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Steile These.Bzgl. 15%/25% sagte sie, sie würde damit rechnen, dass die auf jeden Fall mindestens einmal vor Gericht gehen, damit sie eben die 25% von allen nehmen können. Die 15% von Franz sind ihrer Einschätzung nach also nicht viel wert.
Das Risiko für die Kedapro steigt durch eine gerichtliche Geltendmachung ja auch immens.
Ich darf Euch verraten, dass neben dem kedapro-Großmandat auch einige Direktmandate von Franz betreut werden. Wenn auch aufgrund der dünnen Faktenlage noch kein endgültiger Weg ausgetüftelt ist, dürften diese Direktmandante auch geeignet sein, um etwaige Ansprüche als erstes gerichtlich durchzusetzen. Dass MC dann, wenn sie merken, dass die Luft dünner wird, hier auch eine einfache Lösung für die weiteren Fälle suchen wird, dürfte klar sein.
Ganz grundsätzlich ist das hier eine recht fernliegende Spezialmaterie, davon hat nicht jeder, nur weil er Jurist ist, Ahnung, wenngleich er in seinem Rechtsgebiet ein Ass sein könnte. Durch die DSGVO sind Verwerfungen in das bisherige deutsche Rechtsverständnis hineingebracht worden, die nun in genau so einem Fall zeigen können, was die DSGVO wert ist.
Beliebig ist ganz treffend. Geschuldet ist neben dem Ersatz materiellen Schadens eine angemessen Entschädigung in Geld. Die Rechtsprechung steckt in den Kinderschuhen und so gibt es nur wenige Koordinatenpunkte, an denen man sich orientieren kann Dazu gehört der vorsätzliche Datenverkauf durch die österrichische Post (800,00 €, nicht rechtskräftig), der aber keine KK-Daten enthielt. Auch dürfte hier zu berücksichtigen sein, dass MC deutlich sorgfältiger mit den Daten hätte umgehen müssen, als ein x-beliebiges Unternehmen, unterliegen sie doch auch im Hinblick auf den Zahlungsverkehr hohen Anforderungen. Kedapro hat ein Interesse an einer möglichst hohen Zahlung an die Betroffenen.Ich find die 250 bzw. 750 ziemlich beliebig. Ich warte mal, ob da nicht auch mal wer mit höherem immateriellen Schaden an die Sache rangehen mag. Find 250,- für nen Vergleich da jetzt nicht allzu prall ...
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