Mir Prämienticket in Delhi gestrandet!

ANZEIGE

ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
2.911
3.272
DUS
ANZEIGE
Guter Rat wäre mir Geld wert, gerade, wenn es - wie bei euch - um viel Geld geht. Drücke die Daumen, dass das Karmakonto ausreicht.

Diese fehlende Wertschätzung der anwaltlichen Dienstleistung ist leider mal wieder sehr traurig.

Selbstverständlich ist guter Rat Geld wert. Ich nutze aktuell selber die Dienste von Kexbox.
Aber der Vollständigkeit halber möchte ich einwerfen, dass die Formulierung von Kexbox selber auf seiner Seite gebracht wird und der TE sie hier zitiert hat:

1678097179098.png
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Ich sehe keinen Betrug. Er hatte ein gültiges Ticket und den Missconnect nicht zu vertreten. Anstatt ihn ordnungsgemäß umzubuchen, wurde eine Zwangslage (Visum) ausgenutzt und er wurde genötigt, ein neues Ticket zu kaufen. Diesen Betrag würde ich unter dem Hinweis „bezahlte Reiseleistung wurde doppelt berechnet“ als Chargeback einreichen.
Sorry, das neu gekaufte Ticket bildet ein separates Vertragsverhältnis, dieser Vertrag wurde ordnungsgemäß erfüllt, wenn man sich da das Geld über ein Chargeback zurückholt geht es in Richtung Betrug, die gebuchte Leistung wurde ja ordnungsgemäß erbracht, der vertrag erüllt.
 
  • Like
Reaktionen: marcus67

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.339
10.879
Trans Balkan Express
Ein Kompensationsverlangen nach EU261 kann man durchaus auch ohne Anwalt an die Airline schicken.

Wenn es damit klappt, gut. Wenn es nicht klappt, dann sollten Fachleute übernehmen.

Du hattest selbst zu recht darauf hingewiesen, dass Vertragspartner M&M ist. Es geht hier um eine Forderung von ca. 3.800,00 EUR und die Frage, ob hier ggf. vertragliche Ansprüche bestehen. Die Kompensation gegenüber LO (oder wem auch immer) ist wesentlich geringer und allenfalls ein nettes "Zubrot". Nächster Fallstrick die Rückforderung des Ticketpreises hindert ggf. die Kosten der Ersatzbeförderung geltend zu machen. Auch deshalb gleich zum spezialisierten Kollegen.
 
  • Like
Reaktionen: red_travels

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.036
8.581
LEJ
Ich sehe keinen Betrug. Er hatte ein gültiges Ticket und den Missconnect nicht zu vertreten. Anstatt ihn ordnungsgemäß umzubuchen, wurde eine Zwangslage (Visum) ausgenutzt und er wurde genötigt, ein neues Ticket zu kaufen. Diesen Betrag würde ich unter dem Hinweis „bezahlte Reiseleistung wurde doppelt berechnet“ als Chargeback einreichen.
In diesem Fall ist ein CB kaum umsetzbar, da es sich um unterschiedliche Unternehmen handelt, also Lufthansa und Air India. Wäre alles LH oder Air India, könnte es gehen.
 
  • Like
Reaktionen: red_travels

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Ich sehe keinen Betrug. Er hatte ein gültiges Ticket und den Missconnect nicht zu vertreten. Anstatt ihn ordnungsgemäß umzubuchen, wurde eine Zwangslage (Visum) ausgenutzt und er wurde genötigt, ein neues Ticket zu kaufen. Diesen Betrag würde ich unter dem Hinweis „bezahlte Reiseleistung wurde doppelt berechnet“ als Chargeback einreichen.
Er hat bei AI keine Reiseleistung doppelt bezahlt. Da gibt es auch keine andere Forderung zu verrechnen.
Ein FA kann das in diesem Fall besser (Meinung).
Klar, das kann ein FA besser. Doch schreibt man der Airline zunächst selbst, verliert man ja nichts.

Es ist ja ein Phänomen, dass Airlines manche Ansprüche schnell und andere gar nicht akzeptieren. Da geht es nicht mal nach Erfolgsaussicht.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.036
8.581
LEJ
Er hat bei AI keine Reiseleistung doppelt bezahlt. Da gibt es auch keine andere Forderung zu verrechnen.

