, entäuschter, frustrierter AG der seine MA fristlos gekündigt hat und dieser jetzt nicht das schwarze unter den Fingernägeln gönnt. Das ist unreif, unreflektiert und dämlich - aber eben auch menschlich.

Danke für die ehrliche Antwort! Also dient der Streit nicht der Gewinnmaximierung, sondern ist eine rein menschliche Reaktion. Ich finde nach wie vor zweifelhaft, dass man jetzt einen im wesentlichen privaten Rachefeldzug auf Firmenkosten macht, aber ohne genaue Hintergründe zu kennen kann ich das nicht verurteilen.

Meiner Meinung nach handelt Ed Size hier vollkommen richtig.
Wenn man davon ausgeht, dass er GF einer Kapitalgesellschaft ist, ist es seine Pflicht, einbringliche Forderungen auch geltend zu machen.
Aber diese Forderung bringt der Kapitalgesellschaft überhaupt nichts!!! Es geht doch nur darum, dem Ex-Mitarbeiter eine Nutzung der Meilen zu untersagen, ohne dass die Gesellschaft jemals davon profitieren würde. Es ist eine reine Racheaktion.

Ich würde an der Stelle der Ex-Mitarbeiterin allerdings einfach akzeptieren, dass die Meilen der Firma gehören, und dann sie trotzdem privat verfliegen. Dann müsste die Firma eigentlich auf Schadenersatz klagen, aber ein Schaden wäre nicht nachweisbar, weil Meilen keinen Wert haben. Da die Mitarbeiterin wohl nicht weniger unverschämt ist als ich, würde ich auch von ihr ein solches Verhalten erwarten, ihr gewinnt also gar nichts (ausser vielleicht Prozesskosten).
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.468
11.849
FRA/QKL
Ich finde es schon unverschämt, dass manche Arbeitgeber Meilen geschäftlich für Freiflüge einsetzen wollen, es gibt ja spezielle Programme für Unternehmen.

Was kommt als nächstes, müssen Arbeitnehmer auch Kartoffelsalat aus der Lounge mitnehmen, um Verpflegungskosten zu senken? :rolleyes:
Blödsinniger Post. (n)

Bei uns dürfen die MA die Meilen privat nutzen, da ich das als Motivation und auch als Kompensation ansehe z.B. für Reisezeiten außerhalb normaler Arbeitszeiten. Das ändert abert nichts an der Tatsache, dass ich als AG 100% Kosten übernehme und mir daher als AG zunächst 100% Leistung zustehen. Ein Großteil der Leistung ist der Transport meines AN von A nach B, ein kleinerer Teil der Leistung sind in diesem Falle gutgeschriebene PPB Punkte und M&M Meilen - beides in diesem Fall Rabatte. Unverschämt ist es überhaupt nicht, wenn der AG diese Rabatte beansprucht. Großzügig (und z.B. Motivierend) ist es, wenn der AG einen Teil dieser Rabatte im steuerlich möglichen Rahmen (Hier durch LH versteuerte M&M Meilen) seinem AN abtritt. Unverschämt ist einzig und allein der AN, der dieses so nicht sieht und solche AG fälschlicherweise als unverschämt bezeichnet. ;)
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Bei uns dürfen die MA die Meilen privat nutzen, da ich das als Motivation und auch als Kompensation ansehe z.B. für Reisezeiten außerhalb normaler Arbeitszeiten.

(y)

Das ändert abert nichts an der Tatsache, dass ich als AG 100% Kosten übernehme und mir daher als AG zunächst 100% Leistung zustehen. Ein Großteil der Leistung ist der Transport meines AN von A nach B, ein kleinerer Teil der Leistung sind in diesem Falle gutgeschriebene PPB Punkte und M&M Meilen - beides in diesem Fall Rabatte. Unverschämt ist es überhaupt nicht, wenn der AG diese Rabatte beansprucht.

Das kann man sicherlich so argumentieren (und dem sind ja auch einige Gerichte gefolgt), allerdings gibt es auch noch das Gegenargument, dass ein Mitarbeiter ja auch nicht unbedingt gezwungen werden kann, sich für ein Kundenbindungsprogramm anzumelden. Dann bekommt der Arbeitgeber halt auch nichts.
 

MichaelFFM

Hertz-loses Mitglied
Teammitglied
....
Aber diese Forderung bringt der Kapitalgesellschaft überhaupt nichts!!! Es geht doch nur darum, dem Ex-Mitarbeiter eine Nutzung der Meilen zu untersagen, ohne dass die Gesellschaft jemals davon profitieren würde. Es ist eine reine Racheaktion.

Ob die Meilen dem Unternehmen tatsaechlich nuetzlich sein koennen, kann wohl nur der Op beantworten.
Wenn sich damit Praemientickets fuer andere Mitarbeiter buchen lassen, ist der tatsaechliche Gegenwert bestimmt nicht ganz unerheblich.

....
ihr gewinnt also gar nichts (ausser vielleicht Prozesskosten).

Laut Ed bringt die Auseinadersetzung den geplanten oder bereits geschlossenen Vergleich zu Fall - zumindest habe ich es so verstanden.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.140
2.649
FRA
und auch als Kompensation ansehe z.B. für Reisezeiten außerhalb normaler Arbeitszeiten.
...

