Hier mal meine zwei Pfennige:
- Es ist ein absolutes Unding, dass Prämientickets teilweise anders behandelt werden als Bezahltickets. Ich finde es skandalös, dass Air India allen anderen geholfen hat, nur euch nicht.
- Mit EU261 werdet ihr in der Tat nichts gegen Air India ausrichten können. Gegebenenfalls habt ihr zivilrechtliche Ansprüche gegen sie, aber wie erwähnt dürfte es schwierig werden, diese von hier aus durchzusetzen. Das vorgeschlagene Chargeback für die Kosten der Alternativbeförderung wäre möglicherweise eine Idee, allerdings weiß ich nicht, was eure (Kreditkarten-)Bank dazu sagen würde, denn DIESE Leistung wurde ja schließlich korrekt erbracht.
ABER: Zum (möglichen) Glück für euch gibt es ja noch den Beschluss des EuGH vom 12.11.2020 (C-367-20), nach dem
alle beteiligten Airlines einer Buchung in Haftung genommen werden können. Unter anderem
in diesem Thread hatten wir uns ja darüber ausgetauscht.
- Somt könnt ihr also versuchen, euch sowohl die Ausgleichszahlung als auch die Kosten der Alternativbeförderung von LO erstatten zu lassen (die sich dann wiederum bei AI "refinanzieren" könnten).
- Ob die Tatsache, dass ihr euch während eures (Zwangs-)Aufenthalts in Delhi weder an LO noch an M&M gewendet habt, dabei ein Problem darstellt, weiß ich leider nicht..