Ja, hübsch widersprechen, gell.
Bei mir kam daraufhin außer der Bestätigung bislang nichts weiter. Mal sehen, denn ohne Kündigung dererseits laufen die Konditionen natürlich unverändert weiter.
Im Brief von Santander steht jedoch, dass beim Widerspruch die Karte zum 31.1.2021 gekündigt ist. Deswegen muss es gar keine Reaktion geben.
Dabei gehst du erstmal davon aus, dass die im Schreiben verwendete Formulierung überhaupt zulässig ist. Zumindest in
Sachsen sah man einen ähnlich gelagerten Fall wohl schon mal anders.
Aus meiner Sicht wird durch derart vorformulierte Bedingungskündigungen das Mittel des Widerspruchs auch gewissermaßen ad absurdum geführt, da vom subjektiv aufgebauten Druck abgesehen von vornherein in jedem Fall nur Einwilligung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses als Konsequenz bleibt, ohne dass es auf Anbieterseite formal einer gesonderten Reaktion und damit zumindest eines Mindestmaßes an Energieaufwand bedürfte.
Die oben zitierte Beiträge stammen aus dem Faden zum BNC10 aber beziehen sich auf die 1plus.
Leider nennt der Artikel weder die Aktenzeichen des Urteils noch die konkrete Regelungen des BGB gegen welche die Sparkasse Dortmund verstoßen hat. Was man jedoch herauslesen kann, ist dass es dort um die Vorschriften zum Girokontovertrag geht. Ob sich das so einfach auf eine Kreditkarte übertragen lässt, wissen wir nicht.
Auf der anderen Seite vergleicht man die Santander mit anderen Geldinstituten, dann wird man wahrscheinlich merken, dass Santander ein eigenes Stil hat. Beispiel: Bei anderen Geldinstituten werden üblicherweise nicht nur die Änderungen angekündigt, sondern gleich die geänderte Dokumente wie das Preis- und Leistungsverzeichnis und/oder die AGB übermittelt. Santander hat das nicht getan und keine Möglichkeit (wie z.B. einen Link) gegeben um die Regelungen zu beziehen. Weitere Besonderheiten dieser Bank, wie z. B. keine Ankündigung über neue Mitteilungen im Postfach könnte man eine lange Liste führen.
Ich gehe weiterhin davon aus, dass alle die den Brief mit den Änderungen haben und diesen widersprochen haben, werden nur bis Ende Januar nach alten Bedingungen geführt und danach wird die Kündigung ausgeführt.
Wenn du dich sicher füllst, dass du Recht hast, dann kannst du entweder die Bank verklagen oder sich an die Verbraucherzentrale wenden. Schließlich wird Santander darauf hinweisen, dass der Wortlaut der Sparkasse ein anderer war und es hier um eine Kreditkarte und kein Girokonto geht. Andererseits, hat die Bank mit dieser Formulierung zumindest die Klarheit geschafft, was bei einem Widerspruch passiert. Bei einigen würde man z. B. kurz vor Ende November eine ordentliche Kündigung zu Ende Januar ohne irgendeiner Begründung.