Offizieller Lufthansa Thread - Eure Fragen an das LH Team

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Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.409
669
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Hallo LH,

es geht um die Buchung ****** (s. PN). Bereits mit E-Mail vom 20. August 2020 habe ich um Erstattung des Flugpreises gebeten. Vor kurzem (nach über sechs Monaten Wartezeit!) wurde lediglich eines der beiden Tickets erstattet.

Könnt ihr bitte auch die Erstattung des zweiten Tickets veranlassen?

Auf meine E-Mail an customer-relations habe ich keine Antwort erhalten.

Danke!

Viele Grüße


Hi skor007
ich habe Dir eine PN geschickt.
Frohe Ostern
Maria
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.409
669
Wir haben am 6.4. einen Flug von Wien über Frankfurt gebucht. Welcher Antigentest wird anerkannt? In Österreich kann man einen solchen Test in einer Teststraße machen ("Österreich testet"), dieser Test beinhaltet Namen, Geburtsdatum, Testuhrzeit und Ergebnis. Er hat einen QR-Code. Er wird in Ö überall anerkannt. Gilt dies auch für den Check-In bei Lufthansa in Wien?
Die Unklarheit liegt daran, dass dies laut RKI ausreichen müsste, aber dem Beispieltest auf der Lufthansa-Seite nicht genau entspricht, dort wird auch eine Arztunterschrift angezeigt. Bei unserem Testergebnis gibt es keine Arztunterschrift, sondern nur den fälschungssicheren QR-Code.
Bitte um Klarstellung!


Hallo viatrix,

akzeptiert werden von uns Antigen-, PCR-, LAMP- und TMA-Tests, die an zertifizierten Teststellen durchgeführt werden. Dabei sind die Anweisungen des RKI maßgeblich.: "Als Testnachweis gelten ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Der Nachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Für den Abgleich der Mindestkriterien durch die zuständigen Gesundheitsbehörden müssen Angaben zum Hersteller der Antigen(schnell)-Tests ersichtlich sein. " Also kannst Du auch Deinen Test mit dem QR Code vorzeigen.

Ich wünsche Dir und Deiner Familie ein schönes Osterfest und eine gute Reise nach Frankfurt!
LG, Maria
 

uwepappa

Neues Mitglied
17.03.2021
7
0
Hallo an das LH-Team.
Auch ich habe nach mehreren Anrufen und zwei Mails mit der Aufforderung zur Rückerstattung an Customer Relations leider noch immer nichts gehört. Vielleicht könnt ihr in meinem Fall auch einmal nachforschen, bevor ich am Mittwoch dann endgültig einen Anwalt einschalte.
 

Julikinsky

Neues Mitglied
05.04.2021
5
3
Ich habe am Mittwoch, 7.4., meinen Rückflug von HEL nach FRA (Aufenthalt in Finnland ca. 1 Woche) und habe geplant, als Nachweis einen Antigen-Nachweis von Telepraxen zu nutzen.

Jetzt stand in der heute an mich verschickten Infomail von LH: "Selbsttests sind ausgeschlossen und nicht gültig" - wird der Test von Telepraxen als Selbsttest oder als Antigentest angesehen?

Danke für die Rückmeldung
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.409
669
Hallo an das LH-Team.
Auch ich habe nach mehreren Anrufen und zwei Mails mit der Aufforderung zur Rückerstattung an Customer Relations leider noch immer nichts gehört. Vielleicht könnt ihr in meinem Fall auch einmal nachforschen, bevor ich am Mittwoch dann endgültig einen Anwalt einschalte.
Hi uwepappa,
sofern Du nicht über ein Reisebüro gebucht hast, kannst Du uns den betreffenden Buchungsode und die vollständigen Passagiernamen via Privatnachricht zukommen lassen? Dann können meine Kollegen das mal prüfen.
Liebe Grüße, Maria
 

FunparkBernd

Aktives Mitglied
29.05.2018
223
583
Hallo Lufthansa-Team,

ich habe ebenfalls eine Frage zur Testpflicht bei Rückkehr nach Deutschland:

Der Flug geht demnächst von Punta Cana nach Frankfurt. Vor Ort ist alles super organisiert, sodass PCR-Tests unkompliziert gemacht werden können. Problem: die Testergebnisse werden ausschließlich in spanischer Sprache verfasst.

