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liegt wohl an der Natur der Tatsache, daß der Kreditkarten und Bankkunde der Sparkasse besser bekannt ist, als der Kunde mit Amex und Konto bei der Sparkasse - bei letzterm ist ja einer mehr im Spiel - Misstrauen also größer!
Achso, ich kaufe eine Kreditkarte für weltweiten Einsatz, und wenn ich weltweit unterwegs bin muss ich das anmelden?
Irgendwie hatte ich mir das anders vorgestellt, und bisher auch anders erhalten!
Bei der LH KK kannst Du im Online Account unter dem Punkt Umsatzsteuerung diverse Sicherheitseinstellungen vornehmen. Unter anderem die Karte für die Nutzung in bestimmten Ländern sperren, den Interneteinsatz / Telefoneinsatz sowie Bargeldabhebungen beschränken.
denk auch dran, dass evtl. ETIX Buchungen für die Zukunft noch mit der/den alten Kartennummern gebucht sein können.Was mich wirklich ärgert - Sicherheit geht vor, ich weiß, und dafür bin ich auch dankbar - ist nicht nur die Änderung der Kreditkarten-Nummer. Sondern auch die MM-Nummer wurde geändert. Das hatte ich bisher noch nie und bedeutet, ich kann/muss nun auch diese Informationen bei jedem genutzten MM-Partner ändern (Hotelprogramme etc.). Zum Glück ist gerade Wochenende...
Sondern auch die MM-Nummer wurde geändert. Das hatte ich bisher noch nie und bedeutet, ich kann/muss nun auch diese Informationen bei jedem genutzten MM-Partner ändern (Hotelprogramme etc.).
Was mich wirklich ärgert - Sicherheit geht vor, ich weiß, und dafür bin ich auch dankbar - ist nicht nur die Änderung der Kreditkarten-Nummer. Sondern auch die MM-Nummer wurde geändert. Das hatte ich bisher noch nie und bedeutet, ich kann/muss nun auch diese Informationen bei jedem genutzten MM-Partner ändern (Hotelprogramme etc.). Zum Glück ist gerade Wochenende...
3.000 EUR Auslandsumsatz entsprechen 15 EUR Differenz (1,75% vs. 1,25%), das stimmt, aber in den 15 EUR ist noch mehr drin:
1. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde (SB 10%, mind. 100 EUR)
2. Auslandskrankenversicherung unabhängig vom Karteneinsatz für Reisen bis 90 Tage Dauer (ohne SB)
vollkommen korrekt - allerdings brauche ich diese Versicherungen nicht. Auslandskrankenfamilienversicherung ADAC Plus Mitglied für 2 Personen 17€ und Reiserücktritt brauche ich nicht, weil noch keine 70
Auslandskranken brauche ich nicht, da privat versichert
Beinhaltet Deine PKV auch einen Krankenrücktransport aus dem Ausland?
Funfact: Die "goldenen" Advanzia-Karten haben auch eine Reiserücktritt dabei: https://www.gebuhrenfrei.com/index....sVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111Problem mit der Reiserücktritt ist, daß ich wegs Flüche.de und Amex kostenlos die wenigsten Flüge mit der M&M-KK bezahle (alternativ ei LH.com per LSV oder Sofortüberweisung gekauft), dann bringt mir diese Rücktrittsversicherung nicht viel - dann besser die 50€ teure goldene Sparkassen-Mastercard, wo die Reise NICHT mit der Karte bezahlt werden muss!!!
selbst wenn du privat im Ausland versichert bist, macht es dir - falls jung und gesund - ggf. die SB bzw. Jahresrückzahlung kaputt - deshalb sind die 10-20€ für eine Auslandskrankenversicherung zusätzlich auch für privat Versicherte durchaus interessant!
Problem mit der Reiserücktritt ist, daß ich wegs Flüche.de und Amex kostenlos die wenigsten Flüge mit der M&M-KK bezahle (alternativ ei LH.com per LSV oder Sofortüberweisung gekauft), dann bringt mir diese Rücktrittsversicherung nicht viel - dann besser die 50€ teure goldene Sparkassen-Mastercard, wo die Reise NICHT mit der Karte bezahlt werden muss!!!
15€ hin oder her, ich muss der DKB ja nicht unnötig was in den Hals werfen, oder?
Obwohl ich ebenfalls in einer PKV bin, habe ich vor drei Jahren eine Rechnung bei der ADAC-Auslandskrankenversicherung eingereicht. Diese wurde auch anstandslos beglichen, ohne dass meine PKV in Anspruch genommen wurde. Gut, es waren aber auch nur knapp 70 Euro.
§ 11
Was gilt, wenn Dritte ebenfalls verpflichtet sind, Leistungen zu erbringen?
1.
Soweit im Schadensfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Soweit aus anderen Versicherungsverträgen eine Entschädigung beansprucht werden kann, steht es Ihnen frei, wem Sie den Schadensfall melden. Melden Sie ihn der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, werden wir im Rahmen der Bedingungen in Vorleistung treten und uns zwecks Kostenteilung direkt an den anderen Versicherer wenden.
2.
Haben Sie aufgrund desselben Schadensfalles neben den Ansprüchen auf unsere Leistung auch Erstattungsansprüche gleichen Inhalts gegen Dritte, können Sie insgesamt keine Entschädigung verlangen, die Ihren Gesamtschaden übersteigt.
3.
Besteht Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung, auf eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge, so sind wir nur für die Aufwendungen leistungspflichtig, welche trotz deren Leistungen notwendig bleiben
Schaumeier, bei größeren Beträgen spielt es auch keine Rolle mehr: wenn du eine Notoperation für 25.000€ in Asien hättest, spielt das auch keine Rolle mehr - gerade den kleine Beträgen macht es eben schon Sinn!!
Übirgens ich sehe diesen Paragraphen vom ADAC anders:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/AKS_BEP_Bed_1686.pdf
Ausserdem bezahlt die Auslandreiseversicherung auch bei GPV Kunden nur, das was z.B. in Europa nicht von der GPV gedeckt ist!
Nicht jeder hat ja eine SB in der PKV, bei mir ist es in Zeiten der Beitragsexplosionen 660€ was mit der potentiellen Rückerstattung bedeutet, daß ich ab ca. 1100€ Selbstbehalt, jede weitere Rechnung von der Kasse erstattet bekomme (Ausnahme: Kontaktlinsen/Brillen nur 130€p.a, Zahnarzt 3000€ 100% danach 70%).