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N26

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superfiffi

Erfahrenes Mitglied
28.05.2017
1.649
952
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Ich habe ein Konto geschlossen und ein neues Konto inklusive neuer IBAN eröffnet. Es handelt sich durchaus um ein neues Konto.

Worüber wir reden können, ob ich dadurch eventuell kein Neukunde bin. Dennoch hätte mir in der Theorie zwischenzeitlich durchaus dann ja jemand "meinen Platz" wegnehmen können. Also nur Glück? Bezweifle ich.
Ich meinte es im Sinne der Beschränkung von Neukunden durch die Bafin, da dürfte vermutlich begrifflich kein "Neukunde" vorliegen.

Aber mal nebenbei: Was ist N26 für eine Bank, deren Neukundenakquise nunmehr seit Jahren unter der direkten Kontrolle der Aufsichtsbehörde steht, nur weil man in der Vergangenheit soviel Mist fabriziert hat?
 
Zuletzt bearbeitet:

MAGURO

Erfahrenes Mitglied
30.06.2020
1.299
1.559
Ich habe ein Konto geschlossen und ein neues Konto inklusive neuer IBAN eröffnet. Es handelt sich durchaus um ein neues Konto.

Worüber wir reden können, ob ich dadurch eventuell kein Neukunde bin. Dennoch hätte mir in der Theorie zwischenzeitlich durchaus dann ja jemand "meinen Platz" wegnehmen können. Also nur Glück? Bezweifle ich.
Ich hatte das auch so gemacht. Es gab auch eine Schufa-Abfrage und einen neuen Eintrag für das Konto. Das langjährige Business-Konto wurde in der Schufa gelöscht. Der Dispo 10k war weg, bzw. konnte nicht wieder beantragt werden.
 

miracuflight

Reguläres Mitglied
17.08.2015
89
25
Ich bin seit Jahren N26 Kunde - allerdings in Österreich, als Österreicher - Ich (und ein paar Bekannte) überweise unregelmäßig Geld auf das Konto und verwenden es als Debit-KK im €-Ausland. Bin zufrieden und kenne die Negativmeldungen nur aus Deutschland.
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.386
2.960
Die Negativmeldungen kommen halt auch fast immer von Kandidaten, bei denen man zwischen den Zeilen rauslesen kann, dass sie gar nicht so unschuldig an der Kontoschließung sind, wie sie meinen. Vielen Leuten, gerade in Deutschland, scheint nicht klar zu sein, dass man auf einem Bankkonto nicht überall einen Buchungskarneval veranstalten kann, der nichts mit einer normalen Girokontennutzung zu tun hat.

Die Dorfsparkasse mag das zulassen, dass auf einem Konto nichts weiter passiert als Zahlungseingänge von Privatpersonen aus Kleinanzeigen-Verkäufen und darauf folgende Bargeldabhebungen, bei Läden wie N26 ist da direkt Schluss.
 

Schnauzeflieger

Erfahrenes Mitglied
29.01.2023
527
392
Ich bin seit Jahren N26 Kunde - allerdings in Österreich, als Österreicher - Ich (und ein paar Bekannte) überweise unregelmäßig Geld auf das Konto und verwenden es als Debit-KK im €-Ausland. Bin zufrieden und kenne die Negativmeldungen nur aus Deutschland.
Ich denke nicht, dass N26 Österreicher grundsätzlich anders behandelt als Deutsche.
Es ist vielmehr eine Frage des Nutzungsverhaltens. Ich kenne das von Revolut. Nutze es als regelmäßiges Ausgabenkonto. Ich will einfach nicht jede Brötchentüte auf dem Kontoauszug meines Hauptkontos sehen. Ab und zu mache ich mal von den nützlichen Einwegkarten Gebrauch. Auch die virtuellen Karten nutze ich in GPay. Diese Trennung zwischen physischen und virtuellen Karten für GPay/APay + online möchte ich nicht mehr missen. Ist im Fall der Fälle einfach sehr praktisch.

Wenn mal wieder irgendwo deine Kartendaten an jemanden gelangt sind, der sie besser nicht haben sollte, musst du bei einer physischen Karte erst mal auf Post warten — sofern du gerade zuhause bist. Sofern du gerade im Urlaub bist, dann schaust du halt einfach in die Röhre.