Es gibt keinen Anbieter, der englischsprachige Testergebnisse (oder gar deutsch/französisch) verteilt.

Wie wird dieser Fall gehandhabt?

Edit: habt ihr eventuell bereits Erfahrungen von den bisher durchgeführten Flügen der LH517? Gab es da ähnliche Anfragen von anderen Passagieren? Dürfte mich ja nicht als einzigen Tourist betreffen.

Danke und viele Grüße
Christoph
 
Zuletzt bearbeitet:

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.409
669
Ich habe am Mittwoch, 7.4., meinen Rückflug von HEL nach FRA (Aufenthalt in Finnland ca. 1 Woche) und habe geplant, als Nachweis einen Antigen-Nachweis von Telepraxen zu nutzen.

Jetzt stand in der heute an mich verschickten Infomail von LH: "Selbsttests sind ausgeschlossen und nicht gültig" - wird der Test von Telepraxen als Selbsttest oder als Antigentest angesehen?

Danke für die Rückmeldung
Hallo Julikinsky,
sofern ein solcher Test von ein von Dir selbst durchzuführender Test ist, wird er von uns nicht akzeptiert.
Akzeptiert werden Antigen-, PCR-, LAMP- und TMA-Tests, die an zertifizierten Teststellen durchgeführt werden (also von Ärzten oder anderen Stellen, die dazu berechtigt sind).
Bei Unklarheiten empfehle ich Dir Dich an Telepraxen zu wenden.
Liebe Grüße, Maria
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.280
8.989
BRU
Ich habe eine Frage zu den E-Mails, die man im Falle von Flugplanänderungen erhält. Es gibt dort ja diese Option, dass man sein Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen möchte.

Konkret heißt es im Text:

Wenn Sie Ihre Reise nicht wie vorgeschlagen antreten und stattdessen unsere flexiblen Umbuchungsmöglichkeiten nutzen möchten, wählen Sie bitte diese Option. Ihre Flüge werden storniert. Ihr Ticket und Ihr Buchungscode bleiben gültig und Sie können diese verwenden, um Ihre neuen Flüge zu buchen.
Klickt man diese Option an, werden die Flüge allerdings nicht storniert, sondern erscheinen nach wie vor noch in der Buchung als „bestätigt“, einschließlich Sitzplatzreservierungen usw. (entsprechende Plätze sind bei Probebuchung auch wirklich besetzt).

Bei meinem Anruf an der Hotline sagte man mir, das sei korrekt, ich solle bis zum Flugdatum wegen einer neuen Buchung anrufen. Auf meine ausdrückliche Bitte, die Flüge rauszunehmen (wäre damit auf einem Flug doppelt gewesen….), machte er das dann aber.

Was ist denn jetzt korrekt? Werden die noch verbliebenen Segmente storniert oder nicht? Bzw. was verspricht sich LH davon, dass der Kunde Plätze blockiert, obwohl er erklärt hat, so nicht fliegen zu wollen? Genauso wäre mir neu, dass die Umbuchung bis spätestens zum ursprünglichen Flugdatum erfolgen muss, meinem Kenntnisstand nach muss ich lediglich rechtzeitig, also innerhalb der in der Mail genannten Frist, mitteilen, ob ich die vorgeschlagene „Alternative“ (i.d.R. entweder Blödsinn oder gestrichene Segmente fehlen einfach) akzeptiere oder eben nicht.
 

