Immer vorausgesetzt die App-Pflicht war bei Buchung bekannt.
Die ist AGB-rechtlich unwirksam und eine Umgehung der Beförderungspflicht.
Ich habe darin keine Aktien, es interessiert mich nicht als Kunden, sondern nur rein akademisch, deshalb habe ich keine Ambitionen, das gerichtlich klären zu lassen. Dafür habe ich auch zu wenig Tagesfreizeit

Aber wenn jemand mir ein Billigticket ab BRE sponsort (oneway reicht

) und das Prozessrisiko übernimmt, fahre ich einmal zum Flughafen, lasse mich nichtbefördern und klage anschließend die Kompensation ein. Vielleicht interessiert sich ein Forumsanwalt für das Mandat, sonst mache ich es selbst
Man kann sich schon seit Jahren keine Pakete direkt an eine Packstation liefern lassen, ohne die App zu nutzen.
Wenn es ein Zusatzservice ist, den man aktiv haben möchte, ist es ok. Wenn man einfach nur ein Empfänger ist, der eine Sendung zu bekommen hat, nicht.
wo ist die Beförderungspflicht bei Ryanair?
Linienflug gemäß § 21 StVG, wurde schon gesagt.
Dreiviertel unserer Packstationen sehen mittlerweile so aus und nun?
Da muss DHL sich halt einfallen lassen, wie es die Sendung an den Mann bringt
Ich habe es jedenfalls noch nicht erlebt, dass eine Sendung für einen Empfänger, von dem DHL nicht schon vorher weiß, dass er Appkunde ist, in einer scannerlosen Packstation gelandet ist.