Klar, das kann ein FA besser. Doch schreibt man der Airline zunächst selbst, verliert man ja nichts.

Es ist ja ein Phänomen, dass Airlines manche Ansprüche schnell und andere gar nicht akzeptieren. Da geht es nicht mal nach Erfolgsaussicht.
Eine falsche Formulierung bei der Eigeninitiative kann manchmal schwer ausgebügelt werden.
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
8.949
2.119
MUC
Sorry, das neu gekaufte Ticket bildet ein separates Vertragsverhältnis, dieser Vertrag wurde ordnungsgemäß erfüllt, wenn man sich da das Geld über ein Chargeback zurückholt geht es in Richtung Betrug, die gebuchte Leistung wurde ja ordnungsgemäß erbracht, der vertrag erüllt.
Bei unterschiedlichen Airlines gebe ich Dir recht, falls beides AI war (wovon ich ausgehe) dann eben nicht.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Du hattest selbst zu recht darauf hingewiesen, dass Vertragspartner M&M ist. Es geht hier um eine Forderung von ca. 3.800,00 EUR und die Frage, ob hier ggf. vertragliche Ansprüche bestehen. Die Kompensation gegenüber LO (oder wem auch immer) ist wesentlich geringer und allenfalls ein nettes "Zubrot". Nächster Fallstrick die Rückforderung des Ticketpreises hindert ggf. die Kosten der Ersatzbeförderung geltend zu machen. Auch deshalb gleich zum spezialisierten Kollegen.
EU261 ist mit den einschlägigen EuGH-Richterrecht eine einfache Anspruchsgrundlage. Der Knackpunkt ist hier das fehlende Einfordern einer Ersatzbeförderung bei LO direkt. Doch was will man am Airport in DEL schon groß tun, wenn der LO-Flug und damit das entsprechende Personal weg ist?
Bei unterschiedlichen Airlines gebe ich Dir recht, falls beides AI war (wovon ich ausgehe) dann eben nicht.
Eines war Miles&More, das andere AI.

Und auch falls beides AI wäre, ist die Sache nicht so einfach.
 
  • Like
Reaktionen: hollaho

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.785
14.355
www.red-travels.com
Bei unterschiedlichen Airlines gebe ich Dir recht, falls beides AI war (wovon ich ausgehe) dann eben nicht.

du stiftest ihn zum Betrug an und machst dich damit selbst noch strafbar. Für das erste Ticket hat AI nur indirekt Geld von ihm bekommen. Und da es zwei komplett verschiedene Flüge sind, ist es eh nicht machbar da was als "Doppelt abgerechnet" anzugeben, auch beim Chargeback musst du erstmal Daten bereitstellen, dass es wirklich doppelt ist und da fliegt's schon auf.
 
  • Like
Reaktionen: marcus67

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.333
14.709
Das ist tatsächlich eine spannende Konstellation, die so von den drei aufeinander aufbauenden Urteilen des EuGH (CSA, KLM, American) nicht abgedeckt wird. Um zu einem fluggastrechtlichen Anspruch zu kommen, müsste die Rechtsprechung weiterentwickelt werden:

Zuerst hatten wir CSA auf PRG-AUH-BKK, wobei das letzte Leg das verspätete war und von Etihad ausgeführt wurde. Da hat der EuGH gesagt, dass CSA bei Codeshare und durchgehendem Ticket auch auf dem zweiten Segment als ausführende Airline gilt.

Dann kam KLM mit JFK-AMS-HAM, erstes Leg verspätet, ausgeführt von Delta. Somit blieb, anders als bei CSA, die Klippe, dass der verspätete Flug nicht in der EU startete und von einer Nicht-EU-Airline ausgeführt wurde. Die hat der EuGH wieder umschifft und entschieden, dass bei Codeshare auch bei Start außerhalb der EU die EU Airline als ausführend gilt.