Eine virtuelle Karte ist in 10 Sekunden gesperrt. Und in noch mal 10 Sekunden hast du eine frische neue erstellt. Kostenlos. Jederzeit. Überall (wo es Internet gibt).
 

superfiffi

Erfahrenes Mitglied
28.05.2017
1.649
952
Vielen Leuten, gerade in Deutschland, scheint nicht klar zu sein, dass man auf einem Bankkonto nicht überall einen Buchungskarneval veranstalten kann, der nichts mit einer normalen Girokontennutzung zu tun hat.
Hier insbesondere immer wieder auch Buchungen, die dem Kontoinhaber wirtschaftlich nicht zugeordnet werden können.(Stichwort:Entgegennahme von Zahlungen für Dritte)
 
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Schnauzeflieger

Erfahrenes Mitglied
29.01.2023
527
392
Hier insbesondere immer wieder auch Buchungen, die dem Kontoinhaber wirtschaftlich nicht zugeordnet werden können.(Stichwort:Entgegennahme von Zahlungen für Dritte)
Wenn sowas öfters passiert, wird's auch irgendwann regulatorisch schwierig. Zahlung zugunsten Dritter zu nehmen, ist zwar in einem privaten Rahmen nicht per se verboten und wird im kleinen Rahmen auch keinem auffalen, nur bei Regelmäßigkeit oder hohen Beträgen steht sowas ganz schnell mal unter Geldwäscheverdacht. Der Kunde wird für N26 damit in Sachen Betreuungsaufwand schlicht zu teuer.

Sowas sollte man, wenn überhaupt, bei der lokalen Dorfsparkasse oder Dorfvolksbank machen.
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
742
817
NRW
Sowas sollte man, wenn überhaupt, bei der lokalen Dorfsparkasse oder Dorfvolksbank machen.
Und auch da nicht: bei größeren Beträgen und Umsätzen außerhalb der "wirtschaftlichen Verhältnisse" oder wenn sich dann noch jemand regelmäßig beschwert, dann schaut sich ein Sachbearbeiter das genauer an.
Die Geldwäsche-Verdachtsmeldung ist dann schell raus und das Konto unter persönlicher Betreuung der Rechtsabteilung.
 
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Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.386
2.960
Darum ja der Zusatz "wenn überhaupt". Die lassen so einen Quatsch noch am ehesten durchgehen.

Hier insbesondere immer wieder auch Buchungen, die dem Kontoinhaber wirtschaftlich nicht zugeordnet werden können.(Stichwort:Entgegennahme von Zahlungen für Dritte)
Das ist auch in manchen Kreisen ein Volkssport in Deutschland, bei dem man sich nur an den Kopf fassen kann. Da werden munter Zahlungen für Dritte gemacht, das Gehalt des Partners über das Konto laufen gelassen und sonstiges und die Leute kommen nichtmal ansatzweise auf die Idee, dass das irgendwie falsch sein könnte.
 
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Schnauzeflieger

Erfahrenes Mitglied
29.01.2023
527
392
Ich denke es kommt immer auf den Rahmen an:
Ich hatte erst letztes Jahr mit Kollegen einen e.V. gegründet für gemeinnützige Projekte. Weil so ein eV-Eintragung mit einem Haufen Bürokratie verbunden war und zusätzlich die lokale Volksbank gerade mit einer anderen fusionierte, hatte es ein halbes Jahr gedauert, bis wir nach der IT-Fusion ein Vereinskonto eröffnen konnten. Davor liefen einige Sachen notgedrungen über Privatgirokonten (bei der gleichen VoBa).
Hat sich bisher keiner beschwert.
 

vuc

Aktives Mitglied
27.05.2022
120
74
Darum ja der Zusatz "wenn überhaupt". Die lassen so einen Quatsch noch am ehesten durchgehen.


, das Gehalt des Partners über das Konto laufen gelassen und sonstiges und die Leute kommen nichtmal ansatzweise auf die Idee, dass das irgendwie falsch sein könnte.
Kannst du bitte begründen was daran falsch sein sollte?

Geldwäsche ist es nicht.
§ 430 BGB Schenkungsteuer ist es unter normalen Umständen auch nicht.

Kommt noch die AGB in Frage, da finde ich aber auch nichts, wieso es verboten sein sollte.
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
742
817
NRW
Stichwort "Wirtschaftlich Berechtigter"
Genauer: Kontenwahrheit gem. AO (Link) falls jemand die gesetzlichen Grundlagen nachlesen möchte.
Auch wenn der Tatbestand der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung im Einzelfall nicht erfüllt sein mag, so gibts zumindest einen starken Verdachtsfall, der eine Meldung der Bank und Schließung des Kontos nach sich ziehen kann.
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.386
2.960
Einfach mal die AGB der Bank lesen bzw. das, was man bei der Eröffnung eben angibt.
 
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Ombudsmann

Erfahrenes Mitglied
01.12.2023
348
354
Ich überprüfe das jetzt nicht 😂😂😂 Muss aber auch nicht in diesen stehen.

