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... geht das so einfach?
Naja. Gerade wir hier in diesem Forum haben ja durchaus Übung darin
... geht das so einfach?
Mit dem entscheidenden Unterschied, dass den Kunden gegen die DKB recht gegeben wurde, hier nicht. Von daher sind diese beiden Fälle m.E. nicht vergleichbar.Erinnernt mich sehr stark an die DKB Ombudsmann Geschichte.
Nicht unbedingt abzuschaffen, es jedoch zumindest selbst festlegbar zu machen, denn auch für diese starre Gängelung mit unveränderlichen Abhebelimits gibt es keinen vernünftigen Grund.Mit dieser Argumentation könnte man auch argumentieren, das Limit am ATM abzuschaffen.
Keine Sorge, die hat man natürlich zusätzlich, nachdem das ja alles kein XOR sondern höchstens ein OR ist. Das macht die Geschäftspolitik der Santander aber nicht besser.Wer 6stellige Summen ständig per Instant durch die Gegend schieben möchte, suche sich die passende Bank dafür.
Wie eh und je auch mTAN.Welche Freigabemethoden gibt es fürs Girokonto? Nur die App oder auch mit Kartenleser?
Skandal, ich fordere eine sofortige Petition!Ich habe damit keine Erfahrung, aber das machen sie bestimmt nicht.![]()
Ähem. Die „neuste“ Technik der Marke Postbank ist das alte Kernbankensystem der db!Das neuste Produkt der Deutschen Bank FYRST setzt auf Postbank Technik.
Ja,zumindest ist mir das bei einer anderen Bank so passiert.Hallöchen,
ich habe die Best Card Kreditkarte. Bedauerlicherweise habe ich bei einer Überweisung auf das Kreditkartenkonto (IBAN ist ja für alle Kunden gleich) vergessen im Verwendungszweck die Kartennummer anzugeben.
Jemand Erfahrung damit, ob die Santander in einem solchen Fall an den Absender zurück überweist?
1,5% sind auch kaum WerbungWenn bei Santander das Tagesgeld aus der Sonderverzinsung für Neukunden rausläuft, bekommt man aktuell 1,5% für vier weitere Monate angeboten (nur zur Info; nicht als Werbung dafür gedacht).
So wirklich verstanden haben sie Art. 5a Abs. 6 der IPR offensichtlich nicht:"[...]
Ihrer Eingabe ist zu entnehmen, dass Sie sich nicht damit einverstanden erklären, dass unser Haus es Ihnen nicht ermöglicht, Online-Überweisungen > 5.000,00 EUR von Ihrem Konto vorzunehmen.
Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass es sich hierbei um eine geschäftspolitische Entscheidung unseres Hauses handelt, Überweisungen > 5.000,00 EUR auf das bekannte Tageslimit zu begrenzen. Sofern Sie einen höheren Betrag überweisen möchten, steht Ihnen selbstverständlich frei, diese beleghaft in einer unserer Filialen zu veranlassen. Eine anderslautende Mitteilung können wir Ihnen hierzu aktuell nicht geben.
Da uns jedoch auch an der Zufriedenheit unserer Kunden gelegen ist, wurde diese Thematik bereits an die zuständigen Stellen in unserem Hause kommuniziert. Wir haben die Rückmeldung erhalten, dass Kunden in Zukunft in der Lage sein werden, ihr Limit im Online-Banking eigenständig anpassen zu können. Wann diese Änderung vorgenommen wird, können wir Ihnen allerdings abschließend noch nicht mitteilen. Seien Sie versichert, dass diese Änderung spätestens ab Inkrafttreten der Pflicht zur Versendung von Echtzeitüberweisungen (ab dem 9.10.2025) der Fall sein wird.
[...]"
Quelle: Heute eingetrudelter Brief.