Und als nächstes haben sie nochmal erweitert, nämlich bei STR-ZRH mit Swiss und ZRH-PHL-MCI mit American: Da hat die die ausführende Airline AA nur das Ticket ausgestellt, der LX-Zubringer war kein Codeshare, nur Interlining. Und trotzdem hat der EuGH die durchgehende Beförderung bejaht und hat AA zur ausführenden Airline von STR-ZRH gemacht, obwohl kein Beförderungsvertrag mit dem Passagier bestand.


Vorliegend müsste der EuGH noch einen Schritt weiter gehen und die Haftung ausdehnen auf eine EU-Airline (LOT), die einen verspäteten Zubringer von einer Nicht-EU-Airline (Air India) außerhalb der EU (GOI-DEL) hat, und die dem Passagier nicht das Routing angeboten und nicht das Ticket ausgestellt hat. Kann klappen, aber vielleicht endet irgendwann auch mal die sehr weite Auslegung der VO.

Dem Grunde nach offensichtlicher ist der einfach-zivilrechtliche (nicht fluggastrechtliche) Anspruch gegen Air India auf Ersatz des Verspätungsschadens. Hier bleibt allerdings das Restrisiko, dass ein Mitverschulden vorliegen könnte, weil man eine Umbuchung weder über LOT als ausführende Airline noch über M&M als Ticketaussteller versucht hat.

Spannend, jedenfalls - wenn man fluggastrechtlich gegen LOT vorgeht, hat das Potential, wieder eine Grundsatzentscheidung zu werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Goa-Hamburg

Reguläres Mitglied
05.03.2023
32
73
War aber eben nicht zwei mal AI
Sorry, noch einmal zum Verständnis: die Flüge waren wie bereits gesagt Air India von GOI -DEL Anschluss LOT von DEL nach Warschau, Anschluss LOT Warschau nach Hamburg. Alles auf einem Ticket für jeweils meinen Mann und mich unter einer gemeinsamen Booking reference. Ausgestellt von Lufthansa, gebucht über LH Miles& More telefonisch. Per Internet waren diese 3 Buchungssektoren nicht möglich. Wer schon mal über die Miles & More gebucht hat, weiß wie schwierig das ist. Lange Warteschlaufen, teilweise schlechte Verbindungsqualität und enstsprechend schwierige Verständigung und häufige Verbindungsabbrüche. Wie das in Delhi am sehr lauten Airport gehen soll, weiß ich nicht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

War der Air India Flug von Goa nach Delhi auch ein Meilenflug.
ja!!
 

Goa-Hamburg

Reguläres Mitglied
05.03.2023
32
73
Diese fehlende Wertschätzung der anwaltlichen Dienstleistung ist leider mal wieder sehr traurig.
Das ist doch eine Unterstellung. Die bieten es doch an und gibt mir die Möglichkeit die Situation überhaupt erst einmal einschätzen zu können. Natürlich habe ich nicht die Absicht auf die billige Tour zu reiten. Das dieser Fall kompliziert ist, zeigen doch schon die unterschiedlichen Beiträge.
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.349
1.001
Mein Rat: Auf die Antwort von kexbox warten und den Thread hier vorerst nicht weiter verfolgen.

Wer hier konkrete Handlungen (Chargeback) vorschlägt oder glaubt zu wissen, wer zu haften hat... Kannste knicken!

Möglicherweise ist Air India nicht für euch (Umbuchung/Entschädigung) zuständig gewesen, dennoch hätte ich an deren Base etwas mehr Service ("an die Hand nehmen") erwartet und zumindest eine erfolgreiche Vermittlung an den zuständigen Vertragspartner erwartet.
Möglicherweise habt ihr selbst nicht genug Bemühen an den Tag gelegt (nicht M&M/LO/LH kontaktiert, oder doch?, bloß erfolglos, das konnte ich nicht genau rauslesen) und somit Ansprüche verwirkt. Ich kann es mir aber zumindest nicht vollumfänglich vorstellen.

Ich würde die Erstattung der Kosten für die Ersatzbeförderung erwarten. Ebenso die entsprechende Kompensation für die finale verspätete Ankunft in HAM. Möglicherweise eine Kompensation (vielleicht Goodwill) für das Downgrade (C->Y), obwohl es euch ja freiblieb C-Ersatz zu buchen.