JD200384

Erfahrenes Mitglied
07.11.2017
333
395
Liebe Lufthansa,

ich fliege im Juli DUS-FRA-YYZ-CUN und retour.
Auf meine Mail an customer.relations@lufthansa.com bekomme ich keine Antwort, an der Hotline kann oder möchte man mir nicht weiterhelfen.
Mir ist bewusst, dass ihr keine Glaskugel habt, deshalb geht es mir um die derzeitige Situation.
Das AA sagt, dass für den Transit in YYZ ein negativer PCR benötigt wird, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf.
Dahingegen schreibt Air Canada, dass Transitpassagiere davon ausgenommen sind. Dies steht auch so auf der Seite der Reisebehörde Kanadas.
Welche Regeln wendet ihr an? Es muss doch eine Checkliste für den Agenten existieren, welche Dokumente benötigt werden.
Auf Gut Glück möchte ich ungern einen Test machen, da dieser (für 3 PAX) ja auch mit Kosten verbunden ist. Ich möchte aber auch nicht wegen dem fehlenden Test nicht mitfliegen dürfen.
Screenshots anbei.
Ich freue mich über eine Rückmeldung in dieser Angelegenheit.
 

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Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.409
669
Hallo Lufthansa-Team,

ich habe ebenfalls eine Frage zur Testpflicht bei Rückkehr nach Deutschland:

Der Flug geht demnächst von Punta Cana nach Frankfurt. Vor Ort ist alles super organisiert, sodass PCR-Tests unkompliziert gemacht werden können. Problem: die Testergebnisse werden ausschließlich in spanischer Sprache verfasst.

Es gibt keinen Anbieter, der englischsprachige Testergebnisse (oder gar deutsch/französisch) verteilt.

Wie wird dieser Fall gehandhabt?

Edit: habt ihr eventuell bereits Erfahrungen von den bisher durchgeführten Flügen der LH517? Gab es da ähnliche Anfragen von anderen Passagieren? Dürfte mich ja nicht als einzigen Tourist betreffen.

Danke und viele Grüße
Christoph
Hallo Christoph,

hattest Du Dich bereits diesbezüglich an das Auswärtige Amt gewandt und/ oder an die Botschaft der Dominikanischen Republik? Dort müsste es Informationen diesbezüglich geben.

Liebe Grüße, Maria
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich habe eine Frage zu den E-Mails, die man im Falle von Flugplanänderungen erhält. Es gibt dort ja diese Option, dass man sein Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen möchte.

Konkret heißt es im Text:


Klickt man diese Option an, werden die Flüge allerdings nicht storniert, sondern erscheinen nach wie vor noch in der Buchung als „bestätigt“, einschließlich Sitzplatzreservierungen usw. (entsprechende Plätze sind bei Probebuchung auch wirklich besetzt).

Bei meinem Anruf an der Hotline sagte man mir, das sei korrekt, ich solle bis zum Flugdatum wegen einer neuen Buchung anrufen. Auf meine ausdrückliche Bitte, die Flüge rauszunehmen (wäre damit auf einem Flug doppelt gewesen….), machte er das dann aber.

Was ist denn jetzt korrekt? Werden die noch verbliebenen Segmente storniert oder nicht? Bzw. was verspricht sich LH davon, dass der Kunde Plätze blockiert, obwohl er erklärt hat, so nicht fliegen zu wollen? Genauso wäre mir neu, dass die Umbuchung bis spätestens zum ursprünglichen Flugdatum erfolgen muss, meinem Kenntnisstand nach muss ich lediglich rechtzeitig, also innerhalb der in der Mail genannten Frist, mitteilen, ob ich die vorgeschlagene „Alternative“ (i.d.R. entweder Blödsinn oder gestrichene Segmente fehlen einfach) akzeptiere oder eben nicht.
Hallo Anonyma,

Danke für Dein Feedback. Ich habe mal nachgefragt. Wählst Du die von Dir genannte Option aus, werden die Flüge aus Deiner Buchung gestrichen, die Ticketgültigkeit bleibt aber im Hintergrund aktiviert, d.h. es werden auch keine Sitzplätze blockiert. Die Löschung der Flugsegmente geschieht nicht sofort und automatisiert, das kann schon ein paar Tage dauern. Beim Hinweis, dass die Flüge bis zum ursprünglichen Datum umgebucht werden sollen, handelt es sich lediglich um eine Empfehlung. Hier ist die Frist, die Dir in der E-Mail genannt wurde, ausschlaggebend. Ich hoffe, dies beantwortet Deine Fragen.

