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Nur weil eine Partei betrügt, bedeutet das nicht, dass die Partei, die den vermeintlichen Betrug durchschaut und daraus einen persönlichen Vorteil ziehen möchte, nicht auch Betrug begeht. Wie gesagt, ich bin kein Experte im Strafrecht, sehe hier aber dennoch einige Voraussetzungen des §263 erfüllt, wenn man in Deutschland vor dem PC sitzend einen Flug SPU-MUC mit Abflug 30 Minuten später bucht, um dann am nächsten Tag direkt den EU261-Claim einzureichen.
Dass das Vorgehen von Condor hier mindestens ebenso zweifelhaft ist, sehe ich genauso, aber das schützt einen nicht vor der Strafverfolgung, wenn das eigene Handeln ebenfalls die Kriterien des §263 erfüllt.
könnte die Airline nicht auch einen Boardingpass/anderer Nachweis, dass man am Airport war verlangen? Bei Marabu geht doch der online Check-In nicht, oder wurde das inzwischen geändert?, da könnte man ja schon so einige mit erwischen..