Miles and More Kreditkarte

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ppent

Reguläres Mitglied
06.01.2013
71
26
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Jetzt folgen plötzlich Belastungen im vierstelligen Bereich, die ich rechtlich zumindest zweifelhaft finde...
Ich würde mal sagen, da lohnt sich der Weg zum Anwalt. Und ich finde es wie oben schon geschrieben wurde ebenfalls zweifelhaft, so lange nach der monatlichen Abrechnung irgendwelche Forderungen zu stellen.
 
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Zeitgemäß

Erfahrenes Mitglied
16.08.2024
282
443
IANAL
Mich treibt in diesem Kontext lediglich die Frage um, ob mit der nachträglichen Abbuchung der Wett-Gebühren eine nicht zulässige Ungleichbehandlung der Kunden erfolgt. Denn als Nutzer der Karte habe ich nur befristet die Möglichkeit, der monatlichen Abrechnung zu widersprechen. Ist die Frist verstrichen, kann ich keine Einwände mehr geltend machen. Ist es wirklich angemessen, dass im Gegensatz dazu das Unternehmen nur irgendwann mal ankündigen muss, dass (irgendwann mal) die Wett-Gebühren kassiert werden?
Naja, mich betrrifft das Thema nicht wirklich. Aber wenn ich so lese, dass andere (@Noerch) von Belastungen im vierstelligen Bereich :oops: berichten...
Den Gebühren kann man widersprechen, nachdem sie in Rechnung gestellt sind.
Im Übrigen vermute ich, dass hier bezogen auf den Zeitpunk der Transaktion, auf welche sich die Gebühren beziehen, die übliche Verjährungsfrist von 3 Kalenderjahren besteht.
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
3.035
3.168
Ist noch jemand von den nachträglichen Gebühren für den Einsatz der Karte bei "Online Casinos" oder "Sportwetten-Anbietern" betroffen? Finde das teilweise ziemlich dreist, jetzt Gebühren für Zahlungen im Februar 2024 (!) und früher nachzufordern. Ja, es war angekündigt, aber es war auch uneindeutig angekündigt. Ich wette beispielsweise gerne auf Pferderennen. Die Pferdewette ist rechtlich in Deutschland nicht mit der Sportwette zu vergleichen. Daher ging ich davon aus, da jetzt über 18 Monate lang keine Belastung bei der Einzahlung auf einer auf Pferdewetten spezialisierten Webseite erfolgte, dass Pferdewetten nicht unter diese Transaktionsentgelte fallen. Jetzt folgen plötzlich Belastungen im vierstelligen Bereich, die ich rechtlich zumindest zweifelhaft finde...

Wenn du in diesem Zeitraum wirklich zwischen €33.333 und €333.300 an Wetten ausgegeben hast, dann rate ich dir weniger den Weg zum Anwalt als den Weg zur Suchthilfeberatungsstelle.
 

Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
1.013
1.975
FRA
Den Gebühren kann man widersprechen, nachdem sie in Rechnung gestellt sind.

Zitat aus der E-Mail, mit die Nachberechnungen angekündigt werden:
=============================================
Wichtig für Sie:
Bitte beachten Sie, dass diese Umsätze nicht reklamiert werden können. Das schließt auch Rücklastschriften mit ein.
=============================================
;)
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.214
3.213
Die können viel schreiben. Dass etwas nicht reklamiert werden kann bzw. einer Lastschrift nicht widersprochen werden kann, ist Schwachsinn. Natürlich kann ich die Lastschrift zurück gehen lassen, den normalen Umsatz überweisen und mich dann über die Differenz mit der DKB streiten. Und natürlich kann ich diese Gebührenbelastung reklamieren. Ob meiner Reklamation statt gegeben wird, steht dann auf einem anderen Blatt. Aber was ich kann oder nicht kann, entscheide immer noch ich und nicht die DKB, die, wie man an der Verwendung des Wortes "kann" erkennen kann, immer noch nicht Deutsch gelernt hat.
 

Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
1.013
1.975
FRA
Die können viel schreiben. Dass etwas nicht reklamiert werden kann bzw. einer Lastschrift nicht widersprochen werden kann, ist Schwachsinn. Natürlich kann ich die Lastschrift zurück gehen lassen, den normalen Umsatz überweisen und mich dann über die Differenz mit der DKB streiten. Und natürlich kann ich diese Gebührenbelastung reklamieren. Ob meiner Reklamation statt gegeben wird, steht dann auf einem anderen Blatt. Aber was ich kann oder nicht kann, entscheide immer noch ich und nicht die DKB (...).
Sehe ich auch so. Aber diese Dreistigkeit siegt womöglich dennoch bei manchen...
 
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hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
3.035
3.168
Bei den meisten. Drum macht man das im B2C so - immer schön die eigene Ansicht als einzig Wahre darstellen damit das dumme Kundenvolk gar nicht erst auf die Idee kommt sie anzuzweifeln.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.214
3.213
Bei den meisten. Drum macht man das im B2C so - immer schön die eigene Ansicht als einzig Wahre darstellen damit das dumme Kundenvolk gar nicht erst auf die Idee kommt sie anzuzweifeln.