Viele Grüße
Maria
 
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Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.409
669
Liebe Lufthansa,

ich fliege im Juli DUS-FRA-YYZ-CUN und retour.
Auf meine Mail an customer.relations@lufthansa.com bekomme ich keine Antwort, an der Hotline kann oder möchte man mir nicht weiterhelfen.
Mir ist bewusst, dass ihr keine Glaskugel habt, deshalb geht es mir um die derzeitige Situation.
Das AA sagt, dass für den Transit in YYZ ein negativer PCR benötigt wird, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf.
Dahingegen schreibt Air Canada, dass Transitpassagiere davon ausgenommen sind. Dies steht auch so auf der Seite der Reisebehörde Kanadas.
Welche Regeln wendet ihr an? Es muss doch eine Checkliste für den Agenten existieren, welche Dokumente benötigt werden.
Auf Gut Glück möchte ich ungern einen Test machen, da dieser (für 3 PAX) ja auch mit Kosten verbunden ist. Ich möchte aber auch nicht wegen dem fehlenden Test nicht mitfliegen dürfen.
Screenshots anbei.
Ich freue mich über eine Rückmeldung in dieser Angelegenheit.
Hallo JD200384,

es überrascht mich, dass Du sagst, die Kollegen an der Hotline möchten Dir nicht weiterhelfen. :oops: Generell ist es so, dass die Einreisebestimmungen des Destinationslandes maßgeblich sind, bei Deinem Hinflug also Mexiko. Was die Transitbestimmungen in Kanada betrifft, ist die kanadische Botschaft ein weiterer Ansprechpartner, wir hier leider auch nicht. Bei Fragen zu Einreise- und Transitbestimmungen bezüglich anderer Länder verweisen wir gründsätzlich auf die betreffenden Botschaften, da wir als Airline keine verbindlichen Auskünfte treffen können. Die jeweiligen Regelungen können sich gerade aufgrund des Infektionsgeschehens und der damit verbundenen Unvorhersehbarkeit ganz schnell ändern. Eine Frage: Wird Dein Flug von Air Canada oder Lufthansa durchgeführt? Ich frage, weil Du Dich auf Air Canada berufst. Was die Rückreise betrifft, da gelten zurzeit klare Regelungen für die Einreise nach Deutschland; Alle Fluggäste ab einem Alter von sechs Jahren, die auf Flügen aus Risiko- und Nichtrisikogebieten nach Deutschland einreisen möchten, müssen bei Abflug einen negativen Covid-19-Test vorweisen. Ohne negativen Testnachweis kannst Du nicht befördert werden. Das hat die deutsche Bundesregierung beschlossen. Diese Regel gilt auch für alle Passagiere mit einem Anschlussflug in Frankfurt oder München.

Ich hoffe ich konnte zumindest ein wenig weiterhelfen.

P.S. Customer Relations ist nur zuständig für Fragen nach Abflug (Kompensation, Reklamation etc.).

Liebe Grüße
Maria
 

sme

Neues Mitglied
01.08.2011
1
0
Hallo Lufthansa-Team,

ich habe soeben eine Flugbuchung getätigt. Mein Nachname enthält ein Sonderzeichen ("é"), dieses steht (neuerdings) auch so in meinem Reisepass. Bei der Buchung habe ich es dementsprechend mit angegeben. In der Buchungsbestätigung im Browser habe ich es auch (in manchen Ansichten) gesehen, in der Buchungsbestätigung, die ich zugesandt bekommen habe, taucht das Sonderzeichen jedoch nicht mehr auf, statt dessen steht dort nur das einfache "e". Kann dies zu Problemen führen? Im Endeffekt ist die Situation jetzt ja die, dass der Name in meiner Buchung nicht exakt dem Namen im Reisepass entspricht.

Danke und viele Grüße!
 

