Mir Prämienticket in Delhi gestrandet!

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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Das sind nun mal unterschiedlich Schuhe und deshalb auch eine differenzierte Vorgehensweise. Natürlich wurde auch eine Frist gesetzt mit Klageandrohung bei Nichteinhaltung. Ich will hier nicht jedes kleinste Detail offenbaren, zumal mir noch immer einige Beiträge unqualifiziert und ein wenig "Herr Lehrer ich weiß was" vorkommen.
Hallo @Goa-Hamburg ! Ist die Frist bereits abgelaufen? Gibt es schon eine Klagebegründung Eurerseits?
 

Goa-Hamburg

Reguläres Mitglied
05.03.2023
32
73
Hallo @Goa-Hamburg ! Ist die Frist bereits abgelaufen? Gibt es schon eine Klagebegründung Eurerseits?
Hallo und guten Abend,
ja, die Frist abgelaufen und LH hat zügig reagiert. Sie haben sofort die Rückführung der Meilen abzüglich der geflogenen Teilstrecke GOI-DEL und natürlich der gezahlten Steuern veranlasst. Gleichzeitig hat LH dann darauf verwiesen, dass Ansprüche lt. Fluggastrechteverordnung gegenüber Air India greifen.
Im Klartext: Air India muss die Ansprüche regulieren.
LH hat uns die Tickets ausgestellt und ist damit unser Ansprechpartner. Ob sie sich das Geld von Air India holen oder, oder.. ist deren Sache. Unser Rechtschutz hat inzwischen die 1. Instanz einer Klage bewilligt und das ist jetzt in Arbeit!
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Hallo und guten Abend,
ja, die Frist abgelaufen und LH hat zügig reagiert.
OK, danke für das Update.
Damit wissen wir endlich, wen Du hier als Anspruchsgegner siehst -> Lufthansa.
Gleichzeitig hat LH dann darauf verwiesen, dass Ansprüche lt. Fluggastrechteverordnung gegenüber Air India greifen.
Liegt Dir diese Aussage von Lufthansa schriftlich vor?
Würde sich Lufthansa für mögliche indische Prozesskosten haftbar machen, wenn der TE scheitert, diese EC261/2004-Ansprüche gegen Air India durchzusetzen?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.763
27.230
MUC
Hallo und guten Abend,
ja, die Frist abgelaufen und LH hat zügig reagiert. Sie haben sofort die Rückführung der Meilen abzüglich der geflogenen Teilstrecke GOI-DEL und natürlich der gezahlten Steuern veranlasst. Gleichzeitig hat LH dann darauf verwiesen, dass Ansprüche lt. Fluggastrechteverordnung gegenüber Air India greifen.

Erstmal Danke für das Update, das ich erst jetzt entdeckt habe. Die Aussagen der LH sind ja insofern korrekt, als dass die Fluggastrechteverordnung die Ansprüche eines Fluggasten gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft beschreibt. Und das ist ja Air India. Da Air India aber weder eine EU-Airline ist noch GOI in der EU liegt, werden sich da keine Ansprüche aus der EU261-Fluggastrecheverordnung ergeben.

Im Klartext: Air India muss die Ansprüche regulieren.

Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung.

LH hat uns die Tickets ausgestellt und ist damit unser Ansprechpartner. Ob sie sich das Geld von Air India holen oder, oder.. ist deren Sache. Unser Rechtschutz hat inzwischen die 1. Instanz einer Klage bewilligt und das ist jetzt in Arbeit!

Ich drücke weiter die Daumen, denn Fluggastrechte lassen sich ja nicht nur durch die Fluggastrechteverordnung ableiten sondern eben auch aus dem Vertragsrecht. Insofern würde ich mich sehr freuen, wenn Du uns weiterhin auf dem Laufenden hältst.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.979
1.028
Erstmal Danke für das Update, das ich erst jetzt entdeckt habe. Die Aussagen der LH sind ja insofern korrekt, als dass die Fluggastrechteverordnung die Ansprüche eines Fluggasten gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft beschreibt. Und das ist ja Air India. Da Air India aber weder eine EU-Airline ist noch GOI in der EU liegt, werden sich da keine Ansprüche aus der EU261-Fluggastrecheverordnung ergeben.


Was eben die Preisfrage wäre hier und was den Fall ja ganz interessant macht IMHO.