Wem ggü ihr allerdings die Forderungen geltend machen solltet -> kein Plan! Und damit: siehe erste Zeile!
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Sorry, noch einmal zum Verständnis: die Flüge waren wie bereits gesagt Air India von GOI -DEL Anschluss LOT von DEL nach Warschau, Anschluss LOT Warschau nach Hamburg. Alles auf einem Ticket für jeweils meinen Mann und mich unter einer gemeinsamen Booking reference. Ausgestellt von Lufthansa, gebucht über LH Miles& More telefonisch.
Sorry, aber mach dich doch mal mit den Fakten vertraut, mein Posting bezog sich auf ein mögliches Chargeback der von dir bezahlten Flüg, diese hast du bei irgendeiner Airline gebucht (vermutet wurde hier AI), das hat nun einmal nichts mit dem von dir gebuchten M&M Ticket zu tun. Die Tickets ordnet man meinetwegen LO oder LH zu aber sicher nicht AI auch wenn sie von AI durchgeführt wurden.

Daher ist das von dir gebuchte und bezahlte Rückflug ein separates Ticket - nur so zum Verständnis.
 

Goa-Hamburg

Reguläres Mitglied
05.03.2023
32
73
Das ist tatsächlich eine spannende Konstellation, die so von den drei aufeinander aufbauenden Urteilen des EuGH (CSA, KLM, American) nicht abgedeckt wird. Um zu einem fluggastrechtlichen Anspruch zu kommen, müsste die Rechtsprechung weiterentwickelt werden:

Zuerst hatten wir CSA auf PRG-AUH-BKK, wobei das letzte Leg das verspätete war und von Etihad ausgeführt wurde. Da hat der EuGH gesagt, dass CSA bei Codeshare und durchgehendem Ticket auch auf dem zweiten Segment als ausführende Airline gilt.

Dann kam KLM mit JFK-AMS-HAM, erstes Leg verspätet, ausgeführt von Delta. Somit blieb, anders als bei CSA, die Klippe, dass der verspätete Flug nicht in der EU startete und von einer Nicht-EU-Airline ausgeführt wurde. Die hat der EuGH wieder umschifft und entschieden, dass bei Codeshare auch bei Start außerhalb der EU die EU Airline als ausführend gilt.

Und als nächstes haben sie nochmal erweitert, nämlich bei STR-ZRH mit Swiss und ZRH-PHL-MCI mit American: Da hat die die ausführende Airline AA nur das Ticket ausgestellt, der LX-Zubringer war kein Codeshare, nur Interlining. Und trotzdem hat der EuGH die durchgehende Beförderung bejaht und hat AA zur ausführenden Airline von STR-ZRH gemacht, obwohl kein Beförderungsvertrag mit dem Passagier bestand.


Vorliegend müsste der EuGH noch einen Schritt weiter gehen und die Haftung ausdehnen auf eine EU-Airline (LOT), die einen verspäteten Zubringer von einer Nicht-EU-Airline (Air India) außerhalb der EU (GOI-DEL) hat, und die dem Passagier nicht das Routing angeboten und nicht das Ticket ausgestellt hat. Kann klappen, aber vielleicht endet irgendwann auch mal die sehr weite Auslegung der VO.

Dem Grunde nach offensichtlicher ist der einfach-zivilrechtliche (nicht fluggastrechtliche) Anspruch gegen Air India auf Ersatz des Verspätungsschadens. Hier bleibt allerdings das Restrisiko, dass ein Mitverschulden vorliegen könnte, weil man eine Umbuchung weder über LOT als ausführende Airline noch über M&M als Ticketaussteller versucht hat.