JD200384

Erfahrenes Mitglied
07.11.2017
333
395
Hallo JD200384,

es überrascht mich, dass Du sagst, die Kollegen an der Hotline möchten Dir nicht weiterhelfen. :oops: Generell ist es so, dass die Einreisebestimmungen des Destinationslandes maßgeblich sind, bei Deinem Hinflug also Mexiko. Was die Transitbestimmungen in Kanada betrifft, ist die kanadische Botschaft ein weiterer Ansprechpartner, wir hier leider auch nicht. Bei Fragen zu Einreise- und Transitbestimmungen bezüglich anderer Länder verweisen wir gründsätzlich auf die betreffenden Botschaften, da wir als Airline keine verbindlichen Auskünfte treffen können. Die jeweiligen Regelungen können sich gerade aufgrund des Infektionsgeschehens und der damit verbundenen Unvorhersehbarkeit ganz schnell ändern. Eine Frage: Wird Dein Flug von Air Canada oder Lufthansa durchgeführt? Ich frage, weil Du Dich auf Air Canada berufst. Was die Rückreise betrifft, da gelten zurzeit klare Regelungen für die Einreise nach Deutschland; Alle Fluggäste ab einem Alter von sechs Jahren, die auf Flügen aus Risiko- und Nichtrisikogebieten nach Deutschland einreisen möchten, müssen bei Abflug einen negativen Covid-19-Test vorweisen. Ohne negativen Testnachweis kannst Du nicht befördert werden. Das hat die deutsche Bundesregierung beschlossen. Diese Regel gilt auch für alle Passagiere mit einem Anschlussflug in Frankfurt oder München.

Ich hoffe ich konnte zumindest ein wenig weiterhelfen.

P.S. Customer Relations ist nur zuständig für Fragen nach Abflug (Kompensation, Reklamation etc.).

Liebe Grüße
Maria
Liebe Lufthansa,

zunächst: Die Flüge DUS-FRA-YYZ und retour werden von Lufthansa durchgeführt, die Flüge YYZ-CUN und retour von Air Canada. Ich hatte den Screenshot von Air Canada angefügt, da dort Informationen verfügbar waren.

Die Botschaft hat mir insoweit bestätigt (siehe Anhang), dass für Transitpassagiere kein Test notwendig sei. Nur hilft mir diese Nachricht wenig, wenn der Kollege am Check In anderslautende Anweisungen hat. Er wird sich an seiner Checkliste orientieren und nicht für meine E-Mail interessieren...

Ich hoffe, ich konnte die Angelegenheit nun konkreter darstellen und freue mich über eine konkrete Antwort.

PS: Die Bedingungen für die Rückreise sind mir bekannt, vielen Dank.

PPS: Das mit customer.relations@lufthansa.com habe ich notiert, danke für den Hinweis :)
 

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FunparkBernd

Aktives Mitglied
29.05.2018
223
583
Hallo Christoph,

hattest Du Dich bereits diesbezüglich an das Auswärtige Amt gewandt und/ oder an die Botschaft der Dominikanischen Republik? Dort müsste es Informationen diesbezüglich geben.

Liebe Grüße
Hallo,

die Botschaft hatte ich bereits angefragt. Es gab die Aussage, dass die Prüfung der Testergebnisse den Beförderern beim Checkin überlassen wird, also den Airlines.

Damit liegt der Ball wieder bei der Lufthansa, ob die Regeln der Corona-Einreiseverordnung und der zugehörigen Änderungsverordnung knallhart umgesetzt werden oder ob ein spanischsprachiges Ergebnis anerkannt wird.

Viele Grüße
Christoph
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.409
669
Hallo Lufthansa-Team,

ich habe soeben eine Flugbuchung getätigt. Mein Nachname enthält ein Sonderzeichen ("é"), dieses steht (neuerdings) auch so in meinem Reisepass. Bei der Buchung habe ich es dementsprechend mit angegeben. In der Buchungsbestätigung im Browser habe ich es auch (in manchen Ansichten) gesehen, in der Buchungsbestätigung, die ich zugesandt bekommen habe, taucht das Sonderzeichen jedoch nicht mehr auf, statt dessen steht dort nur das einfache "e". Kann dies zu Problemen führen? Im Endeffekt ist die Situation jetzt ja die, dass der Name in meiner Buchung nicht exakt dem Namen im Reisepass entspricht.