An was ich mich erinnern kann, das ich bei Eröffnung explizit erklären musste im eigenen wirtschaftlichen Interesse zu handeln. Wie bei jeder Bank….
 

superfiffi

Erfahrenes Mitglied
28.05.2017
1.649
952
Zeigt doch wieder mal, wie unwissend und geradezu blauäugig viele Bankkunden mit dem Begriff des "wirtschaftlich Berechtigten" umgehen.
Und wenn die Bank dann folgerichtig fristlos kündigt, ist man sich selbstverständlich auch keiner Zuwiderhandlung bewußt.
So entstehen dann die überall kursierenden Rezensionen von Kündigungen(oder Kontensperrungen) "aus heiterem Himmel".
 

hab

Neues Mitglied
24.06.2023
9
7
Ich überprüfe das jetzt nicht 😂😂😂 Muss aber auch nicht in diesen stehen.

An was ich mich erinnern kann, das ich bei Eröffnung explizit erklären musste im eigenen wirtschaftlichen Interesse zu handeln. Wie bei jeder Bank….

Schon traurig dieses Halbwissen:
Im eigenen wirtschaftlichen Interesse zu handeln bedeutet: nicht als Prokurist (§ 164 BGB iVm § 49 HGB) zu handeln.
Als Ehegemeinschaft gleichberechtigt über das Konto zu verfügen, ist damit nicht gemeint.
 
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Ombudsmann

Erfahrenes Mitglied
01.12.2023
348
354
Schon traurig dieses Halbwissen:
Im eigenen wirtschaftlichen Interesse zu handeln bedeutet: nicht als Prokurist (§ 164 BGB iVm § 49 HGB) zu handeln.
Als Ehegemeinschaft gleichberechtigt über das Konto zu verfügen, ist damit nicht gemeint.

Schon traurig nicht lesen zu können. Ich schrieb, das ich bisher bei JEDER Bank erklären musste im EIGENEN WIRTSCHAFTLICHEN INTERESSE zu handeln. Das hat mit Wissen, Halbwissen und so weiter gar nix zu tun, sondern das muss jeder bei jeder Eröffnung eines Bankkontos bestätigen. Zu einer Ehegemeinschaft usw. hab ich überhaupt nix zu geschrieben. Wobei auch Eheleute gegenseitig eine Vollmacht brauchen, um über das Konto des anderen verfügen zu wollen, sofern kein Gemeinschaftskonto. Das aber nur am Rande. Solltest Dich mit Deiner Hobby-Juristerei deshalb an die Banken richten. Und lesen und verstehen lernen…
 
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Obsolet

Reguläres Mitglied
05.09.2023
46
44
Nun gibt es bei N26 auch Tagesgeld in Österreich

https://n26.com/de-at/sparkonto

Es gibt 2,8% für alle außer N26 Metal Abonnenten die bekommen 4%.

Wie bei allen deutschen Banken nicht steuereinfach, man muss dann eine Einkommensteuererklärung machen.
 
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Creditme

Erfahrenes Mitglied
07.09.2019
1.201
1.298
Ich habe durch die Suche keine Antwort gefunden: wird bei N26 nach einer Zahlung mit Karte nicht nur der Händlername, sondern auch die Uhrzeit und der Ort der Zahlung angezeigt ? Also so, wie bei Revolut ?
 

superfiffi

Erfahrenes Mitglied
28.05.2017
1.649
952
Ich habe durch die Suche keine Antwort gefunden: wird bei N26 nach einer Zahlung mit Karte nicht nur der Händlername, sondern auch die Uhrzeit und der Ort der Zahlung angezeigt ? Also so, wie bei Revolut ?
Habe die N26 Karte zwar zuletzt in 10 2023 benutzt und da wurde Händlername, Uhrzeit der Transaktion und Ort des Händlers( war eine filiale von Rewe) angezeigt.
 
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Hermann

Aktives Mitglied
13.08.2015
221
236
Bei meinen letzten Zahlungen stand meistens, aber nicht immer, der "offizielle Name des Händlers" dabei.
In diesem "Namen des Händlers" ist gelegentlich der Ort der Filiale enthalten.
Aber auch, wenn der Ort dort nicht zu sehen ist, wird der Ort oft in der Buchung als "Tag" gesetzt. Aber auch das nicht immer...
Bei einzelnen Buchungen ist also nicht zu sehen, an welchem Ort das war. (Da hilft dann die Erinnerung, wann man wo war...)
 
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Creditme

Erfahrenes Mitglied
07.09.2019
1.201
1.298
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Dankeschön. Revolut macht das ja recht gut und zuverlässig. Da die Debit von N26 aber besser konfiguriert ist, denke ich gerade über einen Wechsel nach. Kann man inzwischen das Kartenausgabelimit auf den Tag begrenzen ? Bei Revolut geht das ja leider nur auf den Monat.