Spannend, jedenfalls - wenn man fluggastrechtlich gegen LOT vorgeht, hat das Potential, wieder eine Grundsatzentscheidung zu werden.
Vielen Dank! Da wäre ich auch direkt hingegangen. LOT fliegt von DEL nach WAW Sa,Mo,Di,Mi. ; So,DO,Fr nicht
Wie soll es gehen, wenn man landet und die Anschlussmaschine kommt einem auf dem Flugfeld entgegen und der Flugschalter öffnet erst 2 Tage später wieder. Unser Visum lief gestern ab.
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.662
690
MUC
Es geht hier ja ziemlich emotional zu, warum eigentlich?
Der TO hat inzwischen alle Informationen geliefert und hat offensichtlich auch gewisse Erfahrung,
sonst hätte er das Ticket so nie gebucht bekommen und dabei auch alles richtig gemacht.
Trotzdem der Versuch einer sachlichen Frage:
Das eine Ticket auf 220 Stock für die ganze Strecke war eindeutig "angeflogen"
- In welcher Funktion tritt hier eingentlich M+M auf, als Carrier oder als Reisebüro?
Verursachendes Metall war Air India, betroffenes LOT.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.333
14.709
LOT fliegt von DEL nach WAW Sa,Mo,Di,Mi. ; So,DO,Fr nicht
Wie soll es gehen, wenn man landet und die Anschlussmaschine kommt einem auf dem Flugfeld entgegen und der Flugschalter öffnet erst 2 Tage später wieder.

Anrufen und/oder Mailen. Aber vielleicht habt Ihr ja Glück: Der Einwand, dass Ihr mehr hättet tun müssen, muss ja von AI kommen. Und die habt Ihr ja angesprochen - ob sie zusätzlich darauf kommen, dass Ihr LOT und M&M hättet ansprechen müssen, wage ich zu bezweifeln.

Unser Visum lief gestern ab.

Egal: Da kann man entweder wegen unverschuldeter Flugunregelmäßigkeit verlängern oder wenn man Pech hat eine kleine Strafe zahlen. Evtl. hättet Ihr das sogar als Druckmittel gegenüber AI verwenden können: "Unser Visum läuft ab, schafft uns raus, sonst gehen wir hier und jetzt ins Büro der Immigration und zeigen Euch an, weil Ihr durch Eure Nicht-Hilfe dafür sorgt, dass wir hier stranden und das Aufenthaltsrecht verletzten."

Das eine Ticket auf 220 Stock für die ganze Strecke war eindeutig "angeflogen"
- In welcher Funktion tritt hier eingentlich M+M auf, als Carrier oder als Reisebüro?

Vertragspartner des Beförderungsvertrages ist die Airline, unter deren Flugnummer geflogen wurde, also hier AI und LO. Lufthansa als der 220er-Ticketaussteller vermittelt diesen Beförderungsvertrag. Und M&M vermittelt wiederum den Vermittlungsvertrag. Also quasi ein Luftbeförderungsvermittlungsvermittlungsvertrag ;) Reisebüro dürfte es insoweit ganz gut treffen, ja.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.877
4.286
50
MUC
www.oliver2002.com
Normalerweise kümmert sich AI um durch sie verschuldete misconnects. Been there done that. Die Typen an den Transferdesks in BOM&DEL haben es drauf, rufen meistens bei den andere Airlines an und suchen nach einer Lösung. Oft ist auch schon eine Lösung vorbereitet und die suchen die neuen Bordkarten oder einen Ausdruck des neuen Reiseplans aus einem Stapel raus.

Nach 735d ist die AI für eine Umbuchung zuständig, das die ursprünglichen Flüge ein Award waren ist egal. Die Ticket coupons auf LH 220 oder die durchführende Airline LO auch, in dem Fall hätte AI LO ansprechen müssen ob die auf dem nächsten Flug platz für Euch haben oder selbst die coupons gegen AI 098 tickets tauschen müssen und Euch auf z.B. DEL-FRA-HAM buchen sollen. Dazu brauchen sie ein Endorsement von LH der austellenden Airline, damit die Kosten geteilt werden. Das gab es anscheinend nicht. Also hätte AI die gesamte alternative Beförderung selbst zahlen müssen und das wollten sie wohl nicht.