Danke und viele Grüße!
Hallo sme,

Du kannst ganz beruhigt sein! In der Buchungsbestätigung, wie auch im Ticket, können Sonderzeichen wie Umlaute oder Akzente nicht dargestellt werden. Dies hat aber keinen Einfluss auf den Check-in und führt nicht zu Problemen.

Viele Grüße
Birgit
 
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Lufthansa

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07.11.2012
7.409
669
Liebe Lufthansa,

zunächst: Die Flüge DUS-FRA-YYZ und retour werden von Lufthansa durchgeführt, die Flüge YYZ-CUN und retour von Air Canada. Ich hatte den Screenshot von Air Canada angefügt, da dort Informationen verfügbar waren.

Die Botschaft hat mir insoweit bestätigt (siehe Anhang), dass für Transitpassagiere kein Test notwendig sei. Nur hilft mir diese Nachricht wenig, wenn der Kollege am Check In anderslautende Anweisungen hat. Er wird sich an seiner Checkliste orientieren und nicht für meine E-Mail interessieren...

Ich hoffe, ich konnte die Angelegenheit nun konkreter darstellen und freue mich über eine konkrete Antwort.

PS: Die Bedingungen für die Rückreise sind mir bekannt, vielen Dank.

PPS: Das mit customer.relations@lufthansa.com habe ich notiert, danke für den Hinweis :)
Hallo JD200384,

Wie schon von meiner Kollegin dargelegt, sind die Einreisebestimmungen des Destinationslandes maßgeblich. Diese werden von den jeweiligen Behörden festgelegt, Lufthansa folgt diesen und legt als Airline keine eigenen Regeln fest. Von daher gelten auch beim Check-in die Vorgaben des Destinationslandes.

Wenn, wie Du sagst, die Angaben der Kanadischen Botschaft mit denen des Auswärtigen Amtes nicht übereinstimmen, empfehle ich Dir, diesbezüglich beim Auswärtigen Amt um Klarstellung zu bitten. Das AA differenziert bei den Transitbestimmungen zwischen Umsteigeverbindungen bei welchen die Airline gleich bleibt und Airlinewechsel. Genauer gesagt, ob der Transitberereich zum Umsteigen verlassen werden muss oder nicht.

In den Bestimmungender Kanadischen Botschaft wird dies nicht klar herausgearbeitet.

Da sich die Regelungen aufgrund der volatilen Situation jederzeit ändern können, empfiehlt es sich auch, die Einreise- und Transitbestimmungen zeitnah neu anzufragen.

Viele Grüße
Birgit
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.409
669
Hallo,

die Botschaft hatte ich bereits angefragt. Es gab die Aussage, dass die Prüfung der Testergebnisse den Beförderern beim Checkin überlassen wird, also den Airlines.

Damit liegt der Ball wieder bei der Lufthansa, ob die Regeln der Corona-Einreiseverordnung und der zugehörigen Änderungsverordnung knallhart umgesetzt werden oder ob ein spanischsprachiges Ergebnis anerkannt wird.

Viele Grüße
Christoph
Hallo Christoph,

Wie sieht es denn mit den Testcentern am Flughafen aus? Werden auch dort die Testergebnisse ausschließlich in Spanischer Sprache ausgegeben?

Viele Grüße
Birgit
 

FunparkBernd

Aktives Mitglied
29.05.2018
223
583
Hallo Christoph,

Wie sieht es denn mit den Testcentern am Flughafen aus? Werden auch dort die Testergebnisse ausschließlich in Spanischer Sprache ausgegeben?

Viele Grüße
Birgit
Ja, dem ist leider so. Angeblich ist das aus rechtlichen Gründen nicht zulässig, dass die Testcenter fremdsprachige Dokumente ausstellen. Es müsste dann jedes Dokument von einem Dolmetscher beglaubigt werden.
 

