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Und wer den tatsächlich geschenkt bekommt wird vielleicht gar nicht weiter hinterhergehen.
Laut Fachpresse werden (bis zu) über 50% aller Geschenkegutscheine nie einlöst.
Und wer den tatsächlich geschenkt bekommt wird vielleicht gar nicht weiter hinterhergehen.
Kann man damit tatsächlich auch Verbunds Monatskarten kaufen oder tatsächlich nur DB Fahrkarten??
Allgemein natürlich wieder ne sehr geile Aktion...
Na dann freut sich mein Rewe morgen auch direkt, sofern er von keinem von euch schon leer gekauft worden ist
Laut Fachpresse werden (bis zu) über 50% aller Geschenkegutscheine nie einlöst.
Panik bei Jochen Schweitzer: Kunde will Gutschein einlösen.
Danke dir, die DB Gutscheine verfahre ich ja so oder so.... Wenn ich damit aber noch zusätzlich meine Monatskarte bezahlen kann werden natürlich noch mal ein paar größere Mengen gekauft.Wie gesagt, bevor später das "Jammern" gross ist - schau vor dem Kauf unbedingt an einem DB Automaten vorbei, und teste es
Anschlissend viel Erfolg beim Einkauf
Da du ja Fragen gestellt hast:
1. ja, deine 5% Kreditkarten-Kickback darfst du behalten, solange es sich um deine private Kreditkarte handelt und dein AG dir die Kosten dafür nicht erstattet. Das gilt auch für das AEE! Grund hierfür ist, das es sich nicht um einen Rabatt des Verkäufers handelt, sondern von einer dritten Partei.
2. Deine Payback Punkte gehören dem Arbeitgeber, weil es sich hier um einen direkten Rabatt auf den Verkaufspreis handelt, welche auch entsprechend auf dem Kaufbeleg ausgewiesen ist. Sollte er darauf verzichten, handelt es sich um einen direkten geldwerten Vorteil und muss entsprechend als solcher vom AN versteuert werden.
3. dem AG gehören auch die auf Dienstreisen gesammelten Meilen. Damit dieser zu Gunsten des AN vereinfacht darauf verzichten kann und den AN diese nicht als geldwerten Vorteil versteuern muss, werden M&M Meilen seitens des Herausgebers pauschal versteuert. Das gilt nicht für andere Sammelprogramme wie BAEC, A3, TK, etc!
4. Dein Hotelstatus (oder auch Airlinestatus) ist an die Leistungen (als das Schlafen oder im Flieger sitzen) deiner Person gebunden und somit nicht Sache deines Arbeitgebers. Solltest du den Status aber über ein Programm deines AG mit dem Anbieter (relativ oft bei Mietwagenrahmenverträgen) bekommen haben und dieser an entsprechende Ausgaben gebunden sein wird der Bereich grau. In der Regel gilt, eine deutlich dienstliche Nutzung wird vorausgesetzt, wie auch bei der Nutzung einer Dienstbahncard.
Bzgl. des Einsatzes der Gutscheine:
Sofern die Gutscheine als Zahlungsmittel gelten (erkennt man in der Regel daran das beim Kauf keine MwSt ausgewiesen wird), musst du den Rabatt nicht weitergeben, weil dieser nicht auf das Produkt sondern auf deine zur Verfügungsstellung von Geld gewährt wird. Zum Vergleich, das wäre deckungsgleich als wenn ich dir einen Hunderter für 4 Zwanziger verkaufe.
Den Toffifee Gutschein darfst du hingegen nicht abrechnen, da es sich um einen direkten Rabatt auf den Produktpreis handelt.
*Wie immer handelt es sich hier um meine private Meinung und nicht um eine Form der Steuer- oder Rechtsberatung*
Da finde ich die Eingabemöglichkeit am Automaten "besser" gelöst - dieser BLENDET von sich aus, bestimmte Zahlen/Buchstaben AUS - wie du schon sagtest, z.b. die 0, oder auch das I
Heute in München im REWE-Markt: es gab ein Poster, auf dem die Bahn-Gutscheine beworben wurden, sichtbar waren sie jedoch nicht.
An der Kasse nach den Gutscheinen gefragt, Kassiererin hatte keine Ahnung, Filialleiter gerufen, ebenfalls keine Ahnung. Als ich ihn zu dem Plakat führte, gestand er ein "Das ist mir jetzt schon sehr peinlich!". Er rief auf meine Bitte im benachbarten Markt an - dort sind auch keine Bahn-Gutscheine verfügbar - und das am ersten Tag der Aktion. Naja, einen Versuch war's mal wert ;-)
Bzgl. des Einsatzes der Gutscheine:
Sofern die Gutscheine als Zahlungsmittel gelten (erkennt man in der Regel daran das beim Kauf keine MwSt ausgewiesen wird), musst du den Rabatt nicht weitergeben, weil dieser nicht auf das Produkt sondern auf deine zur Verfügungsstellung von Geld gewährt wird. Zum Vergleich, das wäre deckungsgleich als wenn ich dir einen Hunderter für 4 Zwanziger verkaufe.
Den Toffifee Gutschein darfst du hingegen nicht abrechnen, da es sich um einen direkten Rabatt auf den Produktpreis handelt.
Zahlungen für die mit K56 gekennzeichneten Artikel Dienstleistungen gem. §3 (11a) UStG inklusive USt werden im Namen und auf Rechnung des Leistenden Transact [Adresse, UID Nr.] vereinnahmt.
Kreillerstraße und Josephsburgstraße - dort sind wohl auch keine angekommenWelcher Markt in München war das? Der an der Arnulfstraße (neben dem BR) hatte auch keine und die Leiterin meinte, dass keine kamen.
Ich fand die Lösung bei lidl damals gut - da stand der Bahngutschein einfach auf dem Kassenbon ...
... und es gab nicht soviel Plastikmüll!
In den REWE im Grossraum Köln ist die Verfügbarkeit derzeit überhaupt kein Problem. Habe heute 20 Stück erstanden aber es waren immer noch +/- 50 Stück am Verkaufsständer zu haben.
Neulich (vor genau einer Woche) bei Penny.Heute in München im REWE-Markt: es gab ein Poster, auf dem die Bahn-Gutscheine beworben wurden, sichtbar waren sie jedoch nicht.
An der Kasse nach den Gutscheinen gefragt, Kassiererin hatte keine Ahnung, Filialleiter gerufen, ebenfalls keine Ahnung. Als ich ihn zu dem Plakat führte, gestand er ein "Das ist mir jetzt schon sehr peinlich!". Er rief auf meine Bitte im benachbarten Markt an - dort sind auch keine Bahn-Gutscheine verfügbar - und das am ersten Tag der Aktion. Naja, einen Versuch war's mal wert ;-)
Heute Abend noch etwas abseits der Großstadt unterwegs gewesen - gegen 20-21 Uhr waren in jedem Kuhdorf-Rewe noch massig Gutscheine da.
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