Ist das ernst gemeint? Wenn du privat einen Gutschein kaufst oder bekommst, kannst du den privat einlösen, das geht den AG in der Tat nichts an. Wenn du eine geschäftliche Reise buchst, selber bezahlst und dann vom AG die Kosten erstattet bekommst, dann musst du ihm natürlich mitteilen, welche kosten tatsächlich angefallen sind.
Halte ich für Unsinn. Deiner Ansicht nach muss ich also auch die 5% Gutschrift auf meine AB Visa Kartenumsätze an den AG zurückzahlen, wenn ich damit meine Reisekosten bezahle?
Oder Paybackpunkte? Gesammelte Meilen auf dienstlichen Kreditkartenumsätzen? Kostenloses Frühstück im Hotel durch einen bei Dienstreisen erworbenen Hotelstatus?
Ich bin der Meinung, das es den AG nichts angeht, wie ich meine Fahrkarte bezahle. Ob bar, Paypal, Kreditkarte, Ratenzahlung oder mit geliehenem Geld vom Kredithai an der Ecke oder eben über einen Gutschein, für dessen Kauf
ich vorher einen Rabatt bekommen habe. Deshalb war es mir ja auch wichtig zu erfahren, was genau auf der Rechnung draufsteht. Und das ist scheinbar der volle Betrag, also auch voll vom AG vorsteuerabzugsberechtigt und als Betriebsausgabe absetzbar.
Thema ist für mich geklärt. Ihr könnt ja gerne eure Meilenflüge dienstlich nutzen und eure Cola in der DB Lounge eurer Firma gutschreiben.