JD200384

Erfahrenes Mitglied
07.11.2017
333
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Hallo JD200384,

Wie schon von meiner Kollegin dargelegt, sind die Einreisebestimmungen des Destinationslandes maßgeblich. Diese werden von den jeweiligen Behörden festgelegt, Lufthansa folgt diesen und legt als Airline keine eigenen Regeln fest. Von daher gelten auch beim Check-in die Vorgaben des Destinationslandes.

Wenn, wie Du sagst, die Angaben der Kanadischen Botschaft mit denen des Auswärtigen Amtes nicht übereinstimmen, empfehle ich Dir, diesbezüglich beim Auswärtigen Amt um Klarstellung zu bitten. Das AA differenziert bei den Transitbestimmungen zwischen Umsteigeverbindungen bei welchen die Airline gleich bleibt und Airlinewechsel. Genauer gesagt, ob der Transitberereich zum Umsteigen verlassen werden muss oder nicht.

In den Bestimmungender Kanadischen Botschaft wird dies nicht klar herausgearbeitet.

Da sich die Regelungen aufgrund der volatilen Situation jederzeit ändern können, empfiehlt es sich auch, die Einreise- und Transitbestimmungen zeitnah neu anzufragen.

Viele Grüße
Birgit
Liebe Lufthansa,

die Transitbestimmungen haben sich dahingehend nicht geändert.
Das AA habe ich bereits darauf hingewiesen, dass die Informationen sich nicht mit denen der Botschaft decken. Offenbar erfolglos.

Mit Verlaub: Das AA differenziert nicht nach Umsteigeverbindungen, bei denen die Airline gleich bleibt und Airlinewechsel. In meinem Fall ist dies auch unerheblich, da sowohl LH als auch AC das gleiche Terminal nutzen, ich also in der "sterile transit area" bleibe.

Mir ist weiterhin bewusst, dass ihr Bezug nimmt auf die Bestimmungen der Destination bzw. des Transitlandes. Welche Bestimmungen euch konkret vorliegen zur Erforderlichkeit eines Tests für den Transit in Kanada, habt ihr mir aber immer noch nicht beantwortet.
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.409
669
Ja, dem ist leider so. Angeblich ist das aus rechtlichen Gründen nicht zulässig, dass die Testcenter fremdsprachige Dokumente ausstellen. Es müsste dann jedes Dokument von einem Dolmetscher beglaubigt werden.

Hallo FunparkBernd,

hier sind wir tatsächlich auch ratlos. Ich habe mal bei den Kolleg*innen vor Ort in PUJ nach dem Handling gefragt und hoffe, dass wir so nähere Informationen erhalten.

Liebe Grüße,
Katharina
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.409
669
Liebe Lufthansa,

die Transitbestimmungen haben sich dahingehend nicht geändert.
Das AA habe ich bereits darauf hingewiesen, dass die Informationen sich nicht mit denen der Botschaft decken. Offenbar erfolglos.

Mit Verlaub: Das AA differenziert nicht nach Umsteigeverbindungen, bei denen die Airline gleich bleibt und Airlinewechsel. In meinem Fall ist dies auch unerheblich, da sowohl LH als auch AC das gleiche Terminal nutzen, ich also in der "sterile transit area" bleibe.

Mir ist weiterhin bewusst, dass ihr Bezug nimmt auf die Bestimmungen der Destination bzw. des Transitlandes. Welche Bestimmungen euch konkret vorliegen zur Erforderlichkeit eines Tests für den Transit in Kanada, habt ihr mir aber immer noch nicht beantwortet.

Hallo JD200384,

tatsächlich finden unsere Passagiere die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Reise- und Transferlandes auf unserer Website aufgelistet. Wenn man hier Toronto als Ankunftsflughafen auswählt, heißt es unter "Informationen für Reisende im Transit" wie folgt: "Reisende, welche auf einen internationalen Anschlussflug umsteigen, sind ausgenommen von den Quarantänevorschriften, vorausgesetzt, dass sie noch am gleichen Tag auf ihren internationalen Anschlussflug umsteigen und dabei den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen." Des weiteren verweisen wir zur Reisevorbereitung auf die Check-Liste der Kanadischen Behörden, die zwar den "pre-entry COVID-19 test" zur Einreise voraussetzt, Transferpassagiere aus dem Ausland aber hier außen vorlässt: "International travellers flying through Canada may not need to follow this checklist." Stattdessen werden diese auf eine weitere Seite geführt, die wiederum keinen Covid-19-Test vorschreibt. Daher sehe ich zitierte Information des Auswärtigen Amts zur Benötigung eines negativen PCR-Tests bei Transfer auch nicht bestätigt. Diesen Weg der Recherche würde ich an Deiner Stelle zeitnah Eurer Abreise im Juli gehen, um eine up-to-date Information zu erhalten.