Darum ging's mir gar nicht, sondern dass sie kein deutsch können. "Bitte beachten Sie, dass diese Umsätze nicht reklamiert werden können." Woher weiß die DKB was ich kann? Wenn ich denen schreibe: "Hiermit reklamiere ich den Umsatz", dann habe ich es getan. Sie meinen, dass sie Umsatzreklamationen zurück weisen werden. Das ist aber etwas vollkommen anderes.
 

my2cents

Neues Mitglied
26.04.2018
22
36
Ich würde mal sagen, da lohnt sich der Weg zum Anwalt. Und ich finde es wie oben schon geschrieben wurde ebenfalls zweifelhaft, so lange nach der monatlichen Abrechnung irgendwelche Forderungen zu stellen.

Sehe ich ebenso, an seiner Stelle würde ich das juristisch klären lassen, denn es geht um min. EUR 1.000.

Bei mir sind's bisher nur EUR 40, da lohnt sich der Zeitaufwand nicht. Aber ich habe mich wenigstens bei einer Praktikantin der DKB ausführlich beschwert und die Kündigung meiner Kreditkarte eingeleitet. :love:

Da steckt schon ein gewisses System hinter: Anstatt sich mit (ehemaligen) Kunden wegen einer einzigen Abbuchung in 2023 rumzuschlagen, lassen die nimmersatten Gierhälse die Geschichte unter dem Radar des Kunden 18 Monate weiterlaufen und buchen einfach sämtliche Monate nachträglich auf einen Schlag ab. :unsure:
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Zitat aus der E-Mail, mit die Nachberechnungen angekündigt werden:
=============================================
Wichtig für Sie:
Bitte beachten Sie, dass diese Umsätze nicht reklamiert werden können. Das schließt auch Rücklastschriften mit ein.
=============================================
;)

Ganz nach dem Motto: So, wir nehmen dir jetzt übrigens mal Geld für garnix ab. Aber nerv' nicht rum und komm nicht auf die verrückte Idee dich darüber zu beschweren!
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
929
996
NRW
[..]

Da steckt schon ein gewisses System hinter: Anstatt sich mit (ehemaligen) Kunden wegen einer einzigen Abbuchung in 2023 rumzuschlagen, lassen die nimmersatten Gierhälse die Geschichte unter dem Radar des Kunden 18 Monate weiterlaufen und buchen einfach sämtliche Monate nachträglich auf einen Schlag ab. :unsure:
[...]
Ich würde da keine Absicht unterstellen, sondern dass die entsprechenden Anpassungen in der IT zu lange gedauert haben. Das ist als Kunde natürlich ärgerlich.

Trotzdem sollte das keine Überraschung sein, schließlich nimmt die DKB und viele andere Banken schon lange eine höhere Gebühr bei Wett-/Casinoeinsätzen. Das ist auch richtig so, da die Gebühr eine Risikoprämie für den Kredit darstellt (ähnlich wie ein Bargeldbezug).
 
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Peanutbutter

Erfahrenes Mitglied
12.02.2020
2.099
2.202
Ich würde da keine Absicht unterstellen, sondern dass die entsprechenden Anpassungen in der IT zu lange gedauert haben. Das ist als Kunde natürlich ärgerlich.

Trotzdem sollte das keine Überraschung sein, schließlich nimmt die DKB und viele andere Banken schon lange eine höhere Gebühr bei Wett-/Casinoeinsätzen. Das ist auch richtig so, da die Gebühr eine Risikoprämie für den Kredit darstellt (ähnlich wie ein Bargeldbezug).
Das macht ING aber auch ganz normal als Lastschrift, wenn man es wagt einen Lottoschein zu kaufen.

Also bin ich eher auf der Seite "Absicht um mehr Kohle zu machen".
 

Noerch

Erfahrenes Mitglied
02.08.2011
804
344
Duisburg
Um Euch alle zu beruhigen: Ja, ich habe eine vierstellige Nachforderung dieser Gebühren seit August 2023, aktuell buchen Sie gerade die Monate 04/24 bis 07/24 bei mir ein.

Allerdings heißt eine vierstellige Nachforderung ja nicht, dass ich Verluste im Bereich von über 100.000 Euro gemacht habe. Ich kenne mich im Pferderennsport relativ gut aus und habe unter dem Strich im Monat fast immer einen kleinen dreistelligen Betrag, den ich als Gewinn verbuchen kann. Zudem muss ich bei einer Einzahlung von beispielsweise 1000,00 Euro auf einer Pferdewetten-Webseite ja nicht die 1000,00 Euro einsetzen und kann mir diese auch wieder nach einer Teilnutzung auszahlen lassen... ;) Also ich bin weder verschuldet, noch habe ich irgendwelche Kredite oder offenen Forderungen laufen.

