Halte ich für Unsinn. Deiner Ansicht nach muss ich also auch die 5% Gutschrift auf meine AB Visa Kartenumsätze an den AG zurückzahlen, wenn ich damit meine Reisekosten bezahle?
Oder Paybackpunkte? Gesammelte Meilen auf dienstlichen Kreditkartenumsätzen? Kostenloses Frühstück im Hotel durch einen bei Dienstreisen erworbenen Hotelstatus?
Ich bin der Meinung, das es den AG nichts angeht, wie ich meine Fahrkarte bezahle. Ob bar, Paypal, Kreditkarte, Ratenzahlung oder mit geliehenem Geld vom Kredithai an der Ecke oder eben über einen Gutschein, für dessen Kauf ich vorher einen Rabatt bekommen habe. Deshalb war es mir ja auch wichtig zu erfahren, was genau auf der Rechnung draufsteht. Und das ist scheinbar der volle Betrag, also auch voll vom AG vorsteuerabzugsberechtigt und als Betriebsausgabe absetzbar.
Thema ist für mich geklärt. Ihr könnt ja gerne eure Meilenflüge dienstlich nutzen und eure Cola in der DB Lounge eurer Firma gutschreiben.
Da du ja Fragen gestellt hast:
1. ja, deine 5% Kreditkarten-Kickback darfst du behalten, solange es sich um deine private Kreditkarte handelt und dein AG dir die Kosten dafür nicht erstattet. Das gilt auch für das AEE! Grund hierfür ist, das es sich nicht um einen Rabatt des Verkäufers handelt, sondern von einer dritten Partei.
2. Deine Payback Punkte gehören dem Arbeitgeber, weil es sich hier um einen direkten Rabatt auf den Verkaufspreis handelt, welche auch entsprechend auf dem Kaufbeleg ausgewiesen ist. Sollte er darauf verzichten, handelt es sich um einen direkten geldwerten Vorteil und muss entsprechend als solcher vom AN versteuert werden.
3. dem AG gehören auch die auf Dienstreisen gesammelten Meilen. Damit dieser zu Gunsten des AN vereinfacht darauf verzichten kann und den AN diese nicht als geldwerten Vorteil versteuern muss, werden M&M Meilen seitens des Herausgebers pauschal versteuert. Das gilt nicht für andere Sammelprogramme wie BAEC, A3, TK, etc!
4. Dein Hotelstatus (oder auch Airlinestatus) ist an die Leistungen (als das Schlafen oder im Flieger sitzen) deiner Person gebunden und somit nicht Sache deines Arbeitgebers. Solltest du den Status aber über ein Programm deines AG mit dem Anbieter (relativ oft bei Mietwagenrahmenverträgen) bekommen haben und dieser an entsprechende Ausgaben gebunden sein wird der Bereich grau. In der Regel gilt, eine deutlich dienstliche Nutzung wird vorausgesetzt, wie auch bei der Nutzung einer Dienstbahncard.
Bzgl. des Einsatzes der Gutscheine:
Sofern die Gutscheine als Zahlungsmittel gelten (erkennt man in der Regel daran das beim Kauf keine MwSt ausgewiesen wird), musst du den Rabatt nicht weitergeben, weil dieser nicht auf das Produkt sondern auf deine zur Verfügungsstellung von Geld gewährt wird. Zum Vergleich, das wäre deckungsgleich als wenn ich dir einen Hunderter für 4 Zwanziger verkaufe.
Den Toffifee Gutschein darfst du hingegen nicht abrechnen, da es sich um einen direkten Rabatt auf den Produktpreis handelt.
*Wie immer handelt es sich hier um meine private Meinung und nicht um eine Form der Steuer- oder Rechtsberatung*