Viele Grüße,
Katharina
 

FunparkBernd

Aktives Mitglied
29.05.2018
223
583
Hallo FunparkBernd,

hier sind wir tatsächlich auch ratlos. Ich habe mal bei den Kolleg*innen vor Ort in PUJ nach dem Handling gefragt und hoffe, dass wir so nähere Informationen erhalten.

Liebe Grüße,
Katharina
Vielen Dank fürs Engagement. Mittlerweile sind wir geflogen und es gab keine Probleme, da die Dokumente wider Erwarten in Englisch ausgegeben wurden.

Es hat sich also in Wohlgefallen aufgelöst.
 

Erbacher01

Aktives Mitglied
02.02.2012
151
21
Hallo Lufthansa
Wir haben noch eine verschobene Buchung vom letzten Jahr September offen. Umgebucht wurde auf April/Mai. Nun ist es so das wir ja immer noch nicht in die USA einreisen können,
Der Flug LH463 Mia / Fra geht aktuell noch nicht an allen Tagen. Wir würden am 10.5.21 MIA - FRA fliegen. Aktuell steht der Flug noch auf bestätigt. Allerdings geht der Flieger ja Montag nicht.
Was machen wir nun, da unser Hinflug am 16.4. wäre und wir aktuell nicht kostenfrei stornieren können. Im Falle einer Streichung vom LH463 ja schon!
Könnt ihr mir da helfen.
Danke
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
44
Liebes LH-Team,

ab morgen soll bei M&M 2FA zum Einsatz kommen, allerdings nur mittels SMS. Gibt es konkrete Pläne HOTP/TOTP - 2FA per App - oder zumindest E-Mail zu ermöglichen? Einerseits ist die Nutzung von SMS so ziemlich das unsicherste aller möglichen Verfahren (Stichwort FluBot-App weil es gerade aktuell ist), andererseits gibt es Situationen in denen man ohne Mobilfunkempfang aufgeschmissen ist (zB Anschlussflug infolge Verspätung über FlyNet neu buchen, WLAN im Flugzeug vorhanden, SMS-Empfang jedoch nicht).

Danke für eure Antwort!

EDIT: Die 2FA ist schon aktiv, entgegen dem verlinkten Artikel via SMS sowie E-Mail - damit hat sich meine Frage erübrigt. Nichtsdestotrotz wäre eine zukünftige Implementierung via HOTP/TOTP wünschenswert, welche sodann im Profil wahlweise zur Verfügung steht um einen weiteren Sicherheitsgewinn zu erzielen.
 
Zuletzt bearbeitet:

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.201
1.926
VIE
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Hallo LH,

Wieso werden eigentlich seit Monaten die "Upgrade Offer"-Angebote nicht mehr an die Festpreisupgrade-Preise angepasst? Es kommt immer öfter vor, dass das Mindestgebot beim Upgrade Offer über dem Preis für das Festpreisupgrade liegt (aktuell z.B. FRA-SJO 419€ Festpreis während das Upgrade Offer bei 460€ beginnt). Dadurch wird das Upgrade Offer ja sinnlos, wenn es nicht manuell angepasst wird bzw. das Mindestgebot nicht unter dem Festpreis liegt. Ich hatte das als Feedback vor einigen Wochen auch schonmal an euren Support geschickt, im Endeffekt ist das jedoch versickert und ich habe nach "Weiterleiten an die technische Abteilung" keine Antwort mehr erhalten und geändert hat sich auch nichts.

Danke