Aber ich empfinde das schon sehr dreist, 18 Monate später die Gebühren noch abzubuchen, ohne dass man jetzt angeblich Widerspruch einlegen kann. Ich werde mich da auf jeden Fall mal anwaltlich beraten lassen. Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, also kann ich das ja mal riskieren...
 

Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
591
186
Hat jemand schon die vierfachen Meilen für Kreditkartenumsätze außerhalb Europas (im Aktionszeitraum: 01.11.2024 – 31.12.2024, Gutschrift: 6 Wochen nach Aktionsende) erhalten?

Nicht, oder?
 

Icecreamman

Erfahrenes Mitglied
04.07.2022
2.677
2.870
Hat jemand schon die vierfachen Meilen für Kreditkartenumsätze außerhalb Europas (im Aktionszeitraum: 01.11.2024 – 31.12.2024, Gutschrift: 6 Wochen nach Aktionsende) erhalten?

Nicht, oder?
Wie war das nochmal, musste man das auf ner Aktionsseite aktivieren oder war das ne Challenge?
 

willi2

Reguläres Mitglied
09.02.2017
34
9
Um Euch alle zu beruhigen: Ja, ich habe eine vierstellige Nachforderung dieser Gebühren seit August 2023, aktuell buchen Sie gerade die Monate 04/24 bis 07/24 bei mir ein.



Allerdings heißt eine vierstellige Nachforderung ja nicht, dass ich Verluste im Bereich von über 100.000 Euro gemacht habe. Ich kenne mich im Pferderennsport relativ gut aus und habe unter dem Strich im Monat fast immer einen kleinen dreistelligen Betrag, den ich als Gewinn verbuchen kann. Zudem muss ich bei einer Einzahlung von beispielsweise 1000,00 Euro auf einer Pferdewetten-Webseite ja nicht die 1000,00 Euro einsetzen und kann mir diese auch wieder nach einer Teilnutzung auszahlen lassen... ;) Also ich bin weder verschuldet, noch habe ich irgendwelche Kredite oder offenen Forderungen laufen.



Aber ich empfinde das schon sehr dreist, 18 Monate später die Gebühren noch abzubuchen, ohne dass man jetzt angeblich Widerspruch einlegen kann. Ich werde mich da auf jeden Fall mal anwaltlich beraten lassen. Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, also kann ich das ja mal riskieren...
Naja, meiner Meinung nach muss man nicht gleich zum Anwalt rennen.

Erst bei der DKB die nachträglich belasteten Gebühren mit einer entsprechenden Begründung reklamieren und bitte den Begriff "Beschwerde" verwenden. Das macht denen nämlich richtig Arbeit.

Sehr wahrscheinlich wird die Reklamation abgelehnt. Dann als nächstes an die Schlichtungsstelle (Ombudsmann) wenden. Das macht der DKB noch viel mehr Arbeit. Der Ombudsmann fordert eine Stellungnahme der DKB an. Lehnt die DKB weiterhin eine Erstattung ab, ergeht ein Schlichterspruch. Bis zu einem Gegenwert von 10.000€ ist der für die DKB bindend. Lehnt auch der Schlichter mit seinem Spruch eine Erstattung ab, kannst du immer noch zum Anwalt gehen. Der Schlichterspruch ist für dich nämlich nicht bindend!
 

my2cents

Neues Mitglied
26.04.2018
22
36
(...)

Aber ich empfinde das schon sehr dreist, 18 Monate später die Gebühren noch abzubuchen, ohne dass man jetzt angeblich Widerspruch einlegen kann. Ich werde mich da auf jeden Fall mal anwaltlich beraten lassen. Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, also kann ich das ja mal riskieren...

So isses! Die Gebühren an sich sind zwar nervig, aber gem. Preisverzeichnis ok.

Die Kombination aus "18 Monate rückwirkend" und "Widerspruch nicht möglich" steht allerdings im Gegensatz zu jedem Rechtsschutzempfinden.

Bei allem > EUR 100 würde ich da mehr auf den Putz hauen, als nur meine Kreditkarte zu kündigen.
 
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ozymandias1

Erfahrenes Mitglied
01.01.2012
362
387
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1000,00 Euro auf einer Pferdewetten-Webseite ja nicht die 1000,00 Euro einsetzen und kann mir diese auch wieder nach einer Teilnutzung auszahlen lassen... ;) Also ich bin weder verschuldet, noch habe ich irgendwelche Kredite oder offenen Forderungen laufen.

Aber ich empfinde das schon sehr dreist, 18 Monate später die Gebühren noch abzubuchen, ohne dass man jetzt angeblich Widerspruch einlegen kann. Ich werde mich da auf jeden Fall mal anwaltlich beraten lassen. Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, also kann ich das ja mal riskieren...
Viel Erfolg! (Ernstgemeint, so eine rückwirkende Belastung sollte nicht sein.)

Und, nur so aus Interesse (aka "Frage für einen Freund"): Bei welchen Pferdewetten-Webseiten kann man denn KK-Einzahlungen nach einer Teilnutzung auszahlen lassen? 😇