Also: wie schon erwähnt, zieht bei einem Zubringer ausserhalb der EU keine 261/04. Vergiss die 600€/Person. AI muss jedoch für die alternative Beförderung durch deren Verschulden aufkommen. Wenn ihr aus eigener Tasche die Alternative bezahlt habt, habt ihr ein Recht auf Erstattung. Wie kooperativ AI auf solche Forderungen reagiert, ist mir nicht bekannt. Da weiss @kexbox mehr :D
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.915
3.069
CGN / MUC / ZRH / EWR
Vielen Dank! Da wäre ich auch direkt hingegangen. LOT fliegt von DEL nach WAW Sa,Mo,Di,Mi. ; So,DO,Fr nicht
Wie soll es gehen, wenn man landet und die Anschlussmaschine kommt einem auf dem Flugfeld entgegen und der Flugschalter öffnet erst 2 Tage später wieder. Unser Visum lief gestern ab.
Im Zweifel hätte auch 'ne vorsorgliche Mail an LOT/M&M samt Frist ausgereicht, wozu nicht beweisbaren Kontakt vor Ort ersuchen...
 

crewbunk

Neues Mitglied
14.09.2020
14
5
Sorry, noch einmal zum Verständnis: die Flüge waren wie bereits gesagt Air India von GOI -DEL Anschluss LOT von DEL nach Warschau, Anschluss LOT Warschau nach Hamburg. Alles auf einem Ticket für jeweils meinen Mann und mich unter einer gemeinsamen Booking reference. Ausgestellt von Lufthansa, gebucht über LH Miles& More telefonisch. Per Internet waren diese 3 Buchungssektoren nicht möglich.

Zeig doch mal den anonymisierten Passenger Receipt dazu - - -


Wieviele Meilen hat das bis GOI denn gekostet - würde ich auch mal machen...schön da.
 

Goa-Hamburg

Reguläres Mitglied
05.03.2023
32
73
Zeig doch mal den anonymisierten Passenger Receipt dazu - - -


Wieviele Meilen hat das bis GOI denn gekostet - würde ich auch mal machen...schön da.
Das Ticket hat hin-und zurück 112000 Meilen in der Business Class zuzüglich Steuern gekostet. Ich würde aber nicht wieder via Delhi gehen, sondern immer via Mumbai. Von Mumbai gibt es einfach wesentlich mehr Flüge nach Goa und die Flugzeit beträgt knapp 1 Std. Ja, Goa insbesondere der Süden ist sehr schön. Für uns war es seit 2010 die 9. Reise nach Goa.
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
748
2.509
Normalerweise kümmert sich AI um durch sie verschuldete misconnects. Been there done that.
Das ist ja genau der Aufreger. Alle anderen (mit Bezahltickets) wurden seitens AI "versorgt", nur der OP nicht (aufgrund seines Prämientickets).

Also: wie schon erwähnt, zieht bei einem Zubringer ausserhalb der EU keine 261/04.
Doch, möglicherweise schon. Siehe z.B. @Airsicknessbag's Ausführungen oder diesen Kommentar:

- "Bei einem aus mehreren Teilflügen bestehenden Flug mit Umsteigen, der Gegenstand einer einzigen Buchung war, ist jede Fluggesellschaft, die einen Teilflug selbst durchführt, “ausführendes Luftfahrtunternehmen” [...]. Entsprechend ist jedes der ausführenden Luftfahrtunternehmen eines Fluges passivlegitimiert - unabhängig von der Frage, ob es zur Annullierung/Verspätung/Nichtbeförderung auf jenem Teilflug gekommen ist, den die gerichtlich in Anspruch genommene Fluggesellschaft selbst durchgeführt hat."
- "Die zitierten Entscheidungen stellen eine Zäsur dar: Bislang galt als gesichert, dass stets dasjenige ausführende Luftfahrtunternehmen in Anspruch zu nehmen sei, auf dessen (Teil-)Flug es zur Annullierung/Verspätung/Nichtbeförderung gekommen ist. Die deutsche Rechtsprechung tut sich mit der Umsetzung, soweit Entscheidungen bekannt sind, schwer."


Wer schon mal über die Miles & More gebucht hat, weiß wie schwierig das ist. Lange Warteschlaufen, teilweise schlechte Verbindungsqualität und entsprechend schwierige Verständigung und häufige Verbindungsabbrüche. Wie das in Delhi am sehr lauten Airport gehen soll, weiß ich nicht.
Ebenfalls ein interessanter Aspekt. Denn eigentlich ermöglichen ja auch die SKCHG/INVOL-Regeln von LH/M&M bei 220er-Tickets eine Umbuchung, in diesem Fall z.B. auf DEL-FRA-HAM oder DEL-ZRH-HAM.
Ob man dies allerdings ohne Status von Delhi aus telefonisch hinbekommen hätte, steht natürlich auf einem anderen Blatt (angesichts der bekannten M&M-Hotline-Problematik)..
 