Nach dem Wortlaut der Verordnung ist es so, wie Du schreibst. Allerdings hat der EuGH diesen Wortlaut mit der "ausführenden Airline" ja schon ganz klar auf den Müllhaufen geworfen. Konkret, wenn Dich eine EU-Airline aus der EU rausfliegt und auf dem Ticket ein Anschlussflug außerhalb der EU durch eine non-EU-Airline mit drauf ist, Dich die EU-Airline pünktlich transportiert und die non-EU-Airline eine Verspätung zum finalen Ziel verursacht, kannst Du die EU261-Pauschale von der EU-Airline einfordern, obwohl die alles richtig gemacht hat und die verursachende ausführende Fluggesellschaft eine non-EU-Airline mit Flug ohne EU-Bezug war....

Da ist dieser Fall in umgekehrter Richtung nicht mehr so weit weg von. Hier hätte ja eine EU-Airline den Flug in die EU übernehmen sollen (LOT wenn ich mich richtig erinnere...), das Ticket stammt von einer EU-Airline (220-LH) und der Gesamtflug wurde durch das erste Leg von einer non-EU-Airline auf einem non-EU-leg versaut. Ohne jetzt Jurist zu sein würde es mich als Laie einfach wundern, wenn der EuGH hier die EU-Airlines exkulpieren würde. Die spannendere Frage finde ich eher, ob man sich als Kunde tatsächlich einfach an die Ticketing-Airline wenden kann, obwohl die bezüglich des verwendeten Metalls nichts mit der Flugreise zu tun hatte. Ich halte den EuGH da für pragmatisch, mich würde es nicht wundern, wenn es sich aus Sicht des EuGH der Kunde aussuchen kann, ob der Verbraucher bei einem Multi-Leg-Ticket bei Airline 1, Airline 2, Airline 3, Airline X oder der Ticketing-Airline anklopft. Eine konkrete Schuld muss bei der in Anspruch genommenen Airline jedenfalls nicht vorliegen, das ist definitiv klar. Das sollen die Airlines dann untereinander regeln, so viel hat der EuGH definitiv schon geurteilt.


Ich drücke weiter die Daumen, denn Fluggastrechte lassen sich ja nicht nur durch die Fluggastrechteverordnung ableiten sondern eben auch aus dem Vertragsrecht. Insofern würde ich mich sehr freuen, wenn Du uns weiterhin auf dem Laufenden hältst.

Auch hier wieder, IANAL. Aber müsste man für sozusagen Schadensersatz nach Vertragsrecht nicht den Verursacher heranziehen? Das wäre ja am ehesten Air India hier.... LH könnte man da doch nur heranziehen, wenn die ticket-ausstellende Airline für den Gesamtwerkvertrag Flugreise wie ein Generalunternehmer herangezogen werden könnte. Wäre ja spannend, wenn es so wäre. Was sagen die Juristen dazu?
 

Goa-Hamburg

Reguläres Mitglied
05.03.2023
32
73
Die
Gibt es inzwischen Neuigkeiten hinsichtlich der Klage?

Danke für ein Update :)
Die Klage wurde hier in Hamburg beim Gericht eingereicht. Mir wurde gleich gesagt, dass die Gerichte dermaßen überlastet sind und wir uns deshalb auf einen Verhandlungstermin frühestens in 6 Monaten einstellen sollten. Das wäre jetzt sehr zeitnah!
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.251
10.563
Trans Balkan Express
war das jetzt lang für eine Airline Klage?

Mir ging es darum, dass der Thread wegen des Vorlagemanagements des docs schon so lange schlief. Ich bearbeite ja bis auf wenige Ausnahmen keine zivilrechtliche Verfahren. Nach der von @Goa-Hamburg genannte Dauer scheint es aber so zu sein, dass die zivilrechtlichen Verfahren in Hamburg langsamer bearbeitet werden, als in anderen Bundesländern.
 

waldspecht

Reguläres Mitglied
07.01.2023
60
151
Die

Die Klage wurde hier in Hamburg beim Gericht eingereicht. Mir wurde gleich gesagt, dass die Gerichte dermaßen überlastet sind und wir uns deshalb auf einen Verhandlungstermin frühestens in 6 Monaten einstellen sollten. Das wäre jetzt sehr zeitnah!
Danke für das Update. Finde den Fall ganz interessant und dachte es schadet nicht, wenn man mal nach dem Stand der Dinge fragt. Nicht dass wir hier das Ergebnis verpassen.