Ein Großteil der Leistung ist der Transport meines AN von A nach B, ein kleinerer Teil der Leistung sind in diesem Falle gutgeschriebene PPB Punkte und M&M Meilen
Die Meilen entstehen aber erst durch das Fliegen, werden also vom Mitarbeiter erzeugt (mit Hilfe des vom AG bezahlten Flugtickets). Es ist also auch eine Leistung des AN dabei.

Wenn jetzt die Reisezeit nicht als Arbeitszeit gilt, sehe ich nicht, warum der AG auf etwas Anspruch erhebt (Meilen), was der AN in seiner Freizeit erzeugt hat.

Würde Reisezeit zu 100% als Arbeitszeit zählen, dann würde ich Dir Recht geben, aber sowas haben wohl die wenigsten AG (wenn überhaupt).
 
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Reaktionen: bluesplodge

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Danke für die ehrliche Antwort! Also dient der Streit nicht der Gewinnmaximierung, sondern ist eine rein menschliche Reaktion. Ich finde nach wie vor zweifelhaft, dass man jetzt einen im wesentlichen privaten Rachefeldzug auf Firmenkosten macht

Auf die Kosten hat das ganze keinerlei Einfluss, das Kostenrisiko bin ich eingegangen als ich die fristlose Kündigung ausgesprochen habe, in dem Moment war mir klar das es auf einen Prozess hinauslaufen wird, und die Kosten für diesen Prozess werden nicht durch die Meilen beeinflusst.
 
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Reaktionen: cockpitvisit

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Was muss man eigentlich im Einzelhandel machen, dass man so viele C-Flüge als incentiv bekommt, dass 250t Meilen dabei herausspringen??

Verkäufer bei uns sein. Bei uns heben mehrere Verkäufer ähnlich viele Meilen auf ihrem Konto :). Es stellt sich doch immer wieder die Frage wie motiviere ich MA bzw. wie binde ich sie ans Unternehmen. Und Achtung, für mich sind die Verkäufer meine wichtigsten Mitarbeiter, und ich würde fast alles tun um sie langfristig ans Unternehmen zu binden und zu motivieren.
 
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Reaktionen: Matzinger und hams

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.131
20
Verkäufer bei uns sein. Bei uns heben mehrere Verkäufer ähnlich viele Meilen auf ihrem Konto :). Es stellt sich doch immer wieder die Frage wie motiviere ich MA bzw. wie binde ich sie ans Unternehmen. Und Achtung, für mich sind die Verkäufer meine wichtigsten Mitarbeiter, und ich würde fast alles tun um sie langfristig ans Unternehmen zu binden und zu motivieren.

Vielleicht bin ich ja zu Neugierig, aber was verkauft Ihr den?
 
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Reaktionen: economyflieger

Basched

Reguläres Mitglied
15.12.2010
54
0
Du machst es echt spanend.

Juwelier, Makler, Puffbetreiber ist was mir einfällt. (Nicht in dieser Reihenfolge ;) )
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Du machst es echt spanend.

Juwelier, Makler, Puffbetreiber ist was mir einfällt. (Nicht in dieser Reihenfolge ;) )

Ich glaube ich habe in diesem Forum schon an verschiedenen Stellen gepostet was ich wir treiben, inkl. Firmenname und allen Pipapo. Werde ich aber in diesem Zusammenhang nicht nochmal tun.
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.131
20
Es ist (fast) egal welches Produkt du verkaufst, wenn der Verkäufer nicht gut und motiviert ist kostet dich das bares Geld.

Aber dafür gibt es ja Zielvereinbarungen und die können dann auch monitär vergütet werden. Dachte das ganze gibt es bei Dir als Extrabonus noch oben drauf.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Aber dafür gibt es ja Zielvereinbarungen und die können dann auch monitär vergütet werden. Dachte das ganze gibt es bei Dir als Extrabonus noch oben drauf.

Bei uns gibt es Grundgehalt, Umsatzbeteiligung und ab und an Reisen nach Asien oder in die USA.
 

frisch verliebt

Gesperrt
06.01.2012
11
0
Na als Arbeitgeber überlegst du dir schon gut ob du eine fristlose Kündigung aussprichst, da hier der Rechtsstreit unumgänglich ist. Die Zeit die ich investieren muss habe ich bereits investiert, jetzt interessiert mich nur noch der "sportliche" Aspekt. Wir streiten uns im übrigen nicht um ein "paar Meilen", wir streiten uns vielmehr darum wem diese gehören, in diesem Fall knapp 250K. Wenn du dich fristlos von einem MA verabschiedest möchtest du diesem ganz bestimmt nicht noch ein paar Flüge zu Abschied schenken.



Ach komm, sei mal locker. Du kommst mir vor wie ein alter verbitteter Mann.
 

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
618
0
STR/CAN/HKG/HGH/XMN
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Ach komm, sei mal locker. Du kommst mir vor wie ein alter verbitteter Mann.
Bitte?
Ohne daß ich ihn näher kenne, eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung macht keinem AG Spaß.
Er hat Zeit, Geld und Mühe in den MA investiert, ihr/ihm wohl auch Reisen als Belohnung spendiert, vielleicht ein paar Fortbildungen.

Es tut schon verdammt weh, wenn man das eingesetzte Vertrauen enttäuscht sieht, daß man leider eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen muß.