  • Like
Reaktionen: thbe

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
ANZEIGE
300x250
Nach 735d ist die AI für eine Umbuchung zuständig, das die ursprünglichen Flüge ein Award waren ist egal. Die Ticket coupons auf LH 220 oder die durchführende Airline LO auch, in dem Fall hätte AI LO ansprechen müssen ob die auf dem nächsten Flug platz für Euch haben oder selbst die coupons gegen AI 098 tickets tauschen müssen und Euch auf z.B. DEL-FRA-HAM buchen sollen. Dazu brauchen sie ein Endorsement von LH der austellenden Airline, damit die Kosten geteilt werden. Das gab es anscheinend nicht. Also hätte AI die gesamte alternative Beförderung selbst zahlen müssen und das wollten sie wohl nicht.
Die IATA ist ein Branchenverband. Da einigen sich Airlines auf Standards (oder auch nicht). Im vorliegenden Fall regelt die IATA ggf., ob die vom Passagier zu belangende Airline (LO oder LH) den Verursacher AI in Regreas nehmen kann. Sie begründet hier aber keine Ansprüche des Passagiers gegenüber AI aufgrund des verspäteten Flugs.

Die zwischen Airlines vereinbarte Verrechnungsweise oder das Verwaltungsprocedere sind für den Fall nicht relevant. Da widerspricht sehr vieles, was Airlines so treiben, den Ansichten von Gerichten und überraschenderweise gilt am Ende immer die Sicht der Gerichte.
Also: wie schon erwähnt, zieht bei einem Zubringer ausserhalb der EU keine 261/04. Vergiss die 600€/Person. AI muss jedoch für die alternative Beförderung durch deren Verschulden aufkommen. Wenn ihr aus eigener Tasche die Alternative bezahlt habt, habt ihr ein Recht auf Erstattung. Wie kooperativ AI auf solche Forderungen reagiert, ist mir nicht bekannt.
Wie bereits erwähnt, haftet hier LO für AI.

Ja, man kann darüber diskutieren, inwieweit sich das bereits eindeutig aus der bestehenden Rechtssprechung des EuGH ergibt. Die verhandelten Fällen waren etwas anders gelagert. Das sind sie immer, weswegen man auch immer diskutieren kann. Bei der zugrundeliegenden Rechtsprechung des EuGH haben deutsche Gerichte vorher gegenteilig geurteilt. Wäre Jura eine Naturwissenschaft, gäbe es erheblich weniger Juristen auf der Welt.

Der Passagier konnte zwei durch eine EU-Airline (EU261 gilt) durchgeführte Flüge (einer innerhalb in der EU) nicht wahrnehmen und kam erheblich verspätet am Zielort an, weil sich der Flug eines Partners dieser EU-Airline verspätete (Partner, weil auf einem Ticket), weshalb der Anschlussflug verpasst wurde. Welche Folgerungen des EuGH sollen hier nicht anwendbar sein? Grundlegend war vor allem das Konstrukt des EuGH, dass mangelfrei ausführende, EU261 unterliegenden Airlines für andere, nicht EU261 unterliegenden Airlines auf Grundlage def EU261 haften müssen, wenn sie es zulassen, gemeinsam mit dieser Airline auf einem Ticket zu erscheinen. LO unterliegt als EU-Airline auch Richtung EU der EU261.

Liest man die verschiedenen Feststellungen des EuGH, dann kommen erhebliche Zweifel, dass ein Gericht für den vorliegenden Fall den Bedarf sieht, den BGH/EuGH zu fragen. Das gilt umso mehr, wenn man die Entwicklung der Rechtsprechung bei diesem Thema über die Jahre betrachtet. Denn der EuGH stellte die bisherigen Urteile nicht aufgrund der einschlägigen Regelungen des EU261 auf den Kopf, sondern indem er EU261 ergänzte und Lücken füllte, damit dem ”Geist” von EU261 entsprochen wird. Wer legt sich schon freiwillig mit Geistern an?
 
  • Like
Reaktionen: bender1057